Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unverhältnismäßige Angst oder tatsächlich Notwehr?

Mustermanni, Sunday, 01.06.2008, 00:49 (vor 6414 Tagen) @ roser parks

Polizistin erschießt Randalierer nach Handgemenge

Festnahme mit tödlichen Ausgang: Nach einem Handgemenge hat eine Hamburger
Polizistin einen offenbar psychisch kranken Mann erschossen. Er soll einer
Kollegin der Frau zuvor die Dienstwaffe entwendet haben.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,556920,00.html

Die erste Auseinandersetzung hat doch nur mit Polizistinnen stattgefunden?

Wieso hat der psychisch kranke Mann die andere Bullette entwaffnen können? Und wieso kam es überhaupt zu einem Handgemenge, wenn der Mann von vornherein als gefährlich galt? Wie um alles in der Welt konnte es zu einer solchen Eskalation kommen, wenn angeblich korrekt vorgegangen wurde? Da stimmt doch irgendwas nicht!

Und dann auch noch ein Bauchschuss! Offensichtlich aus geringer Distanz! Gibt es da nicht das Prinzip der "Verhältnismäßigkeit der Mittel"?

Und es muss auch die Frage erlaubt sein ob ein männlicher Polizist sich ebenfalls so sehr bedroht gefühlt und ebenfalls auf den "Randalierer" geschossen hätte - oder ob das Opfer nur deshalb erschossen wurde, weil die Polizistin unverhältnismäßig große Angst vor IHM gehabt hat?!

Ich finde das ist ein merkwürdiger Fall von Notwehr, wenn die Polizistinnen die lebensbedrohliche Krise selbst herbeigeführt haben und darauf dann nicht (mehr) adäquat reagieren konnten. Umso erstaunter bin ich (... eigentlich nicht wirklich ...), dass das die Schiesserei in den Medien so unkritisch heruntergespielt wird.

Bin mal gespannt wie die Sache weitergeht ...

der mm


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