Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grüne wollen Steuern für Frauen halbieren

pappa_in_austria ⌂ @, Wien, Sunday, 01.06.2008, 09:37 (vor 6414 Tagen)

Grüne in Österreich wollen Steuern für Frauen halbieren

http://orf.at/?href=http%3A%2F%2Forf.at%2Fticker%2F291258.html

Grüne wollen niedrigere Steuern für Frauen

Die Grünen wollen die Steuern für Frauen halbieren. Es sei ein radikaler Ansatz, der möglicherweise dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen würde, ist sich Vizechefin Eva Glawischnig im "Kurier" (Sonntags-Ausgabe) bewusst.

Sie verweist jedoch darauf, dass sich viele Frauen derzeit - angesichts des noch immer drastischen Lohngefälles zwischen Männern und Frauen fragen würden, ob sich die Arbeit nach Abzug der Kinderbetreuungskosten noch lohne. "Wenn den Frauen vom Lohn mehr übrig bleibt, hebt das also ihre Erwerbstätigkeit", so Glawischnig.

Woran erkennt man eine geschlechterrassistische männerfeindliche Partei?

Christian2, Sunday, 01.06.2008, 11:10 (vor 6413 Tagen) @ pappa_in_austria

Indem solche geschlechterrassistische verbrecherische menschenverachtende perfide Parteien massiv Privilegien und Rechte nur für Frauen verschaffen wollen und dagegen sämtliche Pflichten, Diskriminierungen und Benachteiligen nur Männer auferlegen!

Diskriminierungsliste ausdrucken, den Grünen vorlegen (hinschmeissen) und sie damit öffentlich konfrontieren!

Männerdiskriminierung aufgrund des Geschlechts

Diskriminierung der Männer aufgrund des Geschlechtes:

Männerdiskriminierung an Hand von Beispielen. Wenn Sie sich diskriminiert fühlen, bitte ein kurzes Email an Wien-konkret.at schicken. Wir werden es hier nach Möglichkeit online stellen.

Beispiele von gängigen Männerdiskriminierungen:

* Männerdiskriminierung bei Wehrdienst / Zivildienst / Krieg
Männer müssen einen Wehrdienst bzw. einen Zivildienst kostenlos ableisten, Frauen überhaupt nicht. Im Kriegsfall müssen Männer "sterben gehen", ob sie wollen oder nicht. Frauen dürfen zu Hause bleiben (Dies ist zwar im Kriegsfall auch nicht lustig, aber trotzdem besser als an der Front)

* Männerdiskriminierung bei Behörden
Es gibt ein Frauenministerium, aber kein Männerministerium.
Es gibt Frauenberatungsstellen, aber keine Männerberatungsstellen.
Es gibt ein Straftäterkartei im Innenministerium, aber keine "StraftäterInnen" Kartei. Ebenso gibt es keine "MörderInnen"-Kartei.

* Männerdiskriminierung beim Pensionsantritt
Männer dürfen erst später in Pension gehen, obwohl sie eine kürzere Lebenserwartung haben ! Damit diese sexuelle Diskriminierung der Männer nicht vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden kann, haben SPÖ und ÖVP ein Verfassungsgesetz mit 2/3 Mehrheit beschlossen. Das Stimmverhalten von FPÖ und Grüne ist unbekannt.

* Männerdiskriminierung bei Soziales & Gesundheit
ca 80% der Obdachlosen sind Männer. Die meisten davon wurden obdachlos aufgrund von Scheidungsverfahren und Unterhaltszahlungen.
Während es viele Programme zur Beratung und Erkennung von Brustkrebs bei Frauen gibt, gibt es vergleichsweise wenige zur Erkennung von Prostata-Krebs bei Männern.

* Männerdiskriminierung bei Scheidungen
Männer verlieren in der Regel das Wohnrecht in der bisherigen Wohnung. Männer dürfen nach Scheidungen meist die Kinder nur mehr sehr selten sehen. Männer werden oft bei Scheidungen zu Zahlväter degradiert.

* Männerdiskriminierungen bei Gerichtsurteilen:
Wenn eine Mann seine Frau umbringt bekommt er statistisch eine höhere Haftstrafe, als wenn eine Frau Ihren Ehemann umbringt.
Mit den Frauen haben die Richter und Geschworenen wahrscheinlich mehr Mitleid.

* Männerdiskriminierung bei Gewaltverbrechen
Im Jahr 2004 wurden in den Deliktbereichen, über die das deutsche Bundeskriminalamt eine Opferstatistik führt, Männer zu 61,5 Prozent Opfer von Straftaten. Bei Mord und Totschlag – vollendet und versucht – waren 62,7 Prozent der Opfer männlich, bei Raub sogar 67,8 Prozent. In der Öffentlichkeit wird jedoch in der Regel nur Gewalt gegen Frauen thematisiert. Ähnliches gilt wahrscheinlich auch in Österreich.

* Männerdiskriminierung am Arbeitsplatz:
Gleich gut qualifizierte Männer haben gegen "Quotenfrauen" keine Chance, oftmals sogar gegen schlechter qualifizierte Frauen. Besonders kritisch dürfte es derzeit z.B bei der Polizei sein.

