Richter lehnte Unterhalt für 15-Jährige ab
LINZ/ST. PÖLTEN. Kurioses Urteil: Ein Scheidungsvater braucht seiner 15-jährigen Tochter keinen Unterhalt bezahlen. Die Schulabbrecherin sei selbsterhaltungsfähig, habe aber fast ein halbes Jahr nur gefaulenzt, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Mädchen hätte sich auch eine Arbeit suchen können.
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"Das ist die einzige Erziehungsmaßnahme, die dem gar nicht obsorgeberechtigten Vater bleibt. Er kann zu Recht zum Kind sagen: solange du auf der faulen Haut liegst, kriegst du von mir kein Geld", sagt Familienrechtsexperte Günter Tews von der Kanzlei Sattlegger. Das Landesgericht hat den ordentlichen Revisionsrekurs für unzulässig erklärt.
http://www.inhr.net/modules.php?name=News&file=article&sid=435
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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