Juristinnenbund kritisiert Gesetz zur Klärung der Vaterschaft
Pressemitteilung vom 22.02.2008
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) kritisiert das gestern vom Bundestag beschlossene "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren":
Es ist Familien nicht zuträglich, wenn ihre Mitglieder Grundfragen wie die Abstammung beliebig lange in Frage stellen können. Wer sich darauf einlässt, trotz ernsthafter Zweifel rechtlicher Vater eines Kindes zu sein, soll nach Ablauf einer vernünftigen Frist daran gebunden sein, wie es bisher der Fall war. In Anbetracht der erheblichen Konsequenzen, die mit dem Bestehen einer Vaterschaft verbunden sind wie Sorgerecht, Unterhaltsansprüchen und Erbrecht und in Anbetracht auch der emotionalen Belastungen ist es für Mütter und Kinder eine Zumutung, nun noch länger unter dem Damoklesschwert der gerichtlichen Klärung und der anschließenden Anfechtungsmöglichkeit zu leben.
Die genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung ist nicht an entsprechende Vorschriften an Qualität, Qualifikation und Zuverlässigkeit der die Untersuchung durchführenden Personen und an die Verwendung und Vernichtung der genetischen Proben geknüpft. Da künftig Vater, Mutter und Kind einen Anspruch auf Einwilligung der jeweils anderen Beteiligten in diese Untersuchung haben, sind letztere unprofessionellen Testverfahren und Testern - auch mangels Vorliegen eines Gendiagnostikgesetzes - ausgeliefert.
Juristinnenbund kritisiert Gesetz zur Klärung der Vaterschaft
Es ist Familien nicht zuträglich, wenn ihre Mitglieder Grundfragen wie die
Abstammung beliebig lange in Frage stellen können.
Und daher sage ich, daß die Vaterschaft, wenn wir sie schon so leicht klären können und das dann sogar billiger werden würde, doch gleich bei der Geburt eines Kindes klären könnten. Das würde die Geburtskosten nur minimal steigern und wäre für die Kassen später sogar vielleicht eine ersparniss, da bestimmte Krankheiten - beispielsweise die Schizophrenie - nicht mehr so oft auftreten müßten, die ja nicht gerade billig in der Therapie sind, wenn sie überhaupt therapiert werden können. Zusätzlich sind solche Menschen auch nicht so leistungsfähig - aber wer weiß, ob die Gesellschaft überhaupt Leistung seiner Mitglieder will, denn Kranke schaffen auch Arbeit in unserem schon kranken Gesundheitswesen. Denn ich würde keinen Arzt für die Krankheit bezahlen sondern für die Gesundheit (dazu gabs doch ganz früher in China eine Regelung?)
Na ja, wir leben in einer dekadenten Gesellschaft mit lauter obskuren Gestalten, die alle meinen Gute Menschen zu sein ... was solls ... ich lache darüber, obwohl ich unter diesem Mist leide. Aber viele in diesem Forum unterstützen dieses System, obwohl sie es gleichzeitig kritisieren. Es ist wirklich eine interessante Zeit, die man nur noch mit der Zeit vor dem 30-jährigen Krieg vielleicht vergleichen kann. Der nächste Krieg wird jedenfalls im weitesten Sinne wieder ein Glaubenskrieg! Und der kommt, auch wenn ihr das jetzt verneint, denn einen kommenden Krieg will niemand wahrhaben. Lebe so, als wäre heute dein letzter Tag muß ich oft lesen ...
Juristinnenbund kritisiert Gesetz zur Klärung der Vaterschaft
Es ist Familien nicht zuträglich, wenn ihre Mitglieder Grundfragen wie
die
Abstammung beliebig lange in Frage stellen können.
Und daher sage ich, daß die Vaterschaft, wenn wir sie schon so leicht
klären können und das dann sogar billiger werden würde, doch gleich bei der
Geburt eines Kindes klären könnten. Das würde die Geburtskosten nur minimal
steigern und wäre für die Kassen später sogar vielleicht eine ersparniss,
da bestimmte Krankheiten - beispielsweise die Schizophrenie - nicht mehr so
oft auftreten müßten, die ja nicht gerade billig in der Therapie sind, wenn
sie überhaupt therapiert werden können. Zusätzlich sind solche Menschen
auch nicht so leistungsfähig - aber wer weiß, ob die Gesellschaft überhaupt
Leistung seiner Mitglieder will, denn Kranke schaffen auch Arbeit in
unserem schon kranken Gesundheitswesen. Denn ich würde keinen Arzt für die
Krankheit bezahlen sondern für die Gesundheit (dazu gabs doch ganz früher
in China eine Regelung?)
