Anwaltverein verhöhnt Frauen - oder die krude Logik von Juristen
Dienstag, 22.01.2008
Anwaltverein verhöhnt Frauen - oder die krude Logik von Juristen
Was nicht vor dem Gericht landet, kann auch kein Problem darstellen. So eine einfache Rechung macht jetzt ausgerechnet der Deutsche Anwaltverein auf. Diese Theorie erinnert mich an das Bild von kleinen Kindern, die sich die Augen zuhalten und sagen: ?Ich seh´ Dich nicht.? Und um dann messerscharf zu schließen: Also siehst Du mich auch nicht - und zu rufen ?Such´ mich doch.? Wovon ich spreche? Von dem AGG, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das im Volksmund erst Antidiskriminierungsgesetz hieß. Nach so einer einfachen Formel versucht ausgerechnet der Deutsche Anwaltverein uns weiszumachen, dass kaum Diskriminierungen in Deutschlands Betrieben vorkommen. Sie staunen? Ich auch.
Der scharfsinnige Beleg der Verbands-Juristen lautet so: 200 Anwälte, die der Verband befragte, hatten von August 2006 bis November 2007 insgesamt über 30 000 arbeitsrechtliche Beratungsfälle ? und von denen hätten gerade mal 398 das AGG betroffen. Also nicht einmal jeder 75.Fall habe etwas mit Diskriminierungen im Job zu tun.Und es kommt noch besser: Von den ebenso befragten 1062 Betrieben hätten 1001 beteuert, dass sie keinen einzigen Diskriminierungsfall erlebt hätten.
Dabei zeigt sich hieran nur eins: Diskriminierte Frauen wollten Hilfe ? und kein Klagerecht.
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