Gesetz verbschiedet: Mehr Klarheit für zweifelnde Väter? Verarschung
News-Roll, Friday, 22.02.2008, 04:28 (vor 6513 Tagen)
http://www.tagesschau.de/inland/bundestag46.html
Nun haben sie es also getan. Und um den verordneten Neusprech zu bedienen, wird das als Erfolg für Väter und Stärkung der Männerrechte bezeichnet, wie seit dem Moment, indem sie es planten. Es ist keiner. Selbstbestimmte Tests sind verboten, es sei denn man(n) riskiert für sie alles und schleift seine Frau dafür vors Gericht. Nur indem sie so tun, als würde kein Mensch sich mit solchen erwägungen herumschlagen, können sie es wagen, die Sache als "Vorteil" zu verkaufen.
Wer verdient, sind die Anwälte und Gerichte. Statt eines billigen Tests muss nun ein teueres Verfahren angestrengt werden.
Mag jeder daraus eigene Konsequenzen ziehen.
Und verweigert euch dem Neusprech
Gesetz verbschiedet: Mehr Klarheit für zweifelnde Väter? Verarschung
guest2, Friday, 22.02.2008, 06:34 (vor 6513 Tagen) @ News-Roll
http://www.tagesschau.de/inland/bundestag46.html
Nun haben sie es also getan. Und um den verordneten Neusprech zu bedienen,
wird das als Erfolg für Väter und Stärkung der Männerrechte bezeichnet, wie
seit dem Moment, indem sie es planten. Es ist keiner. Selbstbestimmte Tests
sind verboten,
Aeh Moment bitte: Im Artikel steht "bleiben weiterhin verboten".
Nur: Sie sind es nicht (bis jetzt). Wirklich nicht. Nicht strafbar.
Du kannst sie nur (im bisherigen Anfechtungsverfahren) nicht dazu verwenden, eine Anfechtung zu begruenden (so paradox und bloedsinnig das ist).
Und Du kannst sie auch in Zukunft nicht vor Gericht verwenden, weil selbstverstaendlich eher nicht gerichtsfest durchgefuehrt.
Da muessen wir allerdings weiterhin aufpassen, die Zypries arbeitet weiter daran (Gendiagnostik-Gesetz).
Dann bitte nicht ablenken lassen: Das BVerfG hat explizit bestaetigt, dass es zu den Grundrechten eines Vaters gehoert, die Abstammung seines rechtlichen Kindes zu kennen.
Damit KANN es nicht strafbar sein, dies als Vater zu ueberpruefen - ein Recht des Kindes auf Aufrechterhaltung einer Unwahrheit oder Unsicherheit gibt es als solches nicht.
Das heisst aber, es gaebe in keinem Fall eine Begruendung dafuer, ein vom VATER veranlasstes Abstammungsgutachten zu kriminalisieren - auch wenn das gegenueber dritten Personen gerechtfertigt sein kann.
es sei denn man(n) riskiert für sie alles und schleift seine
Frau dafür vors Gericht.
Nicht solange es irgendwo noch Testlabore gibt.
Nur indem sie so tun, als würde kein Mensch sich
mit solchen erwägungen herumschlagen, können sie es wagen, die Sache als
"Vorteil" zu verkaufen.
Als "Vorteil" verkauft wird einem, dass mann nun die Vaterschaft offiziell und teuer feststellen lassen kann (auch wenn Mutti nicht will), ohne dabei automatisch die Vaterschaft anfechten zu muessen.
Das ist natuerlich der Hohn: Wenn man schon klagen muss, duerfte von aktiver Vaterschaft also eh keine Rede mehr sein. Es geht also um nix weiter, als die Unterhaltspflicht gegenueber Mutter und Kind noch ein paar Jahre auszudehnen - auch dann, wenn die Vaterschaft schon wiederlegt wurde.
Siehe dazu die "Zumutbarkeitsregeln" - ekelhaft euphemistisches Geseier: Was genau soll da eigentlich das Kind treffen, was schlimmer waere als der ganz normale Beziehungsstreit-, Scheidungs- und Umgangsvereitelungsterror?
Richtig: Nichts. Gar nichts. Ausser dass so die Kohle von "Papi" noch ein bisschen laenger fliessen muss.
Wer verdient, sind die Anwälte und Gerichte. Statt eines billigen Tests
muss nun ein teueres Verfahren angestrengt werden.
