Brigitte Zypries über NS-Justiz
Bundesministerium der Justiz
Berlin, 16. Juni 2008
Ausstellung über NS-Justiz dauerhaft in Berlin zu sehen
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute dem Land Berlin die Ausstellung "Im Namen der Deutschen Volkes - Justiz und Nationalsozialismus" für eine dauerhafte Präsentation übergeben. Künftig wird die vom Bundesministerium der Justiz 1989 erarbeitete und seither in 43 deutschen Städten gezeigte Ausstellung im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts Berlin - Brandenburg an der Hardenbergstraße gezeigt.
Die Ausstellung beschäftigt sich in drei Abschnitten mit der Justiz im Nationalsozialismus, ihrer Vorgeschichte in der Weimarer Republik, und mit der Frage, wie die bundesdeutsche Justiz mit dieser Vergangenheit umgegangen ist. Die Ausstellung ist 1989 als ein später Beitrag zur Auseinandersetzung mit der NS-Justiz und ihren Folgen entstanden - einer Auseinandersetzung, der sich die bundesdeutsche Justiz in den 50iger und 60iger Jahren nicht in dem erforderlichen Maße gestellt hat.
"Das Bundesjustizministerium hatte in den 80er Jahren damit begonnen, die Justizgeschichte aufzuarbeiten und sie in dieser Ausstellung zu dokumentieren. Das geschah spät, viel zu spät. Wenn über die Verbrechen der NS-Justiz heute weitgehend Klarheit in der Öffentlichkeit besteht, dann hat dazu auch diese Ausstellung beigetragen. Sie war und ist ein wichtiger Beitrag zur historischen Selbstreflexion der deutschen Justiz. Und sie sollte für alle Juristinnen und Juristen eine Mahnung sein, sich der besonderen Verantwortung ihres Tuns stets bewusst zu sein", unterstrich Bundesjustizministerin Zypries beim Festakt in Berlin.
Auf insgesamt 124 Tafeln zeigt die Ausstellung in übersichtlicher Form etwa 2.000 Dokumente und Bilder und erläuternde Begleittexte. Dabei werden wichtige Aspekte der historischen und ideologischen Grundlagen der NS-Justiz, der Einflussnahme der Partei auf die Justiz und der Zusammenarbeit zwischen Justiz, NSDAP und SS aufgezeigt. Anhand dokumentierter Einzelschicksale wird Zeitgeschichte den Betrachtern eindrucksvoll nahegebracht.
Die Ausstellung ist ab sofort zu sehen im Oberverwaltungsgericht Berlin - Brandenburg, Hardenbergstr. 31, montags bis donnerstags von 7.00 bis 15.45. Uhr und freitags von 7.00 bis 14.30 Uhr
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046
presse@bmj.bund.de
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
NS-Justiz und Kontinuitätsprinzip.
"Das Bundesjustizministerium hatte in den 80er Jahren damit begonnen, die
Justizgeschichte aufzuarbeiten und sie in dieser Ausstellung zu
dokumentieren. Das geschah spät, viel zu spät. Wenn über die Verbrechen der
NS-Justiz heute weitgehend Klarheit in der Öffentlichkeit besteht, dann hat
dazu auch diese Ausstellung beigetragen. Sie war und ist ein wichtiger
Beitrag zur historischen Selbstreflexion der deutschen Justiz. Und sie
sollte für alle Juristinnen und Juristen eine Mahnung sein, sich der
besonderen Verantwortung ihres Tuns stets bewusst zu sein", unterstrich
Bundesjustizministerin Zypries beim Festakt in Berlin.Auf insgesamt 124 Tafeln zeigt die Ausstellung in übersichtlicher Form
etwa 2.000 Dokumente und Bilder und erläuternde Begleittexte. Dabei werden
wichtige Aspekte der historischen und ideologischen Grundlagen der
NS-Justiz, der Einflussnahme der Partei auf die Justiz und der
Zusammenarbeit zwischen Justiz, NSDAP und SS aufgezeigt. Anhand
dokumentierter Einzelschicksale wird Zeitgeschichte den Betrachtern
eindrucksvoll nahegebracht.
Findet sich denn dort auch der Hinweis auf das Zitat aus der Monografie von Schubert: Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus (1993), S. 703 f.:
"Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind"
und seinem mutmaßlichen Bezug zum gegenwärtigen deutschen Familienrecht ?
Es erscheint angebracht, in diesem Zusammenhang auch einmal über das Kontinuitätsprinzip zu reden. Es besagt, so wie Viele von uns es kennen, etwas Dieses: Kind einmal bei der Mutter (z.B. nach Zwischenstation im Hotel Frauenhaus), Kind immer bei der Mutter. Ich könnte mir aber auch eine weitere Bedeutung vorstellen - etwa die einer geschichtlich wirksamen Kontinuität als Lücke in der politischen Bildung.
Gruß
Student