Menschengerichtshof - Bundesregierung wieder verurteilt
Die Taz dazu:
Gerichtshof für Menschenrechte urteilt
Etwas Geld statt Tochterliebe
Der Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Ein Vater, der sein Kind nicht sehen durfte, erhält eine Entschädigung. VON CHRISTIAN RATH
Eigentlich hat Edgar Lück - ein Vater, der Kontakt zu seiner Tochter haben will - fast alles erreicht. Er hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erstritten, der Gesetzgeber hat in seinem Interesse das Bürgerliche Gesetzbuch geändert, und nun hat ihm sogar noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Schadensersatz zugesprochen. Nur seine Tochter hat er seit mehr als 15 Jahren nicht mehr gesehen.
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- Vater durfte Tochter nicht sehen, klagte - und bekommt Entschädigung -
Vater,
15.05.2008, 22:39
- Menschengerichtshof - Bundesregierung wieder verurteilt - Vater, 16.05.2008, 11:45