Das ist jetzt mit den modernen Gentests ja einfach... ich weiß noch, dass es bei uns früher immer hieß, dass das Kind mindestens ein Jahr alt sein müsste, bevor man angeblich einen "aussagefähigen" Vaterschaftstest machen könne. Näheres weiß ich dazu nicht - aber es gab damals natürlich auch Mütter, die nicht so genau wussten, woher das Kind grad war... und die dann bei der Entbindung so 3 bis 7 Männer als "mögliche Väter" angaben. Bei mir in der Verwandtschaft ist so eine gewesen - allerdings kam die sich wohl derart blöd vor, dass sie NIEMALS den Vater angegeben hat, bis heute nicht. Das hieß, sie war noch 17 bei der Entbindung, gab keinen Vater an, die Jugendhilfe setzte ihr zu, und sie schwieg... und bekam auch keinerlei Unterhalt, auch fürs Kind nicht. Konnte frau damals machen - weil das Thema "Arbeit/Einkommen" halt eben KEIN Thema war. Jetzt wird sowas wohl nicht mehr vorkommen...
Juristinnenbund kritisiert Gesetz zur Klärung der Vaterschaft
In Anbetracht der erheblichen Konsequenzen, die mit
dem Bestehen einer Vaterschaft verbunden sind wie Sorgerecht,
Unterhaltsansprüchen und Erbrecht und in Anbetracht auch der emotionalen
Belastungen ist es für Mütter und Kinder eine Zumutung, nun noch länger
unter dem Damoklesschwert der gerichtlichen Klärung und der anschließenden
Anfechtungsmöglichkeit zu leben.
Wenn man hier von Müttern schreibt, dann kann man allerdings nur die Mütter meinen, die einem Mann gesagt haben, er wäre Vater, obwohl sie sich darin nicht sicher sind, oder obwohl sie sich sicher sind - nämlich, dass dieser nicht der Vater ist.
Diesen armen unschuldigen Frauen (potentielle Straftaten: Personenstandsfälschung und Betrug) wird "zugemutet", dass sie sich ihrers Knechts in finanziellen und emotionalen Dingen nicht sicher sein können, den sie durch eine potentielle, emotionale Zeitbombe für Kind und diesen Knecht geschaffen hat.
Wie konnte das überhaupt geschehen?
Konnte sie ihren niedrigsten Trieben nicht wiederstehen? - Ach so, na dann!
Zu dieser Sache dann auch stehen, geht natürlich auch nicht.
Juristinnenbund kritisiert Gesetz zur Klärung der Vaterschaft
In Anbetracht der erheblichen Konsequenzen, die mit
dem Bestehen einer Vaterschaft verbunden sind wie Sorgerecht,
Unterhaltsansprüchen und Erbrecht und in Anbetracht auch der
emotionalen Belastungen ist es für Mütter und Kinder eine Zumutung,
nun noch länger unter dem Damoklesschwert der gerichtlichen Klärung
und der anschließenden Anfechtungsmöglichkeit zu leben.
Wenn man hier von Müttern schreibt, dann kann man allerdings nur die
Mütter meinen, die einem Mann gesagt haben, er wäre Vater, obwohl sie sich
darin nicht sicher sind, oder obwohl sie sich sicher sind - nämlich, dass
dieser nicht der Vater ist.
Auch Bankräuber leben unter dem Damoklesschwert der (auf)Klärung ihrer Tat. Leute, die keine Bank überfallen haben, sind in der Beziehung völlig sorgenfrei.
Juristinnenbund kritisiert Gesetz zur Klärung der Vaterschaft
Na ja, wir leben in einer dekadenten Gesellschaft mit lauter obskuren
Gestalten, die alle meinen Gute Menschen zu sein ... was solls ... ich
lache darüber, obwohl ich unter diesem Mist leide.
