Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was ich immer wieder vorhergesagt habe - jetzt tritt es ein!

Beelzebub, Sunday, 16.03.2008, 03:05 (vor 6490 Tagen)

Im Grauen Forum entdeckt: einen Hinweis auf einen nicht mehr ganz neuen, dafür aber sehr lesenswerten Artikel in der "Zeit".


Habe ich es nicht wieder und wieder vorhergesagt, das Heulen und Zähneklappern im Femilager, wenn die erst mal das bekommen, was sie angeblich wollen?

[image]

Und genau das trifft jetzt ein: frau begreift so langsam, dass Karrieremachen in erster Linie jede Menge harter Arbeit bedeutet, und dass jeder Euro vor dem Ausgeben erst mal verdient werden muss.


[image]


Und ich sage es noch mal: Keine Schonung, keine Extrawürste mehr für Frauen! Gebt dem Feminismus, was er angeblich will - und er ist erledigt!

Und das schönste ist, dass wir uns dabei auf Simone de Beauvoir berufen können, die einst schrieb:

"Nein, wir wollen den Frauen gerade nicht die Wahl lassen zwischen Berufstätigkeit und Mutterdasein und zwar aus dem einfachen Grunde, weil zu viele Frauen sich für die Mutterschaft entscheiden würden."


[image][image][image]


Ein Wort noch zu der im Artikel erwähnten bedauernswerten Staatsanwältin, die sich jetzt für den Fall einer Scheidung so gar keine Hoffnungen mehr auf "Aufstockungsunterhalt" machen kann.

Mal unterstellt, sie arbeitet Vollzeit und nicht im Beitrittsgebiet, ist 39 Jahre alt und hat zwei Kinder (im Artikel ist von "Kindern" die Rede, also müssen es mindestens zwei sein). Selbst wenn sie nie befördert worden sein sollte, bekäme sie nach Maßgabe von Anlage III zum Bundesbesoldungsgesetz ein Gehalt der Besoldungsgruppe R 1. Das wären derzeit nach der einschlägigen Tabelle 4.080,42 € monatlich, zuzüglich Familienzuschlag in Höhe von 195,33 €. Für jedes weitere Kind gäbe es weitere 230,58 € . Den Familienzuschlag erhält sie auch nach einer Scheidung, wenn sie das Sorgerecht für die Kinder bekommt.

Im Falle einer Scheidung wäre diese arme bedauernswerte Frau also gezwungen, von schäbigen 4275,75 € monatlich (brutto) dahinzuvegetieren, ohne von ihrem bösen Ex auch nur noch einen Cent dazu zu bekommen. Ein wahrlich schröckliches Schicksal, das auch dadurch kaum gemildert wird, dass, zusätzlich zu dem schäbigen Almosen für die Frau Mama, für die Kinder Kindergeld und Kindesunterhalt (der bleibt selbstverständlich erhalten) gezahlt werden müssen.

Hier muss sofort ein Wohltätigkeitsfonds für notleidende geschiedene Akademikerinnen her! Die zahlreichen Geringverdiener, Kleinrentner, Arbeitslosen und Hartz IV Empfänger im Lande werden bestimmt den einen oder anderen Euro übrig haben, wenn sie vom harten Los dieser vom Patriarchat gebeutelten Frau erfahren.

DaPis & FraguMabö

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Was ich immer wieder vorhergesagt habe - jetzt tritt es ein!

Robin Hood, Sunday, 16.03.2008, 10:43 (vor 6490 Tagen) @ Beelzebub

Im Grauen Forum entdeckt: einen Hinweis auf einen nicht mehr ganz neuen,
dafür aber sehr lesenswerten
Artikel
in der "Zeit".


Habe ich es nicht wieder und wieder vorhergesagt, das Heulen und
Zähneklappern im Femilager, wenn die erst mal das bekommen, was sie
angeblich wollen?

[image]

Und genau das trifft jetzt ein: frau begreift so langsam, dass
Karrieremachen in erster Linie jede Menge harter Arbeit bedeutet, und dass
jeder Euro vor dem Ausgeben erst mal verdient werden muss.


[image]


Und ich sage es noch mal: Keine Schonung, keine Extrawürste mehr für
Frauen! Gebt dem Feminismus, was er angeblich will - und er ist erledigt!