* Männerdiskriminierung in den Medien:
Männer werden in Medien oft als gewaltbereit hingestellt.

* Männerdiskriminierung beim Erben:
Da Männer in der Regel eine kürzere Lebenserwartung haben, erben öfter Ehefrauen von den Ehemännern, als umgekehrt.

* Männerdiskriminierung im Verkehr:
Wenn beide - Ehemann und Ehefrau - Alkohol getrunken haben, dann wird erwartet, dass der Mann nach Hause fährt. Der gesellschaftliche Druck ist enorm hoch. (Eigentlich sollte natürlich keiner der beiden mit dem eigenen Auto alkoholisiert nach Hause fahren).
Vermutung: Männer zahlen auch die höheren Geldstrafen bei Verkehrskontrollen für Verkehrsübertretung. Blondinen zahlen vermutlich am wenigsten. Das ist statistisch natürlich schwer zu beweisen.

* Männerdiskriminierung bei Fussballmatches
Männer zahlen bei Fussballmatches des ÖFB (Ländermatches) den doppelten Eintritt, wie Frauen. Wir schreiben das Jahr 2007.
aktuelles Beispiel: Ländermatch gegen Deutschland am 6.2.2008: Männer zahlen bis zu 87% mehr als Frauen.
(Bei manchen Diskotheken ist noch schlechter. Da zahlen die Damen gleich gar keinen Eintritt, die Männer werden dafür umso mehr abgezockt. )

* Männerdiskriminierung bei Katastrophen:
Frauen und Kindern wird selbstverständlich bei einer Rettungsaktion der Vorzug gegeben. Männer bezahlen daher öfter mit dem Tod oder werden in schlechterem Zustand gerettet.

* Männerdiskriminierung durch Frauenförderungen:
Haben Sie sich schon einmal überlegt was eine "Förderung" eigentlich bedeutet? Fördern heißt jemanden auf Kosten anderer zu bevorzugen. "Frauenförderung" klingt auch wesentlich besser als "Männer-diskriminierung".

* Mangelde Chancengleichheit international betrachtet:
Geht es um einen internationalen Vergleich der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, hat sich in Österreich die Ungleichheit im Vergleich zum Vorjahr noch verschlechtert. Das geht aus dem "Global Gender Gap Report 2007" des Weltwirtschaftsforums in Genf (CH) hervor, laut dem Österreich auf Platz 27 liegt. Beim Kriterium "Chancengleichheit von Mann und Frau in der Wirtschaft" belegt Österreich den mieserablen 89. Platz von 128 Plätzen. Für Frauenministerin Doris Bures (SPÖ) ist das "nicht zufriedenstellend".

* GG Art. 12a "Allgemeine" Wehrpflicht:
Nur Männer sind verpflichtet, obwohl grundsätzlich auch Frauen für den Miltärdienst geeignet sind.
Lösungsmöglichkeiten: Milizsystem abschaffen und reine Berufsarmee schaffen, oder Wehrpflicht für beide Geschlechter.

* Quotenregelungen im öffentlichen Dienst: Sind bisher immer nur eine einseitige Bevorzugungen von Frauen, in Bereichen in denen Frauen die Beschäftigungsmehrheit stellen gibt es keine ensprechende Regelung zugunsten von Männern (z.B bei Pflegebrufen, Grundschullehrern, Kindergärtnern, ...) Die Quotenregelung wird so lange angewendet, bis Frauen die Mehrheit und Männer die Minderheit stellen. (BGleiG § 6-8)

* Diverse Detailbestimmungen in Gleichbehandlungsgesetzen: Das fängt an bei den Zielen des Gesetzes §1 BGleiG mit "Nach Maßgabe dieses werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen". Dass eventuelle Benachteiligungen von Männern abzubauen seien wird nirgendwo gefordert.

* §16 die Gleichstellungsbeauftragten können nur Frauen sein. Das lustiger weise, obwohl es in §5 heisst, dass die Vorschriften Anwendung finden sollte, soweit nicht ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die auszuübende Tätigkeit sei. Ist also Frau zu sein eine unverzichtbare Voraussetzung um die Funktion von Gleichstellungsbeauftragten zu erfüllen?

* Die gesetzliche Definition von unterrepräsentiert, bei einem Frauenanteil unter 50%. Das bedeutet, das Frauen solange unterrepräsentiert sind, bis sie über 50% Anteil haben und damit Männer unterrepräsentiert sind, bzw. Frauen überrepräsentiert sind. Vernünftiger wäre eine Grenze wie in anderen Ländern bei 40%.

