Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verfassungsrichter entscheiden über Umgang mit unehelichem Kind

Rabenvater, Tuesday, 01.04.2008, 11:15 (vor 6474 Tagen)

Verfassungsrichter entscheiden über Umgang mit unehelichem Kind

Diana, Sachsen, Tuesday, 01.04.2008, 11:34 (vor 6474 Tagen) @ Rabenvater

Zwangsumgang
- Wie viel Vater-
Kontakt braucht ein unehelicher Sohn?

Ein "gut gemeinter" Ansatz vielleicht - brauchen würde/könnte das Kind den Vater schon, eigentlich. Aber bestimmt nicht, wenn der sich alle drei Monate gelangweilt und widerwillig zwei Stunden hinsetzt und Quartett spielt oder übers Wetter redet.

Den Schaden hat das Kind so oder so - entweder, weil es direkt spürt, dass der Vater es nicht will und kein Interesse an ihm hat; oder später, wenn es sich damit auseinandersetzen muss, dass sein Vater es nicht wollte und kein Interesse an ihm hatte... - und natürlich in diesem besonderen Fall auch noch durch die Verbohrtheit der Mutter. Das kann mir keiner weismachen, dass die das zum "Wohle" des Kindes tut. Sie tut es meiner Meinung nach einzig und allein, um dem Vater "eins auszuwischen". Wahrscheinlich würde sie schadenfroh im Nebenzimmer hocken und sich heimlich freuen, wenn seine Ehe tatsächlich krachen ginge - "So, das hast du nun davon!" - eine wahrlich uneigennützige und intelligente Frau Mama *Zynismus* Ein Musterbeispiel des anderen Extrems der Dummheits-Fahnenstange.

Verfassungsrichter entscheiden über Umgang mit unehelichem Kind

Nihilator ⌂, Bayern, Tuesday, 01.04.2008, 14:46 (vor 6473 Tagen) @ Diana

Den Schaden hat das Kind so oder so - entweder, weil es direkt spürt, dass
der Vater es nicht will und kein Interesse an ihm hat; oder später, wenn es
sich damit auseinandersetzen muss, dass sein Vater es nicht wollte und kein
Interesse an ihm hatte... - und natürlich in diesem besonderen Fall auch
noch durch die Verbohrtheit der Mutter. Das kann mir keiner weismachen,
dass die das zum "Wohle" des Kindes tut. Sie tut es meiner Meinung nach
einzig und allein, um dem Vater "eins auszuwischen". Wahrscheinlich würde
sie schadenfroh im Nebenzimmer hocken und sich heimlich freuen, wenn seine
Ehe tatsächlich krachen ginge - "So, das hast du nun davon!" - eine
wahrlich uneigennützige und intelligente Frau Mama *Zynismus* Ein
Musterbeispiel des anderen Extrems der Dummheits-Fahnenstange.

"Das andere" Extrem? Welches war nochmal "das eine"?


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Verfassungsrichter entscheiden über Umgang mit unehelichem Kind

Diana, Sachsen, Tuesday, 01.04.2008, 14:54 (vor 6473 Tagen) @ Nihilator

"Das andere" Extrem? Welches war nochmal "das eine"?

Mit dem dem "einen" Extrem meine ich, wenn Frauen ebenfalls unter Aufbietung aller Mittel Vater und Kind voneinander fernhalten. Daher bezeichnete ich es als "das andere Extrem der Dummheitsfahnenstange", wenn eine nun genau das mit gerichtlichen Mitteln erzwingen will.

Das ist übrigens dabei herausgekommen:

http://nachrichten.t-online.de/c/14/66/04/04/14660404.html

Also "eigentlich" darf man nicht zwingen, aber "in Ausnahmefällen doch" (in die Vorinstanz zurückverwiesen). Und der Kinderpsychologe versteht nicht, wieso die Frau das erzwingen wollte... *g* - dann sollte er mal einen Kollegen hinzuziehen, der sich auf Frauenpsychologie spezialisiert hat (äh, gibt's das überhaupt schon...?).

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