Und das schönste ist, dass wir uns dabei auf Simone de Beauvoir berufen
können, die einst schrieb:

"Nein, wir wollen den Frauen gerade nicht die Wahl lassen zwischen
Berufstätigkeit und Mutterdasein und zwar aus dem einfachen Grunde, weil zu
viele Frauen sich für die Mutterschaft entscheiden würden."


[image][image][image]


Ein Wort noch zu der im Artikel erwähnten bedauernswerten Staatsanwältin,
die sich jetzt für den Fall einer Scheidung so gar keine Hoffnungen mehr
auf "Aufstockungsunterhalt" machen kann.

Mal unterstellt, sie arbeitet Vollzeit und nicht im Beitrittsgebiet, ist
39 Jahre alt und hat zwei Kinder (im Artikel ist von "Kindern" die Rede,
also müssen es mindestens zwei sein). Selbst wenn sie nie befördert worden
sein sollte, bekäme sie nach Maßgabe von
Anlage III zum
Bundesbesoldungsgesetz
ein Gehalt der Besoldungsgruppe R 1. Das
wären derzeit nach der einschlägigen
Tabelle 4.080,42 €
monatlich, zuzüglich
Familienzuschlag in
Höhe von 195,33 €. Für jedes weitere Kind gäbe es weitere 230,58 € . Den
Familienzuschlag erhält sie auch nach einer Scheidung, wenn sie das
Sorgerecht für die Kinder bekommt.

Im Falle einer Scheidung wäre diese arme bedauernswerte Frau also
gezwungen, von schäbigen 4275,75 € monatlich (brutto) dahinzuvegetieren,
ohne von ihrem bösen Ex auch nur noch einen Cent dazu zu bekommen. Ein
wahrlich schröckliches Schicksal, das auch dadurch kaum gemildert wird,
dass, zusätzlich zu dem schäbigen Almosen für die Frau Mama, für die Kinder
Kindergeld und Kindesunterhalt (der bleibt selbstverständlich erhalten)
gezahlt werden müssen.

Hier muss sofort ein Wohltätigkeitsfonds für notleidende geschiedene
Akademikerinnen her! Die zahlreichen Geringverdiener, Kleinrentner,
Arbeitslosen und Hartz IV Empfänger im Lande werden bestimmt den einen oder
anderen Euro übrig haben, wenn sie vom harten Los dieser vom Patriarchat
gebeutelten Frau erfahren.

DaPis & FraguMabö

Beelzebub

Das Posting sollte in Form eines Leserbriefes an die Zeit gesendet werden. Also Beelze, gib Dir nen Ruck!

Was ich immer wieder vorhergesagt habe - jetzt tritt es ein!

Dummerjan @, Sunday, 16.03.2008, 15:32 (vor 6489 Tagen) @ Robin Hood

Das Posting sollte in Form eines Leserbriefes an die Zeit gesendet werden.
Also Beelze, gib Dir nen Ruck!

Yo!!!

Leider zu spät

Beelzebub, Tuesday, 18.03.2008, 02:14 (vor 6488 Tagen) @ Robin Hood


Das Posting sollte in Form eines Leserbriefes an die Zeit gesendet werden.
Also Beelze, gib Dir nen Ruck!

Das täte ich ja liebend gerne - aber der Artikel ist leider schon zwei Monate alt. Ziemlich witzlos da jetzt noch 'nen Leserbrief zu schreiben.

Wirklich schade, dass ich erst jetzt von dem Artikel erfahren habe.

Beelzebub

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Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Was ich immer wieder vorhergesagt habe - jetzt tritt es ein!

Zeitgenosse, Sunday, 16.03.2008, 17:35 (vor 6489 Tagen) @ Beelzebub
bearbeitet von Zeitgenosse, Sunday, 16.03.2008, 17:39

Hier muss sofort ein Wohltätigkeitsfonds für notleidende geschiedene
Akademikerinnen her! Die zahlreichen Geringverdiener, Kleinrentner,
Arbeitslosen und Hartz IV Empfänger im Lande werden bestimmt den einen oder
anderen Euro übrig haben, wenn sie vom harten Los dieser vom Patriarchat
gebeutelten Frau erfahren.

Hier die passende künstlerische Aufbereitung:

The morning sun touched lightly on the eyes of lucy jordan
In a white suburban bedroom in a white suburban town
As she lay there neath the covers dreaming of a thousand lovers
Till the world turned to orange and the room went spinning round.