* Diverse Gleichstellungsgesetze auf Landesebene, welche analog zum BGleiG aufgebaut sind. Im einzelnen Gefunden (grossteils über http://www.rechtliches.de/Landesrecht.html abrufbar):
- Bayerisches Gleichstellungsgesetz – BayGlG
- Thüringer Gleichstellungsgesetz - ThürGleichG
- Gleichstellung behinderter Menschen – LGGBehM (§ 4)
- Gleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - GlG M-V & Wahlordnung zum GleichstellungsG
- Berliner Landesgleichstellungsgesetz & Frauenförderverordnung
- Brandenburg Landesgleichstellungsgesetz & Frauenförderverordnung
- Bremen Landesgleichstellungsgesetz
- Hamburger Gleichstellungsgesetz
- Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HglG
- Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz
- Nordrhein-Westfalen Landesgleichstellungsgesetz
- Rheinland-Pfalz Landesgleichstellungsgesetz
- Landesgleichstellungsgesetz des Saarlandes
- Sächsisches Frauenförderungsgesetz – SächsFFG
- Sachsen-Anhalt Frauenfördergesetz – FrFG
- Schleswig-Holstein Gleichstellungsgesetz

* Im Landesrichtergesetz von Schleswig-Holstein findet sich unter Abschnitt II/§10 Richterwahl, folgender diskriminierender Abschnitt:

(3) Die Präsidentinnen oder Präsidenten eines oberen Landesgerichts werden auf Vorschlag des Ministeriums für Justiz-, Bundes- und Europaangelegenheiten vom Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gewählt. Der Vorschlag soll drei Personen enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen. Dem Vorschlag sind die Personalübersichten für jede vorgeschlagene Bewerbung beizufügen. Die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber sind durch den zuständigen Landtagsausschuß anzuhören. Die Anhörung des Ausschusses soll in öffentlicher, die anschließende Beratung und Beschlußfassung müssen in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden.

Mit der Formulierung: "Der Vorschlag soll drei Personen enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen." werden Männer diskriminiert, da damit ein Dreiervorschlag von drei Frauen möglich ist, jedoch ein gleichartiger Dreiervorschlag aus drei Männern verhindert wird.

* SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen:
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.
Konkret wirkt sich das bei der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung aus. Frauen können schon mit 30 eine Gratis-Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, Männer erst mit 45 und das obwohl mehr Männer in dieser Altersgruppe an Hautkrebs erkranken und von den Erkrankten mehr sterben.

* SGB 6 § 237a Altersrente für Frauen: Die Frauenaltersrente, die an sich in D eigentlich schon angeglichen wurde (im Gegensatz zu Österreich), aber in einem Detail noch eine geschlechterungleiche Übergangsbestimmung enthält, die es Frauen unter bestimmten Bedingungen ermöglicht früher in Rente zu gehen. Frauen, die vor 1952 geboren wurden koennen diese Bestimmung noch in Anspruch nehmen, damit lauft die Bestimmung praktisch mit 2012 aus.

* SGB 6 § 56 Kindererziehungszeiten: Eltern können, wenn sie ihr Kind gemeinsam erzogen haben, eine übereinstimmende Erklärung über die Zurechnung der Kindererziehungszeiten zur Pension abgeben. Geschieht das nicht, so wird automatisch der Mutter die Erziehungszeit zugerechnet. Daher folgt, wenn sich beide Elternteile die Erziehung geteilt haben und die Mutter weigert sich eine Erklärung zum Splitting der Rentenanrechnung zu unterschreiben, so hat der Vater keinerlei Möglichkeit seinen Teil der Erziehungszeit anerkannt zu bekommen.

* Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Sorgerecht für Väter
nichtehelicher Kinder: Spricht Kindern aus nichtehelichen Beziehungen generell den Müttern zu, und Widerspricht damit der Gleichwertigkeit beider Elternteile. (Urteil unter http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20030129_1bvl002099 nachzulesen)

* StGB §183 Exhibistionistische Handlungen. Da heisst es "Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, oder mit Geldstrafe bestraft".

* Die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) mit dem Fakulativprotokoll zu deren Umsetzung: Im Fakulativprotokoll werden Verfahrensweisen festgelegt, wie bei verstössen gegen diese UN-Konvention vorzugehen ist. Das Problem darin ist, dass die Konvention sich fast durchgängig einer sexistischen Sprache bediehnt, in der Form, dass für Frauen immer das gleiche Recht gelten muss wie für Männer. Die umgekehrten Fälle, in denen Männer eine Diskriminierung erfahren werden dadurch nicht erfasst. Somit wird über das Fakulativprotokoll eine separates Rechtsmittel geschaffen, dem sich im Endeffekt nur Frauen bediehnen können.

Exemplarisch Artikel 12 der Konvention zum Gesundheitssystem an:

Artikel 12
1. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Gesundheitswesen, um Frauen zu den gleichen Bedingungen wie Männern Zugang zu den Gesundheitsfürsorgediensten, einschließlich der Dienste im Zusammenhang mit der Familienplanung zu gewährleisten.

Somit wäre mit diesen Artikel gegen die weiter unten angeführte unterschiedliche Bezahlung von Gesundheitsvorsorgen anzukämpfen, wenn sie zu Lasten von Frauen diskriminierend wäre. Da sie aber zu Lasten von Männern diskriminiert, bietet auch das die UN-Konvention/das Fakulativprotokoll keine Möglichkeit.

