Das Gesetz der teuren "Billigkeit"
Das Gesetz der teuren "Billigkeit"
von SandalTolk | Freising |
Fr. Zypries in Echo-Online vom 07.04.2008: nicht jeder Bürger muss die Gesetze verstehen. Anhand des Unterhaltsgesetzes, wird dies näher erläutert.
Wer es bisher nicht geglaubt hat, dass die Unterhaltsreform eine Mogelpackung zum "Wohle und im Namen der Anwaltschaft" ist und das Papier nicht wert sei auf dem es steht, kann den Beleg im Kommentar von Richter a. D. Gebhardt, in NJW-Spezial, 2008, Seite 228 (Heft 8) nachlesen.
Es wird im zitierten Artikel zunächst einmal wieder wortreich, auf hohem Niveau gejammert. Die reale Situation des berufstätigen alleinerziehenden Elternteils habe sich durch die Unterhaltsreform überhaupt nicht geändert. Ein Herr Meier beschreibt dies "eindrucksvoll" anhand des Tagesablaufs einer (wer denn sonst) alleinerziehenden Mutter in FamRZ 2008 auf Seite 101: sie hätte einen erhöhten Aufwand, .... der in den meisten Fällen nicht in vollem Umfang durch die Berücksichtigung der konkreten Betreuungskosten aufgefangen wird.
Wow! Da sieht man schon die Richtung: dieser schlimme Unterhaltspflichtige leistet nicht ausreichend Ausgleich (da ihm der Staat zunächst die eheprägende Einkommensverhältnisse durch Übergang von der LStKl. III zu I zunichte gemacht hat).
Nach dieser larmoyanten Einführung begründet Herr Richter Gebhardt das, was er schon immer geurteilt hat als er noch im Amt war und nun auch von seinen Kollegen fortan erwartet:
Dieser erhöhte Aufwand muss deshalb auch im Interesse des Kindeswohls stärker als bisher berücksichtigt werden (freut Euch doch, Ihr Unterhaltspflichtigen, die Heilsbotschaft aus München kam).... nachdem die Vorverlagerung der Erwerbsobliegenheit nach dem Willen des Gesetzgebers nicht der Entlastung des Pflichtigen dienen soll (jetzt wissen wir alle, wie das Gesetz zu lesen sei),
sondern dem Kindeswohl "durch eine besser abgesicherte berufliche Situation des kinderbetreuenden Elternteils (BT-Dr 16/1830v. 7. 11. 2007, S. 18)."
Wenn jemand diese letzte Schlussfolgerung des Herrn Richter aus dem Kommentar des Gesetzesentwurfs, auf S. 18 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/018/1601830.pdf herauslesen kann, bitte melden!
Ich kann es beim besten Willen nicht, meine aber zu erkennen, wie nun die feministische Rechtstheorie die Weiterbindung der Mütter am Herd und ihre Entbindung von der Verantwortungsübernahme für ein selbsterfülltes Leben begründen will.
Im Klartext (denn Frau Zypries hat sich als Berufsethos die Unklarheit der Gesetze auf der Fahne geschrieben):
ES BLEIBT ALLES BEIM ALTEN! ABER NUN NACH DEN GESETZMÄSSIGKEITEN DER "BILLIGKEIT"!
Denn es geht nicht darum, dass der Pflichtige nach drei Jahren entlastet wird.
Es geht nur darum, dass der Gesetzgeber VORGEBEN kann, dass er ja den Frauen vorschreibt, sich um ihre berufliche Situation zu kümmern. Denn es wurde der feministischen Rechtslehre vorgeworfen, dass sie die Frauen ja am Herd bindet, durch die gesetzlich vorgeschriebene Verhätschelung und übermässige Fürsorge bei Unterhaltsregelungen für Frauen.
Da aber diese Regelung lediglich den Betreuungsunterhalt betrifft, bleiben alle anderen Voraussetzungen nach dem Gesetz der Billigkeit, also nach der Tageslaune des Richters oder nach Bekanntheitsgrad des Anwalts, weiterhin bestehen. Die Prinzipien der Gleichwertigkeit der Berufstätigkeit, Haushaltsarbeit und Kindererziehung, der nachehelichen Solidarität, des Ausgleichs von Nachteilen die durch die Aufgabenverteilung in der Ehe entstehen, bleiben weiterhin erhalten, und zwar zum Nachteil aller Pflichtigen.
Wir können weiter eine Wette abschliessen: aufgrund des - von Richter, wie Herr Vultejus (ZRP 2008 Heft 3, 101) und Schulz (Merkur-online, 13.10.03) zugegebenen - in der deutschen Justiz herrschenden "Frauenbonus", werden die Billigkeitserwägungen regelmäßig nur für Frauen und für gut zahlende Männer in Betracht kommen.