### Ich hätte etwas für Dich - wenn Du 500 Mb Speicher auf einen MP3 Player hättest - würde es dir zuschicken - auf eigene kosten - sehr heilsam - jenseits von Gut und Böse - melde Dich auf meinem Blog unter Komment (erscheint natürlich nicht) - vielleicht kann man es durch das Netz schicken?
Juristinnenbund kritisiert Gesetz zur Klärung der Vaterschaft
Das ist jetzt mit den modernen Gentests ja einfach... ich weiß noch, dass
es bei uns früher immer hieß, dass das Kind mindestens ein Jahr alt sein
müsste, bevor man angeblich einen "aussagefähigen" Vaterschaftstest machen
könne.
Ohne DNS-Test ist das auch erst möglich, wenn das Kind älter ist. Denn früher machte man das über die Blutgruppe, der Augenfarbe und vielleicht noch der Haarfarbe (Vererbungslehre). Die Augenfarbe ist bei einem Säugling ja noch nicht die endgültige und von daher kann das erst später gemacht werden. Die Haare haben noch sehr viel später die endgültige Farbe.
Konnte frau damals machen - weil das Thema
"Arbeit/Einkommen" halt eben KEIN Thema war. Jetzt wird sowas wohl nicht
mehr vorkommen...
Was ist das für ein Deutsch - "konnte frau"? Was soll das heißen? Entweder schreibt man im Deutschen "konnte man" oder "konnte die Frau". Etwas anderes läßt der Duden hier nicht zu. Wenn ich schreibe "konnte man" sagt das noch nichts über das Geschlecht aus. Es gibt heute auch Zeitgeister, die aus jemand noch jefraud machen, wenn sie meinen, daß mit jemand die frauen nicht genannt werden. Solche Menschen haben aber wohl im Deutschuntericht geschlafen.
Dazu kommt, daß ich nicht in eine DDR will und das auch nicht gut finde, heute zu glorifizieren. Irgend eine Macht will uns allerdings in ein System, wie es die DDR war, zwingen. Das sollte man (und damit schließe ich die Frauen ein) nicht mit einer Glorifiezierung auch noch unterstützen. Oder bist Du eine verkappte Sozialistin und Feministin?
Juristinnenbund kritisiert Gesetz zur Klärung der Vaterschaft
Was ist das für ein Deutsch - "konnte frau"? Was soll das heißen? Entweder
schreibt man im Deutschen "konnte man" oder "konnte die
Frau". Etwas anderes läßt der Duden hier nicht zu. Wenn ich schreibe
"konnte man" sagt das noch nichts über das Geschlecht aus. Es gibt heute
auch Zeitgeister, die aus jemand noch jefraud machen, wenn sie meinen, daß
mit jemand die frauen nicht genannt werden. Solche Menschen haben aber wohl
im Deutschuntericht geschlafen.
Außer infantilen Smilies benutze ich zudem gerne alberne Wortspiele - es existiert durchaus auch "das Kind in der Frau", nicht nur im Manne
Ansonsten wirst du meinen Texten hier entnehmen können, dass ich im Deutschunterricht wohl eher nicht geschlafen haben dürfte.
Dazu kommt, daß ich nicht in eine DDR will und das auch nicht gut finde,
heute zu glorifizieren. Irgend eine Macht will uns allerdings in ein
System, wie es die DDR war, zwingen. Das sollte man (und damit schließe ich
die Frauen ein) nicht mit einer Glorifiezierung auch noch unterstützen.
Da ich es leibhaftig vor Ort miterlebt habe, wusste und weiß ich, dass es hätte keinesfalls noch lange so weitergehen können, wie es war. Was jetzt betrieben wird, ist allerdings keineswegs eine Kopie der DDR, sondern eine Pervertierung der DDR. Man "erfindet" alles Negative neu (nachdem man es vorher erst mal abgeschafft hatte) - und etliche Zacken schlimmer - während man alles, was für die Menschen positiv war (bzw. sich in deren Erleben als positiv darstellte), rigoros mit der Kommunismuskeule abbügelt.
Oder bist Du eine verkappte Sozialistin und Feministin?
