BVG wird über Strafbarkeit von Inzest entscheiden.
Einem Artikel, der soeben in der Druck-, aber anscheinend nicht in der Onlein-Ausgabe des "Spiegel" erscheint, entnehme ich, daß das Bundesverfassungsgericht in Kürze darüber entscheidet, ob Inzest auch künftig ins Gefängnis führt.
Ein Zitat etwa aus der Mitte des Artikels (Hervorhebungen durch mich):
"In Frankreich wurde bereits im Jahr 1810, mit dem Strafgesetzbuch Napoleons, der Inzest für straflos erklärt. Den Anstoß lieferte die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechtein der französischen Revolution: "Das Gesetz hat nur das Recht, solche Handlungen zu verbieten, die der gesellschaft schädlich sind." Ein solcher Schaden läßt sich beim eivernehmlichen Inzest aber nicht feststellen - oder nur sehr schwer.
Der Bundesgesetzgeber ließ selbst 1973 den Paragraphen mit der Begründung weitergelten, die Norm solle "Ehe und Familie" vor der "familienzerstörerischen Wirkung" inzestuöser Beziehungen schützen. Doch Inzest, das belegt jetzt auch das Freiburger Gutachten, ist eher "die Folge problematischer Familienverhältnisse und nicht die Ursache."
Auch "eugenische Gesichtspunkte", die der deutsche Gesetzgeber vor allem beim Geschwister-Inzest anführte, sind eine eher schlechte Rechtfertigung für Strafe: Denn das Risiko von Erbkrankheiten für den Nachwuchs besteht auch bei anderen Personen mit entsprechenden Erbanlagen. Dass man solchen Risikogruppen die Fortpflanzung verbieten könnte, ist aber nach dem Grundgesetz kaum vorstellbar."
Im Fallbeispiel, das im Artikel besprochen wird, waren die Geschwister getrennt aufgewachsen, so daß, wie gewöhnlich, sich keine Inzest-Scheu entwickeln konnte. Beide wurden für denselbe Delikt verurteilt, jedoch geschlechts-spezifisch ungleich bestraft: Der Bruder mit Gefängnis; die Schwester dagegen wurde nur unter "Aufsicht und Kontrolle" einer betreuungshelferin gestellt.
Dem Gesetz nach muß eine Tochter, die mit ihrem Vater kopuliert, ebenfalls gleich bestraft werden - falls sie volljährig ist. Es sei denn, daß der Sex nicht einvernehmlich ist, also z.B. die junge Frau den alten Vater vergewaltigt.
Oral- und Analverkehr ist allerdings auch unter Verwandten erlaubt. Nur "normaler Blümchensex", wie es heißt, ist verboten.
Gruß
Student
BVG wird über Strafbarkeit von Inzest entscheiden.
Einem Artikel, der soeben in der Druck-, aber anscheinend nicht in der
Onlein-Ausgabe des "Spiegel" erscheint, entnehme ich, daß das
Bundesverfassungsgericht in Kürze darüber entscheidet, ob Inzest auch
künftig ins Gefängnis führt.Ein Zitat etwa aus der Mitte des Artikels (Hervorhebungen durch mich):
"In Frankreich wurde bereits im Jahr 1810, mit dem
Strafgesetzbuch Napoleons, der Inzest für straflos erklärt. Den
Anstoß lieferte die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechtein der
französischen Revolution: "Das Gesetz hat nur das Recht, solche Handlungen
zu verbieten, die der gesellschaft schädlich sind." Ein solcher Schaden
läßt sich beim eivernehmlichen Inzest aber nicht feststellen - oder nur
sehr schwer.Der Bundesgesetzgeber ließ selbst 1973 den Paragraphen mit der
Begründung weitergelten, die Norm solle "Ehe und Familie" vor der
"familienzerstörerischen Wirkung" inzestuöser Beziehungen schützen. Doch
Inzest, das belegt jetzt auch das Freiburger Gutachten, ist eher "die Folge
problematischer Familienverhältnisse und nicht die Ursache."Auch "eugenische Gesichtspunkte", die der deutsche Gesetzgeber vor
allem beim Geschwister-Inzest anführte, sind eine eher schlechte
Rechtfertigung für Strafe: Denn das Risiko von Erbkrankheiten für den
Nachwuchs besteht auch bei anderen Personen mit entsprechenden Erbanlagen.
Dass man solchen Risikogruppen die Fortpflanzung verbieten könnte, ist aber
nach dem Grundgesetz kaum vorstellbar."
