Null Euro für die Ex - Kennt jemand das Gesetz
Christian2, Tuesday, 29.01.2008, 07:38 (vor 6536 Tagen)
Ich glaube, gehört zu haben, dass die Ex dann nur noch 3 Jahre Unterhalt bekommt!
Null Euro für die Ex - Kennt jemand das Gesetz
Dummerjan, Tuesday, 29.01.2008, 16:42 (vor 6536 Tagen) @ Christian2
Ich glaube, gehört zu haben, dass die Ex dann nur noch 3 Jahre Unterhalt
bekommt!
Nicht einmal das ist wahr.
1. Der Kindesunterhalt bleibt bestehen, sogar etwas höher als bisher.
2. In den ersten 3 Jahren nach der Geburt kann die betreuende Frau Unterhalt vom Ex beanspruchen, so sie das Kind betreut. Wenn das Kinde längere oder intensivere Betreuung braucht, die die Mutter gewährleistet muß der Unterhalt entsprechend gewährt werden. Wenn die Mutter arbeiten geht entfällt aber der Unterhalt nicht automatisch, die Begründung: Dann muss auch der Ex-Mann bei der Kinderbetreuung mitfinanzieren. Das ist zwar auf den ersten Blick doof, aber auf den Zweiten Blick gut, weil damit die wahrscheinlichkeit wächst nach dem 3. Lebensjahr nicht mehr wegen ehebedingter Nachteile zahlen zu müssen.
3. Der Unterhalt für die Ex wird auch gewährt um Ehebedingte Nachteile auszugleichen, sofern die billig ist. - Das ist extraschwammig formuliert und wird den Anwälten viel Spass bereiten, oder eben nicht, weil die ja auch Menschen sind.
Was unwahrscheinlich wird: Dass der Mann seiner Ex Unterhalt bezahlt, wenn er gleichzeitig die Kinder betreut. Oder dass die kinderlos gebliebene Ehefrau nach 3 Jahren Ehe 20 Jahre lang Unterhalt beanspruchen kann ohne besonderen Grund.
Es wird sehr viel auf die Billigkeit des Unterhalts abgestellt. Nun gut.
Und, nach ersten Kommentaren darf man erwarten, daß in bestimmten Fällen der Unterhaltsanspruch der Ex wiedererwachen kann, so zum Beispiel, wenn das Kind im 12. Lebensjahr in den Rollstuhl muss und die Mutter die Betreuung übernimmt.
Ausserdem wird stärker auf die Kinderbetreuung abgestellt. So fällt es leichter die Unterhaltszahlungen z.B. an die Oma zu leisten und sich so vom Anspruch der Ex zu befreien wenn diese das Kind betreut und die Ex in der Gegend rummacht (solls auch geben).
Das mal so ganz informell aus zweiter Hand einige Diskussionspunkte aus der Praxis einer Anwältin (aus meinem Bekanntenkreis)