Mag jeder daraus eigene Konsequenzen ziehen.
Ack.
Gesetz verbschiedet: Mehr Klarheit für zweifelnde Väter? Verarschung
Student(t), Friday, 22.02.2008, 12:39 (vor 6512 Tagen) @ guest2
Dazu gibt es jetzt eine ganze Menge von Zeitungsartikeln. Z.B. vom Tagesspiegel:
Wenn Männer Zweifel haben, müssen Mütter künftig einem Vaterschaftstest zustimmen - auch ohne dass der Mann die Vaterschaft juristisch anficht, wie es bisher Pflicht war. Werden heimliche Tests für die Zweifler damit überflüssig?
C. Knust/J. Tschischke
21.2.2008 20:02 Uhr
Ein neues Gesetz soll es zweifelnden Vätern künftig erleichtern, Gewissheit über ihre biologische Vaterschaft zu erlangen. Die Neuregelung sieht einen rechtlichen Anspruch auf eine Klärung der Vaterschaft vor, ohne dass sie juristisch angefochten werden muss. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag.
„Bisher war es eigentlich nur möglich, die biologische Vaterschaft zu klären, solange alle Beteiligten mit einem DNA-Test einverstanden waren“, sagt Daniela Raab (CDU), Ob-Frau der AG-Recht. Verweigerte die Mutter die Klärung, hatte der Vater nur einen Anspruch auf Wahrheit, wenn er gleichzeitig die Vaterschaft anfocht. In einem zweischrittigen Verfahren kann nun die Abstammung des Kindes geklärt werden, ohne dass die rechtliche Vaterschaft infrage gestellt werden muss. Neu ist, dass ein Familiengericht die Einwilligung zum Vaterschaftstest erzwingen kann, auch wenn die Mutter nicht damit einverstanden ist. „Sollte das Kindeswohl allerdings massiv beeinträchtigt werden, kann das Klärungsverfahren ausgesetzt werden. Zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung des Kindes oder bei einer sehr engen sozialen Bindung zum Vater“, sagt Daniela Raab.
Eine Zwei-Jahres-Frist soll zudem verhindern, dass die ungeklärte Vaterschaft ewig wie ein Damoklesschwert über einer Familie schwebt. Innerhalb von zwei Jahren, vom ersten Zweifel an, muss der Mann sich entscheiden, ob er die Klärung wünscht und anschließend die Vaterschaft anficht. Er kann es aber auch bei der Klärung belassen und weiterhin der rechtliche und soziale Vater des Kindes bleiben, auch wenn er nicht der Erzeuger ist.
Die Grünen sehen in dem Entwurf eine gesetzliche Schieflage zugunsten des Vaters und zu Lasten des Kindes. „So wird eine Ehe-Krise auf dem Rücken der Kinder ausgetragen, und ich frage mich, woher dieses große Misstrauen vieler Männer gegenüber der Mutter des gemeinsamen Kindes kommt. Bei mehr als 80 Prozent der etwa 20 000 Tests steht fest, dass es sich beim Zweifler um den biologischen Vater handelt“, sagt Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion.
Mit dem Gesetz reagiert die Regierung auf die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes, ein geeignetes Verfahren zu finden. Ein Urteil vom Februar des vergangenen Jahres hielt fest, dass heimliche Vaterschaftstest vor Gericht nicht verwertbar sind, doch müsse ein Vater das Recht haben, zu erfahren, ober er der biologische Vater eines Kindes ist. „Auch für ein Kind ist es wohltuend zu wissen, wer sein Vater ist“, sagt Sybille Laurischk, FDP-Mitglied des Familienausschusses.
[...]
Wird heute gerichtlich festgestellt, dass ein Kind nicht von dem bisher als Vater vermuteten Mann abstammt, so hat dies gravierende Rechtsfolgen: Der Vater muss keinen Unterhalt mehr zahlen. Das Kind hat auch keinen Anspruch mehr in der Krankenkasse des Mannes familienversichert zu bleiben, der bislang für den Vater gehalten wurde. Es entfällt auch der Anspruch auf eine Waisenrente oder eine Erbschaft im Falle dessen Todes. Das Kind kann sogar die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren, wenn diese allein durch die Vaterschaft begründet wurde. Auch für den Mann hat die Gewißheit der Nichtvaterschaft Folgen: Für ihn fallen zum Beispiel Steuerfreibeträge und kinderbezogene Anteile des Gehaltes weg.
