Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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In eigener Sache: Prozeßbeginn wegen Gewalttat am 12-3-08.

Student(t), Wednesday, 20.02.2008, 22:49 (vor 6514 Tagen)

Da es sich um eine Zivilklage handelt, ist voraussichtlich Publikum zugelassen. Das war jedenfalls im März 2006 der Fall, als wir (mein Anwalt und ich) versuchten, Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung gegen mich zu erheben.

Anlaß für das jetzige Verfahren (bei derselben Kammer) war eine spät eingetroffene Anfrage der Krankenkasse, ob ich Zivilklage einreichen wolle. Auf Rückfrage wurde mir erklärt, daß man meine Ex wegen der Behandlungskosten, die durch meine Verletzung verursacht worden waren, regreßpflichtig machen wolle. Des Weiteren wurde mir bestätigt, daß der Kasse durch eine Behandlung der Frau keine Kosten entstanden seien - was mich wundert, da Letztere vor Gericht ein Attest vorweisen konnte. Ferner habe man seitens der Krankenkasse sehr lange auf Antworten von Polizei und Gericht warten müssen - anscheinend über ein Jahr !

Warum berichte ich hier von einem anscheinend privaten Rechtsstreit ?

Ausgangstatbestand ist ein Vorgang, den ich so beschreibe: Meine Ex hat mich anläßlichen der fälligen Kindes-Übergabe an einem Umgangswochenende unprovoziert und unbeantwortet niedergeschlagen, und zwar vor Augen des Kindes. Das ist noch keineswegs ein Politikum und wäre leicht zu bereinigen gewesen, zumal ich die Mutter meines Kindes ja bereits gut kannte - und übrigens als Mutter auch akzeptiere.

Nun aber ist ihre Anwältin, eine ausgewiesene Feministin und Opfer-Spezialistin, auf die unglückselige Idee gekommen, ihre Mandantin zu instrumentalisieren, um mich für meinen anti-sexistischen Einsatz abzustrafen. Dementsprechend fügte sie ihrem Antrag zahlreiche meiner Internetbeiträge bei, in denen meine "menschenverachtende, insbesondere frauenverachtende, rassistische und teilweise auch faschistische Gesinnung zum Ausdruck kommt."

Damit gewinnt die Sache im Ansatz eine politische Dimension.

Bleiben wir nun beim Politischen. Zu den vielen Vorwürfen, welche die feministische Anwältin gegen mich erhob, gehört auch dieser:

"Nur am Rande sei erwähnt, daß sich der Antragsteller in seinen Internetbeiträgen bereits vor in Kraft treten des Gewaltschutzgesetzes mit diesem auseinandergesetzt und den entsprechenden Entwurf "kritisiert" hat."

Grundlage meines diesbezüglichen Diskussionsbeitrages war das Gutachten von Prof. Dr. Dr. Michael Bock vom 15-6-2001, nachzulesen hier, zu dem ich mich sehr wahrscheinlich zustimmend geäußert hatte.(Merkwürdigerweise findet sich in den "Beweisstücken" kein Beleg für eine Stellungnahme meinerseits.)

In diesem Stile - seht her, der Beklagte hat sich kritisch mit der Geschlechterpolitik in Deutschland auseinandergesetzt - geht das seitenweise. Dazwischen immer wieder abenteuerliche Behauptungen über meine angebliche physische Gewalttätigkeit, so als ob das fest zusammengehört.

Bei der Richterin (Wester heißt sie) ist sie damit auch angekommen. Bei der Familienrichterin jedoch nicht. Vergeblich hat die Anwältin versucht, ihre vermeintliche Trumpfkarte zur Erlangung des alleinigen Sorgerechtes für ihre Mandantin einzusetzen. Später ist sie mit einem weiteren Anlauf gescheitert. Ohnehin glaubt ihr (bzw. der Richterin Wester) Niemand an die konstruierte Täter-Opfer-Relation zwischen mir und meiner Ex. Der bloße Augenschein spricht dagegen. Dennoch: Immer wieder geht die Anwältin mit ihrer Trumphkarte hausieren. Ich sehe das, wenn ich Akteneinsicht verlange.

Nun aber:

Die Front der politischen Desinformation beginnt zu bröckeln. Es ist bezeichnend, wenn ganzseitige Zeitungsartikel wie der vom Kölner Express vom 17-2-2008 ("Wenn Frauen hauen", Seite 3) erscheinen (vgl. den Abdruck in diesem Forum). Also besteht nunmehr eine erhöhte Chance, der Gerechtigkeit zum Siege zu verhelfen.

Ein Problem stellt sich allerdings: Wenn die Mutter nicht bereit ist, ihre Tat zu gestehen, dann müßte als Zeuge der Junge befragt werden. Darf man ihm den damit verbundenen Loyalitätskonflikt zumuten ? - Nun, das Familiengericht hat ihn bereits fünf (5) Male befragt, zuletzt zweimal in derselben Verhandlung. Also ist das Gericht der Auffassung, daß ihm der Loyalitätskonflikt zumutbar sei - selbst dann, wenn offensichtlich ist, daß er objektiv gar nicht in der Lage ist, z.B. über die Eignung einer Schule für ihn zu entscheiden.