Nachzulesen ist das Fakulativprotokoll und die Konvention selbst unter http://www.gleichberechtigung-goes-online.de/pdf/ced_3.pdf
Im Text selbst ist ein Österreichbezug vorhanden, der Protokolltext an sich ist aber im Anhang des Dokuments vorhanden und der gilt auch für D, da auch D das CEDAW und das Fakulativprotokoll unterzeichnet haben.

* Art.6 GG
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(Kein Vorwurf, daß den Verfassungsvätern und -müttern 1948, 3 Jahre nach dem Ende des NS-Mutterkults ("Dabei betonte der Führer mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind.") nichts anderes dazu eingefallen ist. Die ges. Realität war damals so, und es fehlten Millionen Väter, die gefallen oder noch interniert waren.
Aber daß im Jahre 2006, wo jeder fünfte bis sechste Alleinerziehende ein Vater ist, dieser Artikel noch immer so dasteht, ist schlicht eine Schande. )

* §1626a BGB (vom BVerfG am 29.1.2003 bestätigt)
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten.
(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

* BErzGG § 3 Absatz 2

Erfüllen beide Elternteile oder Lebenspartner die Anspruchsvoraussetzungen, so wird das Erziehungsgeld demjenigen gezahlt, den sie zum Berechtigten bestimmen.

Wird die Bestimmung nicht im Antrag auf Erziehungsgeld getroffen, ist die Mutter die Berechtigte; Entsprechendes gilt für den Lebenspartner, der Elternteil ist.

Die Bestimmung kann nur geändert werden, wenn die Betreuung und Erziehung des Kindes nicht mehr sichergestellt werden kann.

* SBG 3 Arbeitsförderung § 8 Frauenförderung: (2) Frauen sollen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit gefördert werden.

Wenn Männer unter ihrer relativen Betroffenheit gefördert werden hat dieses Gesetz nichts dagegen. Die davon abgeleteten SBG 3 §11 (2) 4. und SBG 3 §386 haben selbiges Problem.

* SGB 6 § 294-300 Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921

Väter dieser Jahrgänge schauen für eine geleistet Kindererziehung in den betroffenen Jahren für ihre Pensionsberechnung durch die Finger.

* SGB 9 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen mit diversen Bestimmungen einseitiger Frauenförderung von Behinderten.

Unklar: SGB 12 Sozialhilfe § 23 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer:

(1) Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege nach diesem Buch zu leisten.

(Wenn hier in der Anwendung Mutterschaft im Sinne von Elternschaft angewendet wird, dann ist es eine diskriminierende Vorschrift. Wenn es nur biologischen Sinne fuer kurz nach der Geburt angewendet wird (analog zu Mutterschutzregelungen) dann stellt es keine Diskriminierung dar.)

* §213 StGB "Minderschwerer Totschlag" (Totschlag ohne eigene Schuld oder im Torn) findet seit Abschaffung des §217 grundsätzlich Anwendung bei Kindstötung durch die Mutter. Ein Vater wird nach §211 (Mord) oder §212 (Totschlag) belangt.

Quelle:
http://www.femdisk.com/includef.php?path=forum/showthread.php&threadid=471

http://www.wien-konkret.at/soziales/maennerdiskriminierung/

Die Wahrheit, warum Frauen weniger verdienen!
http://www.welt.de/wams_print/article2030790/Wegen_mangelnder_Kinderbetreuung_verdienen_Frauen_weniger.html

Woran erkennt man eine geschlechterrassistische männerfeindliche Partei?

Diese Bande..., Sunday, 01.06.2008, 13:46 (vor 6413 Tagen) @ Christian2

Warum nicht gleich Steuern/Abgaben usw. für Frauen auf Null, Zugang für Männer zu aus Steuern/Abgaben usw. finanzierten staatlichen Systemen auch Null?

Diese Bande...

Woran erkennt man eine geschlechterrassistische männerfeindliche Partei?

Michel, Sunday, 01.06.2008, 16:14 (vor 6413 Tagen) @ Diese Bande...

Warum nicht gleich Steuern/Abgaben usw. für Frauen auf Null, Zugang für
Männer zu aus Steuern/Abgaben usw. finanzierten staatlichen Systemen auch
Null?

Diese Bande...

Vorher muss doch noch eine Ausgangs- und Ausreisesperre für Männer eingeführt werden.

Woran erkennt man eine geschlechterrassistische männerfeindliche Partei?

Sparrowhawk, Sunday, 01.06.2008, 17:27 (vor 6413 Tagen) @ Michel

Warum nicht gleich Steuern/Abgaben usw. für Frauen auf Null, Zugang für
Männer zu aus Steuern/Abgaben usw. finanzierten staatlichen Systemen

auch

Null?

Diese Bande...


Vorher muss doch noch eine Ausgangs- und Ausreisesperre für Männer
eingeführt werden.