Daher unsere Empfehlung an alle heiratsWILLIGE Männer:
a) bedenke, Du kannst einmal viel Geld verdienen: daher sorge vor und lege schriftlich fest, wie viel Euch beiden die Betreuung Eurer Kinder wert sei.
b) sollte die Frau mehr verdienen können als die Betreuung kostet, verpflichtet sie sich zu arbeiten
c) wenn sie sich später dafür entscheidet, zu Hause zu bleiben, macht sie dies in voller Kenntnis der Tatsache, dass sie ihre berufliche Situation gefährdet und verzichtet auf den Ausgleich ihr dadurch entstehender Nachteile.
d) und ja nicht vergessen: kauft Euch SAP, damit ihr genauestens Buch führen könnt, wann Ihr Euch um Haushalt und Kinder gekümmert habt. Denn Frau vd Leyen (Väter sind eh nur Säufer, http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/999317.html) und feministische Richter sind wohl der Meinung, dass Ihr Euch nach Eurer Arbeit faul vorm Fernseher hinhockt und Euch nur von Eurer Gattin mit Bier bedienen lässt. Es ist sehr wichtig, dass Ihr all diese Stunden abrechnet, damit Ihr sie dann beim Unterhaltsprozess nachweisen könnt, Ihr wisst ja, wegen der Gleichwertigkeit zwischen Berufstätigkeit und Haushaltsarbeit...
Alles andere, liebe heiratsWILLIGE Männer, führt zu Anwendung des Billigkeitsgesetzes. Dies hat, entgegen dem benutzten Begriffs der "Billigkeit", nichts mit den Kosten eines Scheidungs- und Umgangskrieges zu tun.
Ihr müsst alle wissen, dass die Zunahme der "Billigkeitsgesetze" im umgekehrten Verhältnis zu den Kosten der Scheidung und des Umgangs stehen.
Denn nehmen wir an, Sie Herr XYZ, werden beim Amtsrichter A Recht bekommen. Da es für die Anwälte billig ist, Euch in die nächste Instanz zu jagen, werdet Ihr auch die Richterin B vom OLG kennen lernen (Ihr habt es erkannt, nicht für Null EURO). Diese Dame wird dann gemäß dem Gesetz der Billigkeit zu einem diametral entgegengesetztem Ergebnis kommen. Berechtigterweise werden Sie, Herr XYZ, vor dem BGH ziehen. Dort werden Sie lernen, dass Billigkeit für Sie ganz teuer ausfällt, denn keiner der beiden vorhergehenden Richter A und B haben sich außerhalb des Gesetzes der "Billigkeit" bewegt (selbst wenn sie das täten, wer soll das kontrollieren?). Aber, selbst wenn Sie vor dem BGH Recht bekommen sollten, müssen Sie feststellen: Sie müssen einen Großteil wenn nicht sogar die ganzen Kosten tragen. Quod erat demonstrandum: in Justizkreise wird "Billigkeit" sauteuer.
Nun soll Herr XXJ nicht denken, dass das, was Herr XYZ im mühseligen Rechtsfindungsprozess (auf seinen Rücken selbstverständlich) herausgefunden hat, für ihn auch gültig sein könnte. Das Gesetz der "Billigkeit" besagt, dass seine Anwälte, auf seinen Rücken auch sein Geld verdienen wollen und müssen. Er muss die gleiche Prozedur durchlaufen, auch wenn am Ende der BGH das gleiche Urteil wie beim Herr XYZ aussprechen wird.
Wer es nicht glaubt: http://www.gwg-institut.com/polygraph/vorstellung.htm. Obwohl das BGH 1999, eindeutig die Nutzung eines Lügendetektors als Beweismittel im Zivilverfahren verneint hatte, musste sich ein Herr XXJ im Jahre 2003, vom BGH das Gleiche sagen lassen wie Herr XYZ im Jahre 1999. Und die GwG verdient ein Haufen Geld indem sie von verschiedensten Gerichten dazu beauftragt wird, eine wertlose Begutachtung durchzuführen. Alles im Rahmen der "Billigkeit", aber wohlgemerkt, nicht für den Betroffenen.
Nun haben wir eine erhebliche Zunahme der "Billigkeitsgesetze" mit der Einführung der neuen Unterhaltsrechts (dieses Wörtchen steht zwölfmal im Gesetz). Und damit eine erhebliche Steigerung der Kosten für die Betroffenen.
Denn "Billigkeit" im Recht, bedeutet fehlende Rechtssicherheit für die Betroffenen: alles ist möglich vor Gericht, der Richter hat sich nur seiner Überzeugung beugen - soweit er eine hat - oder dem wortgewaltigsten Anwalt folgen.
Alles wurde von der Feministin Zypries selbstverständlich unter dem Mäntelchen der Fürsorge für das "Wohl des Kindes" verkauft. Da sie ja bekannt ist für die Meinung, dass "(nicht) jeder Bürger die Gesetze verstehen muss", entpuppt sich das neue Unterhaltsgesetz als eine große Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die ungehindert wachsende Anwaltschaft. Wir haben schon über 140.000 Anwälte, über 14.000.000 Zivilverfahren/Jahr mit einer Steigerungsrate von über 7%/Jahr?
Somit entwickelt sich Deutschland zu einem Tigerstaat der "Verrechtlichung der Gesellschaft". Mit mir sind viele andere der Meinung, dass eine Zunahme der Verrechtlichung, auf der Basis der "Billigkeit", zum Totengräber des Rechtsstaates wird.
Billigkeitsgesetze sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, werden teuer für die Bürger Deutschlands. Weil mit solchen Gummiparagrafen die Keimzelle der Gesellschaft, die familie bestehend aus Kinder, Mutter UND Vater den Bach runtergeht.
Also lasst lieber die Finger davon.
gesamter Thread:
- Das Gesetz der teuren "Billigkeit" -
Bürger,
11.05.2008, 16:05
- Das hat man dann davon wenn ein Weib Minister spielt...(n.T.)
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Bürgerle,
11.05.2008, 18:34
- Das hat man dann davon wenn ein Weib Minister spielt...(n.T.)