Ein Gesetz gibt es schon seit 1952 "Mindestarbeitsbedingungen (MindArbBedG)"
Dies Gesetz ist noch nie angewandt worden. Zu seiner Entstehungszeit herrschte einerseits noch grosse Arbeitslosigkeit, andererseits sollten auch angesichts der "Sozialismusgefahr" soziale Mindeststandards festgelegt werden koennen. Durch das "Wirtschaftswunder", die starke Verhandlungsmacht der Gewerkschaften und dem Interesse der Arbeitgeber an einer Vermeidung ruinoeser Konkurrenz konnten aber alle wesentlichen Bereiche durch Tarifvertraege abgesichert werden. Fuer den einzigen relevanten Bereich mit geringem Organisationsgrad auf beiden Seiten, dem Heimarbeitsbereich, gab es ein Extra-Gesetz.
Ich halte diese gesetzliche Regelung fuer ein sehr gutes Handwerkszeug. Allein die Einrichtung der Ausschuesse und damit die oeffentliche Befassung mit dem Thema wird schon Druck in Richtung Festlegung von Mindestloehnen ausueben. Was dann im Detail rauskommt, ist natuerlich eine politische Machtfrage ...
Vielleicht ist die Qualitaet dieses Gesetzes als Handwerkszeug ja auch ein wesentlicher Grund dafuer, dass es so lange aus dem oeffentlichen Bewusstsein verdraengt worden ist? Gegen diese Verdraengung sollten wir angehen.
gesamter Thread:
- BEI GLEICHEM MINDESTGELD LOHNT SICH ARBEIT AUCH SCHON IM-MATERIELL ! ! -
MANNfred,
17.01.2008, 00:43
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Diabolo,
17.01.2008, 03:13
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Maxx,
17.01.2008, 03:28
- BEI GLEICHEM MINDESTGELD LOHNT SICH ARBEIT AUCH SCHON IM-MATERIELL ! ! - Conny, 18.01.2008, 17:07
- BEI GLEICHEM MINDESTGELD LOHNT SICH ARBEIT AUCH SCHON IM-MATERIELL ! ! -
Maxx,
17.01.2008, 03:28
- und was hat es mit dem Thema des Forums zu tun? - Norbert, 17.01.2008, 15:45
- Ein Gesetz gibt es schon seit 1952 "Mindestarbeitsbedingungen (MindArbBedG)" - Lude, 18.01.2008, 18:17
- BEI GLEICHEM MINDESTGELD LOHNT SICH ARBEIT AUCH SCHON IM-MATERIELL ! ! -
Diabolo,
17.01.2008, 03:13