Zypresses Antwort auf gemeinsames Sorgerecht für alle Väter
Folgende Frage wurde an Frau Zypries gestellt:
Sehr geehrte Frau Zypries,
mit Freude - für die dortigen Väter, Kinder und auch Mütter - lese ich heute die Pressemeldung zur Reform gemeinsamen Sorge auch für nichteheliche Väter in Luxemburg. Ich zitiere der Einfachheit halber mal die Meldung:
"Mehr Rechte für unverheiratete Eltern
Gesetzesprojekt soll gesellschaftlicher Realität Rechnung tragen
Letzte Aktualisierung: 29-02-2008 18:58
Väter bekommen das volle Sorgerecht - auch wenn sie nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind.
Fotos: Guy Wolff
(vb) - Vater und Mutter bekommen demnächst gemeinsam das Sorgerecht über ihre Kinder - dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Der Ministerrat hat am Freitag ein Gesetzesprojekt über das Sorgerecht verabschiedet und damit die Rechte unverheirateter Väter gestärkt.
Demnach erhalten automatisch beide Eltern das Besuchsrecht für ihr Kind. Damit soll verhindert werden, dass ein Elternteil dem anderen das Kind entzieht oder versucht , es ihm zu entfremden. Sogar wenn das Sorgerecht nur auf ein Elternteil übergeht , darf der jeweils andere das Kind sehen und sogar bei sich wohnen lassen. Sowohl Mutter als auch Vater sind verpflichtet, proportional zu ihrem Einkommen den Unterhalt des Kindes zu bestreiten.
Darüber hinaus wird ein Mediationssystem eingeführt, das Eltern in Krisensituationen unterstützen soll.
Mit dem neuen Sorgerecht trägt der Ministerrat dem Faktum Rechnung, dass es neben der Ehe häufig andere Formen des Zusammenlebens gibt. Andererseits passt die Regierung die Luxemburger Gesetzgebung an internationale Vorgaben an, zum Beispiel die Gleichheit von Frau und Mann."
Meine Frage: Sollte eine an den besten Interessen der Kinder (und Eltern) orientierte Reform nicht so aussehen?
Wann ziehen wir hier in Deutschland nach?
Antwort von Frau Zypries:
in Deutschland sind wir noch nicht so weit, dass die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts für unverheiratete Paare unmittelbar bevorsteht. Wir nähern uns aber in Schritten:
Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 haben nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Da nicht verheiratete Eltern aber nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben, sondern auch vielfach auch in flüchtigen oder instabilen Beziehungen, konnte der Gesetzgeber nicht davon ausgehen, dass die Eltern in jedem Fall bereit und in der Lage sind, zum Wohle des Kindes zu kooperieren. Aus diesem Grund verlangt die gesetzliche Regelung, dass die Eltern durch die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen ihre Bereitschaft dokumentieren, in Angelegenheiten des Kindes zusammenzuwirken.
Diese Regelung hat vor allem von Seiten betroffener Väter immer wieder Kritik erfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat das Regelungskonzept mit Urteil vom 29. Januar 2003 aber im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt, dem Gesetzgeber allerdings aufgegeben, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und die gesetzliche Annahmen zu überprüfen. Das Bundesministerium der Justiz prüft daher zur Zeit, ob und gegebenenfalls mit welcher gesetzlichen Neuregelung die Väter nichtehelicher Kinder stärker als bisher an der elterlichen Sorge beteiligt werden können.[/i]
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5639--f101923.html#frage101923
Das BVerfG hat 2003 dem BMJ die Aufgabe einer Prüfung erteilt, welche bis heute auf Abgeordnetenwatch nicht beantwortet wurde.
Eine ähnliche Anfrage wurde, wie in dem Link beschrieben, mit dem kurzen Satz beantwortet:
wir arbeiten daran - aber es dauert noch etwas.
Wieviel Zeit braucht das BMJ dazu, reichen 5 Jahre immer noch nicht?
Möge sich jeder sein Urteil bilden.
Zypresses Antwort auf gemeinsames Sorgerecht für alle Väter
Hallo Vater
Folgende Frage wurde an Frau Zypries gestellt:
mit Freude - für die dortigen Väter, Kinder und auch Mütter - lese ich
heute die Pressemeldung zur Reform gemeinsamen Sorge auch für nichteheliche
Väter in Luxemburg. Ich zitiere der Einfachheit halber mal die Meldung:"Mehr Rechte für unverheiratete Eltern
Gesetzesprojekt soll gesellschaftlicher Realität Rechnung tragen
Letzte Aktualisierung: 29-02-2008 18:58Väter bekommen das volle Sorgerecht - auch wenn sie nicht mit der Mutter
des Kindes verheiratet sind.[...]
