Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Inzest bleibt strafbar - Knast für Patrick S.

BinimLaden, Thursday, 13.03.2008, 16:43 (vor 6492 Tagen)

Die Frage lautet - Warum wurde nur der Mann jedesmal verurteilt und bestraft? n/t

Christian2, Thursday, 13.03.2008, 22:44 (vor 6492 Tagen) @ BinimLaden

Die Frage lautet - Warum wurde nur der Mann jedesmal verurteilt und bestraft?

Steineklopfer, Thursday, 13.03.2008, 23:09 (vor 6492 Tagen) @ Christian2

Inzest

bleibt in Deutschland strafbar[/link][/b]

Wenn zwei Erwachsene dasselbe tun, ist es noch lange nicht das Gleiche.

Die Frage lautet - Warum wurde nur der Mann jedesmal verurteilt und bestraft?

BinimLaden, Friday, 14.03.2008, 00:28 (vor 6492 Tagen) @ Christian2

Inzest

bleibt in Deutschland strafbar[/link][/b]

Weil das schwache Geschlecht (Schwester) vor sexuelle Übergriffe geschützt werden soll. Laut einer Gerichtssprecherin im ZDF !

Die Frage taugt in dem Falle nicht

adler, Kurpfalz, Friday, 14.03.2008, 00:49 (vor 6492 Tagen) @ Christian2

Hallo Christian2

Sie war beim ersten Kind 16, also minderjährig.
Beim letzten war sie 21, wurde aber noch nach dem Jugendstrafrecht (Wohl dem Umstand geschuldet, daß sie geistig etwas zurückgeblieben sein soll.) zu einer
geringen Strafe verurteilt.

Er war hingegen schon beim ersten Kind 23, also galt gleich Erwachsenenstrafrecht.

Ist für unsere Sache kein gutes Beispiel.

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

Die Frage taugt in dem Falle nicht

Michel, Friday, 14.03.2008, 22:04 (vor 6491 Tagen) @ adler

Das Verfassungsgericht will die Familie schützen und reist deswegen eine bestehende Auseinander. Hätte es gesagt, es liege nicht in seiner Kompetenz diese Gesetzt zu kippen wäre das noch verständlich gewesen, wie sie jetzt aber das Urteil begründen, ist das Inzestverbot auch inhaltlich gerechtfertigt. Da das Paar niemanden etwas zu Leide getan hat, muss man feststellen, das Gericht hängt einer gewalttätigen Ideologie an.

Die Frage taugt in dem Falle nicht

Diana, Friday, 14.03.2008, 23:00 (vor 6491 Tagen) @ Michel

Das Verfassungsgericht will die Familie schützen und reist deswegen eine
bestehende Auseinander. Hätte es gesagt, es liege nicht in seiner Kompetenz
diese Gesetzt zu kippen wäre das noch verständlich gewesen, wie sie jetzt
aber das Urteil begründen, ist das Inzestverbot auch inhaltlich
gerechtfertigt. Da das Paar niemanden etwas zu Leide getan hat, muss man
feststellen, das Gericht hängt einer gewalttätigen Ideologie an.

Scheinheiliges Geschwätz... die tun grad so, als müssten sie Millionen armer "kleiner" Schwestern vor ihren bösen großen Brüdern "beschützen", als würden massenhaft Geschwister miteinander herumpoppen. Die mutmaßlich verschwindend geringe Anzahl derartiger Fälle dürfte "die Gesellschaft" verkraften.

Es ist nichts als dummes Machtgehabe - wir, die "Oberen" müssen "das Volk" beschützen. Wenn sie es nur an der richtigen Stelle täten...

Und die Argumentation des Anwalts (eugenische Gründe) war die beste, die er bringen konnte - aber das ist, wie schon anderweitig erwähnt, eben "Autobahn"...

Die Frage taugt in dem Falle nicht

Sparrowhawk, Saturday, 15.03.2008, 03:21 (vor 6491 Tagen) @ adler

Sie war beim ersten Kind 16, also minderjährig.

Öhm... liegt das zustimmungspflichtige Mindestalter in Deutschland in Sachen Sex nicht bei 14 ?

Sparrowhawk

Inzest bleibt strafbar - Knast für Patrick S.

Michel, Sunday, 23.03.2008, 00:31 (vor 6483 Tagen) @ BinimLaden

Wer interesse hat kann hier:

http://patrick-stuebing.de/

eine Petition unterzeichnen, die an den sächsischen Ministerpräsidenten die Bitte richtet Patrick Stübing zu begnadigen.

Gruß,
Michel

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