Was soll denn das für eine Frage sein? Ich glaube, dass der "Geschlechterkampf" unter DDR-Bedingungen gar kein Thema war, er fand nicht statt, weil auch dieses Aufeinanderhetzen nicht stattfand. Mann war einfach Mann, und Frau war einfach Frau - jeder machte das, was zu tun anstand und was von ihm grad am besten erledigt werden konnte (bzw. wie auch immer man sich "intern" einigte). Ich kann mich nicht erinnern, dass darüber überhaupt nachgedacht worden ist.
Das hat zwar indirekt schon mit dem "System" zu tun - aber auch jetzt ließen sich diese Zustände ähnlich herstellen, eben mit einem Grundeinkommen, weil das vielem Kampf und Krampf einfach den Wind aus den Segeln nehmen würde. Aber mit "Ostalgie" und pauschaler DDR-Verherrlichung hat das gar nix zu tun - ich habe ja 26 Jahre in der DDR gelebt und bin mir der Vor- und Nachteile sehr wohl bewusst. Derer, die es damals gab - und derer, die es jetzt gibt.
Ich glaub noch nicht mal so recht, dass das, was unsere Wandlitzer Altherrenriege (natürlich nach Anweisung aus Moskau) damals zusammengebastelt hat, sehr viel mit (echtem) "Sozialismus" zu tun hatte...
Diana
Was dieser Staat den BankräubernInnen alles zumutet ! ! ! o T
In Anbetracht der erheblichen Konsequenzen, die mit
dem Bestehen einer Vaterschaft verbunden sind wie Sorgerecht,
Unterhaltsansprüchen und Erbrecht und in Anbetracht auch der
emotionalen Belastungen ist es für Mütter und Kinder eine Zumutung,
nun noch länger unter dem Damoklesschwert der gerichtlichen Klärung
und der anschließenden Anfechtungsmöglichkeit zu leben.
Wenn man hier von Müttern schreibt, dann kann man allerdings nur die
Mütter meinen, die einem Mann gesagt haben, er wäre Vater, obwohl sie
sich
darin nicht sicher sind, oder obwohl sie sich sicher sind - nämlich,
dass
dieser nicht der Vater ist.
Auch Bankräuber leben unter dem Damoklesschwert der (auf)Klärung ihrer
Tat. Leute, die keine Bank überfallen haben, sind in der Beziehung völlig
sorgenfrei.
Juristinnenbund kritisiert Gesetz zur Klärung der Vaterschaft
Man "erfindet" alles Negative neu (nachdem man es
[quote]vorher erst mal abgeschafft hatte) - und etliche Zacken schlimmer - während
man alles, was für die Menschen positiv war (bzw. sich in deren Erleben als
positiv darstellte), rigoros mit der Kommunismuskeule abbügelt.[/quote]
Hi.
Schön gesagt. Das passt auch gut auf andere Bereiche.
Bei den Hysterien der Medien in Bezug auf angebliche ausländerfeindliche
Übergriffe, die sich im nachhinein als falsch herausstellen (oder auch die
No-go-Area-Debatte), hab ich manchmal das Gefühl gehabt, die Medien machen aus
Ost-Deutschland nicht wieder die DDR sondern Nazi-Deutschland. Das ging mir
schon als Wessi ziemlich auf den Piss.
Gruß an alle.
Unhaltbare Pseudoargumente
Pressemitteilung vom 22.02.2008
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) kritisiert das gestern vom Bundestag
beschlossene "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom
Anfechtungsverfahren":
Es ist Familien nicht zuträglich, wenn ihre Mitglieder Grundfragen wie die
Abstammung beliebig lange in Frage stellen können. Wer sich darauf
einlässt, trotz ernsthafter Zweifel rechtlicher Vater eines Kindes zu sein,
soll nach Ablauf einer vernünftigen Frist daran gebunden sein, wie es
bisher der Fall war. In Anbetracht der erheblichen Konsequenzen, die mit
dem Bestehen einer Vaterschaft verbunden sind wie Sorgerecht,
Unterhaltsansprüchen und Erbrecht und in Anbetracht auch der emotionalen
Belastungen ist es für Mütter und Kinder eine Zumutung, nun noch länger
unter dem Damoklesschwert der gerichtlichen Klärung und der anschließenden
Anfechtungsmöglichkeit zu leben.