Was ist das Ziel ?

Vom zivilirechtlichen Anspruch einmal abgesehen, sehe ich das Ziel dieses Prozesses darin, zu einem geschlechterploitischen Umdenken beizutragen. Wir befinden uns in Deutschland gegenwärtig an einem gefährlichen Scheideweg, der in einen - nicht rassistischen, aber sexistischen - Totalitarismus einmünden kann. Websites wie diese sind hierfür Belege.

Unter diesen Umständen ist eine erweiterte, d.h. politische Betrachtungsweise meiner Angelegenheit für mich eine moralische (und politische)Pflicht. Dabei bin nicht ich es, der das Private politisch gemacht hat. Das ist ohne mich geschehen. Ziel dieser Politik ist es, bisher nicht gekannte innere Ghettos der Angst, Scham und des Schweigens zu schaffen. Wir wissen nicht genau, wieviele Männer bereits Opfer dieser neuen Form der Stigmatisierung geworden sind. Aber es geht um sie !

Gruß
Student

Sexismus-Kritik

In eigener Sache: Prozeßbeginn wegen Gewalttat am 12-3-08.

Prozessbeobachter, Wednesday, 20.02.2008, 23:17 (vor 6514 Tagen) @ Student(t)

Da es sich um eine Zivilklage handelt, ist voraussichtlich
Publikum zugelassen. Das war jedenfalls im März 2006 der Fall, als
wir (mein Anwalt und ich) versuchten, Rechtsmittel gegen die einstweilige
Verfügung gegen mich zu erheben.

Wo findet denn der Prozess statt? Uhrzeit wäre auch nicht schlecht.

In eigener Sache: Prozeßbeginn wegen Gewalttat am 12-3-08.

Student(t), Wednesday, 20.02.2008, 23:25 (vor 6514 Tagen) @ Prozessbeobachter

Wo findet denn der Prozess statt? Uhrzeit wäre auch nicht schlecht.

Danke für die Rückfrage.

Der Termin:

Mittwoch, 12-3-2008, 09:00 Uhr,
2. Etage, Sitzungssaal S 2.20
Amtsgericht Bonn
Wilhelmstraße 23, 53111 Bonn.

Gruß
Student

Mache auch eine Mitteilung an das Beschwerdezentrum.

Christian2, Thursday, 21.02.2008, 22:44 (vor 6513 Tagen) @ Student(t)

Das Beschwerdezentrum verteilt Infos auch an Prozessbeobachter und Prozessbeobachter gesucht werden!

http://www.beschwerdezentrum.net

Neuer Link http://www.beschwerdezentrum.vu/

Christian2, Thursday, 21.02.2008, 22:49 (vor 6513 Tagen) @ Christian2

Neuer Link http://www.beschwerdezentrum.vu/

Student(t), Friday, 22.02.2008, 00:23 (vor 6513 Tagen) @ Christian2

oder
http://www.beschwerdezentrum.de

Danke für den Hinweis. Doch warten wir die Verhandlung ab. Es ist vernünftig, wenn man zunächst einmal vom guten Willen der Beteiligten ausgeht. Ich habe schon öfters die Erfahrung gemacht, daß ein Blatt sich wendet.

Gruß
Student

Hier ein Link, was so dümmliche Sachverständige an Schaden anrichten können....

Christian2, Friday, 22.02.2008, 00:14 (vor 6513 Tagen) @ Student(t)

Auszüge aus dem Gutachten von Prof. Bock

Student(t), Wednesday, 20.02.2008, 23:21 (vor 6514 Tagen) @ Student(t)

Bleiben wir nun beim Politischen. Zu den vielen Vorwürfen, welche die
feministische Anwältin gegen mich erhob, gehört auch dieser:

"Nur am Rande sei erwähnt, daß sich der Antragsteller in seinen
Internetbeiträgen bereits vor in Kraft treten des Gewaltschutzgesetzes mit
diesem auseinandergesetzt und den entsprechenden Entwurf "kritisiert"
hat."


Auf die Gefahr hin, meine Prozeß-Chancen zu schmälern, aber im Bewußtsein der moralischen Verpflichtung, zitiere ich aus dem oben erwähnten Gutachten von Prof. Bock:


3.2.3.

[...]Alle Formen von Therapie oder Mediation werden jedoch von vornherein im Keim erstickt oder ganz unmöglich, wenn, wie jetzt geplant, einem der beiden Konfliktpartner, nämlich der Frau, ein Instrumentarium in die Hand gegeben wird, mittels dessen sie nicht nur völlig risiko­los und wirksam den „störenden“ Partner enteignen und loswerden, sondern vor allem eine einseitige Rollenverteilung zwischen einem bösen Täter und einem guten Opfer rechtlich und sozial verbindlich machen kann. Dies aber bewirkt nichts als eine verständliche Verhärtung auf seiten des zu unrecht als allein schuldig stigmatisierten Mannes und zu einer Verdrängung oder Verharmlosung des eigenen Anteils an der Gewaltgeschichte auf seiten der allein als Opfer umsorgten Frau.[...]

