Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht.
Student(t), Thursday, 22.05.2008, 00:59 (vor 6423 Tagen)
Es gehört eigentlich in ein Väterforum, aber in dem betreffenden Forum konnte (oder wollte) Niemand die Frage beantworten.
Wie ich aufgrund einer widerwillig gewährten Akteneinsicht zur Kenntnis nehmen durfte, hat die Rechtsanwältin meiner Ex ein psychologisches Gutachten, das famliengerichtlich in Auftrag gegeben worden war, einem von uns Eltern privat beauftragten Kinder-Psychologen, der meinen Sohn diagnostizierte, weitergereicht. Es stellte sich dann freilich heraus, daß dieser privat beauftragte Psychologe mit der Rechtsanwältin der Ex zusammenarbeitet.
Nach Allem, was ich per Internet-Recherche erfahre, unterliegen sowohl Ärzte, Psychologen als auch Rechtsanwälte der Schweigepflicht. Auf die Verletzung dieser Pflicht steht Freiheits- oder Geldstrafe (StGB § 203); Rechtsanwälte können zudem ihre Zulassung verlieren.
Auf der anderen Seite kann ich mir schwer vorstellen, daß die Anwältin leichtfertig einen solchen Fehler begeht.
Mein Anwalt konnte mir dazu keine eindeutige Auskunft geben. Ein anderer Gerichts-Sachverständiger wußte - angeblich - auch nicht Bescheid.
Wer kennt die Rechtslage genau ?
Gruß
Student
Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht.
Conny, NRW, Thursday, 22.05.2008, 01:58 (vor 6423 Tagen) @ Student(t)
bearbeitet von Conny, Thursday, 22.05.2008, 02:05
Wie ich aufgrund einer widerwillig gewährten Akteneinsicht zur Kenntnis
nehmen durfte, hat die Rechtsanwältin meiner Ex ein psychologisches
Gutachten, das famliengerichtlich in Auftrag gegeben worden war, einem von
uns Eltern privat beauftragten Kinder-Psychologen, der meinen Sohn
diagnostizierte, weitergereicht.
Habe ich auch schon erlebt, daß solche Gutachten auch von Ärzten gelegentlich ohne schriftliche Einwilligung an dritte weiter reichen. Ihnen reicht dazu eine mündliche Erlaubnis.
Es ist möglich, daß die davon ausgehen, daß das im Interesse der beteiligten ist und sie daher nichts zu befürchten haben. Normal darf ein Anwalt so ein Gutachten meiner Meinung aber nicht an einen dritten weiter reichen, wenn er keine Einwilligung dazu hat. Ob der Rechtsanwältin vielleicht die Einwilligung der Mutter reichte?
ps: Das soll jetzt keine Rechtshilfe sein, sondern nur das widerspiegeln, was ich in dem Bereich bisher wahrnahm. Du müßtest es, soviel ich weiß auf einen hypotetischen Fall auslegen, damit Du dazu eine Information bekommen kannst, und nicht über einen Fall, der aktuell ist.
Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht.
Student(t), Thursday, 22.05.2008, 02:08 (vor 6423 Tagen) @ Conny
Ob der Rechtsanwältin
vielleicht die Einwilligung der Mutter reichte?
Ganz sicher, denn das damalige Gutachten fiel positiv für die Mutter aus und eher negativ für mich. Die hat also sicher ihre Einwilligung gegeben.
Da aber von gemeinsamen Interessen in einem Rechtsstreit nicht auszugehen ist, wäre es m.E. absurd, wenn die Einwilligung der einen Partei die Einwilligung der anderen Partei mit einschließt oder ersetzt.
Ich habe zunehmend den Verdacht, daß viele strafrechtliche relevante Verstöße nur deshalb begangen werden, weil sich fast nie Jemand findet, der darauf mit einer Klage reagiert. Das gilt auch z.B. für mütterlichen Kindesentzug.
Gruß
Student
Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht.
Conny, NRW, Thursday, 22.05.2008, 02:43 (vor 6423 Tagen) @ Student(t)
Ich habe zunehmend den Verdacht, daß viele strafrechtliche relevante
Verstöße nur deshalb begangen werden, weil sich fast nie Jemand findet, der
darauf mit einer Klage reagiert. Das gilt auch z.B. für mütterlichen
Kindesentzug.
