Exhumierung wegen Feststellung der Vaterschaft
In seinem Urteil vom 13.07.2006 bestätigte der EuGHMR dem Antragsteller, dass sein Recht aus Art.8 MRK (Schutz des Privatlebens) verletzt worden sei. Im Ergebnis spricht der Gerichtshof damit dem Sohn im Ergebnis das Recht zu, durch DNA-Analyse die Vaterschaft des Verstorbenen feststellen zu lassen, um Sicherheit über seine Abstammung zu bekommen. Eine Exhumierung können die Angehörigen nicht verweigern.
http://www.123recht.net/Exhumierung-wegen-Feststellung-der-Vaterschaft__a18227.html
Exhumierung wegen Feststellung der Vaterschaft
http://www.123recht.net/Exhumierung-wegen-Feststellung-der-Vaterschaft__a18227.html
Der Gerichtshof wägt in seinem Urteil vom 13.07.2006 viererlei Interessen gegeneinander ab:
1. das Interesse des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung
2. das Rechts der Angehörigen auf die Unverletzlichkeit des Körpers des Verstorbenen
3. das Recht auf Achtung der Toten
4. das öffentliche Interesse auf Schutz der Rechtssicherheit
und kommt zu dem Ergebnis, dass das Recht auf Identität einen integrierenden Bestandteil des Rechts auf Schutz des Privatlebens bilde, und dass nach sorgfältiger Abwägung aller widerstreitender Interessen diesem Recht der Vorrang einzuräumen sei. Denn das Interesse, das ein Einzelner an der Kenntnis seiner Abstammung habe, höre keinesfalls mit zunehmendem Alter auf, im Gegenteil. Aus der Tatsache, dass der Sohn sich zeitlebens bemüht hatte, Sicherheit in der Frage seiner Abstammung zu erlangen, sei zu schließen, dass er moralisch und psychisch durch diese Unsicherheit belastet gewesen sei, auch wenn sich das nicht im medizinischen Bereich habe feststellen lassen.
Der gegenwärtigen Geringschätzung des Vaters im Familienrecht wird hier die große Bedeutung des Vaters für die Identitätsstiftung des Menschen gegenübergestellt. Recht so, gut so !
Gruß
Student
Exhumierung wegen Feststellung der Vaterschaft
In seinem Urteil vom 13.07.2006 bestätigte der EuGHMR dem Antragsteller,
dass sein Recht aus Art.8 MRK (Schutz des Privatlebens) verletzt worden
sei. Im Ergebnis spricht der Gerichtshof damit dem Sohn im Ergebnis das
Recht zu, durch DNA-Analyse die Vaterschaft des Verstorbenen feststellen zu
lassen, um Sicherheit über seine Abstammung zu bekommen. Eine Exhumierung
können die Angehörigen nicht verweigern.http://www.123recht.net/Exhumierung-wegen-Feststellung-der-Vaterschaft__a18227.html
Sowas nenne ich Störung der Totenruhe! PROTEST!!!!!!!
Exhumierung wegen Feststellung der Vaterschaft
Hallo Student(t) und Klaus,
ich kann beide Seiten verstehen. Einerseits - tot ist tot, und irgendwann und irgendwo an einem bestimmten Punkt muss es auch mal gut sein. Makaber ist das auf jeden Fall.
Andererseits kann ich auch das Kind verstehen - was vielleicht zu Lebzeiten nicht die Chance bekam, seinen leiblichen Vater herauszufinden und kennenzulernen (weil eine egoistische Mutter es aus kleinlichen Gründen vielleicht nicht preisgeben wollte?). So hat dieses Kind wenigstens im Nachhinein noch die Gewissheit, ob oder ob nicht. Es ist nun mal eine der tiefsten Sehnsüchte des Menschen, seine Herkunft wissen zu müssen und zu wollen - um die eigene Identität zu finden und einordnen zu können.
Viele Grüße
Diana
Exhumierung wegen Feststellung der Vaterschaft
weil eine egoistische Mutter es aus kleinlichen Gründen
vielleicht nicht preisgeben wollte?).
In so einem Fall, der wie ich es sehe, vom im Link genannten Fall abweicht, gibt es für die Mutter immer noch die Möglichkeit der Beugehaft.
? ? ?
weil eine egoistische Mutter es aus kleinlichen Gründen
vielleicht nicht preisgeben wollte?).
In so einem Fall, der wie ich es sehe, vom im Link genannten Fall
abweicht, gibt es für die Mutter immer noch die Möglichkeit der Beugehaft.
Mutter?
Beugehaft?
Was sind denn dass für Fantastereien!
DAS ARME KIND !
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