Laszlo Török erzählt sein Vaterschicksal
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Laszlo Török erzählt sein Vaterschicksal
1. Meine Trennungsgeschichte:
Nach der Trennung von meiner Lebensgefährtin drohte sie mir, wenn ich einen Antrag auf Besuchsrecht stellte, würde sie mich beschuldigen, dass ich meine Tochter sexuell missbraucht habe. Da ich unschuldig war, hat mich diese Androhung nicht interessiert. Es wird sicher heraus kommen, dass diese Anschuldigung frei erfunden ist, das Gericht und die Sachverständigen werden das sofort merken.
2. Mein Kampf gegen Gericht und Jugendamt.
Am nächsten Tag habe ich einen Antrag auf Besuchsrecht gestellt. Sechs Wochen lang ist nichts geschehen. Dann hat die Kindesmutter eine Vorladung in Sachen Besuchsrecht bekommen. Noch am selben Tag hat sie mich beim Jugendamt telefonisch beschuldigt, ich hätte unsere Tochter sexuell missbraucht. Auf Anraten meines damaligen Anwalts habe ich die Kindesmutter wegen Verleumdung angezeigt. Als dies der Familienrichter erfuhr, wurde mir mitgeteilt, dass er mich bei der Staatsanwaltschaft anzeigen würde und dass ich nie ein Besuchsrecht erhalten würde.
Danach hat Prof. Friedrich meine Tochter untersucht und weder psychische noch körperliche Anzeichen für einen Missbrauch gefunden, worauf die Staatsanwaltschaft kein Verfahren einleitete.
Der Familienrichter war damit nicht zufrieden und beauftragte seinerseits eine Gutachterin, die im Sinne des Richters aussagte.
Als meine Tochter eine Haifischfigur verkehrt hielt, sah die Gutachterin darin Ähnlichkeit mit einer verwerflichen Pocahontas-Puppe, ich hätte meiner Tochter eine „weibliche erwachsene Puppe mit großem Busen und unbekleideten Unterkörper“ gekauft. Dies sei Beweis genug, dass ich meine Tochter „sexuell stimuliert“ habe. Daraufhin wurde mein Antrag auf Besuchsrecht abgelehnt. Kurze Zeit später zeigte ich dieses Gutachten Dozent FIGDOR, der folgende Meinung äußerte:
„Das Gutachten der SV. Dr. Erhard ist von der methodischen Konzeption her als unzureichend und zum Teil ausgesprochen unkorrekt zu beurteilen.
Die Durchführung der Untersuchung muß als in hohem Maße unprofessionell bezeichnet werden. Die Schlußfolgerungen der SV. Dr. Erhard entbehren jeder theoretisch haltbaren Begründung. Daraus folgt, daß die Empfehlungen des Gutachtens völlig ungerechtfertigt und als gegenstandslos zu betrachten sind.“
Daraufhin habe ich unzählige Anträge betreffend Besuchsrecht und Ablehnung des Richters gestellt. Alle wurden abgewiesen. Das Gericht war der Meinung, das Gutachten der SV ERHARD sei schlüssig. So vergingen zehn Jahre, in dieser Zeit konnte ich meine Tochter nur von weitem sehen, die letzten vier Jahre überhaupt nicht mehr.
Glücklicherweise, fand ich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs mit dem die Bundesrepublik Deutschland in einem ähnlich gelagerten Fall verurteilt wurde, weil die Gerichte keinen zweiten Gutachter beauftragt hatten. Ein Gutachten kann nicht für alle Ewigkeit gelten. Das hat auch der österreichische OGH bestätigt und der Familienrichter wurde gezwungen, einen neuen Gutachter zu beauftragen. Jetzt wurde Prof. FRIEDRICH neuerlich beauftragt. Der Richter hat aber dezidiert darauf hingewiesen, er erwarte, dass auch das neue Gutachten im Sinne von Dr. ERHARD ausfallen werde. Prof. FRIEDRICH wies jedoch darauf hin, dass keine Anzeichen für Missbrauch vorliegen und dass es für das Kindeswohl wichtig sei, den Kontakt zwischen Tochter und Vater wieder herzustellen.