Im Internet werden von zahlreichen Anbietern heimliche Vaterschaftstests in den verschiedensten Preis- und Qualitätsklassen angepriesen. Vor Gericht gelten solche heimlichen Tests jedoch auch künftig nicht als Beweis, selbst wenn der betreffende Mann als Vater ausgeschlossen werden kann.
Was diesem bleibt, ist dann die Gewißheit, nicht der biologische Vater eines Kindes zu sein – mit allen persönlichen Folgen. C. Knust/J. Tschischke
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 22.02.2008) (Hervorhebungen im Text durch mich.)
Das steht nicht, daß der Vater nicht heimlich testen dürfe. Nur hat der heimliche Test keine gerichtliche Beweiskraft.
Gruß
Student
Gesetz verbschiedet: Mehr Klarheit für zweifelnde Väter? Verarschung
Ralf, NRW, Friday, 22.02.2008, 14:01 (vor 6512 Tagen) @ Student(t)
Eine Zwei-Jahres-Frist soll zudem verhindern, dass die ungeklärte
Vaterschaft ewig wie ein Damoklesschwert über einer Familie schwebt.
Innerhalb von zwei Jahren, vom ersten Zweifel an, muss der Mann sich
entscheiden, ob er die Klärung wünscht und anschließend die Vaterschaft
anficht.
Was soll die Scheiße denn schon wieder? Sollte es nicht ursprünglich so sein, dass es keiner bestimmten Gründe bedurfte?
Fassunglos über unser widerliches Politikerpack
Autobahn
Ralf
--
*** Ich bin doch nicht genderblödgestreamt! ***
Erst lesen, dann meckern I
Beelzebub, Friday, 22.02.2008, 22:55 (vor 6512 Tagen) @ Ralf
Eine Zwei-Jahres-Frist soll zudem verhindern, dass die ungeklärte
Vaterschaft ewig wie ein Damoklesschwert über einer Familie schwebt.
Innerhalb von zwei Jahren, vom ersten Zweifel an, muss der Mann sich
entscheiden, ob er die Klärung wünscht und anschließend die Vaterschaft
anficht.
Was soll die Scheiße denn schon wieder? Sollte es nicht ursprünglich so
sein, dass es keiner bestimmten Gründe bedurfte?
Genau so ist es auch. Ein Antrag auf Zustimmung zum Vaterschaftstest kann jederzeit beim Familiengericht gestellt werden und zwar ohne jede Begründung. Die einschlägige Regelung lautet:
§ 1598a
Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung
zur Klärung der leiblichen Abstammung
(1) Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes
können
1. der Vater jeweils von Mutter und Kind,
2. die Mutter jeweils von Vater und Kind und
3. das Kind jeweils von beiden Elternteilen
verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung
einwilligen und die Entnahme einer für die
Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden. Die
Probe muss nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft
entnommen werden.
(2) Auf Antrag eines Klärungsberechtigten, hat das Familiengericht
eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen
und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen.
(3) Das Gericht setzt das Verfahren aus, wenn und solange
die Klärung der leiblichen Abstammung eine erhebliche
Beeinträchtigung desWohls des minderjährigen
Kindes begründen würde, die auch unter Berücksichtigung
der Belange des Klärungsberechtigten für das Kind
unzumutbar wäre.
(4) Wer in eine genetische Abstammungsuntersuchung
eingewilligt und eine genetische Probe abgegeben hat,
kann von dem Klärungsberechtigten, der eine Abstammungsuntersuchung
hat durchführen lassen, Einsicht in
das Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift verlangen.
Die Zweijahresfrist (die, nebenbei bemerkt, nichts aber auch gar nichts mit einer Begründung zu tun hat) gilt nur für die Anfechtung der Vaterschaft.
Näheres hierzu in meiner Antwort an Lude.
Autobahnabriss
Beelzebub
--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
Sitzen in den Redaktionen nur Idioten?
Lude, Friday, 22.02.2008, 14:09 (vor 6512 Tagen) @ Student(t)
Das steht nicht, daß der Vater nicht heimlich testen dürfe. Nur hat der
heimliche Test keine gerichtliche Beweiskraft.