Meine Frage: Sollte eine an den besten Interessen der Kinder (und Eltern)
orientierte Reform nicht so aussehen?Wann ziehen wir hier in Deutschland nach?[/i]
Antwort von Frau Zypries:
in Deutschland sind wir noch nicht so weit, dass die Einführung des
gemeinsamen Sorgerechts für unverheiratete Paare unmittelbar bevorsteht.
Wir nähern uns aber in Schritten:Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 haben nicht miteinander verheiratete
Eltern die Möglichkeit, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Da nicht
verheiratete Eltern aber nicht nur in intakten nichtehelichen
Lebensgemeinschaften leben, sondern auch vielfach auch in flüchtigen oder
instabilen Beziehungen, konnte der Gesetzgeber nicht davon ausgehen, dass
die Eltern in jedem Fall bereit und in der Lage sind, zum Wohle des Kindes
zu kooperieren. Aus diesem Grund verlangt die gesetzliche Regelung, dass
die Eltern durch die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen ihre
Bereitschaft dokumentieren, in Angelegenheiten des Kindes
zusammenzuwirken.Diese Regelung hat vor allem von Seiten betroffener Väter immer wieder
Kritik erfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat das Regelungskonzept mit
Urteil vom 29. Januar 2003 aber im Wesentlichen für verfassungskonform
erklärt, dem Gesetzgeber allerdings aufgegeben, die tatsächliche
Entwicklung zu beobachten und die gesetzliche Annahmen zu überprüfen. Das
Bundesministerium der Justiz prüft daher zur Zeit, ob und gegebenenfalls
mit welcher gesetzlichen Neuregelung die Väter nichtehelicher Kinder
stärker als bisher an der elterlichen Sorge beteiligt werden können.[/i]http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5639--f101923.html#frage101923
Das BVerfG hat 2003 dem BMJ die Aufgabe einer Prüfung erteilt, welche bis
heute auf
Abgeordnetenwatch
nicht beantwortet wurde.
Eine
ähnliche
Anfrage wurde, wie in dem Link beschrieben, mit dem kurzen Satz
beantwortet:
wir arbeiten daran - aber es dauert noch etwas.
Wieviel Zeit braucht das BMJ dazu, reichen 5 Jahre immer noch nicht?Möge sich jeder sein Urteil bilden.
Die Antwort ist eine Ver*rsche. Oder glaubt Ministerin Zypries tatsaechlich, dass in einigen Jahren nur noch intakte nichteheliche Lebensgemeinschaften existierten und aus fluechtigen oder instabilen Beziehunen keine Kinder mehr hervorgingen, sodass Deutschland dann endlich soweit sei, das allgemeine Sorgerecht einzufuehren? Die Politikerin ist nicht dumm und weiss mit Bestimmtheit, dass sie da Schwachsinn verzapft. Deutschland waere laengst bereit, ein solches Gesetz einzufuehren; das waere prinzipiell auch unter dem alten Eherecht oder schon vor 100 Jahren moeglich gewesen. Allein der politische Wille fehlt.
Dessenungeachtet sollte man(n) sich keine allzugrossen Hoffnungen machen, wenn ein solches gemeinsames Sorgerecht als Regelfall auch bei unverheirateten Eltern eingefuehrt wuerde. Es gibt zahllose eheliche Vaeter, die trotz des gemeinsamen Sorgerechts abgesaegt werden. Der Wille fehlt v.a. bei der Vollstreckung und Rechtsprechung und weniger bei der Schaffung von Gesetzen. Was kann man als Buerger tun, wenn die Exekutiv- und Judikativorgane ihre Aufgabe nicht erfuellen? Jene Amtsinhaber, die waehlbar sind, koennte man abwaehlen. Dem grossen Rest hingegen ist man auch in einer Demokratie hilflos ausgeliefert. Tatsache ist, dass ein erheblicher Teil der demokratischen Organe ihre Aufgaben nur selektiv erfuellen - und damit meine ich laengst nicht nur in Bezug auf das Sorge- oder etwa das Umgangsrecht. Ich behaupte, dass v.a. in den rein repraesentativen Demokratien die gewaehlten Amtsinhaber ihre Buerokratien schon laengst nicht mehr im Griff haben sondern sich von den darin befindenden 'Grauen Eminenzen' in deren Eigenschaft als sogenannte Experten schon laengst wesentliche Teile der Politik vorschreiben oder aufschwatzen lassen. Technokratie ist die weit treffendere Bezeichnung fuer das, was wir haben als Demokratie.
Gruss
Maesi