At the age of thirty-seven she realised shed never
Ride through paris in a sports car with the warm wind in her hair.
So she let the phone keep ringing and she sat there softly singing
Little nursery rhymes shed memorised in her daddys easy chair.

Her husband, hes off to work and the kids are off to school,
And there are, oh, so many ways for her to spend the day.
She could clean the house for hours or rearrange the flowers
Or run naked through the shady street screaming all the way.

At the age of thirty-seven she realised shed never
Ride through paris in a sports car with the warm wind in her hair
So she let the phone keep ringing as she sat there softly singing
Pretty nursery rhymes shed memorised in her daddys easy chair.

The evening sun touched gently on the eyes of lucy jordan
On the roof top where she climbed when all the laughter grew too loud
And she bowed and curtsied to the man who reached and offered her his hand,
And he led her down to the long white car that waited past the crowd.

At the age of thirty-seven she knew shed found forever
As she rode along through paris with the warm wind in her hair ...

Marianne Faithful - Ballad of Lucy Jordan

Der Typ ist auf Arbeit. Sie wacht gegen geschätzt 10:30 in ihrem Villenvorort die Morgensonne im Gesicht auf und denkt als erstes: "Der Schuft!!!" Und das geht so bis zum Abend. Aber dann kommt der weiße Ritter ...

Gruß

Zeitgenosse

Übersetzung

Zeitgenosse, Sunday, 16.03.2008, 19:14 (vor 6489 Tagen) @ Zeitgenosse

The morning sun touched lightly on the eyes of lucy jordan
Die Morgensonne berührte leicht die Augen von Lucy Jordan

In a white suburban bedroom in a white suburban town
in einem Weißen-Vororts-Schlafzimmer einer Weißen-Vorstadt

As she lay there neath the covers dreaming of a thousand lovers
als sie da lag unter den Decken träumend von tausend Liebhabern

Till the world turned to orange and the room went spinning round.
bis sich die Welt orange färbte und der Raum sich zu drehen begann.

At the age of thirty-seven she realised shed never
Im Alter von 37 wurde ihr klar, daß sie niemals

Ride through paris in a sports car with the warm wind in her hair.
durch Paris fahren würde in einem Sportwagen mit dem warmen Wind in ihrem Haar.

So she let the phone keep ringing and she sat there softly singing
Also ließ sie das Telefon klingeln und saß da sanft singend

Little nursery rhymes shed memorised in her daddys easy chair.
kleine Kindermädchen-Melodien die sie sich in Pappas bequemen Sessel eingeprägt hatte.

Her husband, hes off to work and the kids are off to school,
Ihr Ehemann ist auf Arbeit und die Kinder sind in der Schule

And there are, oh, so many ways for her to spend the day.
und da gibt es ach so viele Möglichkeiten, den Tag herumzubringen.

She could clean the house for hours or rearrange the flowers
Sie könnte stundenlang das Haus putzen oder die Blumen neu arrangieren.

Or run naked through the shady street screaming all the way.
Oder nackend durch die schattige Straße laufend und den ganzen Weg lang schreien.

At the age of thirty-seven she realised shed never ...
Im Alter von 37 wurde ihr klar, daß sie niemals ...

The evening sun touched gently on the eyes of lucy jordan
Die Abendsonne berührte sanft die Augen von Lucy Jordan

On the roof top where she climbed when all the laughter grew too loud
auf dem Dachgiebel wohin sie geklettert war als das Gelächter zu laut wurde

And she bowed and curtsied to the man who reached and offered her his hand
und sie machte einen Hofknicks vor dem Mann, der ihr die Hand reichte und ihr seinen Kuß anbot

And he led her down to the long white car that waited past the crowd.
und er führte sie hinunter zu einem langen weißen Wagen, der hinter den Schaulustigen wartete.

At the age of thirty-seven she knew shed found forever
Im Alter von 37 wußte sie, daß sie es (für sich) für immer gefunden hatte

As she rode along through paris with the warm wind in her hair ...
als sie durch Paris fuhr, den warmen Wind in ihrem Haar ...

PS

Zeitgenosse, Sunday, 16.03.2008, 19:32 (vor 6489 Tagen) @ Zeitgenosse

Und das singt die Ex von Mick Jagger mit Hingabe und ohne jeden Anflug von Selbstreflexion!

