Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wer hilft ist ist ein staatlich bestätigter Idiot.

Lude, Tuesday, 26.02.2008, 04:58 (vor 6508 Tagen)

Ritterlicher Soldat: Um ihr Ärger mit der Familie zu ersparen, erkannte ein Zeitsoldat das Kind seiner Freundin an, obwohl er wusste, dass es nicht von ihm ist. Von ihrem Versprechen, niemals Unterhalt von ihm zu fordern, wollte die Frau aber Jahre später nichts mehr wissen. Wutentbrannt focht der Soldat die Vaterschaft an. Doch vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken scheiterte er auf ganzer Linie (5 UF 112/99). Wer die Vaterschaft offiziell anerkenne, sei selbst schuld. Danach gebe es kein Zurück mehr, selbst wenn der Betroffene nicht der Erzeuger sei.

Was ist dann mit einer Mutter, die ihr Kind aus reiner Lust und Laune heraus...

Christian2, Tuesday, 26.02.2008, 07:31 (vor 6508 Tagen) @ Lude

zur Adoption frei geben kann, sich das Kind entledigen kann indem sie es in die Babyklappe gibt usw.? Gilt für Frauen wieder mal Narrenfreiheit und Sonderprivilegien???

Wer hilft ist ist ein staatlich bestätigter Idiot.

Diana, Tuesday, 26.02.2008, 09:27 (vor 6508 Tagen) @ Lude

Ritterlicher Soldat: Um ihr Ärger mit der Familie zu ersparen, erkannte
ein Zeitsoldat das Kind seiner Freundin an, obwohl er wusste, dass es nicht
von ihm ist.

Ja, war wohl zu gutgläubig und ein wenig "trottelig"... man(n) hätt sie ja auch ermuntern können, "Arsch in der Hose" zu zeigen und das vor der Familie durchzuboxen. Hinter ihr stehen und sie unterstützen können hätte er ja trotzdem. Wenn sie dagegen darauf bestanden hätte, es nur auf diese Weise zu "regeln", dass er lügt und die Vaterschaft anerkennt - nun, dann hätt das einiges über ihren Charakter und ihre "Eignung" als Partnerin für ihn ausgesagt...

Von ihrem Versprechen, niemals Unterhalt von ihm zu fordern,
wollte die Frau aber Jahre später nichts mehr wissen. Wutentbrannt focht
der Soldat die Vaterschaft an. Doch vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken
scheiterte er auf ganzer Linie (5 UF 112/99). Wer die Vaterschaft offiziell
anerkenne, sei selbst schuld. Danach gebe es kein Zurück mehr, selbst wenn
der Betroffene nicht der Erzeuger sei.

Das halte ich ganz klar für absolut indiskutabel und hirnrissigen Schwachsinn. Eigentlich ist das Ding doch klar wie Kloßbrühe... eigentlich.

Wer hilft ist ist ein staatlich bestätigter Idiot.

Klaus Brause GW, Tuesday, 26.02.2008, 10:30 (vor 6508 Tagen) @ Lude

Ritterlicher Soldat: Um ihr Ärger mit der Familie zu ersparen, erkannte
ein Zeitsoldat das Kind seiner Freundin an, obwohl er wusste, dass es nicht
von ihm ist. Von ihrem Versprechen, niemals Unterhalt von ihm zu fordern,
wollte die Frau aber Jahre später nichts mehr wissen. Wutentbrannt focht
der Soldat die Vaterschaft an. Doch vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken
scheiterte er auf ganzer Linie (5 UF 112/99). Wer die Vaterschaft offiziell
anerkenne, sei selbst schuld. Danach gebe es kein Zurück mehr, selbst wenn
der Betroffene nicht der Erzeuger sei.

Wenn dieser Richter eines Tages mit ne Ladung Blei zwieschen den Augen in seinen Haus liegt, dann ist er auch selber Schuld!!!!

Wer hilft ist ist ein staatlich bestätigter Idiot.