Im Fallbeispiel, das im Artikel besprochen wird, waren die Geschwister
getrennt aufgewachsen, so daß, wie gewöhnlich, sich keine Inzest-Scheu
entwickeln konnte. Beide wurden für denselbe Delikt verurteilt, jedoch
geschlechts-spezifisch ungleich bestraft: Der Bruder mit Gefängnis; die
Schwester dagegen wurde nur unter "Aufsicht und Kontrolle" einer
betreuungshelferin gestellt.Dem Gesetz nach muß eine Tochter, die mit ihrem Vater kopuliert, ebenfalls
gleich bestraft werden - falls sie volljährig ist. Es sei denn, daß der Sex
nicht einvernehmlich ist, also z.B. die junge Frau den alten Vater
vergewaltigt.Oral- und Analverkehr ist allerdings auch unter Verwandten erlaubt. Nur
"normaler Blümchensex", wie es heißt, ist verboten.Gruß
Student
WTF??? Was für'n Wahnsinn? Oo, Juristerei, die eben mal wieder komplett an der Wirklichkeit vorbei geht.
"Oral- und Analverkehr ist allerdings auch unter Verwandten erlaubt. Nur
"normaler Blümchensex", wie es heißt, ist verboten."
Wenn Adam und Eva die ersten Menschen waren ...
... so wie es die Bibel aussagt, dann können deren Nachfahren nur Inzest betrieben haben, um sich zu vermehren. Davon ließt man in der Bibel, soweit ich weiß aber nichts mehr und dennoch ist das durch die Religionen verboten.
Ich habe auch schon einen Ansatz gelesen, wonach Inzest Erbkrankheiten mit der Zeit beseitigen könnte. Kennt solche Ideen jemand? Im Adel gabs doch zumindest schon immer Sex und Ehen unter Verwandten, wodurch es dabei auch häufiger zur Bluterkrankheit kam.
Das ist jetzt aber ein Thema, das auch in die Vererbungslehre geht. Allerdings frage ich mich wirklich, warum das schon auch die Religionen verboten haben. Wollten sie vielleicht eine möglichst breite Streuung der Gene? War das unter Menschen davor nicht so gegeben, da ich mal gelesen habe, daß der Genpool der Menschen so aussieht, als wären wir schon mal beinahe ausgestorben?
Na ja, ich glaube, daß die Menschen das schon nochmal schaffen, sich gegenseitig auszurotten ... scheiß Geld ...
Wenn Adam und Eva die ersten Menschen waren ...
... so wie es die Bibel aussagt, dann können deren Nachfahren nur Inzest
betrieben haben, um sich zu vermehren. Davon ließt man in der Bibel, soweit
ich weiß aber nichts mehr und dennoch ist das durch die Religionen
verboten.
Wenn du Mythen wörtlich nimmst, dann verfehlst du ihren Sinn. Mythen sind wahr, allerdings auf einer anderen Ebene.
So heißt es in der Genesis, daß Gott die Welt in einzelnen Tagen schuf. Wörtlich genommen ist das absurd, denn vor dem Tag, an dem er die Sonne (und andere Gestirne) schuf, kann es gar keine Tage gegeben haben.
Du denkst zuviel ans Geld. Vielleicht kommt daher deine nackte Anschauung der Dinge.
Selbstverständlich hat es kein erstes Menschen-Paar gegeben, von dem aus die Menschheit enstanden wäre.
Und jetzt zur Sache:
Die Haltung des französischen Gesetzgebers ist m.E. angemessen. Taten, die andere Menschen nicht schaden, dürfen auch nicht bestraft werden. Wir sollten also der Frage nachgehen, warum der deutsche Gesetzgeber das anders sieht, bisher jedenfalls.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß auch das gegenwärtige deutsche Familienrecht sich auszeichnet durch Extremismus. Denn einerseits ist die Mutter nahezu allmächtig. Anderseits wird die Familie in einem Maße zerstört, wie das in traditionellen Matriarchaten gerade nicht der Fall war. Es fehlt bei uns einfach der Sinn für Maß und Natürlichkeit.
Gruß
Student
Wenn Adam und Eva die ersten Menschen waren ...
Ich habe auch schon einen Ansatz gelesen, wonach Inzest Erbkrankheiten mit
der Zeit beseitigen könnte. Kennt solche Ideen jemand? Im Adel gabs doch
zumindest schon immer Sex und Ehen unter Verwandten, wodurch es dabei auch
häufiger zur Bluterkrankheit kam.
Vermutlich in der Wikipedia? Allerdings sind die entsprechenden Einträge, die sich näher mit dem Thema beschäftigen inzwischen verschwunden und dafür einige Einträge aufgetaucht, die das Thema Inzest mit aller Gewalt unwissenschaftlich halten wollen. Eventuell findest du im Vergleich alter vs. neuer Versionen das, was du suchst, aber auch gut möglich, dass missleidige Einträge eben ganz verschwunden sind. Seit das Ding redaktionell geführt wird kann man ihm noch weniger trauen als vorher.
