Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Anweisung von OLG-Richtern: Weiterhin Aufstockungsunterhalt

Vater, Friday, 21.03.2008, 11:10 (vor 6484 Tagen)

Auf Abgeordnetenwatch wurde folgende Anfrage gefunden:

Sehr geehrte Frau Zypries

Ich wende mich mit diesem Schreiben hoffnungsvoll an Sie mit der Bitte um Hilfe.

Ich lebe seit Mai 2006 getrennt von meiner Frau und habe nach dem Trennungsjahr die Scheidung eingereicht. Bisher habe ich Trennungsunterhalt für meine Frau und Unterhalt für unser gemeinsames Kind ( 10 Jahre ) bezahlt. Nun hatte ich am 14.03.2008 einen Scheidungstermin vor dem Amtsgericht Nürnberg bei dem Vorsitzendem Richter H.Übelein. Meine Frau verlangte bei diesem Termin einen Nachehelichen Aufstockungsunterhalt und einen Rentenvorsorgeausgleich.

Auf Grund der Einführung des neuen Unterhaltsgesetzes vom 01.01.08 lehnte mein Rechtsanwalt dies mit der Begründung das das Kind bereits 10 Jahre alt ist und meine Frau schon seit dem zweiten Lebensjahr des Kindes wieder arbeitet ab und berief sich dabei auf das neue Gesetz und die damit verbundene Eigenverantwortung der Ehefrau.

Daraufhin Verlass der Vorsitzende Richter H. Übelein ein internes Schreiben vom 11.01.08 das der OLG Nürnberg mit seinen 4 Senaten verfasst hatte und an die Richter verschickte in dem den Richtern vergeschrieben wird wie sie zu Urteilen hätten. Und zwar generell zur Zahlung des Nachehelichen Aufstockungsunterhaltes bis zum 15 Lebensjahres des Kindes.

Wie kann es sein das noch bevor es überhaupt ein Urteil nach neuem Unterhaltsrecht gab das OLG Nürnberg am 11.01.08 ein solch Schreiben Verfasst und in Umlauf bringt ?? Der Richter H. Übelein bereits zu einer Entscheidung auf Grund dieses Schreibens gelenkt wird ohne den Einzellall geprüft zu haben ??? Wie soll ein Familienrichter nach bestem Wissen und Gewissen und neuer Rechtssprechung Urteilen wenn Ihm vom OLG bereits im Vorfeld die Hände gebunden werden ??

Ist das der Sinn des Neuen Unterhaltsrechts ??

http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639-1.html#fragen

So etwas ähnliches hatte ich nach meinen bisherigen Erfahrungen auch erwartet und konnte deshalb den Beitrag von Beelzebub hier nicht glauben.
Folgender Beitrag von Maesi zu Familienrichtern und -gerichten paßt ganz gut in das Bild.
Männer/Väter werden weiterhin für ihre Ex-Frauen aufkommen müssen, haben diese nach den genannten Anweisungen genügend Zeit, sich einen Job zu suchen und wenn Weib immer noch keinen gefunden hat, dann ist sie mit Sicherheit bis dahin so krank, das ihr Arbeit nicht mehr zugemutet werden kann.
Bezogen auf das neue Gesetz und deren Umsetzung fiel mir spontan ein Sprichwort dazu ein: Außen hui und innen pfui!
Hoffentlich wird das weiter verbreitet, nicht das (junge) Männer glauben, ein Ende der Unterhaltspflicht wäre jetzt schneller in Sicht nach dem neuen U.-Recht.

Genau das war zu befürchten

pascal @, Neuburg, Saturday, 22.03.2008, 19:53 (vor 6483 Tagen) @ Vater

In einem Thread weiter unten habe ich ausgeführt:

"Wie allerdings die Richter die ihnen zugewiesenen Beurteilungs-
spielräume im Recht des nachehelichen Unterhaltes nutzen
– ob gegen die Intention des Gesetzgebers, dass nach der Ehe
jeder für seinen eigenen Lebensunterhalt zuständig ist oder etwas männerfreundlicher – kann wohl erst abschließend beurteilt werden,
wenn in ein paar Jahren die Rechtssprechung der höheren Instanzen
dazu vorliegt."

Was "Vater" gepostet hat, ist eigentlich zu befürchten gewesen. Die Gesetzesänderung wurde viel zu euphorisch kommentiert; Dank eingefügter Gummiregelungen (!"Billigkeit") hat die Rechtsprechung nach wie vor die Möglichkeit, Unterhaltsansprüche maximal auszulegen. Unterm Strich: Es bleibt alles beim alten. Also keine drei Jahre Unterhalt für die Ex sondern 14.
Oder gleich 18. Oder gleich lebenslang. Je nach Geschmack, alles kann, nichts muß.

Die Justiz ist weiterhin nur bestrebt, einen Zahlesel für die Frau
zu suchen und, so gefunden, diesen maximal zu melken.
Für Eigenverantwortung der Frau für ihren Lebensunterhalt bleibt da wenig Raum, die entsprechende gesetzgeberische Formulierung, jedem obliege es nach der Ehescheidung für seinen eignen Unterhalt zu sorgen, gerät zum bloßen Postulat ohne praktische Bedeutung, das durch genügend Ausnahmetatbestände und eine frauenfreundliche Rechtssprechung nach Belieben unterlaufen werden kann.