Das müsste eigentlich jedem Klar sein, denn der Test könnte auch vom Schäferhund des Nachbarn sein. Das die Zeitungen ständig wiederholen das der eigenverantwortliche Test keine Beweiskraft hat, zeigt deutlich das geistige Niveau auf dem sich die Redaktionen von Rundfunk und Presse befinden.
Sitzen in der Gesetzgebung nur Idioten?
Lude, Friday, 22.02.2008, 14:20 (vor 6512 Tagen) @ Student(t)
Eine Zwei-Jahres-Frist soll zudem verhindern, dass die ungeklärte
Vaterschaft ewig wie ein Damoklesschwert über einer Familie schwebt
Das ist Kindergartenniveau. Wie die Praxis zeigt kann selbst nach 40Jahren eine ungeklärte Vaterschaft wie ein Damoklesschwert über einer Familie schweben und diese auch zerstören. Da rettet keine gesetzliche Frist etwas..
Die Frist dient nur dazu einen Betrug rechtlich unangreifbar zu machen. Legalisierter Betrug ist das, nicht mehr und nicht weniger.
Nach zwei Jahren wird auf diese Weise ein Betrug in sauberes Recht umfunktioniert, was bei einem "normalen" Betrug unmöglich ist. Selbst mit nachträglicher Billigung des Betruges durch den Betrogenen entgeht der Täter nicht dem Strafverfahren, da Betrug ein Verbrechen ist.
Erst lesen, dann meckern II
Beelzebub, Friday, 22.02.2008, 22:56 (vor 6512 Tagen) @ Lude
Eine Zwei-Jahres-Frist soll zudem verhindern, dass die ungeklärte
Vaterschaft ewig wie ein Damoklesschwert über einer Familie schwebt
Das ist Kindergartenniveau. Wie die Praxis zeigt kann selbst nach 40Jahren
eine ungeklärte Vaterschaft wie ein Damoklesschwert über einer Familie
schweben und diese auch zerstören. Da rettet keine gesetzliche Frist
etwas..Die Frist dient nur dazu einen Betrug rechtlich unangreifbar zu machen.
Legalisierter Betrug ist das, nicht mehr und nicht weniger.Nach zwei Jahren wird auf diese Weise ein Betrug in sauberes Recht
umfunktioniert, was bei einem "normalen" Betrug unmöglich ist. Selbst mit
nachträglicher Billigung des Betruges durch den Betrogenen entgeht der
Täter nicht dem Strafverfahren, da Betrug ein Verbrechen ist.
Die Zweijahresfrist beginnt nicht mit der Geburt des Kindes, sondern in dem Moment, wo der vermeintliche Vater durch das Testergebnis erfährt, dass er nicht der Vater ist, d.h. von da an muss der Nichtvater sich überlegen, ob er die Vaterschaft anficht oder ob er als "sozialer Vater" gute Miene zum bösen Spiel machen will. Dagegen ist imho auch nichts zu sagen. Das Kind hat schließlich auch einen Anspruch auf klare Verhältnisse.
Übrigens: Betrug ist kein Verbrechen sondern ein Vergehen und wird ebenfalls durch Zeitablauf wenn du so willst "legalisiert", soll heißen er verjährt nach fünf Jahren und darf dann nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Autobahnabriss
Beelzebub
--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
Erst lesen, dann meckern ...wie wahr!
Rechtsverdreher, Friday, 22.02.2008, 23:09 (vor 6512 Tagen) @ Beelzebub
Übrigens: Betrug ist kein Verbrechen sondern ein Vergehen
Ab einer Höchststrafe von 5 Jahren spricht man von einem Verbrechen.
Gleichschaltung aller Autobahnen!
Warum tust du es dann nicht?
Beelzebub, Friday, 22.02.2008, 23:34 (vor 6512 Tagen) @ Rechtsverdreher
Übrigens: Betrug ist kein Verbrechen sondern ein Vergehen
Ab einer Höchststrafe von 5 Jahren spricht man von einem Verbrechen.Gleichschaltung aller Autobahnen!
Bevor du weiter solchen Unsinn redest, guck mal in § 12 StGB, dort dann in Absatz 1 und 2.
Und rein vorsorglich, damit du nicht auch das noch in den falschen Hals bekommst:
Mit Mindestmaß ist die Mindeststrafe gemeint, nicht die Höchststrafe.
Die einschlägige Formulierung für Mindeststrafen im StGB lautet: Freiheitsstrafe "nicht unter X Jahren", während die Höchststrafe mit "Freiheitsstrafe bis zu X Jahren" bezeichnet wird.
