Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kopfgesteuerter Kindesmißbrauch.

Student(t), Saturday, 12.04.2008, 15:58 (vor 6558 Tagen) @ Lude

Das Wormser Stadtmagazin
Im Februar 2001 wurde Professor Dr. Uwe Jopt (Diplom-Psychologe,
Familientherapeut und Sachverständiger) von der Universität Bielefeld vom
Amtsgericht Worms beauftragt, ein Sachverständigengutachten zur Frage des
Umgangs der Antragsteller (der Eltern) mit den Kindern aus dem Spatzennest
in Ramsen zu erstellen und dokumentierte seine Ergebnisse mit Datum
23.05.2002.

http://www.wo-stadtmagazin.de/webseite/index.php?/archives/139-DIE-WORMSER-PROZESSE-Wie-ging-es-weiter.html&seren...


Bei den Wormser Prozessen handelt es sich um die größten Mißbrauchs-Prozesse der deutschen Rechtsgeschichte. Eine Übersicht über die Wormser Prozesse findet sich z.B. in der Wikipedia.

Vergleiche dazu auch die beiden Spiegel-Berichte von Gisela Friedrichsen vom 28.02.2005 und vom
26.11.2007
.

Detaillierte Angaben bei SKIFAS.

Notwendiger Nährboden für derartige Mißbrauchsbeschuldigungen ist der statlich gestützte sexistische Feminismus.


Hierzu noch eine persönliche Anmerkung:

Es gibt nicht nur den kopfgesteuerten Kindesmißbrauch, sondern auch den kopfgesteuerten Muttermißbrauch. Unmittelbar Mißbrauchte sind Mütter, die aufgrund ihrer geistigen Unreife und/ihres Ausländerstatus mit Kindern zu vergleichen sind; mittelbar Mißbrauchte und Hauptgeschädigte sind die Kinder dieser Eltern. Dieser Fall trifft für meine Situation zu.

Meine Ex-Ehefrau verhielt sich während der ersten sechs Ehejahre weitgehend "normal", sofern man einen Ehebruch mit Kindesfolge (im letzten Ehejahr) als normal bezeichnen möchte. Das änderte sich erst, als sie im Jahre 2002 auf ihre feministische Anwältin traf: Seitdem verweigert sie radikal jede Art von Kommunikation. Ihre Ablehnung ist dabei ähnlich radikal wie im Wormser Fall die Ablehnung der Eltern durch ihre Kinder.

Weiterhin ist klar, daß sämtliche Entscheidungen, die der Schriftform bedürfen, durch die Anwältin getroffen oder durch sie induziert werden. Dazu gehören auch falsche Angaben zum Status des Sorgerechtes. Die Mutter ist nämlich Analphabetin und kann nicht ausreichend schreiben.

Auch ihre Beherrschung der deutschen Sprache ist jetzt, nach über 7 Jahren Deutschlandaufenthalt, so schlecht, daß sie z.B. die Frage einer Richterin, ob sie Rechtshänderin sei, nicht verstand. Nachdem die Richterin mehre Anläufe gemacht hatte, ihr die Frage verständlich zu machen, sprang die Anwältin ein und machte ihr eine schreibende Bewegung mit der rechten Hand. Die Mutter wiederholte dann diese Bewegung mit der Hand und gab dadurch zu erkennen, daß sie Rechtshänderin ist.

Mein Junge berichtete mir, sie habe ihm gegenüber ihre Wut nach der Gerichtsverhandlung, in der seine Einschulung auf das von mir favorisierte Gymnasium entschieden wurde, dadurch bekundet, daß sie mich immer wieder als "Teufel" bezeichnete.

Seit zwei Monaten blockiert sie die Anmeldung des Jungen beim obligatorischen Instrumentalunterricht, angeblich im Unwissen darüber, ob das kostenpflichtig sei oder nicht. Dabei hat sie dort mindestens vier Gespräche gehabt, (mit dem Direktor, dem Musiklehrer, dem musikalischen Leiter, der Sekretärin u.a.), in denen sie aufgeklärt wurde. Merkwürdig ist aber, daß, laut Schriftsatz, auch ihre promovierte Anwältin dies angeblich nicht hat herauskriegen können - sie, die überallhin Briefe schreibt, um mitzuteilen, daß ich nach dem Gewaltschutzgesetz verurteilt bin, und die meine Internetbeiträge ausgedruckt dem Gericht zukommen läßt ! Es ist somit offensichtlich, daß diese Anwältin ihre Mandantin bewußt in die Irre führt.

Es ist nicht schädlich, wenn ich hierüber schreibe. Denn das Verbrechen lebt vom Verschweigen; von der Hoffnung, daß nicht darüber gesprochen und daß vergessen werde; und von der Einschüchterung. Dämonen sterben, wenn man das Licht anmacht. Das wissen schon kleine Kinder.

Gruß
Student

Sexismus-Kritik


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