Aktuell solltest du beim Spiegel stöbern, ab hier oder hier. Dort findest du zaghafte Hinweise auf Blutsverwandtschaft, aussterben von Erbkrankheiten durch natürliche Selektion, warum Inzest in der Bibel als böse angesehen wird und warum uns das damalige Geistliche einreden wollten und es deshalb Eingang in die Bibel fand usw.
Gruß
MI
Was? Die Berliner Verkehrsbetriebe entscheiden über Inzest?
BVG ist die Abkürzung für die Berliner Verkehrsbetriebe, ehedem Berliner Verkehrs-AG.
Soweit mir bekannt, befinden sich die Mitarbeiter der BVG gerade im Streik. Sollten sie sich aus lauter Langeweile eine andere Aufgabe gesucht haben?
Zur Sache:
Im antiken Ägypten waren Ehen zwischen Geschwistern - insbesondere in Pharaonenkreisen - durchaus nicht unüblich. So schlimm können die Folgen von Inzest also nicht sein, immerhin hat das pharaonische Ägypten mehr als zweitausend Jahre lang als Hochkultur existiert. Ob es wohl irgendein Staat der EU jemals zu diesem Alter bringen wird?
Autobahnabriss
Beelzebub
P.S.: Bundesverfassungsgericht kürzt man mit BVerfG ab.
--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
Entscheidung gefallen: Inzest bleibt strafbar wg. "familiärer Ordnung".
Die Entscheidung ist gefallen: Inzest bleibt strafbar. Siehe hier.
In der Begründung wird von der "familiären Ordnung" geredet. Merkwürdig, nachdem Familie nach einem Politikerwort da besteht, wo "alle aus einem Kühlschrank essen" und wo Homosexuelle heiraten und Kinder adoptieren dürfen.
Deutschland bleibt das Land der familienrechtlichen Widersprüche.
Gruß
Student
Was? Die Berliner Verkehrsbetriebe entscheiden über Inzest?
Hallo Beelzebub
BVG ist die Abkürzung für die Berliner Verkehrsbetriebe, ehedem Berliner
Verkehrs-AG.Soweit mir bekannt, befinden sich die Mitarbeiter der BVG gerade im
Streik. Sollten sie sich aus lauter Langeweile eine andere Aufgabe gesucht
haben?Zur Sache:
Im antiken Ägypten waren Ehen zwischen Geschwistern - insbesondere in
Pharaonenkreisen - durchaus nicht unüblich. So schlimm können die Folgen
von Inzest also nicht sein, immerhin hat das pharaonische Ägypten mehr als
zweitausend Jahre lang als Hochkultur existiert. Ob es wohl irgendein Staat
der EU jemals zu diesem Alter bringen wird?
Deine Information bezueglich des alten Aegyptens ist leider nicht ganz korrekt. Genau genommen war die Geschwisterehe ausschliesslich dem Pharao vorbehalten, fuer alle anderen waren Geschwisterehen auch im alten Aegypten tabu und wurden per Gesetz bestraft. Die pharaonische Geschwisterehe ging auf den Osiris-Mythos zurueck. Osiris war ein Gott und hatte zwei Geschwister: einen Bruder (Seth) und eine Schwester Isis. Osiris wurde von seinem Bruder Seth erschlagen und zerstueckelt. Isis sammelte die verstreuten Koerperteile von Osiris ein, setzte sie wieder zusammen und gab ihm dadurch neues Leben. Osiris heiratete daraufhin seine Schwester Isis und zeugte einen Sohn (Horus), der spaeter Seth im Kampf besiegte und seinen Vater Osiris dadurch raechte. Diese mythologisch-goettliche Geschwisterehe zwischen Isis und Osiris galt als Vorbild fuer die Pharaonen. V.a. in der Fruehzeit des sich langsam formierenden aegyptischen Staates (Praedynastische Zeit und Thinitenzeit) verstanden sich die Pharaonen als Sohn des goettlichen Geschwisterpaares Isis und Osiris und stellten deshalb ihrem Namen durchwegs den Gottesnamen Horus voran (z.B. Horus Narmer oder Horus A-ha). Starb der Pharao wurde er selbst zu Osiris waehrend sein Sohn als neuer Horus den Thron uebernahm. Die Geschwisterehe dokumentierte also die Goettlichkeit des Pharaos gemaess dem Osiris-Mythos. Und gerade weil sie dessen (exklusive) Goettlichkeit allen vor Augen fuehrte, war sie fuer alle anderen tabu.
Gruss
Maesi