Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vaterschaftstests werden erleichtert

Conny, NRW, Friday, 14.03.2008, 14:08 (vor 6491 Tagen)

Väter sind bei Zweifeln an ihrer Vaterschaft in Zukunft nicht mehr auf heimliche Tests angewiesen. Sie können das über ein geregeltes Verfahren offen klären.

http://www.focus.de/politik/deutschland/neues-gesetz_aid_265103.html

Weiter steht dort:

Für heimliche Gentests gibt es zwar Labore, aber die Tests sind ein Angriff auf die „informationelle Selbstbestimmung“ des Kindes, wie der der Bundesgerichtshof bereits 2005 entschied. Deshalb sind sie vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen.

Heißt das nun, daß heimliche Gentests zwar nicht erlaubt sind, der Staat dagegen aber nichts unternimmt? Läßt ein Mann diesen Test heimlich machen riskiert er ja eben nicht die Ehe/Beziehung wie das bei einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung geschehen würde. D.h. kommt beim heimlichen Test heraus, daß er der Vater ist, wird dieser Test ein Geheimnis des Vaters bleiben und ist es nicht sein Kind, ist das Vertrauen in die Frau eh zerbrochen und der gerichtlichen Feststellung steht nichts mehr im Weg.

Vaterschaftstests werden erleichtert

Awast, Friday, 14.03.2008, 15:22 (vor 6491 Tagen) @ Conny

Heißt das nun, daß heimliche Gentests zwar nicht erlaubt sind, der Staat
dagegen aber nichts unternimmt? Läßt ein Mann diesen Test heimlich machen
riskiert er ja eben nicht die Ehe/Beziehung wie das bei einer gerichtlichen
Vaterschaftsfeststellung geschehen würde. D.h. kommt beim heimlichen Test
heraus, daß er der Vater ist, wird dieser Test ein Geheimnis des Vaters
bleiben und ist es nicht sein Kind, ist das Vertrauen in die Frau eh
zerbrochen und der gerichtlichen Feststellung steht nichts mehr im Weg.

Der Vaterschaftstest ist ein Mustervergleich. Das Muster liefert keine Information über den Träger. Der Test ist nicht mal in der Lage die Information zu liefern, ob der Träger ein Mensch ist. Deshalb hat die Enquete-Kommission in ihrem Schlussbericht 2002 Abstammungstests ausgenommen bei den Genanalysen, da sie keine Informationen des Trägers liefern.

Ein Verbot von Vaterschaftstests ist auch nicht durchzusetzen. Das weiss selbst die Zypries. Außer einer Androhung eines Verbotes kam bis heute nur heisse Luft.

Im Gentechnikgesetz und EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz ist nichts von einem Verbot zu finden.

Die gleiche Technik wird in der Tierzucht angewendet. Es sind die gleichen Labors, die gleichen Geräte und Verfahren. Für den Prüfer ist es irrelevant ob die Proben von Menschen oder Tieren sind. Dies festzustellen ist nicht einfach und liegt ausserhalb der technischen Möglichkeiten eines Abstammungstests.

Ein Verbot wäre dadurch leicht zu unterlaufen und damit sinnlos.

ein blödsinniges Gesetz

Andi, Friday, 14.03.2008, 15:57 (vor 6491 Tagen) @ Conny

Hallo Conny

Väter sind bei Zweifeln an ihrer Vaterschaft in Zukunft nicht mehr auf
heimliche Tests angewiesen. Sie können das über ein geregeltes Verfahren
offen klären.

Außerdem können sie weiterhin einen selbstbestimmten Vaterschaftstest machen. Das ist schneller, aufwandsärmer und billiger und führt nicht zu Problemen, wenn der Verdacht wie meist, ausgeräumt wird. Bei einem Verfahren nach dem neuen Gesetz dürfte - wie du ja schreibst - oft die Zerstörung der Familie resultieren. Das neue Gesetz und das neue gerichtliche Verfahren hat damit überhaupt keinen Sinn.

Für heimliche Gentests gibt es zwar Labore, aber die Tests sind ein
Angriff auf die „informationelle Selbstbestimmung“ des Kindes,

Die Formulierung ist eine bodenlose Frechheit. Außerdem stellt sie den Sachverhalt in ein falsches Licht. Erstens stimmt der Vater dem Test ja zu. Rein moralisch spricht er für das Kind (juristisch nur, wenn er das Sorgerecht hat), das damit selbstbestimmt dem Test zustimmt. Zweitens ist die Kenntnis der Abstammung und damit der Test im Interesse des Kindes. Wenn das Kind noch nicht volljährig ist, muss im Sinne des Kindeswohls dem Test zugestimmt werden.

Weshalb der Journalist wohl gegen den Test ist? Dem Täter einer krimenellen Straftat (Kindesunterschiebung durch die Mutter) wird die Fortsetzung seiner kriminellen Tat durch den selbstbestimmten Vaterschafts-Test erschwert. Soll der Test etwa behindert werden, wenn dieser kriminelle Täter Sorgerecht für das Kind hat?

.... Bundesgerichtshof bereits 2005 entschied. Deshalb sind sie vor Gericht
nicht als Beweismittel zugelassen.[/i]

Natürlich nicht. Das war auch bisher so. Beim selbstbestimmten Vaterschaftstest werden ca. 15 Genmarker, die nicht abgelesen werden und damit keine Information über zu bildende Eiweiße tragen, miteinander verglichen. Falls eine Tierart die gleichen 15 Genmarker hat, kann man auch die Probe von diesem Tier gegenüberdem Genlabor als Kindesprobe ausgeben, ohne dass es dem Labor auffällt.