6.4. Langfristige Nachteile

Das Gewaltschutzgesetz geht von einem Feindbild „Mann“ aus, das empirisch nicht haltbar ist. Es fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern gerichtet. Sein Ziel ist nicht, häusliche Gewalt zu bekämpfen, sondern nur Männergewalt. Geschützt werden sollen nicht alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Menschen oder gar Ehe und Familie, sondern nur Frauen. Mit diesem Grundtenor wird das Gesetz auf jede Art von Lebenspartnerschaft eine zersetzende Wirkung ausüben und damit nicht nur die demographische Entwicklung negativ beeinflussen sondern auch die Lebensqualität der Bürger und die gesellschaftliche Integration.

Ich empfehle daher dem Deutschen Bundestag nachdrücklich, den Gesetzesentwurf der Bundesregierung insgesamt abzulehnen.


Mir scheint:
Die Deutschen lernen immer erst aus Katastrophen.

Gruß
Student

Sexismus-Kritik

In eigener Sache: Prozeßbeginn wegen Gewalttat am 12-3-08.

guest2, Wednesday, 20.02.2008, 23:27 (vor 6514 Tagen) @ Student(t)

Lass mich vorausschicken, dass ich Dir fuer das Verfahren Glueck (bzw. Erfolg) wuensche!

Jetzt zu den Details:

Da es sich um eine Zivilklage handelt, ist voraussichtlich
Publikum zugelassen. Das war jedenfalls im März 2006 der Fall, als
wir (mein Anwalt und ich) versuchten, Rechtsmittel gegen die einstweilige
Verfügung gegen mich zu erheben.

Das verstehe ich nicht.

Ich haette gerade gedacht, dass eher bei Strafverfahren (oeffentliches Interesse) eben deswegen die Oeffentlichkeit Zugang hat, waehrend es bei einer Zivilklage ja per Definitionem um Streitigkeiten zwischen zwei Privatparteien geht.

Aber ich habe ja noch nichtmal verstanden, wieso Koerperverletzung in diesem Land keine Straftat mehr ist, wenn die Staatsanwaltschaft keinen Bock hat - ich dachte, auf Antrag muesse das dann verfolgt werden...

Anlaß für das jetzige Verfahren (bei derselben Kammer) war eine spät
eingetroffene Anfrage der Krankenkasse, ob ich Zivilklage einreichen
wolle. Auf Rückfrage wurde mir erklärt, daß man meine Ex wegen der
Behandlungskosten, die durch meine Verletzung verursacht worden waren,
regreßpflichtig machen wolle.

... insbesondere wenn es sich eben NICHT um eine folgenlose Ohrfeige oder sowas handelt (-> mehr oder weniger ausschliesslich "seelische Folgen", -> geht mehr so in Richtung Beleidigung).

Nun gibt es aber Behandlungskosten die sogar der Krankenkasse regresswuerdig erscheinen, damit kann es sich doch nichtmehr um eine Bagatelle handeln?

In diesem Stile - seht her, der Beklagte hat sich kritisch mit der
Geschlechterpolitik in Deutschland auseinandergesetzt - geht das
seitenweise.

Wie kannst Du nur!!1!

Dazwischen immer wieder abenteuerliche Behauptungen über meine
angebliche physische Gewalttätigkeit, so als ob das fest zusammengehört.

Na hoer mal, Du bist doch wohl maennlich, oder?

Bei der Richterin (Wester heißt sie) ist sie damit auch angekommen. Bei
der Familienrichterin jedoch nicht. Vergeblich hat die Anwältin versucht,
ihre vermeintliche Trumpfkarte zur Erlangung des alleinigen Sorgerechtes
für ihre Mandantin einzusetzen. Später ist sie mit einem weiteren Anlauf
gescheitert. Ohnehin glaubt ihr (bzw. der Richterin Wester) Niemand an die
konstruierte Täter-Opfer-Relation zwischen mir und meiner Ex.

Ist eigentlich bzgl. dieser "Verurteilung" unter Verzicht auch nur auf Anhoerung des Beschuldigten (du haettest laengst abgekratzt sein koennen) durch die Richterin nochmal was passiert? Ist das rechtmaessig?
Was sagt Dein Anwalt dazu?

Ein Problem stellt sich allerdings: Wenn die Mutter nicht bereit ist, ihre
Tat zu gestehen, dann müßte als Zeuge der Junge befragt werden.

Naja.

Was ist mit Deinem behandelnden Arzt als Zeugen?

Oder meinst, da wird dann argumentiert Du haettest Dir die Verletzungen selbst zugefuegt?

Darf man
ihm den damit verbundenen Loyalitätskonflikt zumuten ? - Nun, das
Familiengericht hat ihn bereits fünf (5) Male befragt, zuletzt zweimal in
derselben Verhandlung.

Beantwortest Du Dir ja selber.

