Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Exhibitionismus

Robin Hood, Tuesday, 05.02.2008, 16:04 (vor 6529 Tagen)

Ich erinnere mich an eine Sendung "Blitz" wo vor einigen Jahren ein kleines, aber interessantes Experiment durchgeführt wurde. Aus dem begründeten Verdacht heraus, exhibitionistische Handlungen würden unterschiedlich sanktioniert, je nachdem ob die Missetat von einem Mann oder von einer Frau begangen wird, hat man je zwei Menschen nebeneinander losgeschickt. Wie würde die Polizei reagieren? Im ersten Fall laufen ein Mann und eine Frau Seite an Seite nackt durch Berlin. Wie erwartet, kam bald die Polizei und forderte die beiden auf, sich anzuziehen.
Fall 2: zwei Frauen laufen mit nacktem Oberkörper los. Sie wurden nicht angehalten.
Fall 3: zwei Männer laufen nackt los. Bereits beim Start gibt es Ärger, als den beiden der Vogel gezeigt wird. Nach fünf Minuten ist die Polizei da und bringt die beiden aufs Revier. Erst dort wird die Tarnung aufgehoben.

Ist bezeichnend, oder?

Exhibitionismus

Salvatore Ventura @, Berlin, Tuesday, 05.02.2008, 16:58 (vor 6529 Tagen) @ Robin Hood

Na ja, die Frauen hatten ja nur einen nackten Oberkörper, was im Grunde ja schade ist. Das Gebiet Exhibitionismus akzeptiere ich übrigens gern als Frauendomäne. Da müssen wir ihnen keine Konkurrenz machen.

Ciao
Salvatore

Exhibitionismus

Hemsut, Tuesday, 05.02.2008, 17:00 (vor 6529 Tagen) @ Robin Hood

Ich erinnere mich an eine Sendung "Blitz" wo vor einigen Jahren ein
kleines, aber interessantes Experiment durchgeführt wurde. Aus dem
begründeten Verdacht heraus, exhibitionistische Handlungen würden
unterschiedlich sanktioniert, je nachdem ob die Missetat von einem Mann
oder von einer Frau begangen wird, hat man je zwei Menschen nebeneinander
losgeschickt. Wie würde die Polizei reagieren? Im ersten Fall laufen ein
Mann und eine Frau Seite an Seite nackt durch Berlin. Wie erwartet, kam
bald die Polizei und forderte die beiden auf, sich anzuziehen.
Fall 2: zwei Frauen laufen mit nacktem Oberkörper los. Sie wurden nicht
angehalten.
Fall 3: zwei Männer laufen nackt los. Bereits beim Start gibt es Ärger,
als den beiden der Vogel gezeigt wird. Nach fünf Minuten ist die Polizei
da und bringt die beiden aufs Revier. Erst dort wird die Tarnung
aufgehoben.

Ist bezeichnend, oder?

Was soll daran bezeichnend sein?

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__183.html

§ 183 (1) StGB bezieht sich ausschließlich auf Männer...

Die Definition von Exibitionismus laut BHG:

Eine exhibitionistische Handlung erfordert, daß der Täter

- einem anderen
- ohne dessen Einverständnis
- sein entblößtes (wenn vielleicht auch nicht erigiertes) Glied vorweist
- um sich allein dadurch oder zusätzlich durch die Reaktion des Gegenübers sexuell zu erregen, seine Erregung zu steigern oder (evtl durch Masturbation) zu befriedigen

Laut BGH müssen ALLE Tatbestandmerkmale vorliegen, damit ein Straftatbestand nach § 183 (1) StGB erfüllt ist. Frauen haben kein Glied und die Fortpflanzungsorgane sind selbst bei einer vollkommen nackten Frau nicht zu sehen.

Noch Fragen?