Gruß

Zeitgenosse

Wieso, Beelzebub, es ändert sich doch nix

pascal @, Neuburg, Sunday, 16.03.2008, 19:27 (vor 6489 Tagen) @ Beelzebub

Also ich kann das Geheule der Frauen in den Medien über die neue Unterhaltsgesetzgebung so gar nicht verstehen, wenn man sich die Regelungen im einzelnen Mal genauer anschaut:

Betreuungsunterhalt nichtehelich
§ 1615l Abs. 2 BGB neuer Fassung

Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.

Betreuungsunterhalt ehelich
§ 1570 Abs. 1BGB neuer Fassung

1Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. 2Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. 3Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen

Es fällt auf, dass der Betreuungsunterhaltanspruch – vermeintlich auf drei Jahre begrenzt –
jederzeit aus „Billigkeitsgründen“ bis ultimo verlängert werden kann.
Bei dem Begriff „Billigkeit“ handelt es sich rechtstechnisch um einen so genannten „unbestimmten Rechtsbegriff“ – man könnte auch Gummiparagraph dazu sagen - der durch auslegende Rechtsprechung erst mit Sinn erfüllt wird.

Tatsächlich bleibt es also dem einzelnen Zivilrichter überlassen, was „billig“ ist und wie lange Betreuungsunterhalt tatsächlich zu zahlen ist. Er kann dabei Belange des Kindes (erhöhter Pflegeaufwand) aber auch Belange der Kindsmutter (findet keine Arbeit, fühlt sich nicht fit, um zu arbeiten) mit einfließen lassen.

Und jetzt sage mir einer, der Amtsrichter in Odelshausen oder die Amtsrichterin in Buxtehude wird eine durch psychosomatische Beschwerden angeschlagene Powerfrau nach drei Jahren wieder zum Arbeiten schicken; das ist sehr unwahrscheinlich, viel wahrscheinlicher ist, das diese Gummiregelungen für eine an den Wünschen der Kindsmutter orientierte unterhaltsmaximierende Rechtssprechung genutzt werden.

Dazu kommt noch, dass das Eherecht im BGB außer dem Betreuungsunterhalt eine ganze Reihe weiterer Unterhaltsansprüche kennt (aus Krankheitsgründen, wegen Erwerbslosigkeit, wegen Umschulung, als „Aufstockungsunterhalt“, etc, etc). Keine Spur davon, dass man für sein eigenes Leben selbst aufkommen müsste.

Warum aber dann dieses zutiefst abstoßende Gejammer der Frauen. Es bleibt ihnen weiterhin unbenommen, auf Kosten anderer zu leben. Wo ist da die revolutionäre Änderung?

Billigkeit => Beliebigkeit (oT)

Anwalt, Sunday, 16.03.2008, 19:54 (vor 6489 Tagen) @ pascal

- kein Text -

Wieso, Beelzebub, es ändert sich doch nix

Conny, NRW, Sunday, 16.03.2008, 22:50 (vor 6489 Tagen) @ pascal

Warum aber dann dieses zutiefst abstoßende Gejammer der Frauen. Es bleibt
ihnen weiterhin unbenommen, auf Kosten anderer zu leben. Wo ist da die
revolutionäre Änderung?

Das verstehst Du nicht. Die müssen doch schon gleich davor jammern, damit sie die Richter milde stimmen. Da darf blos keiner diese Billigkeit zu eng sehen.

Es hat sich verdammt viel geändert

Beelzebub, Tuesday, 18.03.2008, 01:11 (vor 6488 Tagen) @ pascal
bearbeitet von Beelzebub, Tuesday, 18.03.2008, 01:18

Salut Pascal,

es hat sich auf den ersten Blick in der Tat wenig geändert. Aber guckt man mal genauer hin, dann sieht's schon ganz anders aus.

Übrigens scheinen auch die Femis (noch) nicht so recht begriffen zu haben, was da auf Ex-Ehefrauen zukommt. Deshalb hält sich auch das Gejammer in den uns wohlbekannten virtuellen Meckerecken in Grenzen. Aber keine Sorge, das kommt noch. [image]

Wen es interessiert, was sich im einzelnen so alles geändert hat, für den gibt's hier eine Synopse, in der altes und neues Unterhaltsrecht gegenübergestellt werden.

Und ein paar zunächst ganz unscheinbar wirkende Änderungen haben es in sich.

Da wäre zunächst § 1569 Satz 1 BGB: Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.

