Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Richter ignorieren das neue Unterhaltsrecht

Herbert, Friday, 20.06.2008, 22:17 (vor 6394 Tagen)

Berlin - Die Gerichte ignorieren offensichtlich das neue Unterhaltsrecht. So muss ein geschiedener Mann weiterhin Unterhalt für seine Ex-Frau zahlen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden hat.
http://www.welt.de/welt_print/article2125859/Richter_ignorieren_das_neue_Unterhaltsrecht.html

Das ist Rechtsbeugung!

Christian2, Saturday, 21.06.2008, 11:12 (vor 6393 Tagen) @ Herbert

Berlin - Die Gerichte ignorieren offensichtlich das neue Unterhaltsrecht.
So muss ein geschiedener Mann weiterhin Unterhalt für seine Ex-Frau zahlen,
wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Urteil
entschieden hat.
http://www.welt.de/welt_print/article2125859/Richter_ignorieren_das_neue_Unterhaltsrecht.html

Gegen solche Richter müsste ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet und ein totales Berufsverbot verhängt werden!

Im Link unten sind einige Beispiele von Aussprüchen und Bewertungen von berühmten Justizkritiken zur Thematik-Problematik der Justiz, insebsondere der deutschen Justiz, aufgelistet:
http://www.systemkritik.de/bmuhl/justizverbrechen/justizkritiker.html

Das ist Rechtsbeugung!

dejure, Sunday, 22.06.2008, 03:39 (vor 6393 Tagen) @ Christian2

gähn. in der ganzen BRD Geschichte gab es noch keinen einzigen Fall von verurteilter Rechtsbeugung. Und wie immer: jeder Rechtslaie meint, wenn er verliert, müsse es wohl einer sein. Weil jeder Mensch ein geborener Rechthaber ist.


Dpch der er einzige Fall der annähernd eine Rechtsbeugung werden könnte, ist der Fall Görgülü.. zumindest für die OLG Richter in Naumburg.

Das ist Rechtsbeugung!

Norbert, Baden-Württemberg, Monday, 23.06.2008, 00:56 (vor 6392 Tagen) @ dejure

gähn. in der ganzen BRD Geschichte gab es noch keinen einzigen Fall von
verurteilter Rechtsbeugung. Und wie immer: jeder Rechtslaie meint, wenn er
verliert, müsse es wohl einer sein. Weil jeder Mensch ein geborener
Rechthaber ist.


Dpch der er einzige Fall der annähernd eine Rechtsbeugung werden könnte,
ist der Fall Görgülü.. zumindest für die OLG Richter in Naumburg.

Es belegt eher, daß die deutsche Richterschaft nicht gegen die schwarzen Schafe in ihren Reihen vorgeht.

Was nur ein Armutszeugnis dieser "Elite" ist.

Worms läßt grüßen.

Nix Worms

Holger, Monday, 23.06.2008, 20:25 (vor 6391 Tagen) @ Norbert

gähn. in der ganzen BRD Geschichte gab es noch keinen einzigen Fall von
verurteilter Rechtsbeugung. Und wie immer: jeder Rechtslaie meint, wenn

er

verliert, müsse es wohl einer sein. Weil jeder Mensch ein geborener
Rechthaber ist.


Dpch der er einzige Fall der annähernd eine Rechtsbeugung werden

könnte,

ist der Fall Görgülü.. zumindest für die OLG Richter in Naumburg.


Es belegt eher, daß die deutsche Richterschaft nicht gegen die schwarzen
Schafe in ihren Reihen vorgeht.

Was nur ein Armutszeugnis dieser "Elite" ist.

Worms läßt grüßen.

Nun gerade nicht: auf dem Höhepunkt des Vedächtigungswahns in den Neunzigern hat der Vorsitzende Richter nachgerade sich entschuldigt für die Pein, die die Angeklagten erdulden mußten und einen Freispruch erster Klasse verkündet. Er wurde dafür heftig attackiert.Und im Fall Herbort war es sogar der anklagende Staatsanwalt, der schließlich als allerletztmögliche Instanz eine Wiederaufnahme ermöglichte, die in einem Freispruch 1. Klasse endete. Allerdings glaube ich auch, daß eine Menge opportunistischer Arschlöcher in der Justiz rumhängen- wie in jedem Beruf und in jedem Bereich. Wie immer zeigt sich, daß herausragende Persönlichkeiten etwas bewirken können.