Gruß,
Hemsut

Exhibitionismus

Klaus Brause GW, Tuesday, 05.02.2008, 17:15 (vor 6529 Tagen) @ Hemsut

Ich erinnere mich an eine Sendung "Blitz" wo vor einigen Jahren ein
kleines, aber interessantes Experiment durchgeführt wurde. Aus dem
begründeten Verdacht heraus, exhibitionistische Handlungen würden
unterschiedlich sanktioniert, je nachdem ob die Missetat von einem Mann
oder von einer Frau begangen wird, hat man je zwei Menschen

nebeneinander

losgeschickt. Wie würde die Polizei reagieren? Im ersten Fall laufen

ein

Mann und eine Frau Seite an Seite nackt durch Berlin. Wie erwartet, kam
bald die Polizei und forderte die beiden auf, sich anzuziehen.
Fall 2: zwei Frauen laufen mit nacktem Oberkörper los. Sie wurden nicht
angehalten.
Fall 3: zwei Männer laufen nackt los. Bereits beim Start gibt es Ärger,
als den beiden der Vogel gezeigt wird. Nach fünf Minuten ist die

Polizei

da und bringt die beiden aufs Revier. Erst dort wird die Tarnung
aufgehoben.

Ist bezeichnend, oder?


Was soll daran bezeichnend sein?

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__183.html

§ 183 (1) StGB bezieht sich ausschließlich auf Männer...

Die Definition von Exibitionismus laut BHG:

Eine exhibitionistische Handlung erfordert, daß der Täter

- einem anderen
- ohne dessen Einverständnis
- sein entblößtes (wenn vielleicht auch nicht erigiertes) Glied vorweist
- um sich allein dadurch oder zusätzlich durch die Reaktion des Gegenübers
sexuell zu erregen, seine Erregung zu steigern oder (evtl durch
Masturbation) zu befriedigen

Laut BGH müssen ALLE Tatbestandmerkmale vorliegen, damit ein
Straftatbestand nach § 183 (1) StGB erfüllt ist. Frauen haben kein Glied
und die Fortpflanzungsorgane sind selbst bei einer vollkommen nackten Frau
nicht zu sehen.

Noch Fragen?

Gruß,
Hemsut

Sagen viele doch immer...PENISNEID
Da die Frauen keinen haben, muss das Glied veteufelt und kriminalisiert werden. Nicht das ich Exhibissionismus befürworte, aber es ist so. Das männl. Glied wird hier mit einer Waffe gleichgesetzt. Ein Penis ist völlig harmlos. Man darf in Nachrichtensendungen Leichenteile sehen, kotzende betrunkene Frauen, alles viel ekelhafter als ein Penis...ja ja, die liebe Doppelmoral. In gemischte Saunen haben die Putzfrauen schwerstarbeit zu leisten, denn die Frauen sind durchgehend am kotzen bei so viele enblösste Penisse. Nacktheit ist nichts besonderes wenn man frei erzohgen worden ist. Beim öffentlichen Onanieren sehe ich es genau so wie es das Gesetz sieht.

Tiefstes Mittelalter

Exhibitionismus

Hemsut, Tuesday, 05.02.2008, 17:48 (vor 6529 Tagen) @ Klaus Brause GW

Ich erinnere mich an eine Sendung "Blitz" wo vor einigen Jahren ein
kleines, aber interessantes Experiment durchgeführt wurde. Aus dem
begründeten Verdacht heraus, exhibitionistische Handlungen würden
unterschiedlich sanktioniert, je nachdem ob die Missetat von einem

Mann

oder von einer Frau begangen wird, hat man je zwei Menschen

nebeneinander

losgeschickt. Wie würde die Polizei reagieren? Im ersten Fall laufen

ein

Mann und eine Frau Seite an Seite nackt durch Berlin. Wie erwartet,

kam

bald die Polizei und forderte die beiden auf, sich anzuziehen.
Fall 2: zwei Frauen laufen mit nacktem Oberkörper los. Sie wurden

nicht

angehalten.
Fall 3: zwei Männer laufen nackt los. Bereits beim Start gibt es

Ärger,

als den beiden der Vogel gezeigt wird. Nach fünf Minuten ist die

Polizei

da und bringt die beiden aufs Revier. Erst dort wird die Tarnung
aufgehoben.

Ist bezeichnend, oder?


Was soll daran bezeichnend sein?

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__183.html

§ 183 (1) StGB bezieht sich ausschließlich auf Männer...

Die Definition von Exibitionismus laut BHG:

Eine exhibitionistische Handlung erfordert, daß der Täter

- einem anderen
- ohne dessen Einverständnis
- sein entblößtes (wenn vielleicht auch nicht erigiertes) Glied

vorweist

- um sich allein dadurch oder zusätzlich durch die Reaktion des

Gegenübers

sexuell zu erregen, seine Erregung zu steigern oder (evtl durch
Masturbation) zu befriedigen[/i]

Laut BGH müssen ALLE Tatbestandmerkmale vorliegen, damit ein
Straftatbestand nach § 183 (1) StGB erfüllt ist. Frauen haben kein

Glied

und die Fortpflanzungsorgane sind selbst bei einer vollkommen nackten

Frau

nicht zu sehen.