Da kann ich nur sagen: Endlich!

Mehr als 30 Jahre nach Abschaffung des Schuldprinzips wird jetzt mit der mehr als überfälligen Einfügung dieses Satzes auch das Unterhaltsrecht den neuen gesellschaftlichen Gegebenheiten wenigstens ein Stück weit angepasst. Nachdem sich die Frauen das Recht erstritten haben, nach eigenem Belieben erwerbstätig zu sein, bekommen sie endlich auch die entsprechende Pflicht dazu. Zwar ist im alten wie im neuen Recht immer noch sehr viel von "BIlligkeit" die Rede (und auch für meinen Geschmack ein wenig zu viel) aber trotzdem: hier wurde das Regel-Ausnahme-Verhältnis endlich vom Kopf auf die Füße gestellt. Während früher der Anspruch auf Unterhalt die Regel war, von der nur ausnahmsweise aus Gründen der "Billigkeit" abgewichen werden sollte, ist es jetzt genau umgekehrt: Unterhalt gibt's nur noch, wenn kein Unterhalt "unbillig" wäre.

Und jetzt werden die Frauen beweisen müssen, dass und warum es "unbillig" wäre, den eigenen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen zu müssen.

Die Kinderbetreuung - man könnte auch sagen: die Geiselnahme von Kindern zwecks Erpressung von Unterhalt - ist dazu nur noch sehr bedingt geeignet. Denn auch dort hat sich einiges getan: die "0-8-15 Regel" gilt nicht mehr. Soll heißen: nach der alten Rechtslage brauchte eine Frau, die das Sorgerecht für ein Kind (oder deren mehrere) hatte, gar nicht zu arbeiten solange das Kind von 0 bis 8 Jahre alt war, und musste höchstens Teilzeit arbeiten, solange das Kind unter 15 war.

Nach neuem Recht ist Teilzeitarbeit bereits ab dem Kindesalter von drei Jahren zumutbar. Eine Unzumutbarkeit (für die die Frau die Beweislast hat) könnte darin liegen, dass es keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind gibt. Und da zeigt sich wieder einmal, dass die flächendeckende Einrichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen durchaus auch im Interesse von Männern liegt. Jedenfalls von Ex-Ehemännern, die Väter kleiner Kinder sind. Dasselbe gilt für Ganztagsschulen. Ex-Ehemänner, deren bei der Mutter gebliebene Kinder die Möglichkeit haben eine solche Einrichtung zu besuchen, haben gute Chancen, dann gar keinen Unterhalt mehr für die Exe zahlen zu müssen.

Und das schönste dabei ist: die Femis sind in eine Grube gefallen, die sie selbst gegraben haben! Sie waren es schließlich, die jene Arbeitsteilung (Mann verdient Geld, Frau macht in Haushalt & Kinderaufzucht) auf der das alte Unterhaltsrecht basierte, so eifrig bekämpft haben. Und sie haben jahre- und jahrzehntelang nach Kindergärten und Ganztagsschulen geplärrt. Wird nicht ganz einfach sein, jetzt eine Begründung aus den Fingern zu saugen, warum sie diese Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen wollen.

Was die Zumutbarkeit der Arbeit betrifft, die von Ex-Ehefrauen erwartet werden kann, so hat sich auch was geändert. Jetzt ist ausdrücklich festgeschrieben, dass es zumutbar ist, dass die Frau Ex-Gemahlin eine vor der Ehe ausgeübte Tätigkeit wieder aufnimmt. Zwar wurde das von einigen Familienrichtern schon vorher so gehandhabt (und von Femi-Anwältinnen als "Frauenausbeutung" begreint), aber nun wird kein Familienrichter (und keine Richterin) mehr daran vorbeikommen, dass der vielzitierte Grundsatz "einmal Chefarztfrau, immer Chefarztfrau" endgültig Geschichte ist, und z.B. eine Friseurin, auch wenn sie einen Generaldirektor geheiratet hat, im Falle einer Scheidung wieder Haare waschen, schneiden & fönen muss.

Ein nettes kleines Bonbon gibt's auch unter den Ausschlußgründen, also unter den Gründen, aus denen Unterhaltszahlungen ganz eingestellt werden können. Neu aufgenommen in den Katalog ist: wenn die Exe "in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt."