Adam, Tuesday, 26.02.2008, 11:35 (vor 6508 Tagen) @ Klaus Brause GW

Wenn dieser Richter eines Tages mit ne Ladung Blei zwieschen den Augen in
seinen Haus liegt, dann ist er auch selber Schuld!!!!

Hallo! Bitte mal ins BGB gucken. da steht ganz deutlich: (§ 1592.2) "Vater eines Kindes ist der Mann [...] der die Vaterscheft anerkannt hat"

M.a.W. Kein Richter hätte hier anders urteilen können. Das ist ein Fall für die Politik: der § 1592 MUSS geändert werden in: "Vater eines Kindes ist der Mann, der das Kind gezeugt hat." Analog zur Mutterschaft in § 1591. Das ist eine zentrale Forderung der Männerbewegung.

Adam

Wer hilft ist ist ein staatlich bestätigter Idiot.

Klaus Brause GW, Tuesday, 26.02.2008, 12:52 (vor 6508 Tagen) @ Adam

Wenn dieser Richter eines Tages mit ne Ladung Blei zwieschen den Augen

in

seinen Haus liegt, dann ist er auch selber Schuld!!!!


Hallo! Bitte mal ins BGB gucken. da steht ganz deutlich: (§ 1592.2) "Vater
eines Kindes ist der Mann [...] der die Vaterscheft anerkannt hat"

M.a.W. Kein Richter hätte hier anders urteilen können. Das ist ein Fall
für die Politik: der § 1592 MUSS geändert werden in: "Vater eines Kindes
ist der Mann, der das Kind gezeugt hat." Analog zur Mutterschaft in § 1591.
Das ist eine zentrale Forderung der Männerbewegung.

Adam

Die Frau hatte aber auf Unterhatsansprüche verzichtet und das hat der Richter mal eben ausgeblendet.

Es ging um Kindesunterhalt

Peter @, Tuesday, 26.02.2008, 13:28 (vor 6508 Tagen) @ Klaus Brause GW

Die Frau hatte aber auf Unterhatsansprüche verzichtet und das hat der
Richter mal eben ausgeblendet.

Dieser ist rechtlich eine Unterhaltszahlung an das Kind und nicht an die Frau.

Daher kann die Frau nicht rechtswirksam darauf verzichten und deswegen musste diese Zusage auch beim Richterspruch unberücksichtigt bleiben.

Statt einer mündlichen Zusage hätte die Frau seinerzeit eine notariell beglaubigte Erklärung zur dauerhaften Übernahme der Unterhaltsverpflichtung des Mannes abgeben müssen. Also nicht einen Verzicht auf sondern eine Übernahme der Zahlungsverpflichtung.

Hätte aber faktisch nichts genutzt, diese Erklärung wäre hierzulande als sittenwidrig vom Richter kassiert worden.

Naja, das Urteil ist ja schon alt, läuft aber immer noch unter der Rubrik "Was Männer alles für einen Fick tun"

In der BananenRepublikDeutschland werden Gesetze verbogen, verdreht, ignoriert nt

Christian2, Tuesday, 26.02.2008, 13:38 (vor 6508 Tagen) @ Peter

Die Frau hatte aber auf Unterhatsansprüche verzichtet und das hat der
Richter mal eben ausgeblendet.


Dieser ist rechtlich eine Unterhaltszahlung an das Kind und nicht an die
Frau.

Daher kann die Frau nicht rechtswirksam darauf verzichten und deswegen
musste diese Zusage auch beim Richterspruch unberücksichtigt bleiben.

Statt einer mündlichen Zusage hätte die Frau seinerzeit eine notariell
beglaubigte Erklärung zur dauerhaften Übernahme der Unterhaltsverpflichtung
des Mannes abgeben müssen. Also nicht einen Verzicht auf sondern eine
Übernahme der Zahlungsverpflichtung.

Hätte aber faktisch nichts genutzt, diese Erklärung wäre hierzulande als
sittenwidrig vom Richter kassiert worden.

