Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Österreich: Feministische Verleumdung gegen Peter Handke

pappa_in_austria ⌂ @, Wien, Tuesday, 08.01.2008, 10:45 (vor 6557 Tagen)

Die FeministInnen sitzen auch in der Redaktion von "Heute" und verleumden den bekannten deutsch-österreichischen Schriftsteller Peter Handke

Aus http://www.heute.at/unterhaltung/szene/98005.php

[image]

Spätes ?Geständnis? von Peter Handke als mutmaßlicher Frauen-Gewalttäter: In seinem autobiografischen Werk ?Die morawische Nacht? berichtet die Hauptfigur, ein ?abgedankter Schreiber?, dass er einmal eine Frau ?fast totgeprügelt hätte?. So eine Frau soll es tatsächlich in Handkes Leben gegeben haben: die Mimin Marie Colbin.

?Ich höre noch meinen Kopf auf den Steinboden knallen. Ich spüre wieder den Bergschuh im Unterleib und auch die Faust im Gesicht? ? so drastisch beschrieb Marie Colbin (50) bereits vor Jahren eine Gewalt-Attacke ihres früheren Lebensgefährten, Peter Handke (für ihn gilt die Unschuldsvermutung).

In einem Abschnitt seiner neuen Erzählung liefert Handke nun selbst einen möglichen Hinweis auf seine ? mutmaßliche ? Gewaltbereitschaft gegen Frauen: Die Hauptfigur fällt in der Geschichte nämlich über eine Frau her, die ihn beim Schreiben gestört hat. Es sei dazu gekommen, dass er ?auf die Frau, ohne sie überhaupt anzuschauen, losstürzte und auf sie einprügelte?, schreibt Handke in seiner autobiografischen ?morawischen Nacht?.

Die von Marie Colbin genannten Körperverletzungen wären bei einem richterlichen Schuldspruch mit bis zu fünf Jahren Haft zu bestrafen (StGB, § 84).

Helpline für Frauen, die Opfer von Gewalt wurden: Tel.: 0800 222 555.


http://maennerrechte.at.tf

Österreich: Feministische Verleumdung gegen Peter Handke

Ralf, NRW, Tuesday, 08.01.2008, 13:05 (vor 6557 Tagen) @ pappa_in_austria

Die FeministInnen sitzen auch in der Redaktion von "Heute" und verleumden
den bekannten deutsch-österreichischen Schriftsteller Peter Handke

Das ist jetzt erstmal eine Liste von Vorwürfen. Ob die wahr oder erfunden sind, geht daraus in keiner Weise hervor. Wenn Dein Posting bzw. Deine Überschrift Sinn machen sollen, müsstest Du jetzt also noch Belege oder zumindest Indizien dafür bringen, dass es sich dabei tatsächlich um Verleumdungen handelt.

Gruß Ralf

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*** Ich bin doch nicht genderblödgestreamt! ***

Österreich: Feministische Verleumdung gegen Peter Handke

pappa_in_austria, Tuesday, 08.01.2008, 15:00 (vor 6557 Tagen) @ Ralf

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?QueryID=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12029846&TabbedMenuSelection=Bu...

Verleumdung nach österreichischem Gesetz:

§ 297. (1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigten unternommen hat.

Das bedeutet, jede Verdächtigung (einer strafbaren Handlung) kann wiederum von den Feministinnen straffrei ausgesprochen werde. (Denn sie wissen nicht was sie tun)
Umgekehrt speche ich von Verleumdung der Feministinnen und ich weiß nicht ob meine Verdächtigung diesbezüglich falsch ist, aber ich weiß auf jeden Fall, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass es sich um eine Verleumdung gegen Handke handelt.

Aber wenn man mir das Gegenteil beweist, dann nehme ich alles zurück und sorge freiwillig dafür, dass die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt wird.

Österreich: Feministische Verleumdung gegen Peter Handke

Ralf, NRW, Tuesday, 08.01.2008, 15:26 (vor 6557 Tagen) @ pappa_in_austria

ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die
Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn die
fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden
Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
fünf Jahren zu bestrafen.

Eben. Aus Deinem Text geht in keiner Weise hervor, ob die Verdächtigung falsch ist oder nicht.

Gruß Ralf

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