Abriss aller Autobahnen!
Beelzebub
--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
Erst lesen, dann meckern ...wie wahr!
Rechtsverdreher, Friday, 22.02.2008, 23:40 (vor 6512 Tagen) @ Beelzebub
Übrigens: Betrug ist kein Verbrechen sondern ein Vergehen
Ab einer Höchststrafe von 5 Jahren spricht man von einem Verbrechen.Gleichschaltung aller Autobahnen!
Bevor du weiter solchen Unsinn redest, guck mal in § 12 StGB, dort dann in Absatz 1 und 2.
Und rein vorsorglich, damit du nicht auch das noch in den falschen Hals bekommst:
Mit Mindestmaß ist die Mindeststrafe gemeint, nicht die Höchststrafe.
Die einschlägige Formulierung für Mindeststrafen im StGB lautet: Freiheitsstrafe "nicht unter X Jahren", während die Höchststrafe mit "Freiheitsstrafe bis zu X Jahren" bezeichnet wird.
Gleichschaltung aller Autobahnen!
Is ja jut *tätschel*
Lude, Saturday, 23.02.2008, 00:28 (vor 6512 Tagen) @ Beelzebub
Die Zweijahresfrist beginnt nicht mit der Geburt des Kindes,
sondern in dem Moment, wo der vermeintliche Vater durch das Testergebnis
erfährt, dass er nicht der Vater ist
Schon klar. Ich habe es nicht extra erwähnt, weil das mittlerweile selbst der Dümmste mitbekommen haben dürfte.
Gruss an die Autobahn
Gesetz verbschiedet: Mehr Klarheit für zweifelnde Väter? Verarschung
Garfield, Friday, 22.02.2008, 16:57 (vor 6512 Tagen) @ Student(t)
Hallo Student!
Die Krönung ist ja das hier:
"...und ich frage mich, woher dieses große Misstrauen vieler Männer gegenüber der Mutter des gemeinsamen Kindes kommt. Bei mehr als 80 Prozent der etwa 20.000 Tests steht fest, dass es sich beim Zweifler um den biologischen Vater handelt", sagt Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion.
Die hier eingeräumte statistisch knapp 20%ige Wahrscheinlichkeit, für ein Kuckuckskind zahlen zu müssen, ist für Frau Schewe-Gerigk also kein Grund zur Vorsicht. Wie hoch sollte die Wahrscheinlichkeit denn sein, damit Frau Schewe-Gerigk da eine gewisse Berechtigung erkennen könnte? 80%? Oder 123,5667%?
Wenn man dann noch bedenkt, daß dieselben Leute, die sowas von sich geben, sich von der Tatsache, daß Vergewaltigungen einen verschwindend geringen Anteil in der Kriminalitätsstatistik ausmachen, der sich selbst unter Anrechnung einer unrealistischen Dunkelziffer nicht wesentlich erhöhen würde, nicht davon abhalten lassen, jeden Mann pauschal zum potenziellen Vergewaltiger zu erklären, dann wirken solche Aussagen erst recht als blanker Hohn.
Freundliche Grüße
von Garfield
Der Ärger über die Zweifel der Väter.
Student(t), Friday, 22.02.2008, 17:13 (vor 6512 Tagen) @ Garfield
Hallo Student!
Die Krönung ist ja das hier:
"...und ich frage mich, woher dieses große Misstrauen vieler Männer
gegenüber der Mutter des gemeinsamen Kindes kommt. Bei mehr als 80 Prozent
der etwa 20.000 Tests steht fest, dass es sich beim Zweifler um den
biologischen Vater handelt", sagt Irmingard Schewe-Gerigk,
Freundliche Grüße
von Garfield
Ja, die hier ausgesprochende Verwunderung über das Mißtrauen der biologischen Väter macht stutzig. Denn dieses Mißtrauen ist ja alles Andere als verwunderlich.
Enthält diese - rhetorische ? - Frage nicht vielmehr einen Vorwurf, dergestalt, daß sie auch hätte heißen können: "Und ich frage mich, wie wir es haben zulassen können, daß Männer ihre Vaterschaft zunehmend anzweifeln" ?
Ich denke, das wird es sein: Der Ärger darüber, daß Väter nicht bereit sind, schlafende Hunde ruhen zu lassen und vom Vorwurf der Personenstandsfälschung (ein Straftatbestand !) abzulassen.
