Deutsche wird nach Schweden ausgeliefert
31-Jährige aus Hannover soll in Arboga zwei Kleinkinder getötet haben - Anwältin protestiert
Hannover/Stockholm (ddp-nrd). Seit dem 17. März ist kaum ein Tag vergangen, an dem schwedische Zeitungen nicht über den brutalen Tod des dreijährigen Max und seiner einjährigen Schwester Saga berichteten. Die 31 Jahre alte Deutsche Christine S. soll die zwei Kinder in der mittelschwedischen Kleinstadt Arboga mit einem spitzen Hammer erschlagen und deren 23-jährige Mutter Emma J. schwer verletzt haben. Seit Wochen sitzt die 31-Jährige in Celle in Auslieferungshaft und schweigt. Kommende Woche soll sie nun nach Schweden überstellt werden.
http://www.charivari.de/nachrichten/nachrichten_detail.php?nachrichten_id=2091334001
Deutsche wird nach Schweden ausgeliefert
31-Jährige aus Hannover soll in Arboga zwei Kleinkinder getötet haben -
Anwältin protestiert ...
und deren 23-jährige Mutter Emma J. schwer verletzt haben. Seit Wochen
sitzt die 31-Jährige in Celle in Auslieferungshaft und schweigt. Kommende
Woche soll sie nun nach Schweden überstellt werden.http://www.charivari.de/nachrichten/nachrichten_detail.php?nachrichten_id=2091334001
Wie kann das sein, daß eine Deutsche nach Schweden ausgeliefert wird? Laut Grundgesetz ist es verboten, Deutsche ans Ausland auszuliefern; ihnen muß hier im Lande der Prozeß gemacht werden. (Der Link, der vielleicht eine Erklärung liefert, funktioniert bei mir nicht).
Gruß, Rüdiger
Deutsche wird nach Schweden ausgeliefert
31-Jährige aus Hannover soll in Arboga zwei Kleinkinder getötet haben
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Anwältin protestiert ...
und deren 23-jährige Mutter Emma J. schwer verletzt haben. Seit Wochen
sitzt die 31-Jährige in Celle in Auslieferungshaft und schweigt.
Kommende
Woche soll sie nun nach Schweden überstellt werden.[/i]
http://www.charivari.de/nachrichten/nachrichten_detail.php?nachrichten_id=2091334001
Wie kann das sein, daß eine Deutsche nach Schweden ausgeliefert wird? Laut
Grundgesetz ist es verboten, Deutsche ans Ausland auszuliefern; ihnen muß
hier im Lande der Prozeß gemacht werden. (Der Link, der vielleicht eine
Erklärung liefert, funktioniert bei mir nicht).Gruß, Rüdiger
Hier stören sich ein paar Gesetze gegenseitig, da es mittlerweile den europäischen Haftbefehl gibt. Es heißt: EU-Recht steht über nationalem Recht, aber unser Grundgesetz darf nicht ausgehebelt werden, deshalb wohl auch die Klage der Anwältin.
Gruß