Naja, das Urteil ist ja schon alt, läuft aber immer noch unter der Rubrik
"Was Männer alles für einen Fick tun"

Es ging um Kindesunterhalt

Klaus Brause GW, Tuesday, 26.02.2008, 13:42 (vor 6508 Tagen) @ Peter

Die Frau hatte aber auf Unterhatsansprüche verzichtet und das hat der
Richter mal eben ausgeblendet.


Dieser ist rechtlich eine Unterhaltszahlung an das Kind und nicht an die
Frau.

Daher kann die Frau nicht rechtswirksam darauf verzichten und deswegen
musste diese Zusage auch beim Richterspruch unberücksichtigt bleiben.

Statt einer mündlichen Zusage hätte die Frau seinerzeit eine notariell
beglaubigte Erklärung zur dauerhaften Übernahme der Unterhaltsverpflichtung
des Mannes abgeben müssen. Also nicht einen Verzicht auf sondern eine
Übernahme der Zahlungsverpflichtung.

Hätte aber faktisch nichts genutzt, diese Erklärung wäre hierzulande als
sittenwidrig vom Richter kassiert worden.

Naja, das Urteil ist ja schon alt, läuft aber immer noch unter der Rubrik
"Was Männer alles für einen Fick tun"

Feministische Urteile sind diese, denn ein mündl. Vertrag gilt auch. Aber feministische Gesetze schützen Mütter vor alles. Frauen dürfen in diersem Lande die alleinige Verantwotung auf Zeit übernehmen und wenn sie merken , dass es doch sehr schwierig wird, kann sie diese auf den Erzeuger weitergeben.Für Väter ist es nicht möglich, weil sie erwachsen sind im gegenteil zu Frauen.

Es ging um Kindesunterhalt

Maesi, Wednesday, 27.02.2008, 22:54 (vor 6507 Tagen) @ Klaus Brause GW

Hallo Klaus

Die Frau hatte aber auf Unterhatsansprüche verzichtet und das hat der
Richter mal eben ausgeblendet.


Dieser ist rechtlich eine Unterhaltszahlung an das Kind und nicht an

die

Frau.

Daher kann die Frau nicht rechtswirksam darauf verzichten und deswegen
musste diese Zusage auch beim Richterspruch unberücksichtigt bleiben.

Statt einer mündlichen Zusage hätte die Frau seinerzeit eine notariell
beglaubigte Erklärung zur dauerhaften Übernahme der

Unterhaltsverpflichtung

des Mannes abgeben müssen. Also nicht einen Verzicht auf sondern eine
Übernahme der Zahlungsverpflichtung.

Hätte aber faktisch nichts genutzt, diese Erklärung wäre hierzulande

als

sittenwidrig vom Richter kassiert worden.

Feministische Urteile sind diese, denn ein mündl. Vertrag gilt auch. Aber
feministische Gesetze schützen Mütter vor alles. Frauen dürfen in diersem
Lande die alleinige Verantwotung auf Zeit übernehmen und wenn sie merken ,
dass es doch sehr schwierig wird, kann sie diese auf den Erzeuger
weitergeben.Für Väter ist es nicht möglich, weil sie erwachsen sind im
gegenteil zu Frauen.

Nein, Klaus. Der Mann hat die Vaterschaft anerkannt und damit implizit die vollen Konsequenzen akzeptiert. Ein Mann, ein Wort. Der Schlaumeier hat allerdings auf die windigen Versprechungen der Kindsmutter gebaut, dass sie das Unterhaltsrecht zugunsten des Kindes nicht exekutieren wolle. D.h. er hat darauf gehofft, dass er die akzeptierten Konsequenzen nie tragen muss. Die Mutter hingegen hat mit dem Versprechen, keinen Unterhalt im Namen des Kindes zu fordern, gegen das Kindesinteresse verstossen; zur Abgabe eines solchen Versprechens war sie gar nicht befugt. Im Nachhinein stellt sich die Entscheidung des Scheinvaters, auf das windige Versprechen der Mutter zu vertrauen, als nicht besonders schlau heraus. Pech fuer ihn. Aber wenn er von Beginn weg den ehrenhaften Weg der Wahrhaftigkeit gegangen waere, dann haette ihn das Schicksal nicht ereilt.