Schlimmer noch: Der Zweifel steht am Anfang jeder Emanzipation. Jeder Zweifel an der Vaterschaft, einmal zum Ausdruck gebracht, bedroht das Matriarchat.
Gruß
Student
Kindeswohl statt Mutterwohl !
Student(t), Friday, 22.02.2008, 16:55 (vor 6512 Tagen) @ News-Roll
Und verweigert euch dem Neusprech.
Ein Land, welches die Mütter höher stellt als unsere Kinder, hat seine Zukunft verspielt.
Ein Land, welches den Briefträgern mehr Rechte zuweist als den Absendern der Briefe, ebenso.
Nicht daß wir den Briefträgern keine anständige Behandlung und gerechte Entlohnung gönnten. Aber wenn sie sich das Recht nähmen,
o die Absenderabgabe zu überkleben,
o Briefe ungefragt wegzuwerfen,
o Briefe an sich zu nehmen und vom Absender dafür Lagerungsgebühren zu verlangen,
dann wäre unsere Geduld zu Ende. Wer würde dann noch Briefe versenden ?
fragt sich
Student
Mit dem Gesetz läßt sich's leben
Beelzebub, Friday, 22.02.2008, 23:16 (vor 6512 Tagen) @ News-Roll
Ich weiß wirklich nicht, was das viele Gemecker hier soll. Das Gesetz ist ganz in Ordnung so.
Maßgeblich ist vor allem, dass die parteiübergreifende Femifraktion mit ihrem Ansinnen gescheitert ist, heimliche Vaterschaftstests zu kriminalisieren.
Die Möglichkeiten die sich Vätern hierdurch eröffnen, beschreibt der "Tagesspiegel" in seiner heutigen Ausgabe so (Hervorhebungen von mir):
"Männer, die vermuten, dass ihre Frau fremdgegangen ist und die zweifeln, ob das Kind wirklich von ihnen stammt, werden auch weiterhin die Abstammung des Nachwuchses heimlich klären lassen. Und das muss keinesfalls niederträchtig sein.
Die Zahnbürste des Kindes oder ein paar Haare aus der Bürste einschicken, geht schnell und fällt nicht auf. Kommt dann das Ergebnis des Labors, kann sich der Mann immer noch überlegen, wie er weiter vorgehen will. Stellt sich, wie in den meisten Fällen, heraus, dass er der leibliche Vater ist, ist die Sache erledigt. Weder Mutter noch Kind werden jemals von dem Verdacht erfahren.
Aber auch, wenn nach dem Test die biologische Abstammung eher unwahrscheinlich ist, muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass der Vater dem Kind den Rücken kehrt. Wer einem Kind jahrelang Vater war, tut gut daran, mit Rücksicht auf das Kind eigene Verletzlichkeiten zurückzustellen. Wer das nicht will oder kann, kann künftig mit dem Wissen um die Wahrheit den Weg zum Familiengericht einschlagen und das offizielle Verfahren in Gang setzen.
Das alles kann der Vater mit sich selbst abmachen, wenn er heimlich handelt. Wählt er hingegen den Weg des Rechts, wird in jedem Fall Porzellan zerschlagen. Denn dann muss er seinen Verdacht öffentlich machen, mit allen Konsequenzen für die Beziehung und die Familie. Und die sind erheblich – egal, wie der Test ausfällt"[/b]
Kurzum, es ist ein Gesetz, gegen das nicht viel zu sagen ist. Dass es für Männer sehr gewichtige Gründe gibt, gar nicht erst Kinder zu zeugen, steht auf einem anderen Blatt.
Autobahnabriss
Beelzebub
--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
Entscheidend wird die Rechtssprechung werden
Peter
, Saturday, 23.02.2008, 01:19 (vor 6512 Tagen) @ Beelzebub
Ich weiß wirklich nicht, was das viele Gemecker hier soll. Das Gesetz ist
ganz in Ordnung so.Maßgeblich ist vor allem, dass die parteiübergreifende Femifraktion mit
ihrem Ansinnen gescheitert ist, heimliche Vaterschaftstests zu
kriminalisieren.
Weierhin maßgebend ist, dass vom Antragsteller keinerlei Gründe genannt werden müssen. Jeder Vater kann es tun, jederzeit.
Die Achillesferse des Gesetzes ist die Gewichtung des Kindeswohls.