Vom zivilirechtlichen Anspruch einmal abgesehen, sehe ich das Ziel dieses
Prozesses darin, zu einem geschlechterploitischen Umdenken beizutragen.
Wir befinden uns in Deutschland gegenwärtig an einem gefährlichen
Scheideweg, der in einen - nicht rassistischen, aber sexistischen -
Totalitarismus einmünden kann.

Websites wie diese
sind hierfür Belege.

Unter diesen Umständen ist eine erweiterte, d.h. politische
Betrachtungsweise meiner Angelegenheit für mich eine moralische (und
politische)Pflicht. Dabei bin nicht ich es, der das Private politisch
gemacht hat. Das ist ohne mich geschehen. Ziel dieser Politik ist es,
bisher nicht gekannte innere Ghettos der Angst, Scham und des Schweigens zu
schaffen.
Wir wissen nicht genau, wieviele Männer bereits Opfer dieser
neuen Form der Stigmatisierung geworden sind. Aber es geht um sie !

Ich wuerde mir ja wuenschen, Du wuerdest mehr Wert darauf legen etwas fuer Dich zu erreichen. Aber irgendwie klingt immer durch, dass es Dir zu einem guten Teil um ziemlich pathetische Selbstdarstellung geht. Sorry, das kommt auch schon beim Thema ganz oben (Zuschauer zugelassen) so an.

Was soll das? Was gibt Dir das? Reicht es nicht, fuer Deine Rechte einzutreten, muss es unbedingt als hochpolitischen Maertyrereinsatz verkauft werden?


MfG

In eigener Sache: Prozeßbeginn wegen Gewalttat am 12-3-08.

Student(t), Wednesday, 20.02.2008, 23:52 (vor 6514 Tagen) @ guest2

Aber ich habe ja noch nichtmal verstanden, wieso Koerperverletzung in
diesem Land keine Straftat mehr ist, wenn die Staatsanwaltschaft keinen
Bock hat - ich dachte, auf Antrag muesse das dann verfolgt werden...

Wir beide (Ex + ich) hatten Strafantrag gestellt, jedoch ohne Erfolg, weil, wie es in der Begründung heißt, "die Erhebung der öffentlichen Klage nicht im öffentlichen Interesse liegt. [...] Deshalb muß es Ihrem Mandanten XY überlassen bleiben, unter eigener Abschätzung der Erfolgsaussichten gegen die Beschuldigte XX Im Wege der Privatklage bei dem Amtsgericht vorzugehen." Die Begründung, welche die Frau erhalten hat, ist noch lapidarer.

Nun kann man natürlich fragen: Warum liegt das nicht im öffentlichen Interesse? Soll das in Wirklichkeit bedeuten: Ein öffentliches Interesse sollte nicht geweckt werden - weil sonst das Gewaltschutzgesetz in die Kritik gerät ?

Was ist mit Deinem behandelnden Arzt als Zeugen?

Die behandelnde Notfall-Zahnärztin hatte in ihr Protokoll "Schlägerei" geschrieben. Dagegen habe ich protestiert, denn zu einer Schlägerei gehören zwei Täter. Ihr Vorgesetzter hat dann veranlaßt, daß diese Bewertung herausgenommen wird.

Oder meinst, da wird dann argumentiert Du haettest Dir die Verletzungen
selbst zugefuegt?

Genau, so hat die Anwältin der Ex jetzt argumentiert.

Ich wuerde mir ja wuenschen, Du wuerdest mehr Wert darauf legen etwas fuer
Dich zu erreichen. Aber irgendwie klingt immer durch, dass es Dir zu einem
guten Teil um ziemlich pathetische Selbstdarstellung geht. Sorry, das kommt
auch schon beim Thema ganz oben (Zuschauer zugelassen) so an.

Was soll das? Was gibt Dir das? Reicht es nicht, fuer Deine Rechte
einzutreten, muss es unbedingt als hochpolitischen Maertyrereinsatz
verkauft werden?

Ich möchte auch eine politische Veränderung ! Warum schreiben wir sonst in diesem Forum ? Dies ist doch kein Chat ! Schade, wenn es wie ein Selbstdarstellungs-Drama durchkommt. Vielleicht habe ich sogar diese Tendenz; man kann sich mangels Objektivität schlecht selbst bewerten. Aber ich wäre wirklich froh, wenn wir etwas verändern könnten. Offenbar fehlt es mir an der politisch gewollten Scham und Angst. Aber ist das in vorliegendem Falle schlecht ?

Gruß
Student

In eigener Sache: Prozeßbeginn wegen Gewalttat am 12-3-08.

guest2, Thursday, 21.02.2008, 01:14 (vor 6514 Tagen) @ Student(t)

Wir beide (Ex + ich) hatten Strafantrag gestellt, jedoch ohne Erfolg,
weil, wie es in der Begründung heißt, "die Erhebung der öffentlichen
Klage nicht im öffentlichen Interesse liegt. [...] Deshalb muß es Ihrem
Mandanten XY überlassen bleiben, unter eigener Abschätzung der
Erfolgsaussichten gegen die Beschuldigte XX Im Wege der Privatklage bei dem
Amtsgericht vorzugehen."
Die Begründung, welche die Frau erhalten hat,
ist noch lapidarer.

