BGH legalisiert "Samenraub"
BGH legalisiert "Samenraub"
- Unterhalt auch bei Schwangerschaft gegen Willen des Ehemannes
Männer müssen selbst dann Unterhalt für ihre Ehefrau zahlen, wenn diese sich gegen den erklärten Willen des Mannes mit dessen Samen künstlich befruchten lässt. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. (AZ: XII ZR 34/99)
Der Mann ist zumindest teilweise selbst schuld
Zum Sachverhalt:
"Ein Ehepaar, das keine Kinder bekommen konnte, hatte sich zu einer künstlichen Befruchtung entschlossen. Nach drei erfolglosen Versuchen teilte der Mann seiner Gattin mit, dass er keine weiteren Versuche wünsche, da er sich trennen und zu einer anderen Frau ziehen werde. Die Ehefrau entschloss sich dennoch zu einer erneuten künstlichen Befruchtung mit dem tiefgefrorenen Sperma ihres Mannes und wurde dieses Mal schwanger. Trotz dieser Art von "Samenraub" muss der geschiedene und wieder verheiratete Mann Unterhalt für seine Ex-Gattin zahlen. Die Frau habe sich durch die Schwangerschaft "nicht mutwillig über wesentliche Vermögensinteressen des Ehemannes hinweggesetzt", entschied der BGH."
Tja, hätte der Mann seinen Worten auch Taten folgen lassen und von dem Labor die Herausgabe des tiefgefrorenen Spermas verlangt, dann hätte er jetzt ein Problem weniger.
Hoffentlich werden sich andere diesen Fall eine Warnung sein lassen.
Autobahnabriss
Beelzebub
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Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
BGH legalisiert "Samenraub"
BGH legalisiert "Samenraub"
Unser Strafrecht ist eben am männlichen orientiert und nicht am weiblichen und von daher kann "Samenraub" auch keine Straftat sein und muß sogar alimentiert werden.
Der Mann ist zumindest teilweise selbst schuld
Hallo Beelzebub
Zum Sachverhalt:
"Ein Ehepaar, das keine Kinder bekommen konnte, hatte sich zu einer
künstlichen Befruchtung entschlossen. Nach drei erfolglosen Versuchen
teilte der Mann seiner Gattin mit, dass er keine weiteren Versuche wünsche,
da er sich trennen und zu einer anderen Frau ziehen werde. Die Ehefrau
entschloss sich dennoch zu einer erneuten künstlichen Befruchtung mit dem
tiefgefrorenen Sperma ihres Mannes und wurde dieses Mal schwanger. Trotz
dieser Art von "Samenraub" muss der geschiedene und wieder verheiratete
Mann Unterhalt für seine Ex-Gattin zahlen. Die Frau habe sich durch die
Schwangerschaft "nicht mutwillig über wesentliche Vermögensinteressen des
Ehemannes hinweggesetzt", entschied der BGH."
Tja, hätte der Mann seinen Worten auch Taten folgen lassen und von dem
Labor die Herausgabe des tiefgefrorenen Spermas verlangt, dann hätte er
jetzt ein Problem weniger.
Es gibt den Rechtsgrundsatz des Treu und Glaubens. In der heutigen Rechtspraxis scheint dieser allerdings keine nennenswerte Rolle mehr zu spielen. Die Begruendung des BGH ist denn auch Rabulistik in Reinkultur. Die Ex-Gattin hat sich nicht bloss 'mutwillig ueber wesentliche Vermoegensinteressen des Ehemannes hinweggesetzt' sondern auch noch seinen voellig legitimen und klar geaeusserten Wunsch, dass er mit ihr nach erfolgter Trennung kein Kind mehr haben wolle, ignoriert. Kurz und schlecht: sie hat ihn ganz einfach betrogen, Eugen nennt sowas voellig zutreffend 'Vergewaltigung des Mannes'. Diese simple Tatsache aendert sich auch nicht, bloss weil der BGH apodiktisch das Gegenteil behauptet, zeigt aber auf, wie armselig inzwischen die Buettel in der Justiz argumentieren. Fuer mich ist schon lange klar: die Justiz verdient (noch) am ehesten Vertrauen fuer die Rechtsprechung im Strafrecht, im Zivilrecht (v.a. im Familienrecht) sieht's inzwischen ziemlich duester aus und die weitere Verrechtlichung des Privaten wird den Niedergang des deutschen Rechtssystems noch beschleunigen. Wer Familienrichter sowie die Familienpolitik und deren gesamte Buerokratie noch als moralische Instanz akzeptiert, ist selber schuld.
Hoffentlich werden sich andere diesen Fall eine Warnung sein lassen.
Sollten sich solche Faelle haeufen, dann werden die betr. Maenner sich ganz bestimmt darauf einstellen. Vertrauen auf Gerechtigkeit vor Gericht, auf Anerkennung von Treu und Glauben ist im heutigen Deutschland offensichtlich fehl am Platz. Zugegeben, der besagte Mann war gutglaeubig und blauaeugig. Davon ist er nun ganz bestimmt 'geheilt' und wird wohl fortan staatliche Instanzen kaum noch als moralische Autoritaeten anerkennen und zwar in jeder Hinsicht. Was sowas bei tausenden oder gar Millionen von 'geheilten' Buergern fuer das Gemeinwesen bedeutet, ist offensichtlich. Wenn staatliche Organe ihre Buerger mit Urteilen oder politischen Massnahmen ver*rschen, brauchen sie sich nicht zu wundern, wenn der Bueger seinen Staat nach Strich und Faden besch**sst. Wer Gerechtigkeit saet, wird Gerechtigkeit ernten; wer hingegen Ungerechtigkeit saet, wird Ungerechtigkeit ernten. Dieser kausale Zusammenhang ist wahrhaft gerecht. Wohlan denn! Der deutsche Staat bekommt exakt das, was er verdient: naemlich den duckmaeuserischen, aber hinterlistigen Untertanen.
Gruss
Maesi
Gesetz und Justiz sind dann überflüssig
Es gibt den Rechtsgrundsatz des Treu und Glaubens. In der heutigen
Rechtspraxis scheint dieser allerdings keine nennenswerte Rolle mehr zu
spielen. Die Begruendung des BGH ist denn auch Rabulistik in Reinkultur.
Die Richter denken bei solchen Urteilen nicht daran, wenn der Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben nicht mehr gilt, dann braucht man auch keine Justiz mehr.
Bei allem was einem von anderen angetan wird ist man dann irgendwie selbst schuld. Wenn also bei dir eingebrochen wird, obwohl dein Haus nach dem neusten Stand der Technik gesichert ist, bist du selbst Schuld weil du die Lücke, die der Einbrecher genommen hat, nicht gesichert hast. Du bist auch selbst Schuld dass der Einbrecher dir etwas gestohlen hat, denn du hättest es einfach woanders aufbewahren können.
Der Einbrecher begeht dabei auch keine Straftat, denn Schuld am Einbruch bist du allein. Gesetz und Justiz sind dann überflüssig.