Findige Rechtsverdreher im Auftrag der jeweiligen Mutter werden sicherlich eine Menge fadenscheiniger Gründe geltend machen, warum eine solche Vaterschaftsfeststellung erst dann erfolgen darf, wenn die Unterhaltspflicht erloschen ist und vorher das Kindeswohl gefährdet.
Da geht es in manchen Fällen um richtig viel Kohle, von der nicht zuletzt auch die Mutter profitiert (Einen Monat lang nur Dosenravioli und Margarinebrote fürs Kind und schon ist ein neues Paar Pumps für die Mutter drin - OK, der war böse 
Könnte hinkommen
Beelzebub, Saturday, 23.02.2008, 02:02 (vor 6512 Tagen) @ Peter
Die Achillesferse des Gesetzes ist die Gewichtung des Kindeswohls.
Das ist richtig, aber es ist, anders als etwa beim Umgangsrecht, eine ganz schön hohe Hürde.
Während nämlich beim Umgangsrecht bereits eine Gefährdung des Kindeswohls ausreicht, einem Elternteil (für gewöhnlich dem Vater) den Umgang mit dem Kind ganz oder teilweise zu versagen, muss beim Verbot eines Vaterschaftstests ein erhebliche Gefährdung des Kindeswohls begründet sein.
Das hat offenbar auch die Femifraktion der Grüninnen und der Linken begriffen, denn deren Gemecker am Gesetz wird laut Mitteilung des Bundestages mit fehlenden Mindeststandarts bei den genetischen Untersuchungen (damit dürfte das fehlende Verbot gemeint sein, heimlich gewonnenes Material zu untersuchen) sowie mit angeblich nicht ausreichendem Schutz des Kindeswohls begründet.
Findige Rechtsverdreher im Auftrag der jeweiligen Mutter werden sicherlich
eine Menge fadenscheiniger Gründe geltend machen, warum eine solche
Vaterschaftsfeststellung erst dann erfolgen darf, wenn die
Unterhaltspflicht erloschen ist und vorher das Kindeswohl gefährdet.
Die Damen & Herren AdvokatInnen werden sich ein wenig mehr als fadenscheinige Gründe ausdenken müssen, um eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls über Jahre hinweg begründen zu können.
Lehnen wir uns also bequem zurück und warten wir's ab. Und freuen wir uns darüber, dass den Femis binnen kurzer Zeit gleich zwei Felle weggeschwommen sind:
Erst wird durch eine (seit Jahrzehnten überfällige) Änderung des Unterhaltsrechts ein großer Schritt Richtung Beendigung der Unterhaltsschmarotzerei getan und jetzt müssen sich die Herrinen der Schöpfung auch noch an den Gedanken gewöhnen, dass ihr Jahrtausende altes exklusives Macht- und Herrschaftswissen über die wahre Herkunft ihrer Kinder zu Ende ist. Und das dank einer von Männern erfundenen Technologie.
![[image]](http://www.smilies-world.de/smilies/smilies_Picture/teufel_Smilies/14.gif)
DaPis & Autobahnabriss
Beelzebub
--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
Fehler im Detail.
Student(t), Saturday, 23.02.2008, 02:13 (vor 6512 Tagen) @ Beelzebub
die Herrinen der Schöpfung
Du hast das r vergessen. Es muß heißen: die Herrinnen der Schröpfung.
Gruß
Student
Dieses Gesetz ist eine Verarschung
Lude, Friday, 22.02.2008, 23:59 (vor 6512 Tagen) @ News-Roll
http://www.tagesschau.de/inland/bundestag46.html
Nun haben sie es also getan. Und um den verordneten Neusprech zu bedienen,
wird das als Erfolg für Väter und Stärkung der Männerrechte bezeichnet, wie
seit dem Moment, indem sie es planten. Es ist keiner.
Das Gesetz ist deshalb eine Verarsche weil im Gegensatz zum Mann bei einer Frau dieser ganze Gesetzeswust keine Anwendung findet. Eine Mutter muss keine Mutterschaft anfechten. Wenn sich herausstellt das sie nicht die Mutter ist (Säuglingsvertauschung z.B.), dann ist sie nicht die Mutter. Dazu ist kein Richterspruch erforderlich. Kein Mensch redet hier davon, das ein Kind Sicherheit braucht. Beim Vater ist das natürlich etwas "gaaaanz anderes".