Noch Fragen?

Gruß,
Hemsut


Sagen viele doch immer...PENISNEID
Da die Frauen keinen haben, muss das Glied veteufelt und kriminalisiert
werden. Nicht das ich Exhibissionismus befürworte, aber es ist so. Das
männl. Glied wird hier mit einer Waffe gleichgesetzt. Ein Penis ist völlig
harmlos. Man darf in Nachrichtensendungen Leichenteile sehen, kotzende
betrunkene Frauen, alles viel ekelhafter als ein Penis...ja ja, die liebe
Doppelmoral. In gemischte Saunen haben die Putzfrauen schwerstarbeit zu
leisten, denn die Frauen sind durchgehend am kotzen bei so viele enblösste
Penisse. Nacktheit ist nichts besonderes wenn man frei erzohgen worden ist.
Beim öffentlichen Onanieren sehe ich es genau so wie es das Gesetz sieht.

Tiefstes Mittelalter

Moment, nicht immer gleich alles den Mädels in die Schuhe schieben...

Wie alt ist denn § 183 (1) StGB? Wie lange gibt es ihn in dieser Form? Wenn er schon älter ist bzw. wie das BGB noch aus Kaisers Zeiten stammt, haben die Mädels daran überhaupt nichts rumgedoktert, sondern der Paragraph wurde von Männern so formuliert und stammt noch aus Zeiten, die prüder waren als das heutige Amerika...

Gruß,
Hemsut

Exhibitionismus

Student(t), Tuesday, 05.02.2008, 18:23 (vor 6529 Tagen) @ Hemsut

Was soll daran bezeichnend sein?

Das Bezeichnende ist daran, daß Männer sich selbst ein solches Gesetz gegeben haben. Es dient ihrer eigenen, also der männlichen - somit menschlichen - Würde.

Man vergleiche dazu die Äußerung Otto Weiningers, daß Frauen immer nackt seien, auch wenn sie angezogen sind. Die haben sozusagen Nichts zu verlieren; in der Beziehung sind sie also auch nicht schutzbedürftig.

Gruß
Student

Exhibitionismus

Student(t), Tuesday, 05.02.2008, 18:25 (vor 6529 Tagen) @ Student(t)

Was soll daran bezeichnend sein?


Das Bezeichnende ist daran, daß Männer sich selbst ein solches Gesetz
gegeben haben. Es dient ihrer eigenen, also der männlichen - somit
menschlichen - Würde.

Man vergleiche dazu die Äußerung
Otto
Weiningers
, daß Frauen immer nackt seien, auch wenn sie
angezogen sind. Die haben sozusagen Nichts zu verlieren; in der Beziehung
sind sie also auch nicht schutzbedürftig.

Gruß
Student

Nachtrag:

Auch kleine Kinder läßt man nackt rumlaufen, wenn die Sonne scheint - aus demselben Grunde.

Exhibitionismus

Klaus Brause GW, Tuesday, 05.02.2008, 19:05 (vor 6529 Tagen) @ Student(t)

Was soll daran bezeichnend sein?


Das Bezeichnende ist daran, daß Männer sich selbst ein solches Gesetz
gegeben haben. Es dient ihrer eigenen, also der männlichen - somit
menschlichen - Würde.


Zu schaustellen sollte man seine Genitalien nicht, aber was spricht dagegen z.B. an einem See nackt zu schwimmen und sonnenbaden? Was ist unwürdig darann , wenn jemand mein Geschlechtsteil sieht? Im Paradis hat sich doch auch niemand daran gestört. Nur weil der Mensch sich permanent verhüllt, ist das Nachtsein verwerflich geworden. Den nackten Menschen als eine Straftat anzusehen , ist meines Erachtens nach Geisteskrank. So lange keine Sexuelle Handlungen vorgenommen werden in der Öffentlichkeit, ist ein nackter nur natürlich.Eine/ein Nackte/Nackter im Kaufhaus ist nicht in ordnung, aber was spricht denn dagegen sich in der freien Natur (vor allem im Sommer)nackt zu bewegen?
Wenn man sich bewusst öffentl. (im TV z.B.)einer breiten Masse nackt zeigt so wie es viele Frauen tun, dann ist es schon verwerflich, denn es hat sexuelle Hintergründe.

