BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen.
Lude, Tuesday, 01.04.2008, 16:09 (vor 6473 Tagen)
Eben ZDF/Heute : gekürzt
Ein Vater muss sein Kind nicht besuchen
Karlsruhe: Kein Besuchszwang von Eltern
Eltern können nicht zu Besuchen bei ihren Kindern gezwungen werden. Das hat das Verfassungsgericht im Fall eines Vaters entschieden, der jeglichen Umgang mit seinem unehelichen Sohn ablehnt.
Die Mutter des neunjährigen Jungen aus Brandenburg sieht den Vater in der Pflicht und fordert von ihm gelegentliche Besuche bei seinem Kind. Nach einem Urteil vom Dienstag haben Kinder zwar grundsätzlich einen eigenen Anspruch, ihre anderswo lebenden Eltern zu treffen. Allerdings sei staatlicher Zwang in solchen Fällen "in der Regel" nicht geeignet.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte dem Mann 25.000 Euro Zwangsgeld angedroht, wenn er sich nicht mit seinem Sohn treffe.
Gegen das angedrohte Zwangsgeld legte der Vater Verfassungsbeschwerde ein. Dieser zahlt für den Jungen zwar Unterhalt, lehnt aber den persönlichen Umgang mit seinem Kind ab, weil er seine Ehe nicht gefährden will. Nachdem seine Geliebte gegen seinen Willen schwanger geworden war, hatte er sich von ihr getrennt. Das Kind kam 1999 zur Welt.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) befürwortete dabei Zwangsmaßnahmen in Extremsituationen. Wenn etwa ein schwer krankes Kind seinen Vater sehen wolle, könne das Vorrang haben, argumentierte Zypries in der Verhandlung. Im konkreten Fall hatte die Ministerin jedoch Zweifel an dem Zwangsgeld. Denn es sei nicht ausgeschlossen, dass hier der Konflikt zwischen Vater und Mutter auf Kosten des Kindes ausgetragen werde. Zur Klärung dieser Frage hätte das Brandenburger Gericht einen Kindespfleger einzusetzen müssen.
Wie bekannt wurde, lebt der Sohn inzwischen in einem Heim, da die Mutter ihren Erziehungspflichten teilweise nicht nachkommt.
Sie hatte im Namen des Sohnes auf Umgang mit dem Kindesvater geklagt.
Der Vorgang dürfte bekannt sein - man kann drüber denken, wie man.....
Die Mutter kümmert sich nicht um den Jungen, will aber den Vater per Gericht zwingen?
Der Junge ist gerade 9 geworden.
BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen.
Nihilator
, Bayern, Tuesday, 01.04.2008, 17:46 (vor 6473 Tagen) @ Lude
Wie bekannt wurde, lebt der Sohn inzwischen in einem Heim, da die
Mutter ihren Erziehungspflichten teilweise nicht nachkommt.Sie hatte im Namen des Sohnes auf Umgang mit dem Kindesvater
geklagt.[/i]Der Vorgang dürfte bekannt sein - man kann drüber denken, wie man.....
Die Mutter kümmert sich nicht um den Jungen, will aber den Vater per
Gericht zwingen?
Nachrichten aus Absurdistan eben, so ist das im Feminat. Was für ein verantwortungsloser Dreckskerl. Kein Wunder, daß die arme alleingelassene Frau sich völlig überfordert fühlt.
Obiges (Überschrift) hat das BVerfG übrigens gerade nicht entschieden. Es hat entschieden, daß es lieber nicht entscheiden will, Ausnahmen ausdrücklich zugelassen und die Entscheidung darüber, ob eine solche vorliegt, mal eben an die Vorinstanz zurückverwiesen. Hornberger Schießen nenne ich sowas.
http://nachrichten.t-online.de/c/14/66/04/04/14660404.html
Und warum hat das oberste Gericht des Patriarchats so nicht-entschieden? Weil in diesem Fall Brisanz steckt, würde ich sagen. Wenn ein versäumter Umgangstermin in der Regel 5.000 Euro Strafe wert ist - was würde das wohl künftig für Hunderttausende überforderte ganzalleinverziehende (also umgangsverweigernde) Mamis bedeuten?