Die Mauer nur für Männer oder wie ? Damit sie nicht alle abhauen und Deutschland dann aus den Bundesländern Femistan, Neutürkei, Neurussland, Neuafrika, Neuasien und Neuresteuropa besteht *fg*

Sparrowhawk

Ergänzungen zu dieser Liste

Andi, Tuesday, 03.06.2008, 01:18 (vor 6412 Tagen) @ Christian2

Hallo Christian

Eine sehr schöne Liste.
Folgende Ergänzungen möchte ich vorschlagen:

1: Kindergeld bei unverheirateten Eltern: Wird nur an einen Empfänger ausgezahlt. Erklärt die Mutter nicht, dass sie auf das Kindergeld verzichtet, bekommt sie das volle Kindergeld überwiesen, der Vater geht leer aus. Dies auch dann, wenn der Vater das Kind erzieht und die Mutter als einzige von beiden Einkommen erzielt.

2: Namensrecht: Können sich die Eltern nicht auf einen Nachnamen des Kindes einigen, so bestimmt der Standesbeamte, welcher der beantragten Nachnamen amtlich wird. Bei unverheirateten Eltern wird hier regelmäßig für den Vorschlag der Mutter entschieden.

3: Ruhen der privaten Krankenversicherung bei Elternzeit: Die leistungslosen Beiträge (Krankenkassenbeiträge, die gezahlt werden müssen, um den alten Vertrag später wieder bedienen zu dürfen, ohne das die Krankenkasse dafür in der Elternzeit irgendwas zahlt) bei Ruhen der Krankenversicherung sind für Männer wesentlich höher als für Frauen (z. B. doppelt so hoch, 40% statt 20% der normalen leistungsberechtigten Beitrage). Ein Begründung z. B. aus versicherungsmathematischen Gründen kann die Krankenversicherung nicht geben.

4. Kinderförderung bei der Riesterrentenversicherung bei unverheirateten Eltern: Ist an dem Erhalt von Kindergeld gekoppelt. Kindergeld erhält nur die Mutter (wenn sie nicht zugunsten des Vaters darauf verzichtet, siehe oben) -> auch die Kinderzulage zu den Beiträgen zur Riesterversicherung erhält nur die Mutter.
Die Kinderzuschläge betragen für ab 2008 geborene Kinder 300 € je Kind und Beitragsjahr.

Gruß,
Andi

Ergänzungen zu dieser Liste

Christian2, Tuesday, 03.06.2008, 08:29 (vor 6412 Tagen) @ Andi

Hallo Andi

Danke für die Ergänzung der geschlechterrassistischen Diskriminierungs- und Benachteiligungsliste. Es tun sich ganz schöne Abgründe gegen das männliche Geschlecht auf und ich glaube es gibt noch viel mehr davon. Könntest du zu deiner Ergänzung auch Quellenangaben machen, Gesetzbuch mit Paragraph angeben, welche männerfeindliche geschlechterrassistische Partei die Verantwortung dafür trägt usw.

Gruß
Christian

Ergänzungen zu dieser Liste

Andi, Wednesday, 04.06.2008, 01:43 (vor 6411 Tagen) @ Andi

Hallo Zusammen

Zu den nachgefragten gesetzlichen Grundlagen dieser Benachteiligungen: Hier handelt es sich nicht um gesetzliche, sondern um amtliche Benachteiligungen aus der Behördenpraxis:

1: Kindergeld bei unverheirateten Eltern: Wird nur an einen Empfänger
ausgezahlt. Erklärt die Mutter nicht, dass sie auf das Kindergeld
verzichtet, bekommt sie das volle Kindergeld überwiesen, der Vater geht
leer aus. Dies auch dann, wenn der Vater das Kind erzieht und die Mutter
als einzige von beiden Einkommen erzielt.

Grundlage, dass das Kindergeld nur an die Mutter ausgezahlt wird, auch wenn auch vom Vater ein Antrag vorliegt, ist nach Aussage einer Familenkasse kein Gesetz, sondern eine Behördenanweisung. Danach wird, wenn beide einen Antrag auf jeweils volles oder jeweils halbes Kindergeld stellen, an den Vater eine Aufforderung versand, eine Verzichtserklärung der Mutter beizubringen. Bringt er diese nicht innerhalb einer geforderten Frist bei, wird das Kindergeld nur an die Mutter ausgezahlt.

2: Namensrecht: Können sich die Eltern nicht auf einen Nachnamen des
Kindes einigen, so bestimmt der Standesbeamte, welcher der beantragten
Nachnamen amtlich wird. Bei unverheirateten Eltern wird hier regelmäßig für
den Vorschlag der Mutter entschieden.

Das gilt so bei gemeinsamen Sorgerecht der Eltern, unabhängig davon, ob sie verheiratet oder nicht verheiratet sind. §1617 BGB sagt für diesen Fall sinngemäß: Bestimmen die Eltern nicht binnen eines Monats nach der Geburt einen gemeinsamen Nachnamen des Kindes, so überträgt das Familiengericht einem der beiden Elternteile das Bestimmungsrecht. Bestimmt dieser Elternteil nicht innerhalb einer gesetzten Frist den Nachnamen des Kindes, so erhält das Kind den Nachnamen des Elternteiles, dem das Bestimmungsrecht übertragen wurde.
Dieser Text ließe auch eine Namensbestimmung durch den Vater zu. Weshalb die Mutter regelmäßig das Bestimmungsrecht übertragen bekommt, kann ich nur mutmaßen. (Ev. wieder eine "Behördenanweisung"?)
Hat nur einer der beiden Elternteile das Sorgerecht, so erhält das Kind automatisch den Nachnamen des sorgeberechtigten Elternteiles, wenn dieser nichts anderes erklärt. (§1617a BGB).