Nun kann man natürlich fragen: Warum liegt das nicht im öffentlichen
Interesse? Soll das in Wirklichkeit bedeuten: Ein öffentliches Interesse
sollte nicht geweckt werden - weil sonst das Gewaltschutzgesetz in die
Kritik gerät ?

Sicherlich auch.

Einstweilige Verfuegungen gegen Maenner sind im oeffentlichen Interesse, Strafverfahren gegen Frauen nicht.

Was ist mit Deinem behandelnden Arzt als Zeugen?


Die behandelnde Notfall-Zahnärztin hatte in ihr Protokoll "Schlägerei"
geschrieben. Dagegen habe ich protestiert, denn zu einer Schlägerei gehören
zwei Täter. Ihr Vorgesetzter hat dann veranlaßt, daß diese Bewertung
herausgenommen wird.

Gut. Wirst Du Sie als Zeugin laden lassen?

Oder meinst, da wird dann argumentiert Du haettest Dir die Verletzungen
selbst zugefuegt?


Genau, so hat die Anwältin der Ex jetzt argumentiert.

OK. Aber dazu sollte der Zahnaerztin ja was einfallen. Auch wenn die sich urspruenglich einbildete, eine wertende Einschaetzung vornehmen zu muessen.

Ich wuerde mir ja wuenschen, Du wuerdest mehr Wert darauf legen etwas

fuer

Dich zu erreichen. Aber irgendwie klingt immer durch, dass es Dir zu

einem

guten Teil um ziemlich pathetische Selbstdarstellung geht. Sorry, das

kommt

auch schon beim Thema ganz oben (Zuschauer zugelassen) so an.

Was soll das? Was gibt Dir das? Reicht es nicht, fuer Deine Rechte
einzutreten, muss es unbedingt als hochpolitischen Maertyrereinsatz
verkauft werden?


Ich möchte auch eine politische Veränderung !

Natuerlich!

Warum schreiben wir
sonst in diesem Forum ? Dies ist doch kein Chat ! Schade, wenn es wie ein
Selbstdarstellungs-Drama durchkommt.

Daherkommt lese ich mal.

Nach meinem subjektiven Eindruck tut es das ein bisschen.

Ich versuche mich halt selber in diese Lage zu denken, und versuche dann mir vorzustellen, ob ich dann auch soviel Wert auf die Einordnung dieses Verfahrens in das grosse Thema "politischer Sexismus" legen wuerde.

Ich glaube halt, fuer mich kaeme dann erstmal gar nichts nach dem Hauptziel: Eine Verurteilung zu erreichen.

Da waere mir dann auch ein taktischer Verzicht auf jegliche (moeglicherweise gar nicht zielfuehrende) politische Argumentation nicht zu schade.

Eugen hat da ja den Spruch "etwas erreichen wollen, nicht etwas beweisen wollen".

In juristischen zusammenhaengen ist nun das "beweisen" fuer das "erreichen" nicht unwichtig, ich glaube aber nicht, dass Du zum Beispiel mit Hinweisen auf irgendwelche Gutachten zu Scheidungsfolgen in diesem Verfahren bzgl. Koerperverletzung einen Vorteil erreichst. Oder?

Du siehst es ja selbst, dass Du der Anwaeltin der Gegenseite damit u.U. nur Munition lieferst.

Vielleicht habe ich sogar diese
Tendenz; man kann sich mangels Objektivität schlecht selbst bewerten.

*grins*

Aber ich wäre wirklich froh, wenn wir etwas verändern könnten.
Offenbar fehlt es mir an der politisch gewollten Scham und Angst.
Aber ist das in vorliegendem Falle schlecht ?

Nein, fuer sich genommen noch nicht.

In eigener Sache: Prozeßbeginn wegen Gewalttat am 12-3-08.

Student(t), Thursday, 21.02.2008, 02:39 (vor 6514 Tagen) @ guest2

Gut. Wirst Du Sie als Zeugin laden lassen?

Nein, die Zahnärztin war ja nicht am Tatort. Sie ist keine Zeugin. Im Gegenteil, ich habe ihr mittels meiner Korrektur-Forderung vorgeworfen, sich fälschlich als Zeugin aufgespielt zu haben. Im Übrigen hat sie die Arbeit, für die sie da ist, korrekt gemacht: Sie hat die medizinische Notversorgung vorgenommen, und sie hat ein aussagekräftiges Protokoll geschrieben. Darin steht u.a., daß eine Schleimhaut-Rißwunde im Mund genäht werden mußte. Daraus wiederum folgt, daß die Täterin mir in dem Mund gegriffen hat. Und das tut man nicht, um sich selbst zu verteidigen. Sie wollte mir die "Affenzähne" (Zahnersatz oder was sie dafür hielt) aus dem Mund reißen, um mich vor dem Kind zu demütigen.

OK. Aber dazu sollte der Zahnaerztin ja was einfallen. Auch wenn die sich
urspruenglich einbildete, eine wertende Einschaetzung vornehmen zu muessen.

