immer wieder gern zitiert
"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, wider-
fahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes
Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang
mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu
haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch
Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die
Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß
und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit
haben."
Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, in einem Vortrag am 10. Mai 1997 auf
dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468,
1997
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