Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Beispiele, wie Männer als Freiwild behandelt werden!

Christian2, Tuesday, 10.06.2008, 11:37 (vor 6404 Tagen)

Meiner Meinung nach werden sehr schwere Verbrechen an Männer begangen und obendrein ein schwerer verbrecherischer Geschlechterrassismus darstellt!

1. TKDV-Praxis in der Truppe

2008 setzt die Bundeswehr die Praxis der Einberufung totaler Kriegsdienstverweigerer zur Bundeswehr fort. Nach dreieinhalbjähriger Unterbrechung waren auch schon 2007 drei totale Kriegsdienstverweigerer zur Bundeswehr einberufen worden. Matthias Schirmer und Silvio Walther wurden zum 1. April 2008 einberufen.

Silvio wurde am 9. April von Feldjägern aufgegriffen und am 10. April der Einheit in Bad Reichenhall zugeführt. Der direkte Disziplinarvorgesetzte Kompaniechef H. beantragte beim Truppendienstgericht Süd einen 7-tägigen Disziplinararrest, der ursprünglich am 16. April beginnen sollte. Zusätzlich wurde eine Disziplinarbuße in Höhe von 120 Euro verhängt. Da Silvio die ärztliche Untersuchung auf Arrestfähigkeit verweigerte, wurde er, statt in Arrest genommen zu werden, "vorläufig festgenommen" und in eine Arrestzelle (ungeheizt und 4,06 qm klein) eingesperrt. Einen Tag später wurde er aus dieser Haft "entlassen" und es begann anschließend, also am 17. April, der erste Arrest. Am Nachmittag des siebenten Arresttages (23. April) wurde er aus dem Arrest entlassen. Da er einen unmittelbar danach erteilten Befehl verweigerte, wurde er für einen Tag erneut "vorläufig festgenommen" und in die Arrestzelle gesteckt. Seine Beschwerde, dass die Arrestzelle eine Mindestgröße von 6 qm haben müsse, führte dazu, dass er am Abend in eine größere Zelle eingesperrt wurde. Der stellvertretenden Bataillonskommandeur beantragte einen erneuten Arrest, diesmal von 10 Tagen. Dieser zweiter Arrest begann am 25. April und endete am 4. Mai (Sonntag).

Der Kommandeur der Gebirgsjägerbrigade 23 hat Silvio nach der Entlassung aus dem zweiten Arrest zweimal verhört. Anschließend beantragte er am 6. Mai einen 14-tägigen Arrest, der noch am gleichen Tag durch das zuständige Truppendienstgericht bestätigt wurde und am späten Nachmittag auch begann. (Dazu unsere Pressinfo)
Über das Pfingstwochenende wurde die Militärhaft für 4 Tage unterbrochen. Am 13. Mai ist der Arrest fortgesetzt worden. Er endete am 23. Mai. Silvio konnte noch am selben Tag die Kaserne verlassen, er erhielt aber den Befehl, am Montag, den 26. Mai, zur Aufnahme des Dienstes anzutreten.

Nach Verhören durch die Brigadeführung am 26. Mai wurde Silvio mitgeteilt, dass eine vierte Haftstrafe, diesmal mit Dauer von 21 Tagen, beantragt werden würde. Allerdings hat eine Krankschreibung Silvios vom 26. Mai bis zum 1. Juni die weiteren Repressionen durch die Truppe aufgehalten. Die Kaserne in Bad Reichenhall hat große Probleme durch einen Krätzmilbenbefall, auch das Wachgebäude blieb davon nicht verschont. Silvio wurde bereits über Pfingsten aus dem Arrest genommen, über das darauffolgende Wochenende wurde er in eine andere Kaserne verlegt. Dort wurde er unter Androhung von Schusswaffengewalt gezwungen, einen Kasernenparkplatz zu fegen. (Dazu unsere Pressinfo)

Die Brigadeführung hat daher erst am 2. Juni beim Militärgericht den 21-tägigen Arrest beantragt. Noch am selben Tag stimmte es zu, allerdings wurde die sofortige Vollstreckung nicht angeordnet. Die am 3. Juni von Silvio gegen die vierte Haftstrafe eingelegte Beschwerde hemmt deshalb die Vollstreckung. Das Militärgericht muss nun erstmal über Silvios Beschwerde entscheiden. Weist es die Beschwerde ab, kann die Truppe Silvio sofort in die Zelle sperren. Offensichtlich geht die Truppe davon aus, dass über die Beschwerde nicht vor dem 10. Juni entschieden wird. Silvio hat bis einschließlich 9. Juni ein Dienstverbot erteilt bekommen.


Solidarische Postkarten und Briefe gehen an folgende Adresse:

Silvio Walther
5./Gebirgsfernmeldebataillon 210
Artilleriekaserne
Nonner Str. 23 - 27
83435 Bad Reichenhall


Matthias wurde am 4. April von Feldjägern abgeholt und befand sich seit dem 5. April in der Kaserne Viereck (Mecklenburg-Vorpommern). Er wurde mit Dienstverbot am 21. Mai vorzeitig aus dem Arrest entlassen.

In den ersten 10 Tagen musste er sich zunächst in der Stube aufhalten und sich lediglich mehrmals täglich beim Kompaniechef melden. Der Bataillonskommandeur beantragte nach mindestens zwei Verhören einen 21-tägigen Arrest. Das zuständige Truppendienstgericht stimmte dem Arrestantrag am 16. April zu. Der Arrest wurde vom 17. April bis zum 7. Mai vollstreckt. Der Bataillonskommandeur beantragte am 8. Mai einen erneuten 21-tägigen Arrest, der am 9. Mai begann und regulär am 30. Mai geendet hätte.