Die genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung ist nicht an
entsprechende Vorschriften an Qualität, Qualifikation und Zuverlässigkeit
der die Untersuchung durchführenden Personen und an die Verwendung und
Vernichtung der genetischen Proben geknüpft. Da künftig Vater, Mutter und
Kind einen Anspruch auf Einwilligung der jeweils anderen Beteiligten in
diese Untersuchung haben, sind letztere unprofessionellen Testverfahren und
Testern - auch mangels Vorliegen eines Gendiagnostikgesetzes -
ausgeliefert.
Das klingt alles wie ziemlich kleinlautes "pro-forma-jammern" und ist auch juristisch unhaltbar:
- Den Zeitpunkt, ab dem der Vater "ernsthafte Zweifel" hat, ist p.d. nicht von ausserhalb festzustellen.
- Die Fristenregelung ist umgesetzt und findet sich in der Zeitspanne der Vaterschaftsfeststellung und der darob eventuell anzustrengenden Klage zur Vaterschaftsanfechtung
- Ein "Damoklessschwert" kann grundsätzlich nur über Straftäterinnen (Personenstandsfälschung) schweben. Ein unerwartetes (und nicht plausibles) Testergebnis kann von der Mutter angefochten werden und sie kann vor Gericht einen Vergleichstest fordern.
- Die Testprozeduren selber sollten bei gerichtlich angeordneten Tests schon gerichtsfest sein, darauf hat dann der Vater zu achten (der den Spaß ja auch bezahlt). Dubiosa (Testergebnis auf dem Markt in Kiew gekauft o.ä.) werden sicherlich keinen Bestand vor dem Richter haben.
- Das Gendiagnostikgesetz hat damit rein gar nichts zu tun. Das Fehlen desselben hat den Staat bisher schließlich auch nicht davon abgehalten, mittels Massenscreening von Speichelproben Straftäter aus einem großen Personenkreis heraus zu identifizieren.
Allerdings tut der Vater hier auch gut daran, sich soweit möglich zu vergewissern, dass ausserhalb des eigentlichen Testzweckes keine genetischen Profildaten von ihm (und dem Kind) gespeichert, weiterverarbeitet oder weitergegeben werden.
Tja, Pech für den Juristinnenbund. Mehr öffentlichkeitsfähige Argumente haben sie halt nicht. Und ihre wahren Argumente (vollumfassende juristische Immunität der Mutter aufgrund ihres Mutterstatus, Von Femis gefordertes Recht der Mutter, den Kindsvater frei nach eigenem Gutdünken wählen zu können) können sie ja schlecht benennen...
Juristinnenbund kritisiert Gesetz zur Klärung der Vaterschaft
Servus!
Was wollen diese beschissenen Rülps-Tölen denn überhaupt? Bisher war es ausschließlich so, daß irgendein Mensch männlichen Geschlechts, auf den eine Trächtige deutete, gefälligst den lebenslangen Zahlsklaven abgeben sollte. Die wollen doch lediglich, daß FrauInnen und Frauen auch hinkünftig um ein Vielfaches mehr die Mütter ihrer Kinder seien, als die Männer deren Väter. Alleinbestimmungsrecht ad absurdum und Willkür ad infinitum: Mater semper certa, pater semper incertus...
Kindeswohl? Familienfrieden? Ja, sicher, da steht so manches auf dem Spiel. Sehr viel sogar! Schuld an den eventuell traumatisierten Kindern trägt jedoch nicht ein zweifelnder, zweifelhafter „Vater“, der sich heimlich Gewißheit hinsichtlich seiner Nichtvaterschaft verschafft hat, sondern Fotze, die sich fremdvögeln und das betreffende Kind erst hat machen lassen.
Kindeswohl? Familienfrieden? Ja, sicher! Das Kind hat das ungeschriebene Recht auf das Wissen über seine eigene Abstammung; zu wissen, wer denn nun sein Vater ist und wer nicht. Und Fotze darf kein Recht behalten; kein Recht, dem Kind den echten Vater vorzuenthalten.
Will sie den Erzeuger nicht preisgeben, dann benötigt sie halt dringend Sanktionen und Zwangsmaßnahmen, die ihrer Motivation in die betreffende Richtung Schubkraft verleihen. Weiber begreifen halt mitunter recht schwer, und Versuche, sie zu irgend etwas zu zwingen, waren bisher eher Mangelware. Das sollte sich ändern, könnte keinesfalls schaden... lol...
carlos