Strafanzeige gegen Ypsilanti
Frau Üpsiehdingsda ist eine Frau, also von Geschlecht wegen aus Prinzip niemals Täterin, sondern Opfer. Also automatisch unschuldig. Egal, was sie verbrochen hat.
Weiter ist Frau Üpsiehdingsda alleinerziehende Mutter. Also aus Prinzip Opfer, folglich grundsätzlich nicht schuldig. (Zahlt der Erzeuger von Konstantin wenigstens Unterhalt?)
Und dann Frau Metzger. Allein schon so ein maskuliner Name. Eine Metzgeringattin oder so. Also aus Prinzip Täter, da hilft ihr auch das weibliche Geschlecht nicht weiter.
Nee, nee, nee. Das gibt einen Freispruch für die Frau mit dem verkrüppelten X.
Benno
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- Strafanzeige gegen Ypsilanti -
Wilmsch,
21.03.2008, 16:27
- Strafanzeige gegen Ypsilanti - Benno, 22.03.2008, 01:26