Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Falschbeschuldigung aus Scham

adler, Kurpfalz, Saturday, 26.04.2008, 12:43 (vor 6449 Tagen)

-> ad.hoc.news, 1. April 2008

Laut Anklageschrift war die geschiedene Frau gerade mit ihrem Liebhaber aktiv, als unvermittelt ihr Sohn den Raum betrat. Das sei der Angeklagten so peinlich gewesen, dass sie den Vorgang gegenüber ihrem Sohn als Vergewaltigung dargestellt habe. An dieser Version hatte Frau auch während der polizeilichen Vernehmungen festgehalten.

Die 46-Jährige wurde daraufhin vom Bonner Amtsgericht wegen falscher Verdächtigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.


Das heißt, sie läuft frei herum, als ob nichts gewesen wäre. Darüber, was dem Mann inzwischen widerfahren war, am Arbeitsplatz, bei Nachbarn, bei Freunden, erfahren wir kein Wort.
Nur daß die Lady auch noch Berufung einlegte. Ich wünsche ihr, daß die nächste Instanz sich endlich traut, die 2-Jahres-Schallmauer zu durchbrechen.

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

...und aus Feigheit, und wegen systembedingter Erfolgsaussichten.

Student(t), Saturday, 26.04.2008, 13:46 (vor 6449 Tagen) @ adler

Das heißt, sie läuft frei herum, als ob nichts gewesen wäre. Darüber, was
dem Mann inzwischen widerfahren war, am Arbeitsplatz, bei Nachbarn, bei
Freunden, erfahren wir kein Wort.
Nur daß die Lady auch noch Berufung einlegte. Ich wünsche ihr, daß die
nächste Instanz sich endlich traut, die 2-Jahres-Schallmauer zu
durchbrechen.

Über diesen Fall habe ich in der Vergangenheit mehrfach berichtet, unter Anderem hier.

Meines Erachtens ist das Verhalten der Afrikanerin nicht der eigentliche Skandal. Falschbeschuldigung ist ziemlich häufig, und auch verständlich - wenn auch natürlich nicht entschuldbar.

Skandalös ist vielmehr die Tatsache, daß die staatliche sexistische Ideologie Frauen dazu ermuntert, Männer zu beschuldigen. Sie haben systembedingt gute Aussichten, damit durchzukommen.

In vorliegendem Fall ging das Kalkül der beiden Rechtsanwältinnen nicht auf: Die Frau verwickelte sich in Widersprüche. Das machte es dem Richter leicht, ihnen vorzuwerfen, ihre Mandantin zur Falschbeschuldigung motiviert zu haben.

Inzwischen hat die Frau aber Berufung einlegen lassen, angeblich mit Erfolgsaussichten. Darüber hat der Bonner Generalanzeiger vor Kurzem berichtet. Merkwürdigerweise ist keiner dieser Artikel über die Suchfunktion des GZ zu finden.

Gruß
Student

Sexismus-Kritik

...und aus Feigheit, und wegen systembedingter Erfolgsaussichten.

adler, Kurpfalz, Saturday, 26.04.2008, 19:26 (vor 6448 Tagen) @ Student(t)

Hallo Student!


Über diesen Fall habe ich in der Vergangenheit mehrfach berichtet, unter
Anderem
hier.

Doublette, weil die Frau da nur gewinnen kann ,aber fast nichts verlieren muss?

Der Fall, von dem Du berichtet hast, war 2004 vor dem Amtsgericht Bonn.

In dem Artikel heißt es aber,

muß sich eine 46 Jahre alte Frau aus Bonn ab heute (11. April, 9.00 Uhr) vor dem Bonner Landgericht verantworten.
Artikel stammt vom 11. April 2008 | 05:04 Uhr

also auch nix von Afrikanerin und Muslima. Außerdem wird von einer geschiedenen Frau gesprochen, während Deine Afrikanerin verheiratet war. Es steht auch nix, daß dieses schon eine Berufungsverhandlung war. wär ja auch ein bißchen lang, vier Jahre.

Es muß sich demnach um einen neuen Fall handeln. Die Parallelen sind zwar frappierend. z.B. auch 18 Monate Strafe. Also, wenn die nicht alten Wein in neuen Schläuchen verkauft haben, kann man nur vermuten, daß die neue Dame den 4 Jahre alten Fall noch im Hinterkopf hatte und so den damals vom Gericht hingeworfenen Rettungsring (es passierte der Lügnerin ja eigentlich nichts) flux ergriffen hatte.

Da kann man nur zum Amtsgericht Bonn sagen, da es auch noch beim gleichen Strafmaß geblieben ist: In vier Jahren nix dazugelernt!

Meines Erachtens ist das Verhalten der Afrikanerin nicht der eigentliche
Skandal. Falschbeschuldigung ist ziemlich häufig, und auch verständlich -
wenn auch natürlich nicht entschuldbar.

