OT: Rechtsdienstleistungsgesetz
http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2008/rechtsdienstleistungsgesetz.pdf
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Ein Nazigesetz bleibt auch nach zweimaliger Umbenennung ein Nazigesetz (kt)
- kein Text -
keine Ahnung haben aber mitreden wollen
Die Entwürfe für das RBerG stammen aus der Zeit der Weimarer Republik aufgrund der dort gemachten Erfahrungen mit mangelhaft ausgebildeten "Beratern" . Wiedermal ein Beispiel für gefährliches Internet-Halbwissen.