Amtlich bestätigt: Frauen sind behindert!
In der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz werden bei der Barrierefreiheit Frauen im gleichen Satz mit Behinderten genannt. Das auf Kinder, Alte und Behinderte im Wohnungsbau besondere Rücksicht genommen werden muss resultiert ja aus körperlichen Nachteilen.
Für was also benötigen Frauen Barrierefreiheit und Männer nicht?
Sinnvoller wäre es, Frauen im Grundgesetz prinzipiell als behinderte Menschen zu deffinieren. Dann müssten sie nicht immer extra erwähnt werden. Tausende von Tonnen CO2 bei der Papierherstellung könnten so eingespart werden.
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
§ 4 Soziale und ökologische Belange
Bei der Anordnung, Errichtung, Instandhaltung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die Belange des Umweltschutzes und die Belange und Sicherheitsbedürfnisse von Frauen, Familien und Kindern sowie von behinderten und alten Menschen insbesondere im Hinblick auf barrierefreies Bauen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Bestimmungen zum barrierefreien Bauen des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen sowie sonstiger Vorschriften zugunsten behinderter Menschen zu berücksichtigen.
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- Amtlich bestätigt: Frauen sind behindert! -
Lude,
07.03.2008, 18:00
- Amtlich bestätigt: Frauen sind behindert! - Maximilianeum, 08.03.2008, 10:32