3: Ruhen der privaten Krankenversicherung bei Elternzeit: Die
leistungslosen Beiträge (Krankenkassenbeiträge, die gezahlt werden müssen,
um den alten Vertrag später wieder bedienen zu dürfen, ohne das die
Krankenkasse dafür in der Elternzeit irgendwas zahlt) bei Ruhen der
Krankenversicherung sind für Männer wesentlich höher als für Frauen (z. B.
doppelt so hoch, 40% statt 20% der normalen leistungsberechtigten
Beitrage). Ein Begründung z. B. aus versicherungsmathematischen Gründen
kann die Krankenversicherung nicht geben.

Hier habe ich noch keine Begründung der Krankenkasse erhalten. Nur die telefonische Aussage, dass sich die unterschiedlichen Beiträge nicht versicherungsmathematisch ergeben. Da dies auch eine rein privatrechtliche Entscheidung der Krankenkasse sein könnte (glaube ich aber nicht, ich tippe auf eine amtliche Grundlage, da sonst vermutlich Klagemöglichkeit nach dem Antidiskriminierungsgesetz besteht), passt dieser Punkt eventuell nicht in eine Reihe mit den anderen drei Punkten.

4. Kinderförderung bei der Riesterrentenversicherung bei unverheirateten
Eltern: Ist an dem Erhalt von Kindergeld gekoppelt. Kindergeld erhält nur
die Mutter (wenn sie nicht zugunsten des Vaters darauf verzichtet, siehe
oben) -> auch die Kinderzulage zu den Beiträgen zur Riesterversicherung
erhält nur die Mutter.
Die Kinderzuschläge betragen für ab 2008 geborene Kinder 300 € je Kind und
Beitragsjahr.

Das Gesetz koppelt die Kinderzulage an den Empfang von Kindergeld. Die Männerdiskreminierung entsteht dann durch die Behördenanweisung aus Punkt 1.

Gruß,
Andi

Alkoholfreie Schnapsideen

Borat Sagdijev, Sunday, 01.06.2008, 16:19 (vor 6413 Tagen) @ pappa_in_austria

Sie verweist jedoch darauf, dass sich viele Frauen derzeit - angesichts
des noch immer drastischen Lohngefälles zwischen Männern und Frauen fragen
würden, ob sich die Arbeit nach Abzug der Kinderbetreuungskosten noch
lohne. "Wenn den Frauen vom Lohn mehr übrig bleibt, hebt das also ihre
Erwerbstätigkeit", so Glawischnig.[/i]

Werden Frauen dann von den Ausbeutern gekündigt un zu niedrigerem Gehalt wieder eingestellt?
Werden die Frauen dann notfalls Zwangsbefruchtet, damit das mit der Kinderbetreuung auch eine klare und angemessene finanzielle Größe mit 3-4 Kindern wird?
Reduziert staatlich finanzierte/subventionierte Kinderbetreuung den Steuernachlass?
Wie geht man mit unfruchtbaren Frauen oder Frauen die keinen freiwilligen Befruchter ("Dummen") finden um?
Wie will man deren diskriminierung durch den Mob verhindern?
Wird auf der Lohnsteuerkarte die Kinderzahl vermerkt?

Wie geht man mit Transsexuellen um?
Ab welcher Steuerlast lohnt sich eine Geschlechtsumwandlung finanziell?
Muss der Schwanz ab?
Ich spiele ja gern an so ein paar schönen Brüsten rum...

Fragen, Fragen, Fragen ...

Grüne wollen Steuern für Frauen halbieren

Holger, Monday, 02.06.2008, 00:43 (vor 6413 Tagen) @ pappa_in_austria

Grüne in Österreich wollen Steuern für Frauen halbieren

http://orf.at/?href=http%3A%2F%2Forf.at%2Fticker%2F291258.html

Grüne wollen niedrigere Steuern für Frauen

Die Grünen wollen die Steuern für Frauen halbieren. Es sei ein radikaler
Ansatz, der möglicherweise dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen würde,
ist sich Vizechefin Eva Glawischnig im "Kurier" (Sonntags-Ausgabe)
bewusst.

Sie verweist jedoch darauf, dass sich viele Frauen derzeit - angesichts
des noch immer drastischen Lohngefälles zwischen Männern und Frauen fragen
würden, ob sich die Arbeit nach Abzug der Kinderbetreuungskosten noch
lohne. "Wenn den Frauen vom Lohn mehr übrig bleibt, hebt das also ihre
Erwerbstätigkeit", so Glawischnig.


