BVG wird über Strafbarkeit von Inzest entscheiden.
Einem Artikel, der soeben in der Druck-, aber anscheinend nicht in der Onlein-Ausgabe des "Spiegel" erscheint, entnehme ich, daß das Bundesverfassungsgericht in Kürze darüber entscheidet, ob Inzest auch künftig ins Gefängnis führt.
Ein Zitat etwa aus der Mitte des Artikels (Hervorhebungen durch mich):
"In Frankreich wurde bereits im Jahr 1810, mit dem Strafgesetzbuch Napoleons, der Inzest für straflos erklärt. Den Anstoß lieferte die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechtein der französischen Revolution: "Das Gesetz hat nur das Recht, solche Handlungen zu verbieten, die der gesellschaft schädlich sind." Ein solcher Schaden läßt sich beim eivernehmlichen Inzest aber nicht feststellen - oder nur sehr schwer.
Der Bundesgesetzgeber ließ selbst 1973 den Paragraphen mit der Begründung weitergelten, die Norm solle "Ehe und Familie" vor der "familienzerstörerischen Wirkung" inzestuöser Beziehungen schützen. Doch Inzest, das belegt jetzt auch das Freiburger Gutachten, ist eher "die Folge problematischer Familienverhältnisse und nicht die Ursache."
Auch "eugenische Gesichtspunkte", die der deutsche Gesetzgeber vor allem beim Geschwister-Inzest anführte, sind eine eher schlechte Rechtfertigung für Strafe: Denn das Risiko von Erbkrankheiten für den Nachwuchs besteht auch bei anderen Personen mit entsprechenden Erbanlagen. Dass man solchen Risikogruppen die Fortpflanzung verbieten könnte, ist aber nach dem Grundgesetz kaum vorstellbar."
Im Fallbeispiel, das im Artikel besprochen wird, waren die Geschwister getrennt aufgewachsen, so daß, wie gewöhnlich, sich keine Inzest-Scheu entwickeln konnte. Beide wurden für denselbe Delikt verurteilt, jedoch geschlechts-spezifisch ungleich bestraft: Der Bruder mit Gefängnis; die Schwester dagegen wurde nur unter "Aufsicht und Kontrolle" einer betreuungshelferin gestellt.
Dem Gesetz nach muß eine Tochter, die mit ihrem Vater kopuliert, ebenfalls gleich bestraft werden - falls sie volljährig ist. Es sei denn, daß der Sex nicht einvernehmlich ist, also z.B. die junge Frau den alten Vater vergewaltigt.
Oral- und Analverkehr ist allerdings auch unter Verwandten erlaubt. Nur "normaler Blümchensex", wie es heißt, ist verboten.
Gruß
Student