Der Richter versuchte, das Gutachten abzulehnen, aber der Gutachter beharrte auf seinen Ergebnissen. Somit konnte ich meine Tochter wieder treffen, habe aber am Anfang große Ablehnung gespürt.
3. Klage gegen Gutachterin.
Kurz nachdem ich das Gutachten von Dozent FIGDOR erhalten hatte, konnte ich Dr. ERHARD auf Schadenersatz klagen. Natürlich nützte sie alle Möglichkeiten um das Verfahren zu verzögern, aber Prof. FEGERT aus Ulm hat die Meinung von Dozent FIGDOR bestätigt. Prof. HALLER aus Vorarlberg hat bestätigt, dass Dr. ERHARD Schaden angerichtet hat und schadenersatzpflichtig ist.
4. Schlussbericht.
Meine Tochter hat zunächst die Schule abgebrochen. Jetzt wohnt sie, auf eigenen Wunsch bei mir, sie besucht ein Konservatorium, und hat mich ersucht, mit einer Psychotherapeutin für sie Termine zu vereinbaren.
Früher nannte man das 'schlicht' Hexenprozesse
...heute kann man von Glück sprechen, das unschuldig Verurteilte und/oder um ihr Recht kämpfende Menschen nicht verbrannt.. äh getötet/ermordet werden.
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Laszlo Török erzählt sein Vaterschicksal
Hallo,
mein Lebensgefährte und ich machen seit einiger Zeit sehr ähnliches durch!
Mein Lebensgefährte hat aber Zwillinge...zwei Jungs im alter von jetzt 4 Jahre..Die Mutter hat auch ne Anzeige wegen sexuellem Missbrauch gestellt. Und was sich seit dem hier zuträgt ist echt nicht normal!!
Kennt jemand anlaufstellen für solche Väter, die einem Helfen können??
MfG Felicia
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Laszlo Török erzählt sein Vaterschicksal
1. Meine Trennungsgeschichte:
Nach der Trennung von meiner Lebensgefährtin drohte sie mir, wenn ich
einen Antrag auf Besuchsrecht stellte, würde sie mich beschuldigen, dass
ich meine Tochter sexuell missbraucht habe. Da ich unschuldig war, hat mich
diese Androhung nicht interessiert. Es wird sicher heraus kommen, dass
diese Anschuldigung frei erfunden ist, das Gericht und die Sachverständigen
werden das sofort merken.2. Mein Kampf gegen Gericht und Jugendamt.
Am nächsten Tag habe ich einen Antrag auf Besuchsrecht gestellt. Sechs
Wochen lang ist nichts geschehen. Dann hat die Kindesmutter eine Vorladung
in Sachen Besuchsrecht bekommen. Noch am selben Tag hat sie mich beim
Jugendamt telefonisch beschuldigt, ich hätte unsere Tochter sexuell
missbraucht. Auf Anraten meines damaligen Anwalts habe ich die Kindesmutter
wegen Verleumdung angezeigt. Als dies der Familienrichter erfuhr, wurde mir
mitgeteilt, dass er mich bei der Staatsanwaltschaft anzeigen würde und dass
ich nie ein Besuchsrecht erhalten würde.
Danach hat Prof. Friedrich meine Tochter untersucht und weder psychische
noch körperliche Anzeichen für einen Missbrauch gefunden, worauf die
Staatsanwaltschaft kein Verfahren einleitete.
Der Familienrichter war damit nicht zufrieden und beauftragte seinerseits
eine Gutachterin, die im Sinne des Richters aussagte.Als meine Tochter eine Haifischfigur verkehrt hielt, sah die Gutachterin
darin Ähnlichkeit mit einer verwerflichen Pocahontas-Puppe, ich hätte
meiner Tochter eine „weibliche erwachsene Puppe mit großem Busen und
unbekleideten Unterkörper“ gekauft. Dies sei Beweis genug, dass ich meine
Tochter „sexuell stimuliert“ habe. Daraufhin wurde mein Antrag auf
Besuchsrecht abgelehnt. Kurze Zeit später zeigte ich dieses Gutachten
Dozent FIGDOR, der folgende Meinung äußerte:
„Das Gutachten der SV. Dr. Erhard ist von der methodischen Konzeption her
als unzureichend und zum Teil ausgesprochen unkorrekt zu beurteilen.