"Vater ist, wer das Kind gezeugt hat"
Damit könnte der Gesetzesstall erheblich ausgemistet werden. Das damit die ganzen Parasiten, die vom verqueren Rechtssystem leben nicht einverstanden sind, ist ebenfalls klar.
Die Zeiten als Väter "vermutet" wurden sind entgültig vorbei.
Bullshit!
Beelzebub, Saturday, 23.02.2008, 00:34 (vor 6512 Tagen) @ Lude
bearbeitet von Beelzebub, Saturday, 23.02.2008, 00:38
Das Gesetz ist deshalb eine Verarsche weil im Gegensatz zum Mann bei einer
Frau dieser ganze Gesetzeswust keine Anwendung findet. Eine Mutter muss
keine Mutterschaft anfechten.
Jetzt wirst du lächerlich.
Wenn sich herausstellt das sie nicht die
Mutter ist (Säuglingsvertauschung z.B.), dann ist sie nicht die Mutter.
Dazu ist kein Richterspruch erforderlich.
Stimmt so nicht ganz. Wenn die Säuglingsvertauschung zweifelhaft oder umstritten ist, dann wird sehr wohl ein Gerichtsverfahren Klarheit schaffen müssen. Und im Falle einer zweifelsfreien Säuglingsvertauschung (kommt bekanntlich sehr häufig vor) ist auch der vermeintliche Vater nicht der Vater ohne dass es eines Richterspruches bedarf - wie z.B. in diesem Fall.
"Vater ist, wer das Kind gezeugt hat"
Also Adoptionsrecht abschaffen?
Die Zeiten als Väter "vermutet" wurden sind entgültig vorbei.
Sind sie auch. Zumindest sorgt das neue Gesetz dafür, dass kein Nichtvater mehr gegen seinen Willen als Vater "vermutet" werden kann. Und wenn ein Nichterzeuger unbedingt "Vater" sein will, ist das sein Bier. Den Staat geht das jedenfalls nichts an.
Autobahnabriss
Beelzebub
--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
Bullenscheisse
Lude, Saturday, 23.02.2008, 01:50 (vor 6512 Tagen) @ Beelzebub
Das Gesetz ist deshalb eine Verarsche weil im Gegensatz zum Mann bei
einer Frau dieser ganze Gesetzeswust keine Anwendung findet. Eine
Mutter muss keine Mutterschaft anfechten.
Jetzt wirst du lächerlich.
Persönliche Anfeindungen sind keiner Diskussion dienlich.
Wenn sich herausstellt das sie nicht die
Mutter ist (Säuglingsvertauschung z.B.), dann ist sie nicht die Mutter.
Dazu ist kein Richterspruch erforderlich.
Stimmt so nicht ganz. Wenn die Säuglingsvertauschung zweifelhaft oder
umstritten ist,
Ich schrieb: "Wenn sich herausstellt das sie nicht die Mutter ist". Von "zweifelhaft" oder "umstritten" habe ich nichts geschrieben.
"Vater ist, wer das Kind gezeugt hat"
Also Adoptionsrecht abschaffen?
Was hat das mit dem Adoptionsrecht zu tun? Es heist doch auch "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat" und trotzdem ist eine Adoption möglich.
Selbst nach einer Adoption beruft sich der Gesetzgeber im StGB noch auf die biologische Verwandtschaft. Dies bedeutet das Vater und Mutterschaft auch nach einer Adoption erhalten bleiben. Ist ja auch logisch, durch juristisches Gelaber lässt sich keine Biologie ändern.
Gruss an alle Autobahnen und Führerscheine
Den besten Weg nutzen
Mersin, Saturday, 23.02.2008, 02:46 (vor 6512 Tagen) @ Lude
Die Zeiten als Väter "vermutet" wurden sind entgültig vorbei.
Aus ökonomischen Gründen wird empfohlen bei Zweifeln einen "persönlichen" Test vorzuziehen und erst bei "Erfolg" den "offiziellen" Weg zu beschreiten. Die 150 Euro sind gut angelegt.
Die "offizielle" Version ist zu teuer, nur um die Vaterschaft zu überprüfen. Ein stressfreies Verfahren ist gewiss, wenn man den Ausgang bereits kennt. Natürlich verschweigt man, das man mehr weis als der Richter. Nicht das der das Kindeswohl gefährdet sieht.
Mersin