Natuerlich ist das Urteil insofern unbefriedigend, als dass der eigentliche 'spiritus malus', der dahinterstehende 'boese Geist' nicht zur Rechenschaft gezogen wird. Naemlich die verlogene Kindsmutter. Ethisch befriedigend waere es, ihr das Kind wegen erwiesener Verworfenheit und schwerer Charaktermaengel wegzunehmen und sie zu Barunterhalt gegenueber dem Kind zu verdonnern. Allein schon deshalb, damit das Kind nicht die Charaktermaengel der famosen Frau Mutter uebernimmt. Ausserdem wuerde damit von Staates wegen potentiell aehnlich verlogenen Kindsmuettern signalisiert, dass sie mit solchen Winkelzuegen im Ernstfall nicht durchkommen. Aber hier versagt leider die lueckenhafte menschliche Gerechtigkeit. Kaum ein Richter waere zu solch einem Entscheid bereit, es sei denn, er wollte am naechsten Tag in der Bild-Zeitung als Unmensch abqualifiziert werden, der einer armen Mami ihr Kind wegnimmt.

Es gibt fuer den aufrechten, biederen Mann derzeit also nur ein Mittel dagegen. Sich nicht auf einen solch abenteuerlichen Kuhhandel einlassen. Dann wird man hinterher auch nicht ueber den Tisch gezogen. Die Gesetze sind zwar nicht perfekt und koennen es niemals sein. Aber in diesem speziellen Fall kann man sich Gerechtigkeit aufgrund der Gesetze erhoffen, wenn man ethisch einwandfrei handelt. Ethisch einwandfrei heisst: keine Vaterschaft anerkennen, wenn man weiss, dass man nicht der Vater ist. Etwas anderes waere es gewesen, wenn die Freundin ihm das Kind untergeschoben haette. Dann waere jedoch der besagte Mann als Opfer eines Betrugs mit seiner Klage sehr wahrscheinlich erfolgreich gewesen.


Gruss

Maesi

Wer hilft ist ist ein staatlich bestätigter Idiot.

Provokat, Tuesday, 26.02.2008, 15:37 (vor 6508 Tagen) @ Lude

Das Problem mit den Müttern ist wohl, dass in Deutschland das Kindeswohl zu sehr an das Mütterwohl gekoppelt gesehen wird.
Das heißt, wenn es der Mutter schlecht geht, geht es automatisch dem Kind schlecht und deswegen muss man bei einer Mutter Milde walten lassen.
Das greift bei sämtlichen Straftaten dieser Mutter.
Finanzielle Strafe geht nicht, da dann das Kind ja nicht genug zu essen bekäme.
Auch schon mal, wenn sie ein Geschwisterchen umgelegt hat und danach "von keiner Gefahr mehr ausgegangen werden kann".
Wenn sie alle Kinder tötet ist dann "ein Wiederholungsfall ausgeschlossen".

Ich finde, wenn eine Mutter eine grobe Straftat begeht, dann ist sie kein Vorbild für ein Kind und außerdem eine Rabenmutter, da sie weiß, dass das Kind dafür Konsequenzen erleiden muss ==> Es muss ins Heim oder zum Vater und die Mutter muss in den Knast. So sollte es auf jeden Fall sein.
Eine Mutter sollte sich nicht hinter ihrem Kind verstecken können.


Zurück zum Thema:
Der erste Schritt ist, dass die Pflicht von einem Mann, der gar nicht Vater ist, auf die Gesellschaft übertragen wird. Jetzt ist die Gesellschaft leidtragend, weil frau etwas verbockt hat.
Zweiter Schritt wäre, dass die Frau die Konsequenzen aufgeladen bekommt, die sie selbst verursacht hat.
Im Extremfall wäre das: Kind kommt ins Heim, Mutter schafft Unterhalt ran.
Wenn die Mutter z. B. nicht mit sagen möchte, wer der Vater ist.

Es muss auf jeden Fall eine Möglichkeit geschaffen werden, Druck auf eine Mutter auszuüben. Wenn dieser Druck auf die Mutter das Kind zu sehr belastet, dann kommt das Kind von der Mutter weg.