Nix Worms

Norbert, Baden-Württemberg, Tuesday, 24.06.2008, 00:27 (vor 6391 Tagen) @ Holger


Nun gerade nicht: auf dem Höhepunkt des Vedächtigungswahns in den
Neunzigern hat der Vorsitzende Richter nachgerade sich entschuldigt für die
Pein, die die Angeklagten erdulden mußten und einen Freispruch erster
Klasse verkündet. Er wurde dafür heftig attackiert.Und im Fall Herbort war
es sogar der anklagende Staatsanwalt, der schließlich als
allerletztmögliche Instanz eine Wiederaufnahme ermöglichte, die in einem
Freispruch 1. Klasse endete. Allerdings glaube ich auch, daß eine Menge
opportunistischer Arschlöcher in der Justiz rumhängen- wie in jedem Beruf
und in jedem Bereich. Wie immer zeigt sich, daß herausragende
Persönlichkeiten etwas bewirken können.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse

Zu der Chose gehörten aber mehrere Richter, nur einer entschuldigte sich!
Die Staatsanwältin z.B. nicht.

Die Leute saßen fast 2 Jahre in U-Haft, obwohl etliche Fakten eindeutig waren.
Diese Verfahren hätten damals schon viel früher als haltlose Phantastereien erkannt werden müssen.

In Frankreich stand der entsprechende Richter bei so einem Fall schon als Angeklagter vor seinen Richtern.
Und wurde verurteilt.

Das ist der Unterschied.

Das ist Rechtsbeugung!

dejure, Tuesday, 24.06.2008, 02:57 (vor 6391 Tagen) @ Norbert

gähn. in der ganzen BRD Geschichte gab es noch keinen einzigen Fall von
verurteilter Rechtsbeugung. Und wie immer: jeder Rechtslaie meint, wenn

er

verliert, müsse es wohl einer sein. Weil jeder Mensch ein geborener
Rechthaber ist.


Dpch der er einzige Fall der annähernd eine Rechtsbeugung werden

könnte,

ist der Fall Görgülü.. zumindest für die OLG Richter in Naumburg.


Es belegt eher, daß die deutsche Richterschaft nicht gegen die schwarzen
Schafe in ihren Reihen vorgeht.

Was nur ein Armutszeugnis dieser "Elite" ist.

Worms läßt grüßen.

Nein, das liegt schlicht daran, dass man -idR- den nötigen Vorsatz für eine Strafbarkeit nicht nachweisen kann. Deine Allgemeinplätze kannst du dir also schenken.

Das ist Rechtsbeugung!

defakto, Tuesday, 24.06.2008, 11:07 (vor 6390 Tagen) @ dejure

Worms läßt grüßen.


Nein, das liegt schlicht daran, dass man -idR- den nötigen Vorsatz für
eine Strafbarkeit nicht nachweisen kann. Deine Allgemeinplätze kannst du
dir also schenken.

"-idR-" ist falsch. Der Vorsatz wird grundsätzlich nicht nachgewiesen. Siehe deutsche Justizgeschichte.

können und wollen

Norbert, Baden-Württemberg, Tuesday, 24.06.2008, 16:10 (vor 6390 Tagen) @ dejure

gähn. in der ganzen BRD Geschichte gab es noch keinen einzigen
Fall von verurteilter Rechtsbeugung. Und wie immer: jeder Rechtslaie
meint, wenn er verliert, müsse es wohl einer sein. Weil jeder Mensch
ein geborener Rechthaber ist.


Dpch der er einzige Fall der annähernd eine Rechtsbeugung werden
könnte, ist der Fall Görgülü.. zumindest für die OLG Richter in
Naumburg.


Es belegt eher, daß die deutsche Richterschaft nicht gegen die
schwarzen Schafe in ihren Reihen vorgeht.

Was nur ein Armutszeugnis dieser "Elite" ist.

Worms läßt grüßen.


Nein, das liegt schlicht daran, dass man -idR- den nötigen Vorsatz für
eine Strafbarkeit nicht nachweisen kann. Deine Allgemeinplätze kannst du
dir also schenken.