Die Folge: Frauen, die bisher unter Ausnutzung der alten Rechtslage das süße Leben an der Seite eines neuen Lovers auf Kosten des Ex-Mannes genießen konnten, werden bald feststellen müssen, dass sie mit Zitronen gehandelt haben.

Und die wichtigste Änderung zum Schluß: die Änderung der Rangfolge. Galt dieserhalb bislang "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" so gilt jetzt "Kids first!"

Soll heißen: nach altem Recht standen Unterhaltsberechtigte (also Frau und Kinder) aus erster Ehe denen späterer Ehen im Rang voran, d.h. nur wenn nach Zahlung von Unterhalt an Ex-Ehefrau und Kinder aus erster Ehe noch was übrig war, was über dem Selbstbehalt des (Ex-) Ehemannes lag, bekamen die Kinder aus späteren Ehen was.

Nach neuem Recht gehen Kinder, egal aus welcher Ehe oder ob überhaupt ehelich, im Rang den Ex-Ehefrauen vor. Ob "unbillig" oder nicht, Exen kriegen nach neuem Recht nur noch dann Unterhalt, wenn nach den Unterhaltszahlungen an alle Kinder noch was da ist.

Die nette Nebenwirkung: der Mann hat es künftig in der Hand (bzw. in einem anderen Körperteil [image] ), ob die Exe überhaupt noch was bekommt. Er braucht nur anderweitig genügend Kinder zu zeugen - und die Ex-Gemahlin guckt in den Mond. Zwar ist für den Mann das Resultat das gleiche (Konto leer bis auf den Selbstbehalt), aber an die lieben Kleinen zahlt es sich doch immer noch lieber als an eine faule, berechnende, geldgierige Exe. Kann mir jedenfalls vorstellen, dass künftig so manches Kind seine Existenz dem neuen Unterhaltsrecht verdankt... [image]

Nicht zu verachten auch folgendes: Es gibt keine "Altfallregelung". Folglich können alle Männer, die unter Unterhaltsverpflichtungen ächzen, die nach neuem Recht vermeidar wären, auf Abänderung des Unterhaltsurteils klagen - auch wenn das schon -zig Jahre alt sein sollte. Meine auf Familienrecht spezialisierten Kollegen reiben sich schon seit Monaten die Hände.

Kurzum: es hat sich, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht, ganz schön viel geändert, und zwar zum Besseren. Natürlich ist noch viel zu tun, bis Mann & Frau familienrechtlich wirklich gleichberechtigt sind, aber die Änderungen sind schon mal ein nicht ganz kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Und auch das noch: jetzt gibt's endlich die Möglichkeit, den Femis die triumphal-hämischen Töne, die sie bisher in Sachen Unterhaltsrecht gespuckt haben, in den Rachen zurück zu stopfen.

"Eine Frau, die nach drei Scheidungen keinen Porsche fährt hat was falsch gemacht", das ist vorbei. Ab jetzt sollte gelten: "Ein Mann, dessen unterhaltsberechtigte Exe einen PKW besitzt, hat einen unfähigen Anwalt."

"Zahlen soll er, bis er wimmert" hieß es einst in "Cosmopolitan" und "Die Daumenschraube läßt sich lustvoll anziehen, immer gnadenloser."

Es liegt an uns bzw. an ungezählten Ex-Ehemännern, dafür zu sorgen, dass es künftig heißen wird: "Schuften soll sie bis die Schwarte kracht!"

Vor allem aber: Die Femis stecken in ihrer eigenen Schlinge. Ziehen wir sie zu. Lustvoll und gnadenlos.

[image][image][image]
DaPis & FraguMabö

Beelzebub

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"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Es hat sich verdammt viel geändert

Konrad, Wednesday, 19.03.2008, 13:36 (vor 6486 Tagen) @ Beelzebub

Das ist alles schön und gut was Du schreibst Beelzebub, aber wenn Du Dir den Beitrag von Pascal oben noch mal genauer durchliest, dann ist schon festzustellen:
Es gibt einen unbestimmten Rechtsbegriff mit Namen "Billigkeit". Diesen unbestimmten Rechtsbegriff können die Amtsrichter (es soll sogar schon einige weibliche Richterinnen geben; völlig unvoreingenommen natürlich gegenüber zahlungsunwilligen Erzeugern) mit ihren Rechtsansichten ausfüllen (dabei werden sie sich natürlich streng an die Unterhaltsleitlinien der OLG s und an Recht und Gesetz halten....).

