Sektenähnliche Gehirnwäsche durch die Heimleitung
Lude, Saturday, 12.04.2008, 11:03 (vor 6463 Tagen)
Das Wormser Stadtmagazin
Im Februar 2001 wurde Professor Dr. Uwe Jopt (Diplom-Psychologe, Familientherapeut und Sachverständiger) von der Universität Bielefeld vom Amtsgericht Worms beauftragt, ein Sachverständigengutachten zur Frage des Umgangs der Antragsteller (der Eltern) mit den Kindern aus dem Spatzennest in Ramsen zu erstellen und dokumentierte seine Ergebnisse mit Datum 23.05.2002.
Zunächst musste Professor Jopt jedoch, wie er unserem Blatt gegenüber erklärte, das Gericht einschalten, um die Befragungen der Kinder durchführen zu können, da das Jugendamt Worms dies zunächst verbieten wollte. Zwischen dem Gutachten von Dr. Schaffner und dem neuerlichen von Professor Jopt lagen 3 ½ Jahre. In dieser Zeit war eine entscheidende Wende hinsichtlich der vermeintlich missbrauchten Kinder aus den Wormser Missbrauchsprozessen eingetreten.
http://www.wo-stadtmagazin.de/webseite/index.php?/archives/139-DIE-WORMSER-PROZESSE-Wie-ging-es-weiter.html&seren...
Sektenähnliche Gehirnwäsche durch die Heimleitung
Borat Sagdijev, Saturday, 12.04.2008, 15:24 (vor 6462 Tagen) @ Lude
Eine Urlaubsbekanntschaft war von Beruf Pfleger in der geschlossenen Psychiatrie. Zuerst verschleierte er das als "Altenpflege". Irgendwann kamen Aussagen von Ihm: "Früher oder Später kriegen wir euch alle."
Da hatte ich dann ein bisschen Sorge, in Abhängigkeit des oft weiblich dominierten "Macht durch Hilfe" Dienstleistungssektors zu geraten.
Kopfgesteuerter Kindesmißbrauch.
Student(t), Saturday, 12.04.2008, 15:58 (vor 6462 Tagen) @ Lude
Das Wormser Stadtmagazin
Im Februar 2001 wurde Professor Dr. Uwe Jopt (Diplom-Psychologe,
Familientherapeut und Sachverständiger) von der Universität Bielefeld vom
Amtsgericht Worms beauftragt, ein Sachverständigengutachten zur Frage des
Umgangs der Antragsteller (der Eltern) mit den Kindern aus dem Spatzennest
in Ramsen zu erstellen und dokumentierte seine Ergebnisse mit Datum
23.05.2002.
Bei den Wormser Prozessen handelt es sich um die größten Mißbrauchs-Prozesse der deutschen Rechtsgeschichte. Eine Übersicht über die Wormser Prozesse findet sich z.B. in der Wikipedia.
Vergleiche dazu auch die beiden Spiegel-Berichte von Gisela Friedrichsen vom 28.02.2005 und vom
26.11.2007.
Detaillierte Angaben bei SKIFAS.
Notwendiger Nährboden für derartige Mißbrauchsbeschuldigungen ist der statlich gestützte sexistische Feminismus.
Hierzu noch eine persönliche Anmerkung:
Es gibt nicht nur den kopfgesteuerten Kindesmißbrauch, sondern auch den kopfgesteuerten Muttermißbrauch. Unmittelbar Mißbrauchte sind Mütter, die aufgrund ihrer geistigen Unreife und/ihres Ausländerstatus mit Kindern zu vergleichen sind; mittelbar Mißbrauchte und Hauptgeschädigte sind die Kinder dieser Eltern. Dieser Fall trifft für meine Situation zu.
Meine Ex-Ehefrau verhielt sich während der ersten sechs Ehejahre weitgehend "normal", sofern man einen Ehebruch mit Kindesfolge (im letzten Ehejahr) als normal bezeichnen möchte. Das änderte sich erst, als sie im Jahre 2002 auf ihre feministische Anwältin traf: Seitdem verweigert sie radikal jede Art von Kommunikation. Ihre Ablehnung ist dabei ähnlich radikal wie im Wormser Fall die Ablehnung der Eltern durch ihre Kinder.
Weiterhin ist klar, daß sämtliche Entscheidungen, die der Schriftform bedürfen, durch die Anwältin getroffen oder durch sie induziert werden. Dazu gehören auch falsche Angaben zum Status des Sorgerechtes. Die Mutter ist nämlich Analphabetin und kann nicht ausreichend schreiben.
Auch ihre Beherrschung der deutschen Sprache ist jetzt, nach über 7 Jahren Deutschlandaufenthalt, so schlecht, daß sie z.B. die Frage einer Richterin, ob sie Rechtshänderin sei, nicht verstand. Nachdem die Richterin mehre Anläufe gemacht hatte, ihr die Frage verständlich zu machen, sprang die Anwältin ein und machte ihr eine schreibende Bewegung mit der rechten Hand. Die Mutter wiederholte dann diese Bewegung mit der Hand und gab dadurch zu erkennen, daß sie Rechtshänderin ist.
Mein Junge berichtete mir, sie habe ihm gegenüber ihre Wut nach der Gerichtsverhandlung, in der seine Einschulung auf das von mir favorisierte Gymnasium entschieden wurde, dadurch bekundet, daß sie mich immer wieder als "Teufel" bezeichnete.
Seit zwei Monaten blockiert sie die Anmeldung des Jungen beim obligatorischen Instrumentalunterricht, angeblich im Unwissen darüber, ob das kostenpflichtig sei oder nicht. Dabei hat sie dort mindestens vier Gespräche gehabt, (mit dem Direktor, dem Musiklehrer, dem musikalischen Leiter, der Sekretärin u.a.), in denen sie aufgeklärt wurde. Merkwürdig ist aber, daß, laut Schriftsatz, auch ihre promovierte Anwältin dies angeblich nicht hat herauskriegen können - sie, die überallhin Briefe schreibt, um mitzuteilen, daß ich nach dem Gewaltschutzgesetz verurteilt bin, und die meine Internetbeiträge ausgedruckt dem Gericht zukommen läßt ! Es ist somit offensichtlich, daß diese Anwältin ihre Mandantin bewußt in die Irre führt.
Es ist nicht schädlich, wenn ich hierüber schreibe. Denn das Verbrechen lebt vom Verschweigen; von der Hoffnung, daß nicht darüber gesprochen und daß vergessen werde; und von der Einschüchterung. Dämonen sterben, wenn man das Licht anmacht. Das wissen schon kleine Kinder.
Gruß
Student
Kopfgesteuerter Kindesmißbrauch.
Student(t), Saturday, 12.04.2008, 16:12 (vor 6462 Tagen) @ Student(t)
Es ist somit
offensichtlich, daß diese Anwältin ihre Mandantin bewußt in die Irre
führt.
Ich schließe eine Frage an die Rechtsexperten an: Kann man solche Anwältinnen juristisch belangen ? Zwar genießen sie eine gewisse Unantastbarkeit. Daß aber die auch Grenzen hat, geht aus diesem Bonner Verfahren hervor: "Kritik mussten sich zudem die beiden Rechtsanwältinnen der Angeklagten gefallen lassen. Laut Urteil ist nicht ausgeschlossen, dass Suaheli D. von ihnen falsch beraten wurde. Die Anwältinnen hätten trotz der massiven Widersprüche in der Aussage ihrer Mandantin zugelassen, dass die 45-Jährige vor Gericht immer neue falsche Geschichten auftischte."
Gruß
Student
Sexismus-Kritik
Kopfgesteuerter Kindesmißbrauch.
Michel, Saturday, 12.04.2008, 20:05 (vor 6462 Tagen) @ Student(t)
Ich schließe eine Frage an die Rechtsexperten an: Kann man solche
Anwältinnen juristisch belangen ?
Ohne Rechtsexperte zu sein, bin ich mir recht sicher das es ungeachtet des Gesetzesideals praktisch nicht geht.
http://www.stud.fh-hannover.de/~wellhaus/sysfehlurteil10.pdf
Gruß,
Michel
Kopfgesteuerter Kindesmißbrauch.
Student(t), Saturday, 12.04.2008, 23:53 (vor 6462 Tagen) @ Michel
Ich schließe eine Frage an die Rechtsexperten an: Kann man solche
Anwältinnen juristisch belangen ?
Ohne Rechtsexperte zu sein, bin ich mir recht sicher das es ungeachtet des
Gesetzesideals praktisch nicht geht.http://www.stud.fh-hannover.de/~wellhaus/sysfehlurteil10.pdf
Gruß,
Michel
Sehr interessant der Artikel von Prof. Wellhausen. Für den an sich deprimierenden Inhalt bin ich entschädigt worden durch die sehr saubere Analyse und die klare Darstellung.
Durch diesen Artikel fällt auch ein Licht auf die Wormser Prozesse. Was dort ablief und immer noch abläuft, nicht nur in den Amtsstuben, sondern auch in den Seelen der Entscheidungsträger und ihrer Opfer, das könnte und sollte Stoff für einen dickleibigen Roman abgeben.
Gruß
Student