Nochmals, behandelnde Ärzte dürfen von einem Befund nicht auf einen Tathergang schließen ! Ärztlicherseits konnte bzw. durfte hier nur eine Gewalteinwirkung festgestellt werden. Aber das reicht ja. Es steht fest, daß die Schleimhautverletzung im Mund-Innenbereich nicht durch einen abwehrenden Schlag entstanden sein konnte oder dadurch, daß ich einfach nur auf die Schnauze gefallen wäre. Sie konnte nur durch einen gezielten Griff in den Mund geschehen. Von Notwehr kann also eine keine Rede sein.

In juristischen zusammenhaengen ist nun das "beweisen" fuer das
"erreichen" nicht unwichtig, ich glaube aber nicht, dass Du zum Beispiel
mit Hinweisen auf irgendwelche Gutachten zu Scheidungsfolgen in diesem
Verfahren bzgl. Koerperverletzung einen Vorteil erreichst. Oder?

Kann schon sein. Aber warum hat die gegnerische Anwältin gerade auf die ausführliche Darstellung meiner Weltanschauung u.dgl. ein so großes Gewicht gelegt - und damit (oder trotzdem) offenbar etwas erreicht ?

Ich nehme deine Einwände auf jeden Fall ernst. Dazu schreiben wir ja hier: um voneinander zu lernen, und uns gegenseitig auf unsere blinden Flecke aufmerksam zu machen. Ich brauche nur einfach etwas Zeit, um das alles zu durchdenken. Was geschehen ist und noch folgen wird, ist ja aufregend genug.

Gruß
Student

Sexismus-Kritik

In eigener Sache: Prozeßbeginn wegen Gewalttat am 12-3-08.

Forenbeobachter, Wednesday, 20.02.2008, 23:32 (vor 6514 Tagen) @ Student(t)

Langsam interessiere ich mich für den Fall, da er so einige juristische Sprengfallen enthält, finde ich.

Mich freut, dass Dein Sohn sich von diesem Tohuwabohu nicht beeindrucken lässt und sich zu einem klugen und selbstbestimmten Burschen entwickelt.

Gruss vom FB

Danke...

Student(t), Wednesday, 20.02.2008, 23:59 (vor 6514 Tagen) @ Forenbeobachter

Mich freut, dass Dein Sohn sich von diesem Tohuwabohu nicht beeindrucken
lässt und sich zu einem klugen und selbstbestimmten Burschen entwickelt.

Gruss vom FB

Ja, das ist so, und darüber bin ich glücklich. Er ist jetzt, nach einer wiederum absurden, im Grunde völlig unnötigen Eilverhandlung, auf das für ihn passende Gymnasium gekommen, ganz in meiner Nähe. Ein quicklebendiger, aufgeweckter, wirklich lieber, zudem hochbegabter Junge. Es ist einfach erstaunlich, wie unbeschadet er die Streiterei (welche von der feministischen Anwältin ausgeht !) übersteht.

Gruß
Student

Ohgottogottogott & daumendrück (oT)

Zeitgenosse, Thursday, 21.02.2008, 01:41 (vor 6514 Tagen) @ Student(t)

-

So ungefähr hat's ausgeschaut:

Student(t), Thursday, 21.02.2008, 05:11 (vor 6513 Tagen) @ Student(t)

Meine Ex
hat mich anläßlichen der fälligen Kindes-Übergabe an einem
Umgangswochenende unprovoziert und unbeantwortet niedergeschlagen

[image]

Jeder Vergleich hinkt. Es war keine Sportveranstaltung. Es fehlten die Boxhandschuhe. Meine Kopf war in die Erde gedrückt; zum Armheben kam ich gar nicht. Sicher ist auch meine Ex nicht ganz so trainiert. Aber immerhin: Wir waren mal, vor unserer Trennung, zu dritt auf Pützchens Markt. Vor dem "Hau-den-Lukas" blamierte sie mich: Den Hammer konnte sie besser schwingen als ich, oder jedenfalls zielsicherer. Als der niederknallte, sprang das Männchen die Meßlatte hoch bis zum Anschlag.

Ich dagegen schaffte auch nach mehren Versuchen nur die halbe Höhe wie sie.

Die Erklärung ist allerdings einfach. In afrikanischen Dörfern stampfen die Frauen den Yams mit schweren Hölzern. Das sieht so aus:

[image]

...und trainiert auf die Jahre hinaus natürlich sehr stark die Muskeln, welche Einen zum Niederschlagen (von Etwas) befähigen.

Gruß
Student

Sexismus-Kritik

So ungefähr hat's ausgeschaut:

Rainer ⌂, Thursday, 21.02.2008, 20:53 (vor 6513 Tagen) @ Student(t)

...und trainiert auf die Jahre hinaus natürlich sehr stark die Muskeln,
welche Einen zum Niederschlagen (von Etwas) befähigen.

Ich glaube du hast eine Menge Glück gehabt. Das hätte auch anders ausgehen können.

