Verfassungsrichter entscheiden über Umgang mit unehelichem Kind
"Das andere" Extrem? Welches war nochmal "das eine"?
Mit dem dem "einen" Extrem meine ich, wenn Frauen ebenfalls unter Aufbietung aller Mittel Vater und Kind voneinander fernhalten. Daher bezeichnete ich es als "das andere Extrem der Dummheitsfahnenstange", wenn eine nun genau das mit gerichtlichen Mitteln erzwingen will.
Das ist übrigens dabei herausgekommen:
http://nachrichten.t-online.de/c/14/66/04/04/14660404.html
Also "eigentlich" darf man nicht zwingen, aber "in Ausnahmefällen doch" (in die Vorinstanz zurückverwiesen). Und der Kinderpsychologe versteht nicht, wieso die Frau das erzwingen wollte... *g* - dann sollte er mal einen Kollegen hinzuziehen, der sich auf Frauenpsychologie spezialisiert hat (äh, gibt's das überhaupt schon...?).
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Rabenvater,
01.04.2008, 11:15
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Diana,
01.04.2008, 11:34
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Nihilator,
01.04.2008, 14:46
- Verfassungsrichter entscheiden über Umgang mit unehelichem Kind - Diana, 01.04.2008, 14:54
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Nihilator,
01.04.2008, 14:46
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Diana,
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