Gruß,
nihi
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)
BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen.
Lude, Tuesday, 01.04.2008, 18:16 (vor 6473 Tagen) @ Nihilator
Und warum hat das oberste Gericht des Patriarchats so
nicht-entschieden? Weil in diesem Fall Brisanz steckt, würde ich sagen.
Wenn ein versäumter Umgangstermin in der Regel 5.000 Euro Strafe
wert ist - was würde das wohl künftig für Hunderttausende überforderte
ganzalleinverziehende (also umgangsverweigernde) Mamis bedeuten?
Gerade in diesem Zusammenhang war ich gespannt, wie sich unser "Grundgesetzgericht" mal wieder herausmogelt.
---
Politik ist die Kunst, die Wähler von Dingen abzulenken die sie etwas angehen...
BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen.
Wolfgang, Tuesday, 01.04.2008, 21:30 (vor 6473 Tagen) @ Nihilator
..."Was für ein verantwortungsloser Dreckskerl."....????
Die Begründung des Vaters ist die, daß das seine aktuelle Beziehung gefährden würde!!! Das heißt auf deutsch: Seine jetzige Frau verbietet ihm - vielleicht aus Eifersuchtsgründen - daß er Kontakt zu dem Kind hat, das nicht von ihr ist (und er dann womöglich auch notgedrungen Kontakt zur Mutter des Kindes hätte).
Er wird also von seiner Frau dazu gezwungen, den Kontakt zu seinem Sohn zu unterlassen. Er hat also die Wahl: Kontakt zu meiner jetzigen Frau oder zu meinem Kind. Er bevorzugt die Frau. Gut - man kann sagen: Schwächling, der Typ. Oder man bezeichnet seine aktuelle Frau - und nicht ihn - als die verantwortungslose Drecksschlampe - was ich in diesem Falle für weitaus berechtigter hielte. Das einzige, was man ihm dann noch vorwerfen kann, ist die Geschmacklosigkeit, sich auf so eine Frau einzulassen - er hätte sie längst zum Teufel jagen sollen!
BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen.
Nihilator
, Bayern, Wednesday, 02.04.2008, 00:15 (vor 6473 Tagen) @ Wolfgang
..."Was für ein verantwortungsloser Dreckskerl."....????
Die Begründung des Vaters ist die, daß das seine aktuelle Beziehung
gefährden würde!!! Das heißt auf deutsch: Seine jetzige Frau verbietet ihm
- vielleicht aus Eifersuchtsgründen - daß er Kontakt zu dem Kind hat, das
nicht von ihr ist (und er dann womöglich auch notgedrungen Kontakt zur
Mutter des Kindes hätte).
Er wird also von seiner Frau dazu gezwungen, den Kontakt zu seinem Sohn zu
unterlassen. Er hat also die Wahl: Kontakt zu meiner jetzigen Frau oder zu
meinem Kind. Er bevorzugt die Frau. Gut - man kann sagen: Schwächling, der
Typ. Oder man bezeichnet seine aktuelle Frau - und nicht ihn - als die
verantwortungslose Drecksschlampe - was ich in diesem Falle für weitaus
berechtigter hielte. Das einzige, was man ihm dann noch vorwerfen kann, ist
die Geschmacklosigkeit, sich auf so eine Frau einzulassen - er hätte sie
längst zum Teufel jagen sollen!
Das war Sarkasmus, Wolfgang. Ich schreibe eigentlich immer so; Kindermörderinnen z.B. sind für mich immer "arme Frauen". Soll ich Tags drum machen für Dich? 
Zustimmung zu Deinen Ausführungen, mit einer Einschränkung: der Mann hatte tatsächlich zehn Jahre lang eine außereheliche Beziehung. Anständig ist das bestimmt nicht. Tut aber natürlich den "Anständigkeiten" _beider_ Damen in diesem Fall keinen Abbruch.
Grüßla,
nihi
--
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Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
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Sehr, sehr merkwürdig!
Ekki, Tuesday, 01.04.2008, 19:22 (vor 6473 Tagen) @ Lude
Hallo allerseits!
Was mich extrem stutzig gemacht hat:
Es ging in dem konkreten Fall um ein Kind, das unehelich geboren wurde und dessen Eltern auch niemals geheiratet haben.
Aus der mir zugänglichen Berichterstattung geht nicht hervor, ob das Urteil sich auch auf Fälle erstreckt, in denen eine Ehe geschieden wird und einer der Elternteile das ehelich geborene Kind nicht mehr sehen will.
Egal, wie man zu dem heute ergangenen Urteil steht:
Ich krieg' es nicht auf die Reihe, dass man heutzutage überall auf die Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder hinarbeitet, und in diesem konkreten Fall - jedenfalls soweit mir ersichtlich - nur auf uneheliche Kinder Bezug nimmt.
Dies alles unter dem Vorbehalt, daß ich das Urteil nicht studiert habe.
Gruß
Ekki
--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.
Sehr, sehr merkwürdig!
MI, Wednesday, 02.04.2008, 00:35 (vor 6473 Tagen) @ Ekki
Was mich extrem stutzig gemacht hat:
Es ging in dem konkreten Fall um ein Kind, das unehelich geboren
wurde und dessen Eltern auch niemals geheiratet haben.
Das genau war in diesem Fall der Knackpunkt, warum es so ausuferte.
Aus der mir zugänglichen Berichterstattung geht nicht
hervor, ob das Urteil sich auch auf Fälle erstreckt, in denen
eine Ehe geschieden wird und einer der Elternteile das ehelich
geborene Kind nicht mehr sehen will.
Eben: bei GSR kann man andere Wege gehen, ohne eben nicht.
Ich krieg' es nicht auf die Reihe, dass man heutzutage überall auf die
Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder hinarbeitet, und in diesem
konkreten Fall - jedenfalls soweit mir ersichtlich - nur auf uneheliche
Kinder Bezug nimmt.
Vielleicht, weil das Verfahren genau in diesem Kontext stattfand und keine Sammelklage war (die es in DE eh nicht geben kann)?
Dies alles unter dem Vorbehalt, daß ich das Urteil nicht studiert habe.
Ist seit heute online, es steht dir frei es zu lesen, bevor du dich äußerst.
Gruß
MI
Sehr, sehr merkwürdig!
Ekki, Wednesday, 02.04.2008, 11:06 (vor 6473 Tagen) @ MI
Hallo MI!
Aus der mir zugänglichen Berichterstattung geht nicht
hervor, ob das Urteil sich auch auf Fälle erstreckt, in
denen eine Ehe geschieden wird und einer der Elternteile das
ehelich geborene Kind nicht mehr sehen will.
Eben: bei GSR kann man andere Wege gehen, ohne eben nicht.
Was ist "GSR"? Gemeinsames Sorgerecht? Das würde doch das Gehen anderer Wege gerade ausschließen oder erschweren.
Ich krieg' es nicht auf die Reihe, dass man heutzutage überall auf die
Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder hinarbeitet, und in
diesem konkreten Fall - jedenfalls soweit mir ersichtlich - nur auf
uneheliche Kinder Bezug nimmt.
Vielleicht, weil das Verfahren genau in diesem Kontext stattfand und keine
Sammelklage war (die es in DE eh nicht geben kann)?
Gestern wurde in der Berichterstattung zu dem Urteil explizit erwähnt, dass es genügend Väter gebe, die ihre ehelich geborenen Kinder nach einer Scheidung nicht mehr sehen wollten.
Über die Frage, ob man sie dazu zwingen könnte, herrschte Schweigen, und die ganze Berichterstattung war von einem Ton resignierter Ratlosigkeit getragen: "Je nun, wenn ein Mann seine ehelich geborenen Kinder nicht mehr sehen will, dann kann man halt nichts machen."
Vielleicht kommt ja mal ein gleich gelagerter Fall vor das BVG, in dem es um ein ehlich geborenes Kind geht.
Dies alles unter dem Vorbehalt, daß ich das Urteil nicht studiert habe.
Ist seit heute online, es steht dir frei es zu lesen, bevor du dich
äußerst.Gruß
MI
Was soll diese herablassende Arroganz? Ich bin kein Jurist, weswegen auch eine Lektüre des Urteils bei mir vermutlich nicht alle Fragen ausräumen würde. Ich erhoffe mir halt nur Auskunft in diesem Forum von Leuten, die da vielleicht besser Bescheid wissen.
Gruß
Ekki
--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.
Sehr, sehr merkwürdig!
Student(t), Wednesday, 02.04.2008, 14:34 (vor 6472 Tagen) @ Ekki
Was soll diese herablassende Arroganz? Ich bin kein Jurist, weswegen auch
eine Lektüre des Urteils bei mir vermutlich nicht alle Fragen ausräumen
würde. Ich erhoffe mir halt nur Auskunft in diesem Forum von Leuten, die da
vielleicht besser Bescheid wissen.
Hallo Ekki !
Leider bin auch ich kein Experte, aber Auskünfte zu diesem Thema gibt es in pappa.com und in anderen Väterforen. Im Forum der Trennungsfaq herrschen zudem gepflegtere Umgangsformen.
Gruß
Student
Sehr, sehr merkwürdig!
Ekki, Wednesday, 02.04.2008, 14:38 (vor 6472 Tagen) @ Student(t)
Hallo Student!
Was soll diese herablassende Arroganz? Ich bin kein Jurist, weswegen
auch eine Lektüre des Urteils bei mir vermutlich nicht alle Fragen
ausräumen würde. Ich erhoffe mir halt nur Auskunft in diesem Forum
von Leuten, die da vielleicht besser Bescheid wissen.
Hallo Ekki !
Leider bin auch ich kein Experte, aber Auskünfte zu diesem Thema gibt es
in pappa.com und in anderen Väterforen. Im Forum der Trennungsfaq
herrschen zudem gepflegtere Umgangsformen.Gruß
Student
Vielen Dank für die Links! Sobald ich hier in der Arbeit wieder etwas Luft habe, werde ich dort mal nachlesen.
Einen schönen Tag wünscht
Ekki
--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.
Sehr, sehr merkwürdig!
MI, Thursday, 03.04.2008, 17:16 (vor 6471 Tagen) @ Ekki
Eben: bei GSR kann man andere Wege gehen, ohne eben nicht.
Was ist "GSR"? Gemeinsames Sorgerecht?
Exakt.
Das würde doch das Gehen anderer
Wege gerade ausschließen oder erschweren.
Nö, erst ermöglichen, wer kein Sorgerecht hat kann z.B. nicht
das alleinige Sorgerecht beanspruchen. Er hat auch nicht die
Möglichkeit, sein Kind zur Adoption freizugeben o.ä., um so
zu dokumentieren, dass er dieses Kind nicht wollte/will.
Ich krieg' es nicht auf die Reihe, dass man heutzutage überall auf
die Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder hinarbeitet, und in
diesem konkreten Fall - jedenfalls soweit mir ersichtlich - nur auf
uneheliche Kinder Bezug nimmt.
Vielleicht, weil das Verfahren genau in diesem Kontext stattfand und
keine Sammelklage war (die es in DE eh nicht geben kann)?
Gestern wurde in der Berichterstattung zu dem Urteil explizit erwähnt,
dass es genügend Väter gebe, die ihre ehelich geborenen Kinder nach einer
Scheidung nicht mehr sehen wollten.
Das hat was genau mit diesem konkretem Fall, in dem es um einen
unehelichen Vater (ohne Sorgerecht) geht, zu tun?
Dies alles unter dem Vorbehalt, daß ich das Urteil nicht studiert
habe.
Ist seit heute online, es steht dir frei es zu lesen, bevor du dich
äußerst.
Was soll diese herablassende Arroganz? Ich bin kein Jurist, weswegen auch
eine Lektüre des Urteils bei mir vermutlich nicht alle Fragen ausräumen
würde. Ich erhoffe mir halt nur Auskunft in diesem Forum von Leuten, die
da vielleicht besser Bescheid wissen.
Ich bin auch kein Jurist, aber das Urteil offenbart einiges,
weshalb ich empfehle, es wenigstens einmal zu lesen. Das was
sich davon im Blätterwald wiederfindet ist bisher ziemlicher
Humbug.
Gruß
MI
Sehr, sehr merkwürdig!
Ekki, Thursday, 03.04.2008, 17:27 (vor 6471 Tagen) @ MI
Hallo MI!
Gestern wurde in der Berichterstattung zu dem Urteil explizit erwähnt,
dass es genügend Väter gebe, die ihre ehelich geborenen Kinder nach
einer
Scheidung nicht mehr sehen wollten.
Das hat was genau mit diesem konkretem Fall, in dem es um einen
unehelichen Vater (ohne Sorgerecht) geht, zu tun?
Mit diesem Urteil direkt hat das nichts zu tun.
Ich stelle mir halt nur die Frage, was wäre, wenn ein Vater, der nach einer Scheidung sein ehelich geborenes Kind nicht mehr sehen will, ebenfalls vor das BVG zöge, um sich höchstrichterlich bestätigen zu lassen, dass er nicht zum Umgang mit seinem leibliche Kind gezwungen werden kann.
Und wenn in den Medien berichtet wird, daß die oben beschriebene Situation - Vater will sein ehelich geborenes Kind nach der Scheidung von der Mutter dieses Kindes nicht mehr sehen - keine Seltenheit ist, dann löst das bei mir die Frage aus, ob solche Väter gerichtlich gezwungen werden können, mit ihren leiblichen Kindern auch nach der Scheidung von deren Mutter Umgang zu pflegen, oder ob sie gerade umgekehrt mit Hilfe der Gerichte gegen einen solchen zwangsweisen Umgang wehren können.
Da Du auch kein Jurist bist, kann ich mir natürlich von Dir auch keine Beantwortung dieser Frage erwarten.
Da muß man halt abwarten, ob eine solche Konstellation jemals Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sein wird.
Gruß
Ekki
--
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MI, Thursday, 03.04.2008, 21:12 (vor 6471 Tagen) @ Ekki
Das hat was genau mit diesem konkretem Fall, in dem es um einen
unehelichen Vater (ohne Sorgerecht) geht, zu tun?
Mit diesem Urteil direkt hat das nichts zu tun.
Ok, dann ist das ja schonmal geklärt.
Ich stelle mir halt nur die Frage, was wäre, wenn ein Vater, der nach
einer Scheidung sein ehelich geborenes Kind nicht mehr sehen
will, ebenfalls vor das BVG zöge, um sich höchstrichterlich bestätigen zu
lassen, dass er nicht zum Umgang mit seinem leibliche Kind gezwungen werden
kann.
Der muss da (BVerfG) nicht hin, der könnte vor Gericht erstmal
versuchen, das Sorgerecht (auf welche Art auch immer) loszuwerden
um zu dokumentieren, dass er sein Kind nicht sehen/haben will.
Das ist immer noch einfacher als bis zum BVerfG hochzulaufen.
Und wenn in den Medien berichtet wird, daß die oben beschriebene
Situation - Vater will sein ehelich geborenes Kind nach der Scheidung
von der Mutter dieses Kindes nicht mehr sehen - keine Seltenheit
ist, dann
...ist das in allererster Linie eine Übertreibung und Verblendung
seitens der Medien. Wenn du diesem Unfug gedanklich aufsitzt ist
das eigentlich dein Problem.
löst das bei mir die Frage aus, ob solche Väter gerichtlich
gezwungen werden können, mit ihren leiblichen Kindern auch nach der
Scheidung von deren Mutter Umgang zu pflegen, oder ob sie gerade umgekehrt
mit Hilfe der Gerichte gegen einen solchen zwangsweisen Umgang wehren
können.
