Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Kuckuck!" rief's aus dem Wald

adler, Kurpfalz, Thursday, 17.04.2008, 21:16 (vor 6457 Tagen)

Und das fast 20 Jahre lang! Frau Justizia sei Dank!

In 15-jähriger Ehe hatte ein Vater aus Niedersachsen drei Kinder großgezogen.
Nur, er war gar nicht Vater. Nach der Scheidung wollte er nun den von ihm gezahlten Unterhalt vom biologischen Vater zurückfordern.

Obwohl bereits gerichtlich festgestellt war, daß er nicht der wirkliche Vater war, scheiterte die Durchsetzung seiner Forderungen. Denn sowohl die Kindsmutter, als auch der vermutliche Kindsvater, mit der sie inzwischen zusammenlebt, verweigerten die Zustimmung zu einer Vaterschaftsfeststellung. Wie praktisch! Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 kann aber auch das Jugendamt die Zustimmung der Mutter nicht mehr ersetzen.

Ich gehe mal davon aus, daß damals wohl erstmalig und unzweideutig die Soziale Kompetenz, die Güte und Reinheit des weiblichen Wesens erkannt wurde. Damit war ja wohl klar, daß zu einer Überprüfung ihrer Aussage überhaupt auch nicht die geringste Veranlassung bestand, denn ein Engel sagt eh immer die Wahrheit.

Nun aber, oh Grauss, entschied und ausgerechnet der der BGH: „Dies würde den Scheinvater faktisch der Willkür der Kindesmutter und des wahren Erzeugers ausliefern und ihn rechtlos stellen“ und verwies den Fall an das Oberlandesgericht Celle zurück. (Az.: XII ZR 144/06)

Auch ein blindes Huhn findet also doch auch mal ein Korn. Und was noch mehr erstaunt: Keiner hat`s bisher gemerkt. Und Keine wollte das merken. Das allerdings erstaunt nun wieder nicht.

Das OLG Celle soll nun die Vaterschaft zu klären versuchen. Ein Gentest allerdings, der schnell und zweifelsfrei Klarheit verschaffen könnte, steht dazu nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung will erzwungene Gentests nicht zulassen.

Des walte Zynisch ! (BMIn der Justiz)

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-> Quelle: Reuters

Diskussion auch bei Newsgroups:
-> de.soc.recht misc

-> de.soc.gleichberechtigung

Gruß
adler

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