Die Durchführung der Untersuchung muß als in hohem Maße unprofessionell
bezeichnet werden. Die Schlußfolgerungen der SV. Dr. Erhard entbehren jeder
theoretisch haltbaren Begründung. Daraus folgt, daß die Empfehlungen des
Gutachtens völlig ungerechtfertigt und als gegenstandslos zu betrachten
sind.“Daraufhin habe ich unzählige Anträge betreffend Besuchsrecht und Ablehnung
des Richters gestellt. Alle wurden abgewiesen. Das Gericht war der Meinung,
das Gutachten der SV ERHARD sei schlüssig. So vergingen zehn Jahre, in
dieser Zeit konnte ich meine Tochter nur von weitem sehen, die letzten vier
Jahre überhaupt nicht mehr.Glücklicherweise, fand ich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs mit
dem die Bundesrepublik Deutschland in einem ähnlich gelagerten Fall
verurteilt wurde, weil die Gerichte keinen zweiten Gutachter beauftragt
hatten. Ein Gutachten kann nicht für alle Ewigkeit gelten. Das hat auch der
österreichische OGH bestätigt und der Familienrichter wurde gezwungen,
einen neuen Gutachter zu beauftragen. Jetzt wurde Prof. FRIEDRICH neuerlich
beauftragt. Der Richter hat aber dezidiert darauf hingewiesen, er erwarte,
dass auch das neue Gutachten im Sinne von Dr. ERHARD ausfallen werde. Prof.
FRIEDRICH wies jedoch darauf hin, dass keine Anzeichen für Missbrauch
vorliegen und dass es für das Kindeswohl wichtig sei, den Kontakt zwischen
Tochter und Vater wieder herzustellen.
Der Richter versuchte, das Gutachten abzulehnen, aber der Gutachter
beharrte auf seinen Ergebnissen. Somit konnte ich meine Tochter wieder
treffen, habe aber am Anfang große Ablehnung gespürt.3. Klage gegen Gutachterin.
Kurz nachdem ich das Gutachten von Dozent FIGDOR erhalten hatte, konnte
ich Dr. ERHARD auf Schadenersatz klagen. Natürlich nützte sie alle
Möglichkeiten um das Verfahren zu verzögern, aber Prof. FEGERT aus Ulm hat
die Meinung von Dozent FIGDOR bestätigt. Prof. HALLER aus Vorarlberg hat
bestätigt, dass Dr. ERHARD Schaden angerichtet hat und
schadenersatzpflichtig ist.4. Schlussbericht.
Meine Tochter hat zunächst die Schule abgebrochen. Jetzt wohnt sie, auf
eigenen Wunsch bei mir, sie besucht ein Konservatorium, und hat mich
ersucht, mit einer Psychotherapeutin für sie Termine zu vereinbaren.
Anlaufstellen für Väterentrechtung
Hallo,
mein Lebensgefährte und ich machen seit einiger Zeit sehr ähnliches
durch!
Mein Lebensgefährte hat aber Zwillinge...zwei Jungs im alter von jetzt 4
Jahre..Die Mutter hat auch ne Anzeige wegen sexuellem Missbrauch gestellt.
Und was sich seit dem hier zuträgt ist echt nicht normal!!
Kennt jemand anlaufstellen für solche Väter, die einem Helfen können??
MfG Felicia
Da wäre zum einen das paPPa.com-Forum, siehe hier, man muss sich dort aber anmelden.
Zum anderen sei der VafK genannt, der in fast jeder größeren Stadt Anlaufstellen, speziell für Väter (aber auch Mütter) in solchen Situationen hat. Schau Dich einfach mal auf der Vafk-Homepage um www.vafk.de
Gruß - Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein