Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ein Fall aus Halle

Dalai, Friday, 04.04.2008, 18:02 (vor 6470 Tagen) @ Dalai

Bin gerade etwas in zeitdruck und kann den Zeit-artikel
nicht genau lesen. Da gibt's aber eine interessante stelle:

ZEIT: Welche Delikte kommen für falsche Beschuldigungen infrage?

Köhnken: So gut wie alle - bis hin zu Mord und Totschlag. Aber
ganz überwiegend sind es Sexualdelikte. Und hier hat die Zahl
der Erwachsenen - in der Regel Frauen - auffällig zugenommen,
die behaupten, Opfer einer Sexualstraftat geworden zu sein und
bei denen gleichzeitig eine psychiatrische Grundproblematik,
meistens eine Persönlichkeitsstörung, vorliegt.

Es ist sehr einfach , einen Mann hinter Schloß und Riegel zu bringen, ohne
die Beweislage genau zu prüfen. Und davor können wir die Augen nicht
schließen.

Wenn's gut läuft, kommt er mit der U-Haft weg, und die Dame ist fein raus
(selber bei einem Freund erlebt).

Und das Vortäuschen falscher Tatsachen wird selten so hart bestraft wie
die nicht begangene Tat. Mehr als Bewährungsstrafen sind kaum zu
befürchten.

Und viele Frauen wissen, daß sie damit ein vernichtendes Instrument in der
Hand haben. Selbst wenn ein Mann freigesprochen wird, bleibt ein fader
Beigeschmack - meistens zulasten des Mannes.

meint der Dalai

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