Von wegen "Befreiungsschlag" - 7 Jahre Haft.
Meine Regionalzeitung berichtete wie folgt:
Freund bei Fesselspiel erstochen - Sieben Jahre Haft für Kölnerin
27-jährige Frau will "in extremer Angst" zugestochen haben
Köln. (dpa/jad) Eine Kölnerin, die ihren Freund nach erotischen Fesselspielen erstochen hatte, ist am Dienstag zu sieben Jahren Gefängnis wegen Totschlags verurteilt worden.
Die 27-jährige hatte sich damit verteidigt, dass ihr noch gefesselter Freund nach den Sexspielen in Rage geraten und in bedrohlicher Haltung auf sie zugekommen sei, weil sie die Schlüssel für die Handschellen nicht mehr habe wiederfinden können. In dieser Situation habe sie "in extremer Angst" zugestochen.
Diese Aussage stuften die Richter am Landgericht Köln jedoch als Schutzbehauptung ein. Es sei auszuschließen, dass jemand, der mit Handschellen an einen Stuhl gekettet sei, einen anderen bedrohen könne, so die Richter.
Als komplett widerlegt sahen die Richter auch die Version der Verteidiger an, der Getötete sei ein tyrannischer gewalttätiger Despot und die Tat so etwas wie ein Befreiungsschlag gewesen. Zeugenaussagen hätten ausnahmslos ergeben, dass das Opfer ein "friedlicher und ausgeglichener junger Mann" gewesen sei In der Beziehung zu ihrem Freund sei Gewalt vielmehr oft von der Angeklagten ausgegangen, befand das Gericht.
Die Tat im Mai vergangenen Jahres habe in der Hauptverhandlung nicht konkret rekonstruiert werden können. Die Richter gingen deshalb nach dem Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" davon aus, dass es sich um eine spontane Tat gehandelt habe, nachdem die 27-Jährige von ihrem Freund möglicherweise gekränkt worden sei. Mit dem Strafmaß von sieben Jahren blieb das Gericht zwei Jahre unter der Forderung des Staatsanwalts.
(29.01.2008)
Derartige Berichte interessieren mich momentan aus einem bestimmten Grunde: Ich hatte wegen der Gewalttat durch meine Ex eine Zivilklage angestrengt und heute den ersten gegnerischen Schriftsatz erhalten. Natürlich werde ich da als der Schläger, und die tatsächliche Schlägerin als das arme, immer noch leidende Opfer dargestellt. Das liest sich auszugsweise so:
"Sollte es tatsächlich im Rahmen der tätlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Verletzungen des Klägers gekommen sein, sind diese in der Notwehrsituation, in welcher sich die Beklagte, die im Übrigen dem Kläger bei weitem körperlich unterlegen ist, entstanden."
Nun, das widerspricht schon dem Augenschein. Auf Fotos, die ich als Unternehmer in Afrika gemacht habe, sieht man sie 6o kg schwere Hartholzbohlen, aber auch Lehmziegel-Stapel u.a. auf dem Kopf balancierend über Stege gehend und auf Treppen hinauf steigend.
Es hoffe doch sehr, daß diese sexistische "Befreiungsschlag-Rhetorik" der Frauen-Anwälte in nicht zu ferner Zukunft ausgedient haben wird.
Gruß
Student
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