Schmutzige Wäsche im Gerichtssaal
Von Bernd Otto Kunze
Neu-Ulm - Es war nicht Liebe auf den ersten Blick, es waren nicht die
berühmten Schmetterlinge im Bauch, die M. und B. im Jahr 2000
zusammenführten. Kennengelernt hatten sie sich in einer Ulmer Klinik, B.
war dort Schwester und 25 Jahre alt, M. Patient mit 36 Jahren auf dem
Buckel. Doch schon Ende des Sommers zogen sie zusammen und zwei Jahre
später war ein Kind da, das heute fünfeinhalb Jahre alt ist. "Sie hat sich
durch besondere Herzlichkeit ausgezeichnet", erinnerte sich M. am Mittwoch
vor dem Neu-Ulmer Schöffengericht. Dort musste er sich wegen zweier
Fälle von schwerer sexueller Nötigung verantworten, begangen Anfang des
Jahres 2004, die aber erst im November 2006, also fast drei Jahre später,
von seiner Lebensgefährtin angezeigt wurden.
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Ein guter Komentar im Forum von pappa.com:
Zitat:
Mit solchen Verfahren werden auch Statistiken gemacht. Wieder ein Vergewaltiger-Täter mehr, was reichlich Geldflüsse für Frauenhäuser/projekte garantiert.
Das gilt vor allem für die unzähligen Fälle, in denen die Männer auf das Standardangebot der Staatsanwälte eingehen: Zwei Jahre auf Bewährung, wenn sie alles zugeben. Ansonsten Strafandrohung weit darüber ohne Bewährung. Zugestimmt mit "ich räume die Vorwürfe ein", Fall erledigt, Mann muss nicht ins Gefängnis. Dieses Angebot wird immer dann gemacht, wenn der Angeklagte nicht vorbestraft ist und die Beweislage schlecht. Offizielle Zahlen gibt es nicht darüber, aber ich habe von Schätzungen gehört, dass dies auf 50% aller Vergewaltigungsfälle zutrifft, die vor einem Richter landen.
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