Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kein Cent mehr für die Ex

Maesi, Saturday, 19.01.2008, 10:59 (vor 5953 Tagen) @ Advokat

Hallo zusammen

Kein Cent mehr für die Ex

Von Barbara Schmid

Eine Prozesswelle rollt auf die Familiengerichte zu. Das neue
Unterhaltsrecht gilt auch für seit Jahren geschiedene Paare. Viele Männer
wollen sich nun ihrer alten Verpflichtungen entledigen.

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,528227,00.html

Der Spiegel berichtet einmal mehr reisserisch und drueckt maechtig auf die Traenenduese. Fuer die grosse Mehrzahl der unterhaltspflichtigen Maenner wird sich jedoch wenig aendern, insbesondere nicht bei Mangelfaellen. In letzteren wird der Unterhaltspflichtige weiterhin auf den Selbstbehalt gedrueckt, das ihm aus dem Leib geschnittene Fleisch wird unter den wartenden Geiern einfach etwas neu verteilt, wobei zunaechst steuersystembedingt der Staat profitiert; ob er dafuer dann mehr Sozialleistungen ausschuetten muss, wird sich zeigen. Die im Artikel beschriebenen gutverdienenden Neurologen, Juristen, Chefbeamten oder Investmentbanker sind jedenfalls die Ausnahmen; die Regel sind der kleine Angestellte, der Arbeiter, der Handwerker, der Kleingewerbler. Die werden kaum irgendwelche Unterhaltsaenderungen einklagen, denn selbst wenn sie Erfolg haetten, wuerden die Kosten durch den Nutzen vermutlich erst nach etlichen Jahren amortisiert, wenn ueberhaupt - der mit einer solchen Klage und der darauffolgenden Prozessiererei verbundene Stress, sowie der ungewisse Erfolg werden den Kleinen Mann IMHO verstaendlicherweise meistens abschrecken.

Die lebenslange Hausfrauenversorgung war traditionell an den Ehestand geknuepft; die Ehe wurde auf Dauer geschlossen, im Idealfall gueltig bis zum Tode des einen Gatten. Wurde die Ehe dennoch geloest, war es mit allen gegenseitigen Pflichten (inkl. Versorgungspflicht) vorbei. Das war die Logik der buergerlichen Ehe, in der man das schon lange bestehende christliche Sakrament im laizistischen buergerlichen Staat zu verrechtlichen suchte. Um in einem solchen Rechtsdeal einen allenfalls betrogenen Ehegatten vor Ungerechtigkeit zu schuetzen, fuehrte man im buergerlichen Eherecht den Ehegattenunterhalt ein, den der schuldige Ehegatte dem unbescholtenen zu zahlen hatte - sozusagen eine Art Kompensation, ein Schadenersatz fuer den von ihm gebrochenen Ehevertrag. Bloedsinnig daran war lediglich, dass eine Ehe nur mit einem (einzigen) Schuldigen geschieden werden konnte, was eben oft nicht mit den Tatsachen im Einklang war; desweiteren muss man sich fragen, ob sexuelle Treue ueberhaupt rechtlich festschreibbar ist. Die famose sozialliberale Koalition koppelte den als Schadenersatz fuer erlittenes Unrecht (Ehebruch) gedachten Ehegattenunterhalt vom eigentlichen Unrecht ab und fuehrte ihn als ordentlichen Transfer vom wirtschaftlich staerkeren (normalerweise der Mann) zum wirtschaftlich schwaecheren Ehegatten (normalerweise die Frau) weiter. Die Wahrhaftigkeit wurde also zugunsten rein materialistisch-technokratischer Erwaegungen abgeschafft. Faktisch hat man dadurch die Unaufloesbarkeit der Ehe noch zementiert, denn die buergerliche Ehe bestand in ihrem Kern ja groesstenteils aus Versorgungsleistungen gegenueber der Frau; um solche Leistungen institutionell sicherzustellen, wurde sie ueberhaupt erst erfunden.

Pikanterweise wird diese 'fortschrittliche' Regelung à la SPD/FDP von gewissen Maennerrechtlern in vollstaendiger Leugnung geschichtlicher Fakten den sogenannten Konservativen in die Schuhe geschoben, weil diese ja schliesslich an der Hausfrauenehe festhalten wuerden; dass die Versorgungsleistungen in einer Hausfrauenehe aber nach konservativem Eheideal untrennbar mit einer Loyalitaetspflicht verknuepft sind, ja all diese gegenseitigen Leistungen und Verpflichtungen nur als Gesamtpaket ueberhaupt Sinn machen, uebersteigt offensichtlich den geistigen Horizont dieser Leute bei weitem. Ebensogut koennte man aus einem Motor die Zuendkerzen und die Kolben herausmontieren und behaupten, diese Einzelteile seien weiterhin der ganze Motor und das sei er obendrein auch noch im Sinne des urspruenglichen Konstrukteurs. Absoluter Schwachsinn, latuernich! Aber exakt so argumentieren nicht wenige progressiv-linke Maennerrechtler. Das SPD/FDP-Modell hat jedoch mit konservativen Eheidealen gar nichts mehr zu tun; vielmehr haben wir es mit einem pervertierten Ehemodell zu tun, bei dem man ganz gezielt und einseitig gewisse Elemente der traditionellen Ehe uebernahm (materielle Versorgungsleistungen) und diese etwas uminterpretierte, gleichzeitig aber die Grundlage, auf der ebendiese Elemente fussten (naemlich die gegenseitige Verpflichtung zur Loyalitaet), weggezogen wurde. Die konservative Ehe war - bei all ihren Maengeln - ein soziologisch und gerechtigkeitsmaessig sehr fein austariertes Gebilde. Den technokratischen Haudraufs von der SPD und FDP fehlte offensichtlich das gewisse Gespuer fuer Fairness, um etwas aehnlich austariertes ausbrueten zu koennen.