Der Geist A. Hitlers ist in der Rechtspraxis noch nicht ganz überwunden.

Student(t), Tuesday, 26.02.2008, 17:39 (vor 6508 Tagen) @ Provokat

Das Problem mit den Müttern ist wohl, dass in Deutschland das Kindeswohl zu
sehr an das Mütterwohl gekoppelt gesehen wird.

Nicht nur das: An vielen familiengerichtlichen Entscheidungen wird deutlich, daß das Kindeswohl dem Mutterwohl geopfert wird. Und nicht nur das Wohl, oft genug sogar das Leben eines bzw. aller Kinder einer Mutter.

Ich erinnere in in diesem Zusammenhang an das Zitat aus der Monografie von Schubert: Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus (1993), S. 703 f.:

"Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind".

Gerade jetzt in der gegenwärtigen Debatte um die Streitfrage "Krippe oder Mutter" (vgl. hierzu das Spiegel-Titelthema) wird deutlich, welch eine ideologische Altlast in Deutschland noch wirksam ist. Wir sind innerhalb von Europa isoliert - übrigens auch durch unsere Vorbehalts-Klausel bezüglich der UNO-Kinderrechts-Konvention.

Das heißt, wenn es der Mutter schlecht geht, geht es automatisch dem Kind
schlecht und deswegen muss man bei einer Mutter Milde walten lassen.
Das greift bei sämtlichen Straftaten dieser Mutter.
Finanzielle Strafe geht nicht, da dann das Kind ja nicht genug zu essen
bekäme.
Auch schon mal, wenn sie ein Geschwisterchen umgelegt hat und danach "von
keiner Gefahr mehr ausgegangen werden kann".
Wenn sie alle Kinder tötet ist dann "ein Wiederholungsfall
ausgeschlossen".

Ich finde, wenn eine Mutter eine grobe Straftat begeht, dann ist sie kein
Vorbild für ein Kind und außerdem eine Rabenmutter, da sie weiß, dass das
Kind dafür Konsequenzen erleiden muss ==> Es muss ins Heim oder zum Vater
und die Mutter muss in den Knast. So sollte es auf jeden Fall sein.
Eine Mutter sollte sich nicht hinter ihrem Kind verstecken können.


Zurück zum Thema:
Der erste Schritt ist, dass die Pflicht von einem Mann, der gar nicht
Vater ist, auf die Gesellschaft übertragen wird. Jetzt ist die Gesellschaft
leidtragend, weil frau etwas verbockt hat.
Zweiter Schritt wäre, dass die Frau die Konsequenzen aufgeladen bekommt,
die sie selbst verursacht hat.
Im Extremfall wäre das: Kind kommt ins Heim, Mutter schafft Unterhalt
ran.
Wenn die Mutter z. B. nicht mit sagen möchte, wer der Vater ist.

Es muss auf jeden Fall eine Möglichkeit geschaffen werden, Druck auf eine
Mutter auszuüben. Wenn dieser Druck auf die Mutter das Kind zu sehr
belastet, dann kommt das Kind von der Mutter weg.


Alles was du zum Thema sagst, Provokat, kann ich uneingeschränkt unterschreiben.

Gruß
Student

Sexismus-Kritik

Und auch nicht in der Erziehungspraxis alleinerziehender Mütter

Adam, Tuesday, 26.02.2008, 19:12 (vor 6508 Tagen) @ Student(t)

Wer so naiv und dämlich ist, ist selbst schuld ... (nT)

Swen, Tuesday, 26.02.2008, 20:54 (vor 6508 Tagen) @ Lude

Ritterlicher Soldat:

Wer hilft ist ist ein staatlich bestätigter Idiot.

