BVG wird über Strafbarkeit von Inzest entscheiden.
Einem Artikel, der soeben in der Druck-, aber anscheinend nicht in der
Onlein-Ausgabe des "Spiegel" erscheint, entnehme ich, daß das
Bundesverfassungsgericht in Kürze darüber entscheidet, ob Inzest auch
künftig ins Gefängnis führt.Ein Zitat etwa aus der Mitte des Artikels (Hervorhebungen durch mich):
"In Frankreich wurde bereits im Jahr 1810, mit dem
Strafgesetzbuch Napoleons, der Inzest für straflos erklärt. Den
Anstoß lieferte die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechtein der
französischen Revolution: "Das Gesetz hat nur das Recht, solche Handlungen
zu verbieten, die der gesellschaft schädlich sind." Ein solcher Schaden
läßt sich beim eivernehmlichen Inzest aber nicht feststellen - oder nur
sehr schwer.Der Bundesgesetzgeber ließ selbst 1973 den Paragraphen mit der
Begründung weitergelten, die Norm solle "Ehe und Familie" vor der
"familienzerstörerischen Wirkung" inzestuöser Beziehungen schützen. Doch
Inzest, das belegt jetzt auch das Freiburger Gutachten, ist eher "die Folge
problematischer Familienverhältnisse und nicht die Ursache."Auch "eugenische Gesichtspunkte", die der deutsche Gesetzgeber vor
allem beim Geschwister-Inzest anführte, sind eine eher schlechte
Rechtfertigung für Strafe: Denn das Risiko von Erbkrankheiten für den
Nachwuchs besteht auch bei anderen Personen mit entsprechenden Erbanlagen.
Dass man solchen Risikogruppen die Fortpflanzung verbieten könnte, ist aber
nach dem Grundgesetz kaum vorstellbar."
Im Fallbeispiel, das im Artikel besprochen wird, waren die Geschwister
getrennt aufgewachsen, so daß, wie gewöhnlich, sich keine Inzest-Scheu
entwickeln konnte. Beide wurden für denselbe Delikt verurteilt, jedoch
geschlechts-spezifisch ungleich bestraft: Der Bruder mit Gefängnis; die
Schwester dagegen wurde nur unter "Aufsicht und Kontrolle" einer
betreuungshelferin gestellt.Dem Gesetz nach muß eine Tochter, die mit ihrem Vater kopuliert, ebenfalls
gleich bestraft werden - falls sie volljährig ist. Es sei denn, daß der Sex
nicht einvernehmlich ist, also z.B. die junge Frau den alten Vater
vergewaltigt.Oral- und Analverkehr ist allerdings auch unter Verwandten erlaubt. Nur
"normaler Blümchensex", wie es heißt, ist verboten.Gruß
Student
WTF??? Was für'n Wahnsinn? Oo, Juristerei, die eben mal wieder komplett an der Wirklichkeit vorbei geht.
"Oral- und Analverkehr ist allerdings auch unter Verwandten erlaubt. Nur
"normaler Blümchensex", wie es heißt, ist verboten."
gesamter Thread:
- BVG wird über Strafbarkeit von Inzest entscheiden. -
Student(t),
10.03.2008, 17:49
- BVG wird über Strafbarkeit von Inzest entscheiden. - shocked, 11.03.2008, 00:28
- Wenn Adam und Eva die ersten Menschen waren ... -
Conny,
11.03.2008, 01:22
- Wenn Adam und Eva die ersten Menschen waren ... - Student(t), 11.03.2008, 18:51
- Wenn Adam und Eva die ersten Menschen waren ... - MI, 12.03.2008, 00:40
- Was? Die Berliner Verkehrsbetriebe entscheiden über Inzest? -
Beelzebub,
12.03.2008, 00:55
- Was? Die Berliner Verkehrsbetriebe entscheiden über Inzest? - Maesi, 15.03.2008, 20:00
- Entscheidung gefallen: Inzest bleibt strafbar wg. "familiärer Ordnung". - Student(t), 13.03.2008, 13:05