---------------------------------------------------------
GEWALTTÄTERIN GEHT AUF EX-MANN UND AUF POLIZISTEN MIT MESSER LOS

Eine ap.-Meldung vom 16. Juli 2001:

"Eine wütende Ehefrau wurde in Aschaffenburg von der Polizei erschossen. Die 26-jährige Senegalesin hatte einen Polizisten mit einem Brotmesser an der Hand verletzt. Als sie es trotz Aufforderung nicht fallen ließ, schoss ein Polizist und traf ihren Oberkörper. Sie starb später in einer Klinik. Die Frau war mit Gewalt in die Wohnung ihres von ihr getrennt lebenden Mannes eingedrungen. Da sie nicht gehen wollte und es zum Streit kam, rief der körperlich weit unterlegene Mann um Hilfe. Die Beamten versuchten die sehr kräftige Frau zu beruhigen. Dann sprang sie aber auf, griff ein Brotmesser und stach auf den Beamten ein."

Im Original trägt die Meldung natürlich nicht die Überschrift GEWALTTÄTERIN GEHT AUF EX-MANN UND AUF POLIZISTEN MIT MESSER LOS, sondern POLIZEI ERSCHIESST WÜTENDE EHEFRAU. Interessant welch völlig unterschiedliche Vorstellungen man von Täter und Opfer hat, wenn man nur diese beiden Überschriften vergleicht. Woran das nur liegen mag?
---------------------------------------------------------

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

So ungefähr hat's ausgeschaut:

Student(t), Friday, 22.02.2008, 00:00 (vor 6513 Tagen) @ Rainer

...und trainiert auf die Jahre hinaus natürlich sehr stark die Muskeln,
welche Einen zum Niederschlagen (von Etwas) befähigen.


Ich glaube du hast eine Menge Glück gehabt. Das hätte auch anders ausgehen
können.

Richtig, ich hätte mit dem Kopf auf die niedrige Umfassungsmauer neben uns fallen können.

Eine ap.-Meldung vom 16. Juli 2001:

Dazu hat es eine Demonstration der Sozialisten gegeben, gegen die Polizei natürlich. Aber diese Demonstranten sollten mal eine Weile "vor Ort" leben, oder sich vor Gerichten in Afrika die Tafeln der Prozeßbeginne und -themen angucken. Sehr häufig sind gewalttätige Frauen angeklagt, oft wegen Schlägereien untereinander auf den Märkten.

Ein relativ harmloser Angriff besteht darin, sich mit Milch aus den eigenen Titten anzuspritzen. Bisweilen eskaliert das dann. Der nächste Schritt ist oft, das Metalltablett, auf welchem die Frauen ihre Waren auf dem Kopf befördern, der Konkurrentin auf den Kopf zu schlagen. Dann gehts an die Kokosnüsse. Gegebenfalls sausen auch Buschmesser (Macheten), die überall zur Verfügung stehen. Ein ganz übles Mittel ist das Überschütten mit heißem Palmöl.

Ich habe gar nicht so selten von Gewalttätigkeiten seitens von Afrikanerinnen in Deutschland oder Frankreich gelesen. Oft ist die Mutter des europäischen Mannes das Opfer. Die Schokoladenfrau besteht nämlich darauf, in der Küche die Chefin zu sein, und läßt sich da auch nicht reinreden. Der Griff zum Küchenmesser liegt da sozusagen auf oder in der Hand.

Doch seltsam - wenn ich nach den betreffenden Artikeln suche, dann sind sie verschwunden. Oder es fehlt die Herkunftsbenennung der Täterin.

Gruß
Student

Sexismus-Kritik

Sollten solche Frauen nicht auch dienen müssen?

roser parks, Thursday, 21.02.2008, 21:29 (vor 6513 Tagen) @ Student(t)

Sollten solche Frauen nicht auch dienen müssen?

guest2, Thursday, 21.02.2008, 22:05 (vor 6513 Tagen) @ roser parks

http://www.maskulist.de/Unterdrueckung.htm


Verdammt, diesen Text von Michail haettest Du auch ein bisschen frueher in die Debatte werfen koennen ;-)

Aber es erinnert mich daran, dass man die ganze Webseite ruhig nochmal lesen sollte - auch wenn's anstrengend ist.

MfG

Sollten solche Frauen nicht auch dienen müssen?

Student(t), Thursday, 21.02.2008, 23:40 (vor 6513 Tagen) @ guest2

http://www.maskulist.de/Unterdrueckung.htm

Verdammt, diesen Text von Michail haettest Du auch ein bisschen frueher in
die Debatte werfen koennen ;-)

Aber es erinnert mich daran, dass man die ganze Webseite ruhig nochmal
lesen sollte - auch wenn's anstrengend ist.

MfG

In Benin (Afrika) kannte ich eine ehemalige Fallschirmspringerin. Das wird dort, wo Frauen bisweilen noch beim Hackbau auf dem Feld gebären, die Nabelschnur durchbeißen und dann weiterarbeiten, ganz anders gesehen als hier. Ich halte sogar für gut möglich, daß meine Ex einem entsprechenden Angebot nicht abgeneigt wäre. Hauptsache, die Knete stimmt. Aber hier muß man wohl für Alles eine höhere Schulbildung vorweisen können.

Gruß
Student

Neuer Termin zum 9-4-08 !