Matthias ging aufgrund der abermaligen Arreststrafe am 8. Mai abends in Hungerstreik. Die Bundeswehr drohte ihm die Zwangsernährung an. (Dazu unsere Presseinfo) Außerdem verschärfte sie die Arrestbedingungen. Die Bundeswehr unterband telefonische Kontakte zur Außenwelt und untersagte in den ersten Tagen des zweiten Arrests den täglichen Rundgang. Erst auf Matthias' Beschwerde hin unterließ die Bundeswehr die schikanöse Behandlung. (Anfänglich wurde er beispielsweise in der Nacht stündlich geweckt).
Das TDG führte am 16. Mai im Rahmen der Beschwerde gegen die Verhängung des zweiten Arrestes eine Anhörung durch. In der Anhörung konnte der Bataillonskommandeur nicht schlüssig begründen, warum der zweite Arrest überhaupt notwendig sei, und musste einräumen, dass auch er nicht von einer Willensänderung bei Matthias ausgehe.
Das TDG hat am 21. Mai aufgrund von Matthias' Beschwerde entschieden, den zweiten Arrest nach 12 Tagen vorzeitig zu beenden. Matthias musste von der Truppe aus dem Arrest sofort entlassen werden, und die Bundeswehr sprach gleichzeitig ein Dienstverbot aus. Er befindet sich in Freiheit. Da er bereits 13 Tage im Arrest saß, steht ihm für einen Tag der Freiheitsberaubung eine Entschädigung zu.
Die formalrechtliche Entlassung aus der Bundeswehr soll am 29. Mai erfolgen.

Die letzte Aktualisierung erfolgte am 4. Juni.


In den Jahren 2004 bis 2006 wurde die Bundeswehr nicht mit einberufenen Totalverweigerern konfrontiert, da sie entweder „vergessen“ oder ausgemustert wurden.
2007 wurden Totalverweigerer nach zweimal verhängten Arreststrafen entlassen: Jonas Grote, der zum April 2007 einberufen wurde, nach 42 Tagen Arrest auf Weisung des „Bundesministers der Verteidigung“, bei Alexander Hense, einberufen zum 1. Juli, hat das zuständige Truppendienstgericht Süd nach 25 Tagen Arrest (7 und 18 Tage) einen Antrag auf Verhängung eines dritten Arrestes abgelehnt. Moritz Kagelmann, zum Oktober 2007 einberufen, wurde während des laufenden vierten Arrestes überraschend am 11.12.07 aus der Bundeswehr entlassen. Bis zur Entlassung saß er 55 Arresttage ab. Er war zum Oktober 2007 einberufen worden, trat den Kriegsdienst aber nicht an. Feldjäger führten ihn Mitte Oktober der Truppe zu. Gegen ihn wurden vier so genannte Disziplinararreste in Höhe von 7, 14, 20 und 21 Tagen verhängt. Der vierte Arrest hätte am 19.12.07 geendet.
Dazu Presseinfo vom 29.11.07

Die anhaltende politische und juristische Auseinandersetzung um die „allgemeine Wehrpflicht“ ging offensichtlich nicht spurlos an den Militärs vorbei. Dies belegt anschaulich ein Beschluss eines Truppendienstgerichts vom 31. Juli 2007, der offen Kritik an der aktuellen Einberufungspraxis übt. Die veränderte Sicht auf die totale Kriegsdienstverweigerung wird im Vergleich zur „Recht“sprechung eines Truppendienstgerichts aus dem Jahr 2001 deutlich. Damals hielt ein Truppendienstgericht es noch für geboten, einen totalen Kriegsdienstverweigerer für 77 Tagen in Arrest zu stecken, getreu der „uralten Volksweisheit, wonach derjenige, der nicht hören will, zum Schluß eben fühlen muss“ (Zitat Truppendienstgericht Nord 19.12.2001).

2. Strafverfahren gegen TKDVer Bundeswehr

Das Nürnberger Amtsgericht verurteilte Jonas Grote am 10. Oktober 2007 zu 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit, 40 mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Das Gericht hat das Jugendstrafrecht angewendet.

Alexander Hense wurde vom Amtsgericht Pforzheim am 8. November 2007 die Auflage erteilt, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Gleichzeitig setzte das Gericht die Verhängung einer Jugendstrafe für ein Jahr aus. In seinem Fall hat die Staatsanwaltschaft, die eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung forderte, Berufung eingelegt. In der Berufungsverhandlung wurde er am 28. März 2008 durch das Landgericht Karlsruhe zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Das Jugendstrafrecht fand keine Anwendung.
Weitere Infos zu seinem "Fall"


3. Strafverfahren gegen TKDVer Zivildienst

Am 14.12.07 ist der totale Kriegsdienstverweigerer Andreas Reuter vom Amtsgericht Zittau zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Andreas war zum 04.07.05 zur Ableistung des Zivildiensts nach Weisswasser einberufen worden, ist dort aber nicht erschienen. Er lehnt die Erfüllung der Wehrpflicht auf Grund einer von ihm gefällten Gewissensentscheidung ab. Er verweigert auch die Ableistung des Zivildienstes wegen dessen militärischer Verplanung im Rahmen des Konzeptes der sog. "Gesamtverteidigung".
Hier ausführlich

Quelle: http://www.kampagne.de/Wehrpflichtinfos/AktuellePraxisTKDV.php

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