PS. Frauen zeigen wohl Geschletsteile wenn sie nackt sind, sie sind nur zu sekundere Geschlechtsteile erklärt worden..die Brüste z.B.
Würde der Hodensack auch dazu erklärt werden, dann würde nach einer kurzen Eingewöhnungszeit keiner mehr Probleme damit haben. Der Mensch ist nunmal so blöde.

Gruß

Gruß

Das ist kein Exhibitionismus

Provokat, Wednesday, 06.02.2008, 03:33 (vor 6528 Tagen) @ Robin Hood

Meines Wissens (und wie Hemsut schon geschrieben hat) ist allein nacktes Herumlaufen keine Exhibitionistische Handlung.
In der Öffentlichkeit darf man außerhalb geschlossener Ortschaften nackt herumlaufen, solange es keine Erregung öffentlichen Ärgernisses ist.
Da gab es mal einen Nacktradler im Fernsehen, der ist so durch Deutschland gefahren. Immer wenn er an ein Ortschild kam, hat er ein kleines Säckchen über das Gehänge gestülpt, das durch Strings festgehalten wurde. Nach der Ortschaft hat er es sofort ausgezogen.

Ich erinnere mich an eine Sendung "Blitz" wo vor einigen Jahren ein
kleines, aber interessantes Experiment durchgeführt wurde. Aus dem
begründeten Verdacht heraus, exhibitionistische Handlungen würden
unterschiedlich sanktioniert, je nachdem ob die Missetat von einem Mann
oder von einer Frau begangen wird, hat man je zwei Menschen nebeneinander
losgeschickt. Wie würde die Polizei reagieren? Im ersten Fall laufen ein
Mann und eine Frau Seite an Seite nackt durch Berlin. Wie erwartet, kam
bald die Polizei und forderte die beiden auf, sich anzuziehen.
Fall 2: zwei Frauen laufen mit nacktem Oberkörper los. Sie wurden nicht
angehalten.
Fall 3: zwei Männer laufen nackt los. Bereits beim Start gibt es Ärger,
als den beiden der Vogel gezeigt wird. Nach fünf Minuten ist die Polizei
da und bringt die beiden aufs Revier. Erst dort wird die Tarnung
aufgehoben.

Ist bezeichnend, oder?

Exhibitionismus

Dummerjan, Thursday, 07.02.2008, 15:38 (vor 6527 Tagen) @ Robin Hood

Ich erinnere mich an eine Sendung "Blitz" wo vor einigen Jahren ein
kleines, aber interessantes Experiment durchgeführt wurde. Aus dem
begründeten Verdacht heraus, exhibitionistische Handlungen würden
unterschiedlich sanktioniert, je nachdem ob die Missetat von einem Mann
oder von einer Frau begangen wird, hat man je zwei Menschen nebeneinander
losgeschickt. Wie würde die Polizei reagieren? Im ersten Fall laufen ein
Mann und eine Frau Seite an Seite nackt durch Berlin. Wie erwartet, kam
bald die Polizei und forderte die beiden auf, sich anzuziehen.
Fall 2: zwei Frauen laufen mit nacktem Oberkörper los. Sie wurden nicht
angehalten.
Fall 3: zwei Männer laufen nackt los. Bereits beim Start gibt es Ärger,
als den beiden der Vogel gezeigt wird. Nach fünf Minuten ist die Polizei
da und bringt die beiden aufs Revier. Erst dort wird die Tarnung
aufgehoben.

Ist bezeichnend, oder?

Dazu die Rechtslage:
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.
nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2.
nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 3 Nr. 1
bestraft wird.

Ist die Tatsache, daß exhibitionistische Straftaten nur von Männern ausgübt werden können nun ein Privileg oder eine Diskriminierung?

Exhibitionismus

Dummerjan, Friday, 08.02.2008, 03:08 (vor 6526 Tagen) @ Dummerjan

Charmat ist vor allem:

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur
Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer
längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen
wird.

Frauen kommen immer erst mal in die Heilbehandlung Männer in den Knast?

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