Student(t), Saturday, 23.02.2008, 17:40 (vor 6511 Tagen) @ Student(t)

Da es sich um eine Zivilklage handelt, ist voraussichtlich
Publikum zugelassen. Das war jedenfalls im März 2006 der Fall, als
wir (mein Anwalt und ich) versuchten, Rechtsmittel gegen die einstweilige
Verfügung gegen mich zu erheben.

Auf Bitte der gegnerischen Rechtsanwältin wurde der Termin verschoben. Der neue Termin ist: Mittwoch, 9-4-08, 9:45, Saal S 2.220, Amtsgericht Bonn.

Ferner wurden der Ex weitere Rechtsanwälte beigeordnet.

Es finden Eingangskontrollen statt. Personalausweise sind vorzulegen.

Gruß
Student

Sexismus-Kritik

In eigener Sache: Prozeßbeginn wegen Gewalttat am 12-3-08.

Garfield, Monday, 25.02.2008, 14:11 (vor 6509 Tagen) @ Student(t)

Hallo Student!

Nun aber ist ihre Anwältin, eine ausgewiesene Feministin und Opfer-Spezialistin, auf die unglückselige Idee gekommen, ihre Mandantin zu instrumentalisieren, um mich für meinen anti-sexistischen Einsatz abzustrafen. Dementsprechend fügte sie ihrem Antrag zahlreiche meiner Internetbeiträge bei, in denen meine "menschenverachtende, insbesondere frauenverachtende, rassistische und teilweise auch faschistische Gesinnung zum Ausdruck kommt."

Woher weiß denn die Anwältin von deinen Aktivitäten im Internet, und woher hat sie die Beiträge? War deine Ex so genau darüber informiert und hat ihr das alles erzählt?

Freundliche Grüße
von Garfield

In eigener Sache: Prozeßbeginn wegen Gewalttat am 12-3-08.

Student(t), Monday, 25.02.2008, 16:52 (vor 6509 Tagen) @ Garfield

Hallo Student!

Nun aber ist ihre Anwältin, eine ausgewiesene Feministin und
Opfer-Spezialistin, auf die unglückselige Idee gekommen, ihre Mandantin
zu instrumentalisieren,
um mich für meinen anti-sexistischen Einsatz
abzustrafen. Dementsprechend fügte sie ihrem Antrag zahlreiche meiner
Internetbeiträge bei, in denen meine "menschenverachtende, insbesondere
frauenverachtende, rassistische und teilweise auch faschistische Gesinnung
zum Ausdruck kommt."

Woher weiß denn die Anwältin von deinen Aktivitäten im Internet, und woher
hat sie die Beiträge? War deine Ex so genau darüber informiert und hat ihr
das alles erzählt?

Freundliche Grüße
von Garfield

Hallo Garfield

meine Ex ist immer noch Fast-Analphabetin. Ich gehe davon aus, daß sie keine Foren-Beiträge liest. Ihre RA hat jedoch mindestens eine Informantin (während einer Verhandlung sagte sie: "überall in der Bundesrepublik"), von denen ich eine vom Augenschein kenne. Die war, wie ich, "Opfer" eines familiengerichtlich beauftragten Sachverständigen. Wir wußten voneinander über das Forum "gwg-gutachten.de". Da sie in meiner Nähe wohnte, erschien sie zweimal bei mir zum Austausch von Gutachten, die wir zum Zweck des Vergleiches sammelten.

In dieser Sache ging sie aber auffällig eigenmächtig vor, so daß ich schnell mißtrauisch wurde. Später hieß es, sie habe die Daten verschiedener Betroffenen mißbraucht. Der verstorbene Dieter Mark hatte da wohl Einiges aufgedeckt. Dann hieß es: einer seiner Mitarbeiter soll sich mit ihr unvorsichtigerweise sexuell eingelassen haben. Das verwunderte mich nun nicht mehr, denn sie trat auch bei mir auf wie eine Edelnutte. Angesprochen darauf und auf ihr eigenmächtiges Vorgehen, reagierte sie äußerst gereizt und kündigte an, die Inhalte von Telefonaten zwischen uns, die sie aufgezeichnet habe, dem Gericht weiterzuleiten.

Tatsächlich berief sich die RA meiner Ex in ihrem Antrag auf meine Verurteilung nach dem Gewaltschutzgesetz dann auf eine ihr "unbekannte Dame", die sie "in großer Besorgnis angerufen" habe, da sie von mir wüßte, daß ich einen Schläger aus Berlin auf meine Ex hetzen wolle. - Auch dem Wortlaut verschiedener anderer "Informationen" entnehme ich, daß sie nur von dieser Frau R. kommen können. Diese hat auch den Betreiber des (inzwischen geschlossenen) Forums "Fragen an die Christenheit" zweimal nachdrücklich, aber vergeblich aufgefordert, mich zu sperren.

Ich gehe davon aus, daß sie weiterhin ständig mitliest. Soll sie nur ! Ich tue Nichts, um dessentwillen ich mich zu schämen hätte oder verstecken müßte.

Gruß
Student

Sexismus-Kritik

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