Um nicht ins Visier der Justiz als potentieller Zahlesel zu geraten, schützt
man sich nach wie vor durch konsequente Verhütung: Gummi oder noch besser Sterilisation für ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit statt Arbeitssklave für eine arbeitsscheue, berechnende und geldgierige Ex-Partnerin. Und natürlich nie heiraten...

So wird durch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen die allseits geschmähte Singlegesellschaft und ein Geburtenrückgang geradezu erzeugt,
denn wer will denn noch dieses Risiko auf sich nehmen, das einem da aufgebürdet wird?

Genau das war zu befürchten

blendlampe, Tuesday, 25.03.2008, 17:29 (vor 6480 Tagen) @ pascal

Entschuldigt, aber die Misere liegt doch auch daran dass Männer sich diesen Unrechtsurteilen beugen und alles tun, um zu zahlen.

Lasst es sein! Werft hin! Ihr könnt nie das erfüllen, was man von euch fordert. Also lasst es und tut alles, damit dem Staat möglichst hohe Kosten entstehen. Ich habe unter anderem rund 30000 EUR Betreuungsunterhaltsforderungen ignoriert und mich in aller Ruhe pfändungsfest gemacht. Der Staat hat mir unerfüllbares aufgeladen, ich habe abgelehnt und der Staat musste für die Ex zahlen. Die braven Bürger, die Steuerzahler. Von denen angesichts der Steuern hoffentlich immer weniger brav sind.

Genau das war zu befürchten

Maesi, Wednesday, 26.03.2008, 01:08 (vor 6480 Tagen) @ blendlampe

Hallo blendlampe

Schoen, mal wieder etwas von Dir zu lesen.

Entschuldigt, aber die Misere liegt doch auch daran dass Männer sich diesen
Unrechtsurteilen beugen und alles tun, um zu zahlen.

Lasst es sein! Werft hin! Ihr könnt nie das erfüllen, was man von euch
fordert. Also lasst es und tut alles, damit dem Staat möglichst hohe Kosten
entstehen. Ich habe unter anderem rund 30000 EUR
Betreuungsunterhaltsforderungen ignoriert und mich in aller Ruhe
pfändungsfest gemacht. Der Staat hat mir unerfüllbares aufgeladen, ich habe
abgelehnt und der Staat musste für die Ex zahlen. Die braven Bürger, die
Steuerzahler. Von denen angesichts der Steuern hoffentlich immer weniger
brav sind.

Leider ist das nicht fuer alle Vaeter ein praktikables Vorhaben. Die meisten haengen derart an ihren Kindern, dass sie eben (fast) alles mit sich machen lassen, nur damit sie ihre Kleinen zweimal im Monat sehen duerfen; da liegt wahrscheinlich der Hund im Pfeffer begraben. Verweigere einer Frau Mama den Ehegatten-, Betreuungs- oder Aufstockungsunterhalt und Du lernst sie von einer wenig erquicklichen Seite kennen. Schliesslich halten die Frauen solche Geldtransfers zu ihren Gunsten fuer ihr 'gutes Recht', sie haben 'Anspruch auf die Fortfuehrung ehelicher Versorgungszustaende' auch nach der Scheidung; genau das wird ihnen von allen relevanten politischen und richterlichen Stellen immer wieder eingebleut.

Jene Vaeter jedoch, die bei ihren Kindern sowieso schon vollstaendig abserviert wurden, sollten die Verweigerung aller Unterhalte, die ueber den Kindesunterhalt hinausgehen, zumindest ins Auge fassen. Ein schlechtes Gewissen wuerde ich mir in solchen Faellen kaum machen, denn schliesslich sind beide Eltern unterhaltspflichtig gegenueber ihren Kindern; der eine Elternteil (meist der Vater) leistet Barunterhalt gegenueber dem Kinde, der andere Naturalunterhalt in Form von Betreuung - so lautet zumindest die offizielle Begruendung der Gerichte fuer die Verpflichtung zu Kindesunterhalt. Wenn der letztere Elternteil - also normalerweise die Mutter - wegen der Kinderbetreuung sich nicht selbst versorgen kann, hat sie eben Pech gehabt. In den weitaus meisten Faellen hat sie ja genau diesen Zustand, dass sie die Kinderbetreuung uebernimmt, bei der Trennung selbst eigenmaechtig herbeigefuehrt. Soll sie also fuer sich entweder einen neuen Versorger suchen oder das alte (eheliche/nichteheliche) Versorgungsarrangement mit dem Kindsvater nicht leichtfertig torpedieren oder Vollzeit arbeiten gehen und jemand anderen fuer die Kinderbetreuung einspannen. Alleinerziehende Vaeter sind in dieser Beziehung weitaus flexibler und kreativer als alleinerziehende Muetter, und solche Vaeter bekommen meist noch nicht einmal den Kindesunterhalt von der Kindsmutter, wie die einschlaegigen Statistiken belegen. Maenner sind somit statistisch gesehen sogar die besseren Alleinerzieher als Muetter.


Gruss

Maesi

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