Nach Sex-Internet-Auktion: Vater gesucht
"Neues Urteil: Sex-Auktionen im Internet nicht sittenwidrig"
[ http://www.pressetext.com/pte.mc?pte=080212007 ]
[ http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3941&Alias=wzo&cob=327716 ]
[ http://www.focus.de/digital/internet/online-plattform_aid_237687.html ]
Nach Sex-Internet-Auktion: Vater gesucht
Auf einer Seite haben die Richter ja auch Recht. Es ist für jedes Kind von Interesse, seine Wurzeln zu kennen. Die väterlichen Wurzeln darf das Kind in unserem Feminazistaat allerdings nur dann kennenlernen, wenn das die Mutter will. Hier geht es dann eindeutig nur um das Geld.
Eigentlich sollten solche Internetauktionen dadurch vor dem Aus sein, da man dadurch wohl lieber den direkten Weg über ein Bordell oder Straßenstrich wählt. Selbst anrufen darf man nun auch keine Prostituierte mehr, da der Telefonanbieter nach diesem Urteil ja auch verpflichtet ist, die Daten des Anrufers heraus zu rücken, falls der Prostituierten die Nummer bekannt ist oder Aufgrund der Anrufzeit durch die Vorratsdatenspeicherung noch 6 Monate lang herausgefunden werden kann.