Skandalös ist vielmehr die Tatsache, daß die staatliche sexistische
Ideologie Frauen dazu ermuntert, Männer zu beschuldigen. Sie haben
systembedingt gute Aussichten, damit durchzukommen.


Das ist der eigentliche Skandal. Das Erziehungswesen ist schon verloren. Jetzt sind wir offenbar dabei, das Justizwesen zu verlieren. Es kann gar nicht oft genug darauf hingewiesen werden. Da aber RichterInnen sich zu Recht etwas einbilden auf ihre Unabhängigkeit ist dieses Feld ganz schwer zu beackern.

Gruß
adler

--
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Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

...und aus Feigheit, und wegen systembedingter Erfolgsaussichten.

Student(t), Saturday, 26.04.2008, 22:52 (vor 6448 Tagen) @ adler

Hallo Adler !

Ich schrieb:

Über diesen Fall habe ich in der Vergangenheit mehrfach berichtet,

unter

Anderem

hier.

Du antwortetest:


Doublette, weil die Frau da nur gewinnen kann ,aber fast nichts verlieren
muss?

Der Fall, von dem Du berichtet hast, war 2004 vor dem Amtsgericht Bonn.

In dem Artikel heißt es aber,

muß sich eine 46 Jahre alte Frau aus Bonn ab heute (11. April, 9.00
Uhr) vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Artikel stammt vom 11. April 2008 | 05:04 Uhr

also auch nix von Afrikanerin und Muslima. Außerdem wird von einer
geschiedenen Frau gesprochen, während Deine Afrikanerin verheiratet war. Es
steht auch nix, daß dieses schon eine Berufungsverhandlung war. wär ja auch
ein bißchen lang, vier Jahre.

Es muß sich demnach um einen neuen Fall handeln. Die Parallelen sind zwar
frappierend. z.B. auch 18 Monate Strafe. Also, wenn die nicht alten Wein in
neuen Schläuchen verkauft haben, kann man nur vermuten, daß die neue Dame
den 4 Jahre alten Fall noch im Hinterkopf hatte und so den damals vom
Gericht hingeworfenen Rettungsring (es passierte der Lügnerin ja eigentlich
nichts) flux ergriffen hatte.

[...]

Gruß
adler


Mir scheint, du irrst dich. Der Fall ist identisch. Der Bonner Generalanzeiger schrieb am 12-4-08:


Bonnerin soll aus Angst Geliebten als Vergewaltiger angezeigt haben
Lüge oder Wahrheit? - Prozess vor Berufungskammer

Von Rita Klein

Bonn. Die Frau auf der Anklagebank ist Muslimin, und sie soll ihren heimlichen Liebhaber fälschlich der Vergewaltigung bezichtigt haben, als ihr Sohn sie in flagranti erwischte. So steht es in dem Urteil, in dem das Amtsgericht sie am 20. August 2007 zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilte - wegen falscher Verdächtigung und falscher uneidlicher Aussage.

Bis zum Schluss hatte die 45-jährige Mutter von drei Kindern ihre Unschuld beteuert und kämpft nun in der Berufung vor dem Landgericht erneut um einen Freispruch.

Sollte sie damals tatsächlich aus Angst gelogen habe, so hätte sie einem unschuldigen Menschen schweren Schaden zugefügt: Der Mann war vor Gericht gestellt worden. Und erst freigesprochen worden, nachdem sie sich im Zeugenstand zunehmend in Widersprüche verwickelt hatte.

Doch hat sie wirklich gelogen? Diese Frage stellt sich nun auch für die Berufungskammer umso mehr, nachdem sich herausgestellt hat, dass gegen den Mann auch in Düsseldorf wegen eines sexuellen Übergriffs gegen eine Frau in der Bahn ermittelt wird. Das Gericht will nun mehr Informationen zu dem Fall und klären, ob gegen ihn auch in anderen Städten etwas vorliegt.

(12.04.2008)

Gruß
Student

Sexismus-Kritik

Falschbeschuldigung aus Scham

Christian2, Saturday, 26.04.2008, 15:27 (vor 6449 Tagen) @ adler


Die 46-Jährige wurde daraufhin vom Bonner Amtsgericht wegen falscher
Verdächtigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten
verurteilt.[/i]

Es gibt keine falsche Verdächtigung, wenn es vorsätzliche Falschbeschudigung war und diese muss sehr hart, nicht unter 2 Jahren, bestraft werden! Man kann keinen Verdacht erheben, wenn keine Tat verübt wurde. Unter falscher Verdächtigung kann man verstehen, wenn die Tat ausgeführt wurde und ein anderer unter falschem Verdacht geraten ist.

Falschbeschuldigung aus Scham

Winfired ⌂ @, chemnitz, Saturday, 26.04.2008, 22:48 (vor 6448 Tagen) @ adler

Da seht ihr es - also beim Vögeln immer die Videokamera laufen lassen oder drei Zeugen dabei haben!

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