Ich hoffe, Grünfotz macht es auch hier zum Wahlkampfschlager. Der dem West- Angestellten gleichrangige Mann in der Ostniederlassung derselben Firma wird da sein um 20% niedrigeres Gehalt sicher gerne doppelt so hoch besteuert sehen.
Es sind immer die eigenen Widersprüche, die ein überkommenes System zugrunde gehen lassen- alter linker Lehrsatz.

Grüne wollen Steuern für Frauen halbieren

Andi, Monday, 02.06.2008, 00:53 (vor 6413 Tagen) @ pappa_in_austria

Hallo

Merkt ihr, was da passiert? Abschaffung des Rechtsstaats. Faschismus!

Ich sehe nur eine Möglichkeit, den drohenden Femifaschismus abzuwenden: Wahlerfolge einer Männerpartei. Und es ist dabei egal, ob das eine liberale, katholische, evangelische oder sozialistische Männerpartei ist - der drohende Femifaschismus ist schlimmer als alles, was solche Richtungen anrichten könnten. Männerrechte müssen endlich eine wahrnehmbare Größe in der Politik werden.

Viele Grüße,
Andi

Grüne wollen Steuern für Frauen halbieren

Michel, Monday, 02.06.2008, 02:29 (vor 6413 Tagen) @ Andi

Hallo

Merkt ihr, was da passiert? Abschaffung des Rechtsstaats. Faschismus!

Sehr richtig,aber deine Schlussfolgerung

Ich sehe nur eine Möglichkeit, den drohenden Femifaschismus abzuwenden:
Wahlerfolge einer Männerpartei. Und es ist dabei egal, ob das eine
liberale, katholische, evangelische oder sozialistische Männerpartei ist -
der drohende Femifaschismus ist schlimmer als alles, was solche Richtungen
anrichten könnten.

würde ich nicht teilen, genau so haben vor Jahren, diejenigen Argumentiert die in den Faschisten eine geringeres Übel als in den Bolschewiken gesehen haben. Die einzige Hoffnung ist die Weltanschauung die den Rechtsstaat überhaupt erfunden hat und sich heute zu einer Form weiterentwickelt hat, die Gewallt ablehnt, der Liberalismus.

http://www.youtube.com/watch?v=muHg86Mys7I&eurl

Alle Abweichungen davon müssen zur Eskalation der Gewallt führen, allein weil sich dann wieder eine ideologische Clique durchsetzen kann, die Lügen verbreitet um Privilegien einzustreichen:


http://blog.freiheitsfabrik.de/?page_id=1037

Gruß,
Michel

Grüne wollen Steuern für Frauen halbieren

Andi, Monday, 02.06.2008, 02:56 (vor 6413 Tagen) @ Michel

Hallo Michel

Ich sehe die gegenwärtige Bedrohung durch den Femifaschismus als so kritisch, dass alle Kräfte dagegen gebündelt werden müssen.

Falls dein Grundsatz ist: "Lieber Femifaschismus als Illiberalität" muss ich dir widersprechen. Klar gibt es hier theoretische Grenzen. Eine extrem illiberale Gesellschaft mag schlimmer sein als ein gemäßigter Femifaschismus. Aber bitte realisiere, dass die aktuellen illiberalen Strömungen nicht so extrem sind wie der aufkeimende Femifaschismus. Und meines Erachtens ist die Illiberalität beim Femifaschismus sogar am deutlichsten ausgeprägt. Du solltest Gegener des Femifaschismus aus z. B. der Linkspartei mit sozialistischen Idealen nicht bekämpfen, sondern mit ihnen zusammenarbeiten. Ich bin gegen eine sozialistische Gesellschaft. Aber stärker bin ich gegen eine femifaschistische Gesellschaft. Und das nicht nur deshalb, weil die noch weniger liberal wäre als eine sozialistische Gesellschaft.

In allen Parteien gibt es Femifaschisten (mit Ausnahme der Männerpartei). In der FDP z. B. Pieper. Aber es gibt in allen Parteien auch Antifemifaschisten.

Gruß,
Andi

Grüne wollen Steuern für Frauen halbieren

Michel, Monday, 02.06.2008, 19:48 (vor 6412 Tagen) @ Andi

Hallo Andi,

du rennst offene Türen ein. Der Femifaschismus ist gegenwärtig die stärkste Bedrohung für die Freiheit, allein wegen der Leichtfertigkeit, mit der die Rechtsstaatlichkeit verspielt wird.

Falls dein Grundsatz ist: "Lieber Femifaschismus als Illiberalität" muss
ich dir widersprechen.

Das ist sicher nicht mein Grundsatz, wenn man eines Tages vor diese Alternative gestellt würde, hat man keine Alternative, dann muss mann aus Deutschland fliehen.

In allen Parteien gibt es Femifaschisten (mit Ausnahme der Männerpartei).
In der FDP z. B. Pieper. Aber es gibt in allen Parteien auch
Antifemifaschisten.

Die FDP ist genauso sozialdemokratisch wie sie liberal ist, echter Liberalismus kann sich nicht Parteipolitisch endfalten, ohne seine Prinzipien zu verlieren.

