Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Etwas OT: Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie

Conny, NRW, Saturday, 01.03.2008, 20:20 (vor 6504 Tagen)

Alles reine Formsache. Denunziation genügt. Jeder kann jeden beim Gericht als angeblichen Betreuungsfall anzeigen.

Missliebige Nachbarn, mobbende Arbeitskollegen, Krankenhauspersonal, Verwandte, die an eine Erbschaft wollen, die Bank, bei der man sein Girokonto überzogen hat, oder schlicht der Briefträger – sie alle können beim Amtsgericht "anregen", jemanden unter Betreuung stellen. Treffen kann es jeden. Wer dann nicht sofort einen kundigen Anwalt findet und einschaltet, kann zwangsbetreut werden. Ein Betreuer kann dann sämtliche Entscheidungen treffen. Er kann entscheiden, dass Sie nicht mehr über Geld verfügen dürfen, nicht mehr telefonieren, nicht mehr Ihre Post entgegen nehmen dürfen. Sie können alles verlieren: Ihr Haus, Ihre Familie, Ihr Leben. Klingt nach einem Horrorfilm? Nach Hollywood? Oder Kafkas Roman "Der Prozeß"? Kaum zu glauben, aber juristisch ist all dies möglich. Mitten in Deutschland. Zu jeder Zeit. Denn die juristische Struktur macht dies möglich.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27399/1.html

So einer "Betreuungsanregung" war ich eben auch schon im Zusammenhang mit der Trennung von der Kindsmutter ausgesetzt. Deren sozialpädagogische Familienhilfe hat diese Betreuung angeregt. Der Richter kam, nachdem er meine Äußerungen, die ich davor noch einem Anwalt zeigte, zu dem Schluß, daß einzig eine Betreuung im Umgang mit meinem Kind Sinn machen würde und dafür sei er nicht zuständig. Das hat diese Fotze damals nur angegregt, weil ich trotz von ihr initiierten Umgangssperre immer wieder bei der Kindsmutter erschien und mein Kind sehen wollte.


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