Ich stimm Dir allerdings zu, daß es Ex - Ehefrauen künftig insgesamt schwerer haben werden, sich vor der Arbeit zu drücken.

Was Du allerdings übersehen hast:

Die zig - tausenden von nichtehelichen Vätern. Diese werden künftig erheblich schlechter gestellt, was eine über 3 Jahre hinausgehende Zahlungspflicht angeht.
Bisher mußte nämlich eine Einstellung der Zahlung nach 3 Jahren "grob unbillig" sein; ausschließlich Faktoren, die auf der "Ebene Kind" lagen (z.B. Krankeit der Mutter wg. der Geburt, Behinderung des Kindes etc.) wurden berücksichtigt. Das führte dazu, daß es wenige Fälle gab, wo eine über 3 Jahre hinausgehende Zahlungspflicht festgestellt wurde.

Nach dem neuen Recht können alle Faktoren aus dem Lebensbereich "Mutter und Kind" vom Richter im Rahmen der Billigkeitsprüfung in ein Urteil mit einfließen. D.h. Narrenfreiheit für die Richter, völlige Rechtsunsicherheit für die Väter. Von "grob unbillig" ist jetzt auch nicht mehr die Rede.

Künftig dürfen sich nichteheliche Väter also "warm anziehen", wie es ein jur. Kommentator des neuen Unterhaltsrechts formuliert hat.
Eine erheblich größere Zahl von "Weiterzahlern" wird die Folge dieses § sein:

1615l BGB
(1) 1Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. 2Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.

(2) 1Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. 2Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. 3Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. 4Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. 5Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.

Vor allem das Wort "insbesondere" öffnet die Tür für allen Schwachsinn, den die ne Mütter für ein Arbeitsunvermögen ("ich fühl mich heut nicht so gut") ins Feld führen werden und dem die Richter je nach Geschmack folgen oder nicht.

Irgendwie hat in dieser Diskussion jeder Recht

Pascal @, Neuburg, Wednesday, 19.03.2008, 14:40 (vor 6486 Tagen) @ Beelzebub

Hallo Beelzebub

Irgendwie hat in dieser Diskussion jeder ein bisschen Recht.
Du zum einen, weil Du auf eindeutige gesetzgeberische
Verbesserungen hinweist, die In meinem etwas polemisch
geratenen Posting unter den Tisch gefallen sind.

Wie allerdings die Richter die ihnen zugewiesenen Beurteilungs-
spielräume im Recht des nachehelichen Unterhaltes nutzen
– ob gegen die Intention des Gesetzgebers, dass nach der Ehe
jeder für seinen eigenen Lebensunterhalt zuständig ist oder etwas männerfreundlicher – kann wohl erst abschließend beurteilt werden,
wenn in ein paar Jahren die Rechtssprechung der höheren Instanzen
dazu vorliegt.

Für den nichtehelichen Betreuungsunterhalt muss ich allerdings Konrad
zustimmen, hier wurden die Pflichten der nichtehelichen Väter und deren Umfang denen eines Ehemannes angeglichen – eine Verschlechterung –
ohne dass den nichtehelichen Vätern die gleichen Rechte wie Ehemännern eingeräumt wurden (gemeinsames Sorgerecht). Eine Verschlimmbesserung auf dem schlechtesten gemeinsamen Nenner.

Gruß, Pascal

Es hat sich verdammt viel geändert

Conny, NRW, Wednesday, 19.03.2008, 20:28 (vor 6486 Tagen) @ Beelzebub

Nach neuem Recht gehen Kinder, egal aus welcher Ehe oder ob überhaupt
ehelich, im Rang den Ex-Ehefrauen vor. Ob "unbillig" oder nicht, Exen
kriegen nach neuem Recht nur noch dann Unterhalt, wenn nach den
Unterhaltszahlungen an alle Kinder noch was da ist.

Die nette Nebenwirkung: der Mann hat es künftig in der Hand (bzw. in einem
anderen Körperteil
[image]
), ob die Exe überhaupt noch was bekommt. Er braucht nur anderweitig
genügend Kinder zu zeugen - und die Ex-Gemahlin guckt in den Mond.

Na ja, wer es nach Kindern mit einer Frau noch nicht begriffen hat, begreift es nie. Wer desswegen Kinder zeugt, instrumentalisiert seine Kinder genauso wie das die Ex sicher auch weiterhin noch macht.

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