Ein Nazigesetz bleibt auch nach zweimaliger Umbenennung ein Nazigesetz (kt)
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- OT: Rechtsdienstleistungsgesetz -
Christine,
16.06.2008, 12:16
- Ein Nazigesetz bleibt auch nach zweimaliger Umbenennung ein Nazigesetz (kt)
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Lude,
16.06.2008, 18:25
- keine Ahnung haben aber mitreden wollen - Hans Plank, 18.06.2008, 05:07
- Ein Nazigesetz bleibt auch nach zweimaliger Umbenennung ein Nazigesetz (kt)