Hast du inzwischen das Urteil gelesen oder nicht? Darin findet sich
die Antwort, die so bisher nicht bzw. nur sehr verschleiert
in den Medien auftauchte.
Da Du auch kein Jurist bist, kann ich mir natürlich von Dir auch keine
Beantwortung dieser Frage erwarten.
Könnte ich - aber ich möchte, dass du nicht meine vorgekaute Meinung
übernimmst sondern selber drüber nachdenkst. Mensch, so schwer ist
es bei diesem Urteil nun wirklich nicht.
Da muß man halt abwarten, ob eine solche Konstellation jemals Gegenstand
eines Gerichtsverfahrens sein wird.
Nein, du müßtest nur das Urteil lesen, es ist recht eindeutig.
Da ich nicht erwarte, dass du danach suchst hier für dich der
Link zum Urteil im Original.
Gruß
MI
Wohl der Eltern wird in den Vordergrund gestellt
Vater, Wednesday, 02.04.2008, 20:17 (vor 6472 Tagen) @ Lude
Väterverein: Wohl der Eltern wird in den Vordergrund gestellt
Marcus Gnau kritisiert Urteil zum Umgang mit nicht-ehelichem Kindern
Moderation: Gabi Wuttke
Der Verein Väteraufbruch hat mit Unverständnis auf das Verfassungsgerichtsurteil zum Umgang von Eltern mit ihren unehelichen Kindern reagiert. In der Kinderpsychologie sei es unstrittig, dass ein Kind Kontakt zu beiden Elternteilen brauche, sagte der Sprecher des Vereins, Marcus Gnau.
Wohl der Eltern wird in den Vordergrund gestellt
Student(t), Wednesday, 02.04.2008, 22:41 (vor 6472 Tagen) @ Vater
Der Verein Väteraufbruch hat mit Unverständnis auf das
Verfassungsgerichtsurteil zum Umgang von Eltern mit ihren unehelichen
Kindern reagiert. In der Kinderpsychologie sei es unstrittig, dass ein Kind
Kontakt zu beiden Elternteilen brauche, sagte der Sprecher des Vereins,
Marcus Gnau.
Sein letzter Satz stimmt ja. Aber gibt es nicht auch Vergewaltiger, die sagen, die Frau brauche "das" ? Isoliert von der Tat gesehen, hat er natürlich recht. Nur in Zusammenhang mit der Tat würde das nicht akzeptiert, weil man den Willen der Frau für mindestens genau so hoch, ja gegenwärtig höher erachtet als den des Mannes.
Und im vorliegenden Fall verhält es sich ähnlich. Es war der Wille der Frau, daß der Mann das Kind sieht. Obwohl sie es selber nur selten sieht. Ihre eigentliche Zielsetzung war also sicher nicht das Wohl des Kindes, sondern die Zerstörung der neuen Ehe des Mannes. Und weil der Mann dem Willen dieser Frau nicht entsprochen hat, ist, gemäß dem sexistischen Weltbild, nun ganz Deutschland empört, den VafK inbegriffen.
Für mich ist der VafK hiermit uninteressant geworden. Es ist ein sexistischer Verein. Es sind Mütterinteressen im Gewand von Kindesinteressen, die der Verein mit der fraglichen Stellungnahme vertritt.
Schließlich: Kinder brauchen gar keine Väter, die in Wirklichkeit Zweite-Wahl-Mütter sind. Ein Vater ist Derjenige, der sagt, wo es lang geht. Er ist nicht austauschbar gegen die Mutter. Ein Vater hat eine völlig andere Qualität als eine Mutter, und andere Aufgaben. Läßt er sich zu einer Zweite-Wahl- oder Ersatz-Mutter degradieren, so ist er, in einem mehr als biologischen Sinne, kein Vater mehr. Auf so ein Konstrukt kann und sollte jedes Kind verzichten. Kein Vater ist besser als ein sub-maternaler Vater.
Gruß
Student