Heißt das nun, daß heimliche Gentests zwar nicht erlaubt sind,

Selbstbestimmte Gentests sind weiterhin erlaubt.

Viele Grüße,
Andi

Vaterschaftstests werden erleichtert

adler, Kurpfalz, Friday, 14.03.2008, 19:38 (vor 6491 Tagen) @ Conny


Heißt das nun, daß heimliche Gentests zwar nicht erlaubt sind, der Staat
dagegen aber nichts unternimmt?

Ministerin Igitte Zynisch arbeitet daran. Jede Nacht geht sie darüber sinnierend zu Bette. Und jeden Morgen beißt sie sich in den Allerwertesteten, weil ihr wieder nichts eingefallen ist, wie ihren Schwestern, den sich bereichernden PersonenstandsfälscherInnnen seit dem BVerfG-Urteil weiterhin zu helfen sei, die Straftaten zu vertuschen.

Läßt ein Mann diesen Test heimlich machen
riskiert er ja eben nicht die Ehe/Beziehung wie das bei einer gerichtlichen
Vaterschaftsfeststellung geschehen würde.

Dass, lieber Conny, sieht jeder vernünftig denkende Mensch genau so! Das wäre allerdings viel zu einfach. Die überrepräsentierten Juristen im Bundestag betrachten es als ihre heilige Pflicht, die vielen Kollegen und KollegInnen draußen im Lande vor dem Hungertod zu bewahren.

Freilich muß so ein Test auch amtlich überprüft werden, sonst schickt einer statt Genmaterials der Tochter das der neuen FreundIn ans Labor.

Weshalb allerdings die TäterIn Mutter über das informelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes entscheiden kann und nicht der Vater habe ich nie verstanden. Für diese Mafiakonstruktion muß man schon zynisch sein und mindestens so ähnlich heißen.

Gruß
adler

--
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Vaterschaftstests werden erleichtert

Maesi, Saturday, 15.03.2008, 20:27 (vor 6490 Tagen) @ Awast

Hallo Awast

Heißt das nun, daß heimliche Gentests zwar nicht erlaubt sind, der
Staat dagegen aber nichts unternimmt? Läßt ein Mann diesen Test
heimlich machen riskiert er ja eben nicht die Ehe/Beziehung wie das
bei einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung geschehen würde.
D.h. kommt beim heimlichen Test heraus, daß er der Vater ist, wird
dieser Test ein Geheimnis des Vaters bleiben und ist es nicht sein
Kind, ist das Vertrauen in die Frau eh zerbrochen und der gerichtlichen
Feststellung steht nichts mehr im Weg.


Der Vaterschaftstest ist ein Mustervergleich. Das Muster liefert keine
Information über den Träger. Der Test ist nicht mal in der Lage die
Information zu liefern, ob der Träger ein Mensch ist. Deshalb hat die
Enquete-Kommission in ihrem Schlussbericht 2002 Abstammungstests
ausgenommen bei den Genanalysen, da sie keine Informationen des Trägers
liefern.

Ein Verbot von Vaterschaftstests ist auch nicht durchzusetzen. Das weiss
selbst die Zypries. Außer einer Androhung eines Verbotes kam bis heute nur
heisse Luft.

Im Gentechnikgesetz und EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz ist nichts von
einem Verbot zu finden.

Die gleiche Technik wird in der Tierzucht angewendet. Es sind die gleichen
Labors, die gleichen Geräte und Verfahren. Für den Prüfer ist es irrelevant
ob die Proben von Menschen oder Tieren sind. Dies festzustellen ist nicht
einfach und liegt ausserhalb der technischen Möglichkeiten eines
Abstammungstests.

Ein Verbot wäre dadurch leicht zu unterlaufen und damit sinnlos.

Es geht beim geplanten strafrechtsbewehrten Verbot von heimlichen Vaterschaftstests schon laengst nicht mehr um sachliche Argumente. Ein allfaelliges Verbot kann auch durch einen im Ausland veranlassten Test sehr einfach unterlaufen werden, oder glaubt irgendjemand ein Staat wie etwa China liesse sich von den Europaeern da dreinreden? Das ist natuerlich auch der Justiministerin Zypries klar. Ihr geht es um etwas voellig anderes, naemlich um die politische Poenalisierung jeglicher Zweifel von Vaetern an ihrer Vaterschaft (und dadurch an Zweifeln bezueglich ihrer Versorgungspflicht gegenueber Mutter und Kind), die ein Vater womoeglich haben kann. Das ist Teil des ueblichen Vaeterbashings, das wir schon seit Jahren aus den feministisch gefuehrten/unterwanderten Ministerien kennen. Im Westen nichts neues...

Sollte das Gendiagnostikgesetz tatsaechlich mit dem umstrittenen Verbot von heimlichen Vaterschaftstests eingefuehrt werden, wuensche ich der deutschen Justiz moeglichst viele Vaeter, die dagegen verstossen. Es waere zweifellos aeusserst kontraproduktiv, wenn man eine relevante Zahl von Vaetern strafrechtlich belangte, bloss weil sie einen Vaterschaftstest haben machen lassen. Das kafkaeske Justizsystem wuerde sich so wirksamst selbst entlarven.


Gruss

Maesi

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