Kleines, aber nicht unwesentliches Detail hierzu: Aus Sicht der Konservativen war der juristische Scheidungsprozess unabdingbar notwendig, denn dort wurde festgestellt, wer an der Ehezerstoerung schuldig war und demzufolge Schadenersatz zu blechen hatte - der geradezu klassische Fall einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung, die vor einem Gericht verhandelt wird. Nach dem Entfallen der Schuldfrage mit dem neuen Scheidungsrecht von 1977 hingegen waere eigentlich auch der Scheidungsprozess obsolet geworden. Nicht jedoch nach der eigenartigen Auffassung der seinerzeitigen Reformer. Sie reduzierten die Scheidung vom Charakter her zuerst auf einen blossen formalen Verwaltungsakt und bliesen diesen dann wieder zu einem aufwendigen Gerichtsprozess auf. Offensichtlich wollten sie den Scheidungsanwaelten das Geschaeft nicht vermiesen; immerhin waren in den 70er Jahren die Scheidungszahlen auf astronomische Hoehe geklettert, was viele Anwaelte in Lohn und Brot brachte.

Dass der Kindesunterhalt von einer Scheidung prinzipiell unberuehrt bleibt, ist zwar akzeptabel; nicht akzeptabel ist hingegen, dass die Entscheidung ueber den Verbleib des Kindes faktisch durch die Mutter allein gefaellt werden kann, und dass sich alle anderen Betroffenen nach dieser selbstherrlichen muetterlichen Entscheidung zu richten haben. Insbesondere darueber, wer wem den Kindesunterhalt zu zahlen habe, entscheidet die Mutter allein, indem sie die Kinder fuer sich behaelt und durch Politik und Justiz darin auch unterstuetzt wird. Damit wiederum haengt mittelbar auch die Pflicht zur Zahlung von Ehegattenunterhalt zusammen. Im Klartext: in der deutschen Rechtswirklichkeit entscheidet die Mutter allein, wer welche Ansprueche an wen zu zahlen hat; der Richter segnet in der Folge nur noch die von der Mutter vorweggenommenen Entscheidungen rechtlich ab. Alle anderen Beteiligten (Vater und Kinder) haben sich dem muetterlichen Willen zu beugen. Auch hier spielt die gezielte Ignoranz gegenueber illoyalem Verhalten (naemlich der muetterlichen Anmassung eines alleinigen Entscheidungsrechts) eine tragende Rolle. Das hindert dieselben Muetter aber nicht daran, sich als ausgebeutetes, ohnmaechtiges Opfer darzustellen, zu dem sie sich zynischerweise zuvor meist selbst gemacht haben, und dieser Nonsens wird von Politikern und Gesellschaftstheoretikern sogar noch gefressen. Kein Wunder, dass je laenger je weniger Maenner bei einem solchen Affenzirkus mitmachen.

Die hochgejubelten paritaetischen Ehemodelle aus der linkstechnokratischen Social-engineering-Kueche locken ausserdem kaum einen mueden Hund hinter dem Ofen hervor. Sie sind - sehr zum Aerger ihrer Erfinder, Apologeten und Foerderer - in der gesellschaftlichen Wirklichkeit voellig bedeutungslos. Die duepierten Linkstechnokraten sehen denn auch keine andere Moeglichkeit, als ihre unbeliebten Ehemodelle noch kraeftiger zu foerdern (propagandistisch, rechtlich und pekuniaer) in der frommen Hoffnung, dass sich womoeglich doch noch ein paar Dumme finden, die den Schwachsinn mitmachen. Der clevere Mann hingegen hat laengst geschnallt, dass gar keine Ehe und keine Kinder fuer ihn unter den heutigen Verhaeltnissen noch viel 'gewinnbringender' sind als irgendwelche abstrakt-paritaetische Ehemodelle, die spaetestens mit der Trennung/Scheidung aufgrund des geltenden Scheidungs- und Unterhaltsrechts in der Praxis sowieso zur Makulatur werden. Die Tragoedie der heutigen Gesellschaft sind nicht bloss die hohen Scheidungsraten sondern auch die sich stetig vermindernde Bereitschaft ueberhaupt noch Ehen einzugehen und Kinder zu bekommen. V.a. Maenner bilden hier die Avantgarde. Ihnen wurde die Lust auf Familie durch die sozialen Verhaeltnisse wahrlich gruendlich ausgetrieben; uebriggeblieben ist der Hunger nach Sex, den man(n) aber keineswegs hierzulande stillen muss. Stattdessen besteigt man(n) immer oefter den Flieger nach Afrika, Suedostasien oder Osteuropa. Die Maedels dort sind mindestens so schoen wie hierzulande, dafuer aber nicht annaehernd so verkorkst.


Gruss

Maesi


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