Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frauenrabatt vor Gerichten

Holger, Thursday, 17.04.2008, 19:45 (vor 6458 Tagen) @ adler

>> "Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben
schwerer

haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken."


Nach § 46 I S. 2 StGB sind "die Wirkungen, die von der Strafe für das
künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind" bei der
Strafzumessung zu berücksichtigen. Der Richter bemüht sich also gerade,
den Erwartungen des Gesetzgebers an ihn zu berücksichtigen.[/i]

Gruß
adler

Letzteres ist die berühmte self- fullfilling- prophethy, juristisch unangreifbar wie "positive Diskriminierung". Was daran ändern kann nur politischer Wille und der ist nicht in Sicht.


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