Hautkrebsvorsorge wird ab Juli 2008 von den Kassen bezahlt
Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren bekommen ab 1. Juli 2008 alle zwei Jahre eine Hautkrebsvorsorge auf Kassenkosten – das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen (GBA) beschlossen. Bisher mussten Kassenpatienten die Ganzkörperuntersuchung der Hautoberfläche als „individuelle Gesundheitsleistung“ aus der eigenen Tasche bezahlen, nur die privaten Krankenversicherer erstatteten ihren Kunden die Arztrechnung.
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