Davon gehe ich auch aus. Gerade Männer wollen das eben selbst lösen und nicht zur Mama springen. Ganz anders ist das bei Frauen. Ich bekomme das auch immer wieder selbst mit. Komme ich durch meine provokativen Texte mit einer Frau in so einem Chat in einen Streit, möchte ich den mit meinen Mitteln ausdiskutieren und die Frau springt gleich zu einer (zumeist sind das ja auch Frauen) die mich dann zurecht weisen soll.
Die Frau ist es eben von Kindesbeinen auf gewöhnt, daß sie sich nur geklagen muß und dann die Hilfe bekommt, aber ein Junge soll ein Indianer sein und sich selbst durchboxen. Mit Hilfe kann auch ein kleiner Junge nicht rechnen, schon der wird ausgelacht, wenn er sie bräuchte.
Daher wundert es mich immer noch, daß nicht mehr Frauen irgendwo zusammengeschlagen im Straßengraben oder sonst wo landen. Was ist los mit den Männern? Wo bleibt ihre selbstinitiative, wenn sie schon von Kindheit auf damit rechnen müssen, daß sie allein dastehen?
Der Mann sollte sich seinen Kräften mal besinnen und diese auch zur Anwendung bringen, wenn ihm schon nicht geholfen wird - am besten kollektiv, aber das kann man ja vergessen.
Ein Tag der prügelnden Männer und die Justiz könnte dicht machen 
Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht.
Diana, Sachsen, Thursday, 22.05.2008, 11:24 (vor 6423 Tagen) @ Conny
Daher wundert es mich immer noch, daß nicht mehr Frauen irgendwo
zusammengeschlagen im Straßengraben oder sonst wo landen. Was ist los mit
den Männern? Wo bleibt ihre selbstinitiative, wenn sie schon von Kindheit
auf damit rechnen müssen, daß sie allein dastehen?
Die Gehirnwäsche wirkt - die trauen sich nicht mehr. "Das macht man nicht/das würde ich nie machen" - ich hatte oft den Eindruck, das ist schon so eine Art "Ehrenkodex" für "anständige" Männer geworden.
Ich hatte mit meinem Sohn schon mehrfach das Thema. Aber es war jedes Mal gleich seltsam - mein Mann und mein Sohn scheinen genau zu der Sorte Männer zu gehören, wie im obigen Absatz beschrieben. Und die sind geschockt, wenn ausgerechnet ich sage - ich kann es nachvollziehen, warum Männer bei manchen Sorten Frauen irgendwann nur noch Rot sehen und ausrasten. Nicht dass ich es pauschal verteidige oder entschuldige oder gar als "gutes Recht" der Männer ansehe, als "Problemlösung" halt draufzuhauen - keineswegs. Aber ich kann es nachvollziehen. Ich kenn den Mechanismus, der den Kopf ausschaltet, die Sicherungen durchbrennen und austicken lässt, aus eigener Erfahrung, auch wenn's lange her ist - hab mich in der Schule paar Mal geprügelt, mit Jungen und Mädchen. Später kriegte ich Angst vor diesem Mechanismus - nicht bei anderen, bei mir selber. Und es gibt ja auch noch das Klischee (zumindest aus meiner Zeit) - "Als Mädchen/Frau macht man das nicht!"
Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht.
Rainer
, Thursday, 22.05.2008, 02:52 (vor 6423 Tagen) @ Student(t)
Hallo
Mein Anwalt konnte mir dazu keine eindeutige Auskunft geben. Ein anderer
Gerichts-Sachverständiger wußte - angeblich - auch nicht Bescheid.Wer kennt die Rechtslage genau ?
Die Sache ist ganz einfach. Es gibt öffentliche und nichtöffentliche Verfahren. Normalerweise sind Verfahren öffentlich. Die Interessen der Betroffenen können aber einen Ausschluss der Öffentlichkeit gebieten. Streitigkeiten um Sorge- und Umgangsrecht sind z.B. so ein Fall. Scheidungsverfahren ebenfalls. Reine Unterhaltsverfahren aber nicht (Klar, da zählt nur die Kohle, und nicht der Mensch der sie löhnen muss).
Wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, dann auch in aller Konsequenz. Prozessinterna dürfen dann nicht nach außen weitergegeben werden. Ist doch auch logisch, sonst könnte man die Öffentlichkeit ja gleich zulassen.
Rainer
--
![[image]](Info/Img/feminismus-gegen-frau-kl-1.png)
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht.
Student(t), Thursday, 22.05.2008, 13:50 (vor 6423 Tagen) @ Rainer
Die Interessen der
Betroffenen können aber einen Ausschluss der Öffentlichkeit gebieten.
Streitigkeiten um Sorge- und Umgangsrecht sind z.B. so ein Fall.
Wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, dann auch in aller Konsequenz.
Prozessinterna dürfen dann nicht nach außen weitergegeben werden. Ist doch
auch logisch, sonst könnte man die Öffentlichkeit ja gleich zulassen.Rainer
Danke, das sind klare und ermutigende Worte.
Ich werde jetzt das Nötige in Angriff nehmen.
Merkwürdig ist dennoch das ungenierte Vorgehen dieser Anwältin, auch z.B. während einer Verhandlung. Dort erklärte sie u.a., daß sie mit dem (privat beauftragten) Kinderpsychologen gesprochen habe und daher "weiß", daß mein Sohn den Umgang mit mir eingeschränkt sehen wolle. Dem wurde dann sogar Folge geleistet !!
Hätte die Richterin der Anwältin nicht sofort Schweigen gebieten müssen ?
Weiterhin: In derselben Verhandlung erklärte dieselbe Anwältin, daß sie etliche Mitarbeiter "in ganz Deutschland" (also IMs) habe, welche meine Internetbeiträge lesen und ihr zusenden. Sie sei also nicht darauf angewiesen, diese Arbeit selbst zu machen. - Das ist sicher nicht verboten, stört mich auch nicht (ich stehe ja zu Dem, was ich schreibe), und doch müßte einem Richter bei diesem Eifer doch unbehaglich werden, zumal es hier nicht um Strafrecht geht und das Lesen von z.B. 16 Seiten Forenbeiträge für das Gericht ja auch Arbeit macht.
Aber mir scheint, diese Anwältin kann sich Vieles leisten - oder sie glaubt es bis jetzt.
Gruß
Student
Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht.
Mensch, Thursday, 22.05.2008, 12:08 (vor 6423 Tagen) @ Student(t)
Es gehört eigentlich in ein Väterforum, aber in dem betreffenden Forum
konnte (oder wollte) Niemand die Frage beantworten.Wie ich aufgrund einer widerwillig gewährten Akteneinsicht zur Kenntnis
nehmen durfte, hat die Rechtsanwältin meiner Ex ein psychologisches
Gutachten, das famliengerichtlich in Auftrag gegeben worden war, einem von
uns Eltern privat beauftragten Kinder-Psychologen, der meinen Sohn
diagnostizierte, weitergereicht. Es stellte sich dann freilich heraus, daß
dieser privat beauftragte Psychologe mit der Rechtsanwältin der Ex
zusammenarbeitet.Nach Allem, was ich per Internet-Recherche erfahre, unterliegen sowohl
Ärzte, Psychologen als auch Rechtsanwälte der Schweigepflicht. Auf die
Verletzung dieser Pflicht steht Freiheits- oder Geldstrafe (StGB § 203);
Rechtsanwälte können zudem ihre Zulassung verlieren.Auf der anderen Seite kann ich mir schwer vorstellen, daß die Anwältin
leichtfertig einen solchen Fehler begeht.Mein Anwalt konnte mir dazu keine eindeutige Auskunft geben. Ein anderer
Gerichts-Sachverständiger wußte - angeblich - auch nicht Bescheid.Wer kennt die Rechtslage genau ?
Gruß
Student
Hallo Student,
Hier kann man Dir weiterhelfen.
Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht.
Student(t), Thursday, 22.05.2008, 13:38 (vor 6423 Tagen) @ Mensch
Hallo Student,
Hier kann man Dir
weiterhelfen.
Danke für den Hinweis, aber der geht auf eine Seite für Mediation. Dort heißt es u.a.:
In der Mediation gibt es keine Gewinner oder Verlierer.