Zum "nachweisen können" gehört auch der Willen es überhaupt zu versuchen.
Der Fall Naumburg zeigt dieses nachdrücklich.
Man wollte es schon gar nicht versuchen.
Sondern es wie üblich abwimmeln.
Den Hinweis, daß Richterberatungen geheim seien, kannst du dir sparen.
Könnte dann auch jeder Mafiosi für sich in Anspruch nehmen.
Ist eine reine Orbigkeitsschutzvorschrift.

Bzgl. Allgemeinplätze darfst du dir gern aber an die eigene Nase fassen.
Dazu genügt es mal dein Orginalposting zu lesen ;)

Und wie immer: jeder Rechtslaie meint, wenn er
verliert, müsse es wohl einer sein.
Weil jeder Mensch ein geborener Rechthaber ist.

Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.

Das ist Rechtsbeugung!

Maesi, Wednesday, 25.06.2008, 00:23 (vor 6390 Tagen) @ dejure

Hallo dejure

gähn. in der ganzen BRD Geschichte gab es noch keinen einzigen Fall von
verurteilter Rechtsbeugung. Und wie immer: jeder Rechtslaie meint, wenn er
verliert, müsse es wohl einer sein. Weil jeder Mensch ein geborener
Rechthaber ist.

Das Tragische dabei ist, dass der (desillusionierte) Rechtsexperte meist weit weniger Ahnung von Gerechtigkeit hat als der (unbelastete) sogenannte 'Rechtslaie'. Vor Gericht erfaehrt man bekanntlich nicht Gerechtigkeit sondern bekommt ein Urteil. Gerechtigkeitsbeugung (wohlgemerkt nicht Rechtsbeugung) ist gerade im Familienrecht eine weitverbreitete Methode, die vom Gesetzgeber bewusst so installiert wurde. Man erinnere sich etwa an das Scheidungsrecht, in dem seit 1977 niedertraechtige, ehewidrige Handlungen keinerlei Rolle mehr spielen duerfen. Seither darf die Ehe mit juristischem Segen torpediert werden, und hernach kann der Torpedierer auch noch Vorteile aus der von ihm verursachten Ehezerstoerung ziehen. Wenn sowas etwa auf das Konkursrecht uebertragen wuerde, dann kaeme zweifellos reichlich bizarres dabei heraus; Wirtschaftskriminelle wuerden sich vor Freude die Haende reiben.

Zu bedenken ist, dass das juristische Recht eigentlich der Gerechtigkeit dienen und nicht das Recht die Gerechtigkeit korrumpieren sollte. Aber es war schon immer ein Kennzeichen der tumben Paukjuristerei, dass in ihr die Gerechtigkeit keinerlei Stellenwert erhielt. Heerscharen von Juristen haben selbst die allerschlimmsten Verbrechen der Menschheit noch juristisch abgesegnet und in Urteilen als 'rechtmaessig' erklaert. Wer in die Geschichte blickt, dem tun sich wahre Abgruende auf und das tagtaeglich immer wieder aufs neue. Aber es gab und gibt auch Juristen, die ihre Ideale nicht auf dem Altar des Opportunismus geopfert haben.

Dpch der er einzige Fall der annähernd eine Rechtsbeugung werden könnte,
ist der Fall Görgülü.. zumindest für die OLG Richter in Naumburg.

Im juristischen Sinne wird das wahrscheinlich sogar so stimmen. Das sagt allerdings wenig erquickliches aus ueber die bundesdeutsche Rechtspraxis...


Gruss

Maesi

Das ist Rechtsbeugung!

Norbert, Baden-Württemberg, Wednesday, 25.06.2008, 00:45 (vor 6390 Tagen) @ Maesi

Hi Maesi

jeden Satz unterschreib!


Juristen haben in der Bevölkerung einen miesen Ruf, und das hat berechtigte Gründe.

Und solche "furchtbaren" Richter werden auch Politiker.
Siehe z.B. Ex-MP Filbinger oder der Herr Schill.

Von Fehlbesetzungen wie Fr. Zynisch nicht zu sprechen bzw. deren Vorgängerin (brrrrrrrrr).

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