Mit Liberalimus meine ich den Femifaschimus die Grundlage entziehen zu können: die Väterproblematik würde es nicht geben, wenn Rechten und Pflichten allein aus Verträgen entstehen können, die Diskriminierung in Schule und Gesundheitswesen gäbe es nicht, wenn diese auf privater Basis organisiert würden; Gleichstellung würde es nicht geben, wenn dem Staat das Recht fehlte sich in den Verkehr der Bürger einzumischen. Werden diese Punkte nicht abgearbeitet, sondern nur der Femifaschismus, wird die Freiheit und das Recht von einer anderen Richtung attakiert werden, weil die Strukturen, um in das Leben der anderen einzugreifen, noch vorhanden sind und somit leichte Beute zu machen ist.

Gruß,
Michel

Grüne wollen Steuern für Frauen halbieren

Andi, Tuesday, 03.06.2008, 01:42 (vor 6412 Tagen) @ Michel

Hallo Michel

Mit Liberalimus meine ich den Femifaschimus die Grundlage entziehen zu
können:
die Väterproblematik würde es nicht geben, wenn Rechten und
Pflichten allein aus Verträgen entstehen können, die Diskriminierung in
Schule und Gesundheitswesen gäbe es nicht, wenn diese auf privater Basis
organisiert würden; Gleichstellung würde es nicht geben, wenn dem Staat das
Recht fehlte sich in den Verkehr der Bürger einzumischen.

Da gebe ich dir recht.

Werden diese
Punkte nicht abgearbeitet, sondern nur der Femifaschismus, wird die
Freiheit und das Recht von einer anderen Richtung attakiert werden, weil
die Strukturen, um in das Leben der anderen einzugreifen, noch vorhanden
sind und somit leichte Beute zu machen ist.

Für mich hängt es von der Art der Eingriffe in das Leben der anderen ab. In einem gewissen Maße könnte ich solche Eingriffe tolerieren. Aber sicher nicht Femifaschismus. In einem noch geringeren Maße finde ich solche Eingriffe sogar gut. Auch die Libertären dürften dies z. B. bei Strafverfolgungsmaßnahmen so sehen.

Die Männerpartei verfolgt übrigens einen liberalen Ansatz. Von daher ist diese Diskussion müßig. Ein Liberaler sollte die Männerpartei unterstützen. Ein nichtliberaler Antifemifaschist sollte die Männerpartei auch unterstützen. Denn gegenüber der Bedrohung durch den Femifaschismus sind andere politische Überzeugungen unbedeutend.

Gruß,
Andi

Grüne wollen Steuern für Frauen halbieren

Nikos, Athen, Monday, 02.06.2008, 19:01 (vor 6412 Tagen) @ Andi

Hallo Andi!

Die Abschaffung des Rechtsstaats habe ich mehr als deutlich schon vor vier Jahren gesehen, als der Prozess über die Betreuung meiner Tochter noch lief.

Kann Dir folgendes berichten: Es war vollkommen gleichgültig was ich sagte, tat oder unterlassen hatte. Ich war von Anfang für diesen Staat schuldig und entsprechend bin ich auch behandelt worden. Man hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, mich anzuhören, der Urteil war in allen Fällen bereits gefällt. Alle Behörden und Beratungsstellen waren sich vollkommen einig und vorprogrammiert, dass eindeutig ich der jeniger war, der etwas falsch gemacht hatte. Alle meine Bemühungen sind ins Leere gelaufen.

Beispielsweise, als ich noch um das Besuchrecht meiner Tochter kämpfte, haben die Nazis gekontert, ich wäre ja gar nicht sensible, denn meine Tochter hätte jetzt schon genug mit der Scheidung, ich sollte sie nicht noch mehr belasten. Als ich das einsah, und damit einverstanden war, sagte ich dass ich, zum Wohl meiner Tochter, vorerst keinen weiteren Kontakt mehr wünsche. Genau dies haben sie aber im Gerichtssaal vorgeworfen und als Basis für die Entscheidung über die Betreuung genommen, die wie selbstverständlich negativ für mich und für die Beziehung meiner Tochter zu mir ausging.

Wohlgemerkt, weder habe ich das Kind geschlagen, noch sexuel oder anders missbraucht, nicht einmal über ihre Mutter habe ich schlecht geredet.

Die wichtigste Säule der Demokratie ist das Unschuldsvermutungsprinzip. Dieses Prinzip ist in Deutschlad schon längst ausser Kraft gesetzt worden.

Für mich ist Deutschland vergleichbar mit Saudi Arabien, nur eben anders herum.

Grüsse
Nikos

Hallo

Merkt ihr, was da passiert? Abschaffung des Rechtsstaats. Faschismus!

Ich sehe nur eine Möglichkeit, den drohenden Femifaschismus abzuwenden:
Wahlerfolge einer Männerpartei. Und es ist dabei egal, ob das eine
liberale, katholische, evangelische oder sozialistische Männerpartei ist -
der drohende Femifaschismus ist schlimmer als alles, was solche Richtungen
anrichten könnten. Männerrechte müssen endlich eine wahrnehmbare Größe in
der Politik werden.

Viele Grüße,
Andi

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*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

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