Anweisung von OLG-Richtern: Weiterhin Aufstockungsunterhalt
Auf Abgeordnetenwatch wurde folgende Anfrage gefunden:
Sehr geehrte Frau Zypries
Ich wende mich mit diesem Schreiben hoffnungsvoll an Sie mit der Bitte um Hilfe.
Ich lebe seit Mai 2006 getrennt von meiner Frau und habe nach dem Trennungsjahr die Scheidung eingereicht. Bisher habe ich Trennungsunterhalt für meine Frau und Unterhalt für unser gemeinsames Kind ( 10 Jahre ) bezahlt. Nun hatte ich am 14.03.2008 einen Scheidungstermin vor dem Amtsgericht Nürnberg bei dem Vorsitzendem Richter H.Übelein. Meine Frau verlangte bei diesem Termin einen Nachehelichen Aufstockungsunterhalt und einen Rentenvorsorgeausgleich.
Auf Grund der Einführung des neuen Unterhaltsgesetzes vom 01.01.08 lehnte mein Rechtsanwalt dies mit der Begründung das das Kind bereits 10 Jahre alt ist und meine Frau schon seit dem zweiten Lebensjahr des Kindes wieder arbeitet ab und berief sich dabei auf das neue Gesetz und die damit verbundene Eigenverantwortung der Ehefrau.
Daraufhin Verlass der Vorsitzende Richter H. Übelein ein internes Schreiben vom 11.01.08 das der OLG Nürnberg mit seinen 4 Senaten verfasst hatte und an die Richter verschickte in dem den Richtern vergeschrieben wird wie sie zu Urteilen hätten. Und zwar generell zur Zahlung des Nachehelichen Aufstockungsunterhaltes bis zum 15 Lebensjahres des Kindes.
Wie kann es sein das noch bevor es überhaupt ein Urteil nach neuem Unterhaltsrecht gab das OLG Nürnberg am 11.01.08 ein solch Schreiben Verfasst und in Umlauf bringt ?? Der Richter H. Übelein bereits zu einer Entscheidung auf Grund dieses Schreibens gelenkt wird ohne den Einzellall geprüft zu haben ??? Wie soll ein Familienrichter nach bestem Wissen und Gewissen und neuer Rechtssprechung Urteilen wenn Ihm vom OLG bereits im Vorfeld die Hände gebunden werden ??
Ist das der Sinn des Neuen Unterhaltsrechts ??
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639-1.html#fragen
So etwas ähnliches hatte ich nach meinen bisherigen Erfahrungen auch erwartet und konnte deshalb den Beitrag von Beelzebub hier nicht glauben.
Folgender Beitrag von Maesi zu Familienrichtern und -gerichten paßt ganz gut in das Bild.
Männer/Väter werden weiterhin für ihre Ex-Frauen aufkommen müssen, haben diese nach den genannten Anweisungen genügend Zeit, sich einen Job zu suchen und wenn Weib immer noch keinen gefunden hat, dann ist sie mit Sicherheit bis dahin so krank, das ihr Arbeit nicht mehr zugemutet werden kann.
Bezogen auf das neue Gesetz und deren Umsetzung fiel mir spontan ein Sprichwort dazu ein: Außen hui und innen pfui!
Hoffentlich wird das weiter verbreitet, nicht das (junge) Männer glauben, ein Ende der Unterhaltspflicht wäre jetzt schneller in Sicht nach dem neuen U.-Recht.