Das wäre mir zwar auch mir am liebsten. Die gegnerische Rechtsanwältin hat aber in mindesten einem ihrer Schriftsätze ganz klar zu erkennen gegeben, daß sie das gerade nicht will, sondern zum Mindesten einen Verlierer, notfalls auch zwei (mit dem Kind: drei). Sonst gibt es nämlich kein Alleinsorgerecht für ihre Mandantin. Das Alleinsorgerecht wird u.a. erteilt, wenn zwischen den Eltern in wichtigen Dingen keine Einigung möglich ist. Daher betreitet sie regelmäßg, daß irgendwelche Verständigungsmöglichkeit vorhanden sei. Sie tut auch Alles, um diese Verständigungs-Unmöglichkeit herzustellen, und zwar ziemlich offen.
Sie argumentiert also nicht folgendermaßen: "Ich beantrage namens meiner Mandantin das Alleinsorgerecht, weil keine Einigungsmöglichkeit besteht"; sondern sinngemäß so: "Ein Aufweis irgendwelcher Verständigungsmöglichkeiten wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt kontraproduktiv, weil dann mein (wiederholter) Alleinsorgeantrag vereitelt würde."
Die Mutter meines Kindes, eine Analphabetin, argumentiert natürlich nicht so, hat aber noch in einem Abschlußgespräch mit einem Sachverständigen (einem anderen als den, welchen ich oben erwähnte) den von mir geäußerten Wunsch nach außergerichtlicher Einigung zurückgewiesenen.
Leider ist die Rechtslage so, daß sie die gewollte Uneinigkeit begünstigt, nämlich mit einer Belohnung: Dem Alleinsorgerecht. Auch wenn das praktisch Nichts mehr nützt. Es bliebe dann immer noch ein moralischer Sieg. So wie meine Verurteilung nach dem Gewaltschutzgesetz durch dieselbe Anwältin.
Da sehe ich nur noch eine Lösung: Berufsverbot für die Anwältin per Mitteilung an die Anwaltskammer, notfalls auch über das Strafrecht.
Gruß
Student
Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht.
Mensch, Thursday, 22.05.2008, 18:34 (vor 6423 Tagen) @ Student(t)
Hallo Student,
Hier kann man Dir
weiterhelfen.
Danke für den Hinweis, aber der geht auf eine Seite für Mediation. Dort
heißt es u.a.:In der Mediation gibt es keine Gewinner oder Verlierer.
Das wäre mir zwar auch mir am liebsten. Die gegnerische Rechtsanwältin hat
aber in mindesten einem ihrer Schriftsätze ganz klar zu erkennen gegeben,
daß sie das gerade nicht will, sondern zum Mindesten einen Verlierer,
notfalls auch zwei (mit dem Kind: drei). Sonst gibt es nämlich kein
Alleinsorgerecht für ihre Mandantin. Das Alleinsorgerecht wird u.a.
erteilt, wenn zwischen den Eltern in wichtigen Dingen keine Einigung
möglich ist. Daher betreitet sie regelmäßg, daß irgendwelche
Verständigungsmöglichkeit vorhanden sei. Sie tut auch Alles, um diese
Verständigungs-Unmöglichkeit herzustellen, und zwar ziemlich offen.Sie argumentiert also nicht folgendermaßen: "Ich beantrage namens meiner
Mandantin das Alleinsorgerecht, weil keine Einigungsmöglichkeit besteht";
sondern sinngemäß so: "Ein Aufweis irgendwelcher
Verständigungsmöglichkeiten wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt
kontraproduktiv, weil dann mein (wiederholter) Alleinsorgeantrag vereitelt
würde."Die Mutter meines Kindes, eine Analphabetin, argumentiert natürlich nicht
so, hat aber noch in einem Abschlußgespräch mit einem Sachverständigen
(einem anderen als den, welchen ich oben erwähnte) den von mir geäußerten
Wunsch nach außergerichtlicher Einigung zurückgewiesenen.Leider ist die Rechtslage so, daß sie die gewollte Uneinigkeit begünstigt,
nämlich mit einer Belohnung: Dem Alleinsorgerecht. Auch wenn das praktisch
Nichts mehr nützt. Es bliebe dann immer noch ein moralischer Sieg. So wie
meine Verurteilung nach dem Gewaltschutzgesetz durch dieselbe Anwältin.Da sehe ich nur noch eine Lösung: Berufsverbot für die Anwältin per
Mitteilung an die Anwaltskammer, notfalls auch über das Strafrecht.Gruß
Student
Einfach Klaus Ketterer anschreiben, denn er kann dir die richtige Antwort auf deine Frage geben.