Maesi, Wednesday, 27.02.2008, 22:50 (vor 6507 Tagen) @ Lude

Hallo Lude

Ritterlicher Soldat: Um ihr Ärger mit der Familie zu ersparen, erkannte
ein Zeitsoldat das Kind seiner Freundin an, obwohl er wusste, dass es nicht
von ihm ist. Von ihrem Versprechen, niemals Unterhalt von ihm zu fordern,
wollte die Frau aber Jahre später nichts mehr wissen. Wutentbrannt focht
der Soldat die Vaterschaft an. Doch vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken
scheiterte er auf ganzer Linie (5 UF 112/99). Wer die Vaterschaft offiziell
anerkenne, sei selbst schuld. Danach gebe es kein Zurück mehr, selbst wenn
der Betroffene nicht der Erzeuger sei.

Der Mann ist nicht ritterlich, er ist ein Tor. Die Verwandtschaft seiner Freundin in einer so wichtigen Angelegenheit zu beluegen, nur damit sie keinen Aerger bekommt, hat nichts mit Ritterlichkeit zu tun. Ritterlich waere allenfalls gewesen, ihr in den bevorstehenden Konfrontationen mit ihrer Familie beizustehen. Wenn die Freundin Anlass zu Auseinandersetzungen mit ihrer Verwandtschaft gab, dann haette sie wenigstens so viel Rueckgrat besitzen sollen, sich denen zu stellen; wer sich eine Suppe einbrockt, soll sie auch selber ausloeffeln. Aber Schnecken sind bekanntlich Weichtiere und haben kein Rueckgrat...

Kein Wunder, dass die Ex-Freundin Jahre spaeter immer noch wenig Rueckgrat bewies und ihr Versprechen, keinen Unterhalt zu fordern, brach. Die Zeichen, dass sie charakterlich nichts taugt, waren da; der Soldat haette sie lediglich zur Kenntnis nehmen muessen. Fuer andere potentielle Idioten mag das eine Lehre sein, wenn sie mal in eine aehnliche Situation geraten sollten.

Wie Adam schon schrieb, der Richter hat korrekt im Sinne des Gesetzes entschieden. Ich gehe sogar noch weiter und behaupte, dass er auch ethisch richtig entschieden hat. Dem pseudoritterlichen Mann wurde von Gerichts wegen eine Lektion erteilt, was echte Ritterlichkeit bedeutet: er muss die vollen Konsequenzen seiner toerichten Vaterschaftsanerkennung tragen. Dieser Mann wird nie wieder aus Gefaelligkeit eine Vaterschaft anerkennen, womit bei ihm ein gewisser Lerneffekt zu verzeichnen ist; bedauerlich finde ich fuer ihn allerdings, dass er es auf die beinharte Tour lernen musste. Besonders schade dabei ist natuerlich, dass die Schlampe, die den ganzen Schlamassel ueberhaupt erst verursacht hat, keinerlei Konsequenzen zu befuerchten hat - latuernich. Bei ihr wird es auch keinen Lerneffekt geben, denn sie ist mit ihrer Fschlaheit und ihrem Wortbruch ja erfolgreich durchgekommen. Das ist politisch auch so gewollt. Zypries' im Gendiagnostikgesetz niedergelegtes Verbot von heimlichen Vaterschaftstests laesst gruessen. Das betroffene Kind hingegen waechst im oben zitierten Fallbeispiel bei einer charakterlosen Mutter auf und wird wohl mit erheblicher Wahrscheinlichkeit genauso charakterlos. Eine vergleichsweise kleine Tragoedie, wie sie der Alltag so schreibt.

BTW: es gab doch mal einen Fall in Schweden, wo ein Mann einer befreundeten Lesbe einen Gefallen tat und sie gegen ihr Versprechen keinen Unterhalt von ihm zu fordern schwaengerte; die Lesbe konnte dann mit ihrer Geliebten ungestoert Familie spielen. Nachdem die Lesbenfamilie in die Brueche gegangen war und die Finanzen nicht mehr so recht stimmten, erinnerte sich die lesbische Kindsmutter, dass da ja noch der einstige Gefaelligkeitsstecher war und der jetzt einen ganz passablen Unterhaltsknecht abgeben koennte. Sie klagte auf (Kindes-)Unterhalt und bekam Recht. Tja, auch dieser Mann wird keiner Frau mehr auf den Leim kriechen.


Gruss

Maesi

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