Gruß
Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht.
adler, Kurpfalz, Thursday, 22.05.2008, 22:06 (vor 6422 Tagen) @ Student(t)
Wie ich aufgrund einer widerwillig gewährten Akteneinsicht zur Kenntnis
nehmen durfte, hat die Rechtsanwältin meiner Ex ein psychologisches
Gutachten, das famliengerichtlich in Auftrag gegeben worden war, einem von
uns Eltern privat beauftragten Kinder-Psychologen, der meinen Sohn
diagnostizierte, weitergereicht. Es stellte sich dann freilich heraus, daß
dieser privat beauftragte Psychologe mit der Rechtsanwältin der Ex
zusammenarbeitet.Nach Allem, was ich per Internet-Recherche erfahre, unterliegen sowohl
Ärzte, Psychologen als auch Rechtsanwälte der Schweigepflicht.
Hallo Student,
stell doch die Frage mal bei >de.soc.recht.misc<. Da schreiben recht kompetente Leute mit. Am besten die newsgroup abonnieren, wenn du einen newsreader zur Verfügung hast. Geht zur Not auch über google-groups.
Wie Conny schon schrieb, mußt du die Frage aber als fiktiven Fall stellen, in der Form "Angenommen in einem Sorgerrechtsstreit..." Die Leute dort wissen nämlich auch, daß sie keine Rechtsberatung leisten dürfen.
Gruß
adler
--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
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"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar
Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht.
Dummerjan, Monday, 26.05.2008, 12:49 (vor 6419 Tagen) @ Student(t)
Es gehört eigentlich in ein Väterforum, aber in dem betreffenden Forum
konnte (oder wollte) Niemand die Frage beantworten.Wie ich aufgrund einer widerwillig gewährten Akteneinsicht zur Kenntnis
nehmen durfte, hat die Rechtsanwältin meiner Ex ein psychologisches
Gutachten, das famliengerichtlich in Auftrag gegeben worden war, einem von
uns Eltern privat beauftragten Kinder-Psychologen, der meinen Sohn
diagnostizierte, weitergereicht. Es stellte sich dann freilich heraus, daß
dieser privat beauftragte Psychologe mit der Rechtsanwältin der Ex
zusammenarbeitet.Nach Allem, was ich per Internet-Recherche erfahre, unterliegen sowohl
Ärzte, Psychologen als auch Rechtsanwälte der Schweigepflicht. Auf die
Verletzung dieser Pflicht steht Freiheits- oder Geldstrafe (StGB § 203);
Rechtsanwälte können zudem ihre Zulassung verlieren.Auf der anderen Seite kann ich mir schwer vorstellen, daß die Anwältin
leichtfertig einen solchen Fehler begeht.Mein Anwalt konnte mir dazu keine eindeutige Auskunft geben. Ein anderer
Gerichts-Sachverständiger wußte - angeblich - auch nicht Bescheid.Wer kennt die Rechtslage genau ?
Was genau willst Du denn wissen? Ob die rechtliche Vertretung Deiner Frau durch weitergabe eines gerichtlich verwerteten psychologischen Gutachtens (dem ja die Parteien vorher zugestimmt haben müssten) an einen gemeinsam beauftragten Psychologen eine Verletzung der Schweigepflicht ist?
Das klingt vielleicht unfair (ohne vorherige Rücksprache) aber nicht wirklich kriminell. Es kommt hier wirklich auf Verfahrensdetails an. Ich finde daß DU Dich hier auf Nebensachen kaprizierst. Widerspreche der Weitergabe und beaufrage einen anderen Psychologen.
Mal einen anderen VOrschlag: Ich weiß nicht wie alt Dein Kind ist. Beantrage doch mal, daß das Kind vor Gericht gehört wird. Darauf kommen die wenigsten.
Selbst wenn es nur 6 Jahre ist, so soll es doch auch gehört werden.
Zumindestens rückt es endlich mal in den Mittelpunkt des Verfahrens.